Spielabbruch ?!
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@32:
Das ist mir klar und der Trainer der Heimmannschaft hat auch schon mehrfach an verschiedenen Stellen klar und deutlich gesagt dass er den Trainer nicht mehr in der Halle haben will.
Berufung ist, soweit ich aktuell informiert bin, in Arbeit.Es erscheint mir merkwürdig, dass Du Äußerungen zur Urteilsbegründung der Spielleitung meidest wie der Teufel das Weihwasser. Warum ist das so?
Da ich nicht sicher bin ob mir das erlaubt ist.
Alles andere haben ich selber vor Ort erlebt bzw, es wurde schon öffentlich darüber gesprochen.Grundsätzlich sind erst einmal alle Urteile, egal von wem, öffentlich (ansonsten würde die Sozialprävention ja gar keinen Sinn machen und die abschreckende Wirkung ginge verloren. Ein Urteil, auch vom Spielleiter, zu veröffentlichen stellt erst einmal kein Problem dar. Das einzige was du tun musst, ist die Anonymisierung (z.B. Team A, Coach C etc. ) vorzunehmen. Dann ist das vollkommen rechtmäßig.Um meine Argumentation noch etwas zu untermauern:Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit funktioniert nur, wenn jeder die Urteile der Judikative, und dabei ist vollkommen egal, um welche es sich handelt und in welchen Teilgebieten sie sich befinden, einsehen, publizieren und auch kommunizieren darf. Vielmehr besteht vor allem in kritischen Situationen eine Pflicht, da eine kontroverse und sachliche Diskussion eine elementare Grundlage jeder judikativischen Verbesserungen ist. Somit ist es nur angebracht, wenn du die Spielleiterentscheidung hier für alle zugänglich veröffentlichst.
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In Hessen ist für Übungsleiter Minderjähriger sogar ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich.
…Die Regelung “polizeiliches Führungszeugnis“ ist mir nicht bekannt.
Nach wie vor darf jeder, der möchte, im Jugendbereich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Erst in Jugend-Oberligen ist eine Trainerlizenz notwendig.
Jeder lizensierte Trainer hat aber einen „Verhaltenskodex zum Kindeswohl“ zu unterzeichnen.
http://www.landessportbund-hessen.de/bereiche/schule-bildung-und-personalentwicklung/verhaltenskodex/Ein Zitat aus dem Kodex:
„Meine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen gebe ich Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen Zielen.“Scheint auf den Trainer nicht ganz zuzutreffen…
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In Hessen ist für Übungsleiter Minderjähriger sogar ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich.
…Die Regelung “polizeiliches Führungszeugnis“ ist mir nicht bekannt.
Nach wie vor darf jeder, der möchte, im Jugendbereich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Erst in Jugend-Oberligen ist eine Trainerlizenz notwendig.
Jeder lizensierte Trainer hat aber einen „Verhaltenskodex zum Kindeswohl“ zu unterzeichnen.
http://www.landessportbund-hessen.de/bereiche/schule-bildung-und-personalentwicklung/verhaltenskodex/Ein Zitat aus dem Kodex:
„Meine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen gebe ich Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen Zielen.“Scheint auf den Trainer nicht ganz zuzutreffen…
zumal sich der Vorgang wohl nicht in Hessen ereignete
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Da vom Verein keine weiteren Maßnahmen unternommen wurden und das Urteil auch schon durch What’s App-Gruppen gewandert ist werde ich es “Anonymisiert” (aber jeder aus der entsprechenden Region weiß genau von wem die Rede ist) hier der Vollständigkeit halber posten.
_Im Spiel Mannschaft A gegen B U10, wurden gegen den Trainer der Mannschaft B, Trainer B, zwei technische Fouls gepfiffen und er damit disqualifiziert. Trainer B brach daraufhin das Spiel ab und verließ mit seiner Mannschaft die Halle. Über das Verhalten dieses Trainers wurde der Spielleitung ein schriftlicher Bericht übermittelt. Es ergeht daher folgende
Entscheidung:- Trainer B wird bis zum 01.08.2017 sechs Trainingseinheiten bei benachbarten Vereinen kostenfrei leiten.
- Die entstehenden Kosten (z.B. Fahrtkosten) werden nicht erstattet.
- Das Spiel der U10 wird nicht gewertet, sondern neu angesetzt.
- Die Kosten für das 2. Spiel trägt die Mannschaft B, der Mannschaft A trägt seine Fahrtkosten.
- Eine Sperre oder weitere Geldstrafe entfallen.
Zur Begründung:
Der Trainer der Mannschaft B benahm sich respektlos gegen den Schiedsrichter, und wurde mit insgesamt zwei technischen Fouls bestraft.
Im Anschluss drohte Trainer B dem Schiedsrichter, brach das Spiel ab und verließ mit seiner Mannschaft die Halle.
Trainer B zeigte sich in seiner Einlassung nicht genügend einsichtig.
Bisher hat er sich nicht beim Schiedsrichter entschuldigt.Es wird auf die Berichte der Beteiligten verwiesen.
Obwohl Trainer B bewusst war, dass das Verhältnis zwischen ihm und dem Schiedsrichter nicht unbelastet war, setzte er ihn verbal so unter Druck, dass dieser sich „massiv angefeindet“ fühlte. Auf die Aufforderung des Schiedsrichters am Ende der 1. Viertelpause, sich nicht über das Spielfeld hinweg zu beschweren, reagierte er abfällig und erhielt dafür ein technisches Foul. Dieses kommentierte er mit weiteren für den Schiedsrichter herabwürdigenden Worten. Dabei warf er dem Schiedsrichter u.a. „persönliche Schwäche“ vor und attestierte ihm „fehlendes Fingerspitzengefühl“. Daraufhin erhielt Trainer B ein zweites und damit disqualifizierendes Foul. Nun drohte er, falls der Schiedsrichter bei seiner Entscheidung bliebe, das Spiel abzubrechen und fügte hinzu: „Dich mache ich fertig.“ Bevor er mit seiner Mannschaft die Halle verließ, warf er dem Schiedsrichter noch vor, dieser habe aus persönlichen Gründen Entscheidungen gegen seine Mannschaft getroffen.
Nach übereinstimmenden Zeugenaussagen hat sich der Schiedsrichter in allen Phasen ruhig und sachlich verhalten. Er hat das Spiel „kindgerecht“, aber nicht einseitig geleitet.Trainer B ist ein sehr erfahrene Spieler, Schiedsrichter und Trainer. Hinzu kommt seine jahrelange Erfahrung als Pädagoge. Deshalb muss von ihm in besonderem Maße erwartet werden, dass er sich als Vorbild diszipliniert und korrekt verhält. Insbesondere an Mini-Trainer werden diesbezüglich hohe Erwartungen geknüpft. Auch das Bewusstsein, als einziger Erwachsener für eine Mini-Mannschaft verantwortlich zu sein, hätte ihn zu einem defensiveren Umgangston verleiten müssen.
Mit der Drohung: „Dich mache ich fertig.“ wurde das Maß eines verbalen Disputs weit überschritten.
Der Spielabbruch ist weder zu akzeptieren noch zu entschuldigen.
Trainer B ist seinen Aufgaben als Vorbild und Erzieher in diesem Spiel nicht ausreichend gerecht geworden. Seine Ansprachen an den Schiedsrichter waren weder von Respekt noch von dem Bemühen, deeskalierend wirken zu wollen, getragen.Zum Strafmaß:
Die üblicherweise auszusprechenden Strafen (zeitliche Sperren für Schiedsrichterbeleidigung und für Spielabbruch gegen den Trainer und einer Geldstrafen für Spielabbruch gegen Mannschaft/Verein B, sowie einer Wertung gegen die Mini-Mannschaft der Mannschaft B) erreichen nicht die damit verbundenen Ziele, sondern wären für den Basketballsport kontraproduktiv.
Unter Berücksichtigung der bisherigen erworbenen Verdienste des Trainers und in der Zuversicht, dass Trainer B sein Verhalten beim Umgang, insbesondere mit Kindern und Schiedsrichtern, reflektiert, verifiziert und zukünftig anpasst, verzichtet die Spielleitung auf eine längere Sperre.
Trainer B wird auferlegt, sein Basketballwissen und seine Trainerfähigkeiten zum Wohle des Basketballsports in Form von Training bei „kleinen“ Vereinen einzubringen. Dazu wird er 6 Übungsstunden a 90 Minuten (kostenfrei) bei benachbarten Vereinen leiten. Wünschenswert wäre die Teilnahme eines Teils seiner Minimannschaft, um die Trainingseffizienz zu erhöhen.Anmerkung: Die Ableistung der Trainerstunden ist der Spielleitung bis zum 01.08.2017 nachzuweisen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung ist die Berufung beim Kreis-Rechtswart zulässig. Sie ist binnen einer Woche nach Eingang dieser Entscheidung einzulegen und binnen einer weiteren Woche zu begründen. Ein Berichtigungsantrag hemmt nicht die Berufungsfrist.
Die Zahlung einer Berufungsgebühr in Höhe von € 104,– ist nachzuweisen.
Auf die DBB-Rechtsordnung, insbesondere §§ 18, 28, wird ergänzend hingewiesen.
Die Anschrift des Kreis-Rechtswarts kann dem Anschriftenverzeichnis des Kreises oder der entsprechenden Veröffentlichung auf der NBV-Homepage entnommen werden._ -
Ich finde die Nichtbestrafung der U10-Mannschaft absolut richtig und eine sehr gute Entscheidung. Sonst hätte es wirklich die falschen getroffen.
Mit dem Strafmaß für den Trainer bin ich - angesichts des auch angeführten Umstandes, dass er sich wohl nicht beim SR entschuldigt hat, was man wohl als Uneinsichtigkeit werten könnte - nicht zufrieden. Und das hat weniger damit zu tun, dass - wie manche hier andeuteten - es sich beim Trainer um ein “Monster” oder eine ungeeignete Person handelt und man vermeintlich die Vereine “bestrafen” würde, in denen er seine Sozialstunden leisten soll. Das halte ich auch ohne die Person zu kennen für übertrieben. Vielmehr ist es so, dass ich die Strafwirkung für zu gering halte. Zwar kann Abschreckung nicht jede Wiederholung (auch durch Dritte) verhindern, aber statistisch halte ich sie trotzdem für wirksam und hier hat man es IMHO verpasst, ein (etwas) deutlicheres Zeichen zu setzen.
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Mich macht das Urteil ziemlich fassungslos. Ich kenne ein aktuelles Urteil aus dem unteren Herrenbereich, da ging es um ein Gespräch nach Spielende zwischen Trainer und einem SR, bei dem der Trainer dem SR mitteilte, wie schlecht dieser seiner Meinung nach gepfiffen habe. Und dass er dafür sorgen würde, dass dieser nie wieder ein Spiel seiner Mannschaft Pfeifen würde.
Das würde als Bedrohung eines SR angesehen und der Trainer bekam 3 Spiele Sperre und 200 Euro Geldstrafe.
Hier ist der Trainer offensichtlich ziemlich uneinsichtig, gibt seinem Team ein ganz schlechtes Vorbild ab und kommt ziemlich weit damit. Offensichtlich war sein Team nicht 30 Punkte vorne, jetzt bekommt er einen Neustart und garantiert andere SR. Sind wir hier bei Wünsch dir was?
Was wäre so schlimm, wenn die U10-Spieler von beiden (!) Mannschaften sehen und kapieren würden, dass diese Maßnahme des Spielabbruchs ein ganz grobes Foul am Sportsgeist war und deutliche Konsequenzen nach sich zieht? Es gibt übrigens auch noch eine andere Mannschaft, die überhaupt nichts dafür kann und nun sieht, was man alles mit so einem Verhalten erreichen kann, zumindest wenn man einen entsprechenden Namen hat. Justitia wird mit Augenbinde dargestellt, hier wird das milde Strafmaß mit der verdienten Personen des Trainers begründet. Sollte so eine Person nicht erst recht Vorbild sein? Da hat Justitia sehr einseitig die Binde hochgeschoben.
Und was wäre soooo schlimm, wenn das Spiel wegen Spielabbruchs gegen die abbrechende Mannschaft gewertet wird? Ein ca. halbes Spiel haben sie wohl eh gespielt, fehlt die andere Hälfte. Mein Gott, die Kinder werden in ihrem Leben noch sehr viel spielen und trainieren können. Jetzt haben sie nur gelernt, dass respektloser Umgang mit den SR sich doch auszahlt. Glückwunsch!
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Zum “polizeilichen Führungszeugnis“:
Seit einigen Jahren müssen ALLE, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dies gilt sowohl für Hauptberufliche und Ehrenamtliche.
Bitte belege das mit einer Gesetzesnorm o.ä.
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Zum “polizeilichen Führungszeugnis“:
Seit einigen Jahren müssen ALLE, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dies gilt sowohl für Hauptberufliche und Ehrenamtliche.
Bitte belege das mit einer Gesetzesnorm o.ä.
Hat zwar mit dem eigentlichen Thema überhaupt nichts mehr zu tun und der Einwand sollte auch nur zeigen, dass man als Verantwortlicher seine Verantwortung mal nicht eben delegieren kann.
Aber genaueres findet man dazu im Bundeskinderschutzgesetz.Es sieht für Verbände zwar vor, dass bei geeigneten Verfahren für Ehrenamtliche auf das Führungszeugnis verzichtet werden kann, aber darauf lassen sich viele Gemeinden nicht ein.
In der Stadt Gießen ist es z. B. für jeden Verein, der öffentliche Förderung bekommt (Hallenzeiten), zwingend. -
Die Drohung: “Dich mach ich fertig” gegen den SR und das daraus resultierende Strafmaß gegen den Coach sind beeindruckend! Da kannst echt nur den Kopf schütteln! Und es soll sich keiner wundern, wenn sich dann zuwenige Leute finden, die den Schiedsrichterjob übernehmen wollen…
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Als vollkommen unbeteiligter kann ich nur sagen, eine solche Spielleiterentscheidung ist an Peinlichkeit nicht zu übertreffen.
“Verdienter Trainer und erfahrener Pädagoge” blabla - wenn dem so ist, muss sich der Herr Trainer mal selbst hinterfragen. Zwei T-Fouls schön und gut, kann passieren, Spielabbruch schuldhaft herbeigeführt darf nicht passieren.
Spielabbruch schuldhaft herbeigeführt -> Spielverlust.
Der Dank der Spieler, die dadurch leider nur ein Viertel/Halbes Spiel machen konnten/durften, der gilt dann ihrem Trainer. Es kann doch nicht sein, dass Schiedsrichter und deren im Spiel getroffene Entscheidungen hier vom Verband so ins Lächerliche gezogen werden. Zwingend musste hier der benachteiligte Verein Rechtsmittel einlegen um hier eine korrekte Entscheidung herbeizuführen.
Die nicht Bestrafung des Trainers für die “Bedrohung” oder wenigstens das grob unsportliche Verhalten ist auch zwingend erforderlich, und die ist nicht damit getan, dass ein paar Trainingseinheiten bei benachbarten Vereinen durchgeführt werden. Hier macht sich der Verband wirklich komplett lächerlich mit dieser Entscheidung. -
Diese Entscheidung untergräbt außerdem mMn. das gessmte basketballerische Rechtssystem in diesem Kreis. Denn letztendlich wird in einem verlgleichbaren Spiel auch in einer höheren Altersklasse kein Spielleiterentscheid, einen Trainer für Spielabbruch auf diese Weise zu sperren, Bestand haben, da jede höhere Instanz diese aufgrund dieser Entscheidung, welche jetzt getroffen wurde, kassieren würde (Analogie). Rein aus rechtlicher Sicht ist das Urteil vollkommen unangemessen, da es zeigt, dass ein Spielabbruch nach zwei technischen Fouls in gewisser Weise sogar gerechtfertigt (obwohl hier von Rechtfertigung zu sprechen tatsächlich sehr hart ist) ist und von der Spielleitung eben nicht, wie vorgeschrieben, sanktioniert wird (Btw: Habt ihr dort keinen verpflichtenden Strafenkatalog?). Den Spielern wird hier ein falsches Bild suggeriert, welches ihnen ein völlig falsches Bild von Recht und Ordnung vermittelt. Dem Trainer wird gezeigt, dass sein Handeln richtig war (denn ganz ehrlich, der wird gelacht haben als er das gehört hat) und er es jederzeit wieder machen kann. Und dem Schiedsrichter des Spieles wird die Glaubwürdigkeit komplett entzogen. Dass hier keine Berufung eingelelgt wurde, krönt die ganze Geschichte noch. Aus der Sicht von Team A völlig verantwortungslos, denn ich bin mir sicher, dass die zweite Instanz dieses Urteil umgehend revidiert hätte.
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Das Verhalten des Trainers und die laschen Konsequenzen passen überhaupt nicht zusammen. Zumal ja wohl noch nicht einmal eine Entschuldigung stattgefunden hat und damit jede Einsicht fehlt. Da könnte man ja fast vermuten, dass es da “übergeordnete Interessen” gibt und entsprechend entschieden wurde. Wunderbare Verschwörungstheorie.
Nun muss man sich ja nicht mehr wundern, wenn Schiris bis in die BBL teils übel beschimpft werden. Denn man “lernt” das ja jetzt schon beim Basketball-Nachwuchs. Hier gibt es in dieser Hinsicht leider eine gewisse Tradition und dies dürfte bei den BBL-Schiris spätestens seit letzter Saison auch überregional bekannt sein. -
Das Verhalten des Trainers und die laschen Konsequenzen passen überhaupt nicht zusammen. Zumal ja wohl noch nicht einmal eine Entschuldigung stattgefunden hat und damit jede Einsicht fehlt. Da könnte man ja fast vermuten, dass es da “übergeordnete Interessen” gibt und entsprechend entschieden wurde. Wunderbare Verschwörungstheorie.
Nun muss man sich ja nicht mehr wundern, wenn Schiris bis in die BBL teils übel beschimpft werden. Denn man “lernt” das ja jetzt schon beim Basketball-Nachwuchs. Hier gibt es in dieser Hinsicht leider eine gewisse Tradition und dies dürfte bei den BBL-Schiris spätestens seit letzter Saison auch überregional bekannt sein.+1
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Eine Analogie wird hier nicht drohen. Ich stimme mit @qnibert überein, dass ich die Begründung für die Wiederholung im Sinne der U10-Spieler teile. U10-Spieler sind m.E. auch zu jung, um an ihnen durch Spielwertungen ein Exempel zu statuieren. Daher ist dieser Teil der Urteilsbegründung okay.
Was die persönliche Strafe angeht, ist diese m.E. deutlich zu lasch und die Begründung ungenügend. Das “tadellose Vorleben” ist ein Strafzumessungsaspekt. Diesen aber so hoch zu bewerten, dass auf jedwede Sperre und Geldbuße verzichtet wird, lässt eine schlechte Vorbildwirkung zurück. Ich habe - ohne die Person zu kennen - nichts gegen die Trainingseinheiten. Scheint ein exponierter Trainer und Schiedsrichter zu sein, der üblicherweise gegen Gebühr Trainings abhält
Das Schlimme an dem Vorgang ist, dass ich es elementar wichtig finde, dass Trainer und Schiedsrichter in angemessener Weise vor, während und nach dem Spiel kommunizieren. Da fehlt es leider oft beiden Seiten an Fingerspitzengefühl. Gute Kommunikation trägt zu einem guten Spiel bei. Solches Trainerverhalten (v.a. die fehlende Einsicht) führen dazu, dass die Bereitschaft der Schiedsrichter zu kommunizieren abnimmt.
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Wieso wurde denn gegen die Entscheidung keine Rechtsmittel eingelegt vom Verein?
Und mal naiv gefragt: Könnte der Schiedsrichter hier auch einen Einspruch erheben? Immerhin wurde er ja bedroht. Oder wäre das nur auf zivilrechtlichem Wege möglich?
Das ist natürlich nur eine theoretische Überlegung, wird in der Realität nicht passieren (auch weil eine Einzelperson ja die Summe für den Einspruch weniger leicht stemmt wie ein Verein)
Oder könnte theoretisch ein Schiedsrichterreferent Einspruch erheben? (Er wird ja auch ein gewisses Interesse am Schutz seiner Schiedsrichter haben) -
@ast:
Wieso wurde denn gegen die Entscheidung keine Rechtsmittel eingelegt vom Verein?
Möglicher Grund 1:
Der Verein könnte nur gegen die Spielwiederholung angehen - nicht gegen die Nichtbestrafung des Trainers. Wenn er nun die Überlegung hat “warum ein Rechtsverfahren - unsere Kiddies spielen gern”, dann gibt es für ihn keinen Grund ein Rechtsmittel einzulegen.Möglicher Grund 2:
In der Region des Geschehens sind ja erwiesenermaßen die Spielleiter zu höchst bedenklichen Entscheidungen fähig. Vielleicht hat der Klub die Erfahrung, dass dort auch die Rechtsinstanzen “ungewöhnlich” entscheiden?@ast:
Und mal naiv gefragt: Könnte der Schiedsrichter hier auch einen Einspruch erheben?
Nein.
Der SR ist am Verfahren nicht beteiligt. Er war - vereinfacht ausgedrückt - Zeuge.@ast:
Immerhin wurde er ja bedroht. Oder wäre das nur auf zivilrechtlichem Wege möglich?
In zivilrechtlichen Verfahren geht es zumeist um Schadensersatz/Schmerzensgeld u.ä. - das liegt hier nicht an. Du wolltest vermutlich fragen, ob der SR strafrechtlich etwas machen kann. Ja, könnte er. Er könnte den Trainer anzeigen. Würde aber zu nichts führen, denn letztlich hat sich nichts ereignet, was “groß” genug ist, um eine Staatsanwaltschaft auf den Plan zu rufen.
@ast:
Oder könnte theoretisch ein Schiedsrichterreferent Einspruch erheben?
Nein.
Der könnte (und sollte!) aber in der nächsten Vorstandssitzung mit dem Sportwart darüber sprechen, wie verhindert werden kann, dass es erneut zu solch einer peinlichen Fehlentscheidung kommt.
Sollte der zuständige SR-Wart das Geschehen kommentarlos hinnehmen, dann wäre er genau so ein Loser wie der Spielleiter. -
Mit was fur einer Geldstrafe wärst ihr denn zufrieden? Wenn man bedenkt das er 9 stünden Freizeit opfern muss plus 6* an und Abfahrt, in der Zeit konnte man ganz anständig Geld verdienen. Auch wenn ich ehrlicher Weise diese hospizen gerne ofters sehen wurde aber nicht als Strafe sondern als Fortbildung. Dadurch das er auch seine Minis mitbringen darf/soll besteht auch die Gefahr das er auch einfach sein Training zum Gastgeber verschiebt.
Eine spielsperre könnte bei manchen mini Teams auch dafur führen das die Spiele nicht stattfinden - vielleicht wurde deshalb davon Abstand genommen?
Bei der spielwiederholung Hört aber auch mein Verständnis auf, das wurde ich nur nach Rücksprache mit dem anderen Team machen und das legt ja scheinbar Einspruch ein.