Finanzielle Unregelmäßigkeiten bei den Westfalen Mustangs?
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Ihre juristisch relevanten Verstöße konnten wir doch alle der Presse entnehmen oder droht der “Glocke” jetzt auch ein Strafverfahren wegen Behauptung unbewiesenen Tatsachen? Und generell geht für mich persönlich (völlig individuell!) Ethik und Moral im Zweifelsfall immer vor Gesetz!
Das sind aber alles keine Fälle für den WBV. Und auch da gilt Ethik und Moral nun mal nicht. Auch da kann es schließlich sehr unterschiedliche Auffassungen zu geben. Aus Sicht des WBV ist es aktuell ein gemeinnütziger Verein, der seine Beiträge zahlt. Alles andere ist ein Fall für ordentliche Gerichte, aber nicht für den WBV. Versteh mich nicht falsch, ich finde das unter aller Sau, was da abgeht, das Problem ist nur, dass in der Vergangenheit auch alle dem WBV Willkür, Vetternwirtschaft, etc. vorgeworfen haben - Nichts anderes wäre ein Ausschluss der Mustangs, da die Satzung das nicht hergibt. Ich kann auch das Vorgehen z.B. von Straubing moralisch verwerflich finden, finde es auch nicht gut, wenn Vereine 6 EU-Ausländer holen und die Jugend keine Chance in der RL kriegt, aber wo zieht man die Grenze? Der WBV muss sich an die Satzung halten, die erfüllen die Mustangs (Leider) aktuell (noch).
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Hintergrund der Satzungsänderungen waren m.W. aber die Debatten um den misslungenen Versuch, einen Basketballkreis stillzulegen.
Da wirst Du mit Recht haben. Aber auf die Situation mit den Mustangs passt das meiner Meinung nach auch.
Sollten sie aber alles bezahlt haben, dann kann man da wohl kaum was machen. Ob die Einleitung des Insolvenzantrags seitens der AOK reicht, um die Gemeinnützigkeit anzufechten wage ich auch zu bezweifeln. Das wurde ja eingestellt, da wer die Schulden dort gezahlt hat.
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Uwe Plonka im Interview mit dem Westfalenblatt:
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Es stellt sich die Frage, ob
- ein Verein auf Aufforderung des WBV seine bestehende Gemeinnützigkeit nachweisen muss
oder
-der WBV die fehlende Gemeinnützigkeit beweisen sein.
Gerade wg des angesprochenen Steuergeheimnisses sehe ich im Verdachtsfall den Verein in der nachweispflicht.
Der WBV hätte schon vor vielen Wochen den Verein unter Frist-
setzung auffordern müssen, seine bestehende Gemeinnützigkeit
nachzuweisen unter Hinweis darauf, dass man bei fruchtlosem Fristablauf von einer fehlenden Gemeinnützigkeit mit all seinen Konsequenzen ausgehen werde. -
Es stellt sich die Frage, ob
- ein Verein auf Aufforderung des WBV seine bestehende Gemeinnützigkeit nachweisen muss
oder
-der WBV die fehlende Gemeinnützigkeit beweisen sein.
Gerade wg des angesprochenen Steuergeheimnisses sehe ich im Verdachtsfall den Verein in der nachweispflicht.
….
Ich würde es den Satzungsaufstellern vor 60 Jahren und allen später Verantwortlichen nicht ankreiden, wenn sie nicht vorgesehen haben, dass der Verein auch nach Aufnahme irgendwann noch mal nachweisen muss.
Der WBV hätte schon vor vielen Wochen den Verein unter Frist-
setzung auffordern müssen, seine bestehende Gemeinnützigkeit
nachzuweisen unter Hinweis darauf, dass man bei fruchtlosem Fristablauf von einer fehlenden Gemeinnützigkeit mit all seinen Konsequenzen ausgehen werde.Sieht die Satzung so etwas vor?
Wenn nicht, was passiert, wenn der Verband die Mustangs ausschließt? Mustangs klagen, dass sie rechtswidrig ausgeschlossen wurden, weil ja nirgends das Recht des Verbandes geschaffen wurde, dass er diesen Nachweis später mal fordern darf und nirgends die Pflicht eines Vereines begründet ist, dass er das später noch mal nachweisen muss.
Dann hat der Verband auch noch die A-Karte. Dann kommen die Mustangs mit angeblichen Sponsorenzusagen, Schadensersatz etc.
Ich rechne eher damit, dass der erste Gastverein keine Einladung zum Spiel bekommt und damit die Wertung Spielausfall… und die Mustangs zu ihrem 1. Auswärtsspiel nicht antreten und Wertung Nichtantreten…
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Kann den Ausführungen nicht zustimmen.
Ein Verein muss jederzeit “gemeinnützig” sein und nicht nur
bei Aufnahme. Daraus ergibt sich für mich die Beweislast.
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Wenn der Verein wirklich zu JEDER ZEI seine Gemeinnützigkeit nachweisen muss, dann könnte es eine Möglichkeit geben. Durch den Insolvenzantrag der AOK hatten die Mustangs so weit ich weiß kurzfristig keinen Zugriff auf ihre Konten. Und den muss man haben, um z.B. Spendenquittungen ausstellen zu können.
Oder liege ich da rechtlich falsch?
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Dann wird der Insolvenzverwalter die Spendenquittungen ausstellen…
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So ein-mit Verlaub-Blödsinn sich als WBV direkt an das FA wg der Auskunft zu
wenden. No way diese zu bekommen.
Wer berät den WBV-Vorstand rechtlich nach Abschaffung des Vize-Präsident
Recht? Wird wohl ein Mysterium bleiben.
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Kann den Ausführungen nicht zustimmen.
Ein Verein muss jederzeit “gemeinnützig” sein und nicht nur
bei Aufnahme. Daraus ergibt sich für mich die Beweislast.
Ein Blick in das Gesetz kann die Rechtsfindung erleichtern.
Der WBV hat sich an seine Satzung zu halten: http://www.wbv-online.net/content/images/Amtliches/Satzung/WBV-SATZUNG.pdf
Dort steht:
"§ 7 Mitgliedschaft im WBV
……
(2) Ordentliches Mitglied kann jeder Basketball spielende Verein werden.
Hierfür sind folgende Voraussetzungen dem WBV nachzuweisen:
…- Anerkennung der Gemeinnützigkeit wegen der Förderung des Sports im Sinne des Ab-
schnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung"
Hier ist geregelt, unter welchen Vorausstzungen jemand Mitgliede werden kann. Das heißt leider nicht im Umkehrschluss, dass dieses Voraussetzungen jederzeit alle während der Mitgliedschaft erfüllt sein müssen.
"§ 9 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch
a) Austritt aus dem WBV (Kündigung),
b) Auflösung des Vereins oder Löschung des Vereins im Vereinsregister,
c) Ausschluss,
d) Verlust der Gemeinnützigkeit,
e) Auflösung des WBV. "Da ist nichts geregelt, dass der Verein den Verlust der Gemeinnützigkeit anzuzeigen hat und auch nicht dass er ihn nachzuweisen hat.
Du fragst in einem anderen Post, wer den Verband nach Abschaffung des Postens Vizepräsident Recht berät. Sorry, der Verband wird doch sein eigene Satzung kennen. Und bevor es Ärger gibt, würde ich eher einen Anwalt mkt Spezialgebiet Sportrecht konsultieren als einen verdienten ehemaligen Spieler, dem man den Posten “Vizepräsident Recht” zugeschustert hat.
Ich würde mit der jetzigen Faktenlage keinen Brief verschicken, dass die Mitgliedschaft wegen Verlust der Gemeinnützigkeit beendet sei. Auch würde ich keinen Brief mit Ultimatum als Grundlage nehmen.
Ҥ 12 Allgemeine Pflichten der Mitglieder des Verbandes
(1) Alle Mitglieder des Verbandes sind verpflichtet, den Verbandszweck zu fördern und alles zu un-
terlassen, was das Ansehen des WBV gefährden könnte.
(2) Die Mitglieder des Verbandes gemäß § 7 Absatz (1) sind verpflichtet, eine gültige und aktuelle
eMail-Adresse mitzuteilen.”Wenn wirklich ein Insolvenzverfahren anhängig ist - leider habe ich keine Veröffentlichung im offiziellen Portal gefunden - ist eher der Insolvenzverwalter der große Trumpf. Zu Sanieren gibt es sicherlich nichts. Wenn der schnell das Verfahren durchzieht, erfolhgt die Löschung im Vereinsregister wegen Vermögenslosigkeit.
- Anerkennung der Gemeinnützigkeit wegen der Förderung des Sports im Sinne des Ab-
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Wer also seine Gemeinnützigkeit verliert, bleibt Mitglied, weil er diese nur bei der Aufnahme benötigte?
Sorry, sehe ich immer noch anders.Komme aber darauf noch zurück-
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……
"§ 9 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch
a) Austritt aus dem WBV (Kündigung),
b) Auflösung des Vereins oder Löschung des Vereins im Vereinsregister,
c) Ausschluss,
d) Verlust der Gemeinnützigkeit,
e) Auflösung des WBV. "Da ist nichts geregelt, dass der Verein den Verlust der Gemeinnützigkeit anzuzeigen hat und auch nicht dass er ihn nachzuweisen hat.
Ergibt sich nicht eine “Anzeigepflicht”, wenn die Gemeinnützigkeit verloren wird ?
Weil die Mitgliedschaft dann endet.
Und sollte der Verein einfach weitermachen, als gäbe es diese Gemeinnützigkeit noch, dann nimmt er am Spielbetrieb teil, obwohl er gar nicht Mitglied im WBV ist.
Das ist doch mindestens Betrug.
Sollte der WBV einen Betrugsverdacht haben, kann er doch die “Gemeinnützigkeit” sich belegen lassen, dass muß doch nirgens stehen.
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Oder spielt mein Verstand mir da einen Streich ? -
Der Verein hat sicher keine Anzeigepflicht und sicher auch kein Interesse daran. Aber bei Verlust der Gemeinnützigkeit ist die Mitgliedschaft erloschen, das sagt die Satzung. Frage ist jetzt, wie bekommt der Verband davon Kenntnis.
Der WBV muss unter Fristsetzung eine aktuelle Bescheinigung (nicht den letzten Freistellungsbescheid!) anfordern. Bei Nichtvorlage gilt der Verlust als eingetreten.
Haftungsrisiko für den Verband gleich Null. Sollte die Gemeinnützigkeit nicht verloren sein, könnte der Verein dieses in wenigen Tagen durch ein Schreiben des Finanzamtes belegen.
Wenn der Verein meint, sich Zeit lassen zu können, deshalb Sponsoren abspringen o. ä., dann muss er sich vorhalten lassen, seine Schadensminderungspflicht bewusst nicht beachtet zu haben. Daher wird man keinen Schaden geltend machen können.Das Anschreiben an das Finanzamt war unsinnig, man hätte sofort den Verein anschreiben müssen.
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Es stellt sich die Frage, ob
- ein Verein auf Aufforderung des WBV seine bestehende Gemeinnützigkeit nachweisen muss
oder
-der WBV die fehlende Gemeinnützigkeit beweisen sein.
Gerade wg des angesprochenen Steuergeheimnisses sehe ich im Verdachtsfall den Verein in der nachweispflicht.
….
Ich würde es den Satzungsaufstellern vor 60 Jahren und allen später Verantwortlichen nicht ankreiden, wenn sie nicht vorgesehen haben, dass der Verein auch nach Aufnahme irgendwann noch mal nachweisen muss.
Der WBV hätte schon vor vielen Wochen den Verein unter Frist-
setzung auffordern müssen, seine bestehende Gemeinnützigkeit
nachzuweisen unter Hinweis darauf, dass man bei fruchtlosem Fristablauf von einer fehlenden Gemeinnützigkeit mit all seinen Konsequenzen ausgehen werde.…
Ich rechne eher damit, dass der erste Gastverein keine Einladung zum Spiel bekommt und damit die Wertung Spielausfall… und die Mustangs zu ihrem 1. Auswärtsspiel nicht antreten und Wertung Nichtantreten…
also Einladungen verschicken doch nur Bundesligisten an ihre Gegner odeR? Gilt nicht die Ansetzung bei Team-SL ?
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In Hinblick auf die aus meiner Sicht zutreffenden Ausführungen
von Charles erspare ich mir weitere Rechtsausführungen.
Der WBV-Vorstand muss sich ein dickes Versäumnis vorhalten
lassen.
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Ich glaube, es gibt hier nicht nur “schwarz” und “weiß”.
Es kann durchaus passieren, dass ein Sportverein seine Gemeinnützigkeit - zwischenzeitlich - verliert. So geschehen bei einem Fußball-Oberligisten, dessen “Stadion” Linksamwald mit einem Blick aus seinem Fenster sehen kann. Es folgte ein langwieriger Streit zwischen Verein und Finanzamt, bis die Angelegenheit gütlich geklärt war und der Verein seine Gemeinnützigkeit wiedererlangt hatte. In der aktuellen Diskussion hieße das aber: Keine Gemeinnützigkeit, also Ausschluss aus dem Verband, Einstellen des Sportbetriebes. Das kann es doch nicht sein!
Genauso einfach ist es jetzt, dem WBV Versäumnisse vorzuwerfen. Der WBV kann nicht die Gemeinnützigkeit aller seiner Vereine ständig kontrollieren. Natürlich kann man überlegen, das für Regionalliga-Vereine einzuführen und dann anzufordern. Allerdings können Freistellungsbescheide bis zu drei Jahre alt sein. Ist Fakt. Damit hätte man den Mustangs dann auch nicht habhaft werden können.
Wenn der Verband aber seit Wochen keine Antworten vom Verein bekommt und sich dann entscheidet, ich frage direkt beim Finanzamt, ist das erst einmal ein logischer Schritt. Jetzt sind wir alle schlauer: Finanzamt erteilt keine Auskunft wegen des Steuergeheimnisses. Natürlich haben das alle vorher gewusst… Ich oute mich dann mal: Ich nicht (trotz BWL-Studium). Auch wenn es jetzt logisch erscheint.
Nein, Du kannst solche Fälle wie Mustangs (oder Didins Düsseldorf, oder Magdeburg oder Freiburg) nicht verhindern.
Beim nächsten Fall wird es einen Club geben, der gemeinnützig ist, alle Rechnungen und Gehälter bezahlt, aber seine Meisterschaft in der Oberliga gewinnt, weil er Schiedsrichter kauft oder gegnerische Teams besticht. Sucht schon mal die Satzung und Spielordnung danach durch…
Wir müssen den schleichenden Tod der Westfalen Mustangs mit all seinen Nebenwirkungen nun tapfer ertragen. Das kann kein WBV ändern, das Tempo geben die deutschen Gerichte vor.
Ein schneller Tod vor dem 31. Mai wäre für alle Beteiligten sicher schöner gewesen. Aber dazu hätte Florian einen Arsch in der Hose haben müssen. Hatte er nie. Also ist es so, wie es jetzt ist…
Der Basketball in Ostwestfalen oder NRW wird daran nicht zerbrechen. Genauso wie Schalke 04 nicht am Meineid, der BVB nicht an nahender Insolvenz oder der Fußball nicht am Wettskandal zerbrochen ist.
Meine Sorge ist, ob F.E. oder D.E. an der Sache zerbrechen. Ich wünsche es Ihnen nicht. Ich wünsche, dass Sie Ihre Schulden an allen Stellen begleichen und mit sich wieder ins Reine kommen. Sie sind Menschen, die einen falschen Weg eingeschlagen haben. Hoffentlich finden Sie den Weg zurück. -
Ich konkretisiere
Meine Wertung der Dinge gilt für einen rechtskräftigen
Entzug der Gemeinnützigkeit.
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Ich glaube, es gibt hier nicht nur “schwarz” und “weiß”.
Es kann durchaus passieren, dass ein Sportverein seine Gemeinnützigkeit - zwischenzeitlich - verliert. So geschehen bei einem Fußball-Oberligisten, dessen “Stadion” Linksamwald mit einem Blick aus seinem Fenster sehen kann. Es folgte ein langwieriger Streit zwischen Verein und Finanzamt, bis die Angelegenheit gütlich geklärt war und der Verein seine Gemeinnützigkeit wiedererlangt hatte. In der aktuellen Diskussion hieße das aber: Keine Gemeinnützigkeit, also Ausschluss aus dem Verband, Einstellen des Sportbetriebes. Das kann es doch nicht sein!Der Fußballverein hat sicherlich Rechtsmittel eingelegt und damit war der Entzug nicht rechtskräftig. Das dürfte der gewaltige Unterschied sein. Die Satzung des WBV ist da vielleicht (wie so oft) schlecht formuliert, gemeint sein kann aber nur ein rechtskräftiger Verlust der Gemeinnützigkeit. Insofern gibt es wohl schwarz oder weiß.
Genauso einfach ist es jetzt, dem WBV Versäumnisse vorzuwerfen. Der WBV kann nicht die Gemeinnützigkeit aller seiner Vereine ständig kontrollieren. Natürlich kann man überlegen, das für Regionalliga-Vereine einzuführen und dann anzufordern.
Ja, es ist einfach. Der WBV kann und muss nicht ständig kontrollieren, hier gab es aber den konkreten Hinweis. Diesem ist der WBV nachgegangen, nur leider -trotz entsprechendem vorherigen Hinweis- auf die falsche Art.
Allerdings können Freistellungsbescheide bis zu drei Jahre alt sein. Ist Fakt. Damit hätte man den Mustangs dann auch nicht habhaft werden können.
Deswegen muss man auch eine tagesaktuelle Bestätigung über das Bestehen der Gemeinnützigkeit anfordern.
Wenn der Verband aber seit Wochen keine Antworten vom Verein bekommt und sich dann entscheidet, ich frage direkt beim Finanzamt, ist das erst einmal ein logischer Schritt. Jetzt sind wir alle schlauer: Finanzamt erteilt keine Auskunft wegen des Steuergeheimnisses. Natürlich haben das alle vorher gewusst… Ich oute mich dann mal: Ich nicht (trotz BWL-Studium). Auch wenn es jetzt logisch erscheint
Dass das Finanzamt keine Auskunft erteilt, sollte jedem klar sein. Wurde der WBV auch vorab drauf hingewiesen, dass eine Information durch das Finanzamt als sehr unwahrscheinlich anzusehen ist.
Nein, Du kannst solche Fälle wie Mustangs (oder Didins Düsseldorf, oder Magdeburg oder Freiburg) nicht verhindern.
Beim nächsten Fall wird es einen Club geben, der gemeinnützig ist, alle Rechnungen und Gehälter bezahlt, aber seine Meisterschaft in der Oberliga gewinnt, weil er Schiedsrichter kauft oder gegnerische Teams besticht. Sucht schon mal die Satzung und Spielordnung danach durch…Da gebe ich Dir recht, man kann nicht alles vorbeugend verhindern.
Wir müssen den schleichenden Tod der Westfalen Mustangs mit all seinen Nebenwirkungen nun tapfer ertragen. Das kann kein WBV ändern, das Tempo geben die deutschen Gerichte vor.
Ein schneller Tod vor dem 31. Mai wäre für alle Beteiligten sicher schöner gewesen. Aber dazu hätte Florian einen Arsch in der Hose haben müssen. Hatte er nie. Also ist es so, wie es jetzt ist…
Der Basketball in Ostwestfalen oder NRW wird daran nicht zerbrechen. Genauso wie Schalke 04 nicht am Meineid, der BVB nicht an nahender Insolvenz oder der Fußball nicht am Wettskandal zerbrochen ist.Nein, müssen wir nicht. Ich habe einige Posts vorher bereits den gangbaren Weg aufgezeichnet.
Meine Sorge ist, ob F.E. oder D.E. an der Sache zerbrechen. Ich wünsche es Ihnen nicht. Ich wünsche, dass Sie Ihre Schulden an allen Stellen begleichen und mit sich wieder ins Reine kommen. Sie sind Menschen, die einen falschen Weg eingeschlagen haben. Hoffentlich finden Sie den Weg zurück.
Da dürftest Du ziemlich alleine sein. In OWL zumindest sehen das die meisten sicher anders.
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Ich hab Folgendes gefunden:
Auswirkungen auf den Spielbetrieb
Bei Sportvereinen stellt sich die Frage, ob die Teilnahmeberechtigung am Spielbetrieb bestehen bleibt. Wenn der Verein Mitglied in einem Verband ist, endet die Mitgliedschaft grundsätzlich nicht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Verband kann jedoch in seiner Satzung eine abweichende Regelung festschreiben.Das würde leider bedeuten: Abwarten bis die ersten Spiele mit den Mustangs nicht stattfinden…
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Insolvenz+Verlust der Gemeinnützigkeit= 2 Paar Schuhe
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Langsam wird die Diskussion, in meinen Augen, ein wenig langweilig.
Die Angelegenheit braucht Ihre Zeit, da wird kein Forum zu beitragen, dass der Verein schneller von der Oberfläche verschwindet.Ich sehe folgendes Szenario wahr werden:
3 Spieltage sind gespielt, die Mustangs sind Tabellenerster, hier Diskussion beginnt hier von vorne
Seien wir alle ehrlich, Herr E. wird immer Spieler finden, die auch nur für ein paar Wochen/Monate den Verein als Sprungbrett nutzen werden.
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Für das Szenario müssten die Mustangs allerdings entweder die laufenden Prozesse gewinnen oder die Summen bezahlen. 3 mal Versäumnisurteil bislang, 2 mal Einspruch eingelegt (die 3. Frist läuft noch). M.W. ist nächste Woche der Termin zum Einspruch im ersten Arbeitsgerichtsverfahren.
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Ja, die Hoffnung stirbt zuletzt
@linksamwald: Nicht ganz: Die Gemeinnützigkeit wird mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens verloren. Hierzu gibt es mehrere Gerichtsurteile. Begründung: Die verfügbaren Gelder werden in erster Linie für die Bezahlung der Schulden benutzt und nicht für die “ideellen Ziele/Zweck der Gemeinnützigkeit”
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Ich glaube, es gibt hier nicht nur “schwarz” und “weiß”.
Es kann durchaus passieren, dass ein Sportverein seine Gemeinnützigkeit - zwischenzeitlich - verliert. So geschehen bei einem Fußball-Oberligisten, dessen “Stadion” Linksamwald mit einem Blick aus seinem Fenster sehen kann. Es folgte ein langwieriger Streit zwischen Verein und Finanzamt, bis die Angelegenheit gütlich geklärt war und der Verein seine Gemeinnützigkeit wiedererlangt hatte. In der aktuellen Diskussion hieße das aber: Keine Gemeinnützigkeit, also Ausschluss aus dem Verband, Einstellen des Sportbetriebes. Das kann es doch nicht sein!Der Fußballverein hat sicherlich Rechtsmittel eingelegt und damit war der Entzug nicht rechtskräftig. Das dürfte der gewaltige Unterschied sein. Die Satzung des WBV ist da vielleicht (wie so oft) schlecht formuliert, gemeint sein kann aber nur ein rechtskräftiger Verlust der Gemeinnützigkeit. Insofern gibt es wohl schwarz oder weiß.
Genauso einfach ist es jetzt, dem WBV Versäumnisse vorzuwerfen. Der WBV kann nicht die Gemeinnützigkeit aller seiner Vereine ständig kontrollieren. Natürlich kann man überlegen, das für Regionalliga-Vereine einzuführen und dann anzufordern.
Ja, es ist einfach. Der WBV kann und muss nicht ständig kontrollieren, hier gab es aber den konkreten Hinweis. Diesem ist der WBV nachgegangen, nur leider -trotz entsprechendem vorherigen Hinweis- auf die falsche Art.
Allerdings können Freistellungsbescheide bis zu drei Jahre alt sein. Ist Fakt. Damit hätte man den Mustangs dann auch nicht habhaft werden können.
Deswegen muss man auch eine tagesaktuelle Bestätigung über das Bestehen der Gemeinnützigkeit anfordern.
Wenn der Verband aber seit Wochen keine Antworten vom Verein bekommt und sich dann entscheidet, ich frage direkt beim Finanzamt, ist das erst einmal ein logischer Schritt. Jetzt sind wir alle schlauer: Finanzamt erteilt keine Auskunft wegen des Steuergeheimnisses. Natürlich haben das alle vorher gewusst… Ich oute mich dann mal: Ich nicht (trotz BWL-Studium). Auch wenn es jetzt logisch erscheint
Dass das Finanzamt keine Auskunft erteilt, sollte jedem klar sein. Wurde der WBV auch vorab drauf hingewiesen, dass eine Information durch das Finanzamt als sehr unwahrscheinlich anzusehen ist.
Nein, Du kannst solche Fälle wie Mustangs (oder Didins Düsseldorf, oder Magdeburg oder Freiburg) nicht verhindern.
Beim nächsten Fall wird es einen Club geben, der gemeinnützig ist, alle Rechnungen und Gehälter bezahlt, aber seine Meisterschaft in der Oberliga gewinnt, weil er Schiedsrichter kauft oder gegnerische Teams besticht. Sucht schon mal die Satzung und Spielordnung danach durch…Da gebe ich Dir recht, man kann nicht alles vorbeugend verhindern.
Wir müssen den schleichenden Tod der Westfalen Mustangs mit all seinen Nebenwirkungen nun tapfer ertragen. Das kann kein WBV ändern, das Tempo geben die deutschen Gerichte vor.
Ein schneller Tod vor dem 31. Mai wäre für alle Beteiligten sicher schöner gewesen. Aber dazu hätte Florian einen Arsch in der Hose haben müssen. Hatte er nie. Also ist es so, wie es jetzt ist…
Der Basketball in Ostwestfalen oder NRW wird daran nicht zerbrechen. Genauso wie Schalke 04 nicht am Meineid, der BVB nicht an nahender Insolvenz oder der Fußball nicht am Wettskandal zerbrochen ist.Nein, müssen wir nicht. Ich habe einige Posts vorher bereits den gangbaren Weg aufgezeichnet.
Meine Sorge ist, ob F.E. oder D.E. an der Sache zerbrechen. Ich wünsche es Ihnen nicht. Ich wünsche, dass Sie Ihre Schulden an allen Stellen begleichen und mit sich wieder ins Reine kommen. Sie sind Menschen, die einen falschen Weg eingeschlagen haben. Hoffentlich finden Sie den Weg zurück.
Da dürftest Du ziemlich alleine sein. In OWL zumindest sehen das die meisten sicher anders.
“Deswegen muss man auch eine tagesaktuelle Bestätigung über das Bestehen der Gemeinnützigkeit anfordern.” - das hat ,soweit ich weiß, was mit Jahresabschlüssen und/oder Steuererklärungen zu tun. Du kannst sowas nicht Mal eben tagesaktuell anfordern. Entweder hast Du eine - oder Du hast keine.
“Da dürftest Du ziemlich alleine sein. In OWL zumindest sehen das die meisten sicher anders.” - da wirst du recht haben. Sie selbst (auch Menschen) haben zu vielen Menschen Probleme bereitet. Es wird schwierig genug für die beiden sein ein normales Leben zu führen.
Ich finde auch , daß wir uns im Kreis drehen !! Am besten: Threat schliessen.
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Das Finanzamt kann ohne Probleme tagesaktuell bestätigen, dass die Geneinnützigkeit noch besteht. Die besteht nämlich solange, bis sie per Verwaltungsakt entzogen wird.
Diese Bestätigung kann der Verein anfordern und wird sie auch ohne Probleme erhalten. -
“Da dürftest Du ziemlich alleine sein. In OWL zumindest sehen das die meisten sicher anders.” - da wirst du recht haben. Sie selbst (auch Menschen) haben zu vielen Menschen Probleme bereitet. Es wird schwierig genug für die beiden sein ein normales Leben zu führen.
Mitleid mit den beiden Initiatoren habe ich keins, die haben sich und ihren Verein selbst in diese Situation gebracht. Es gab genügend Warnungen, spätestens 2014 hätte reagiert werden müssen. Jetzt die RL-Herren nicht abzumelden, zur Jugend-Quali auf WBV-Ebene nicht anzutreten, nicht vor Gericht zu erscheinen - das alles passt perfekt ins Bild.
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Was habt ihr denn eigentlich von Florian Eichelhead erwartet? War doch klar, dass er keinen Arsch in der Hose hat… er schadet sich einfach noch mehr und lügt lediglich wie eh und je - ich sage da nur JEDEM DAS SEINE… Jeder bekommt früher oder später die gerechte Strafe für sein Handeln…
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Jeder Bildungsauftrag muss versagen, wenn jemand nicht lernen will, weil er es ja eh schon besser weiß.
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So ist es…
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Ich glaube, dass in diesem Fall eher Psychologie als Pädagogik angesagt ist. Es handelt sich bei diesem Mann anscheinend um einen Menschen, für den das Leben ein Wunschkonzert ist, der spätpubertären Träumereien nachhängt und noch immer nicht auf dem Boden der Tatsachen angekommen ist, eventuell dort auch nie ankommen wird. Naheliegend ist ein enormes Entwicklungsdefizit. Dafür spricht auch die aktuelle Strategie der totalen Verweigerung und des Kopf-in-den-Sand-Steckens, nach dem kindlichen Motto “Ich bin gar nicht da!”
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Tja, wirklich schwierige Sache! Hab heute noch gelesen, dass man gegen das Böse sein kann, aber nicht gegen den Bösen…, oder so ähnlich. Man, das ist erst wenige h her
Zumindest sollte man das soziales umfeld betrachten. Von mudder kam wohl nicht viel. Sird also zeit, dass er mal den arsch hochnimmt. Scheint ja immer gewußt zu haben, dass die erde eine scheibe ist und wie es auf dieser läuft!
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Eichstädts = “Möchtegern”! Nix dahinter… kein Mitleid mit solchen Untermenschen! Ich frag mich nur, ob Masnic davon wusste und im Vollwissen gecoacht hat… oder eben auch nur mies verarscht wurde!?
Abgesehen davon, dass selbst bekennende Bildungsverweigerer wissen sollten, dass der Begriff Untermenschen ebenfalls der NS-Terminologie entstammt, und der Anstand es gebietet, solche Begriffe nicht zu verwenden, fordern dies hier zusätzlich auch die Forenregeln - insbesondere 3 & 4. Betrachte dies daher bitte als einmalige und zugleich letzte Verwarnung, die Forenregeln zukünftig strikt zu befolgen.
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Ich würde mich freuen, wenn es hier etwas sachlich neues zu Lesen gibt und nicht nur neue Beleidigungen von Menschen, die die Verantwortlichen wahrscheinlich nicht mal persönlich kennen.
@qnibert: wieso werden Sätze bzw. Wörter, die klar dem NS zuzuordnen sind und einfach herabwertend sind nicht gelöscht? Verwarnung schön und gut, aber gerede von “Untermenschen” hat hier rein gar nichts zu suchen.
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… ich sage da nur JEDEM DAS SEINE…
Um mal einen Bildungsauftrag zu erfüllen: Man könnte, muss aber nicht, diese Redewendung als NS-vorbelastet ansehen. Der erste googel-Treffer dürfte Klarheit bringen…
Naja, JEDEM DAS SEINE!!!
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… ich sage da nur JEDEM DAS SEINE…
Um mal einen Bildungsauftrag zu erfüllen: Man könnte, muss aber nicht, diese Redewendung als NS-vorbelastet ansehen. Der erste googel-Treffer dürfte Klarheit bringen…
Naja, JEDEM DAS SEINE!!!
Bin hier nur zufällig reingeraten, aber das ist ein Satz, der zwar wieder verwendet wird, und schon in der Antike vewendet wurde, aber doch eine üble Vergangenheit hat. Die Diskussion darüber ist zwar kontrovers, aber ein Satz, der , an die Insassen eines KZ gerichtet, über dem Eingangstor hing, kann ich nicht gedankenlos verwenden. SD ist zwar politikfrei, aber ich finde, in diesem Bereich sollte man schon überlegen, was man schreibt.
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Wenn wir jede Redewendung, die bin den Nazis gebraucht/missbraucht wurde, heute nicht mehr verwenden dürfen, sollten wir uns vielleicht eine neue Sprache suchen. Also bitte mal die Kirche im Dorf lassen.
Was anderes sind speziell von Nazis geprägte Begriffe wie ‘Untermensch’, die haben hier nichts zu suchen.
Einfach mal ohne Beleidigungen auskommen, gleich was man von Florian E. hält. Ich kenne genug andere “honorige” Vereine, die ähnliche Maschen drauf haben. Florian E. hat es halt völlig überspannt und nicht so geschickt durchgeführt.