Vereinswechsel
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Hallo,
mein Sohn möchte gerne den Verein wechseln, hat aber bereits ein offizielles Ligaspiel für seinen alten Verein gemacht, der sich jetzt weigert die Freigabe zu erteilen. Ich habe wo gelesen, dass man zwischen dem 01.07. und 31.01. wechseln kann und die Freigabe nach 3 Wochen automatisch als erteilt gilt. Ist das so richtig und in dem Fall auch zutreffend?
Danke, Kronk
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Die von dir genannte Frist ist richtig, wenn jemand vor dem 31.7. wechselt, dann zahlen nicht beide Vereine die Teilnehmergebühr, sondern nur einer.
Für JBBL/NBBL gelten noch andere Regelungen, falls er dort schon gespielt hat. Dazu gibt es Infos auf der NBBL Seite.In den J/NBBL Vereinen haben auch jugendliche Spieler manchmal schon Verträge, dann ist evtl eine Ablöse zu zahlen.
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Bei wem habt ihr denn die Freigabe beantragt? Wenn ihr sie beim zuständigen Verband beantragt habt, gilt sie nach 3 Wochen als erteilt, wenn der alte Verein nicht mitzieht.
Ablöse kann auch bei Kindern anfallen: Als meine Tochter mit 9 Jahren den Verein wechselte, wollte der alte Verein eine “Ausbildungspauschale”. Das steht in der Vereinssatzung. Diesen Passus hatte ich beim Vereinseintritt (da war sie 6!) jedoch explizit nicht anerkannt. -
Die DBB-Spielordnung sagt:
§ 23 [Freigabe]
(1) Bei einem Vereinswechsel wird einem Spieler, dessen Teilnahmeberechtigung erloschen ist, eine Teilnahmeberechtigung für einen anderen Verein erteilt.
(2) Besitzt der Spieler noch eine Teilnahmeberechtigung, ist die Freigabe des bisherigen Vereins erforderlich.
(3) Erfolgt die Freigabe nicht innerhalb von drei Wochen, gilt sie als erteilt.
Also Freigabe beim Verein beantragen (Anfrage mit Datum als Beleg behalten!). Wenn nach drei Wochen keine Freigabe vom Verein erteilt wurde, dann an den Verband schreiben und über diesen die Freigabe “erzwingen”.
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Nein. Dann müssten ja alle Vereine vom Schwarzwald bis zur dänischen Grenze die Passbilder ihrer Spieler nach Hagen schicken und die Pässe dann erst bekommen. Ausgegeben werden sie von den Landesverbänden. Ich bekam damals in Berlin die Spielgenehmigung für meine Tochter per Email zugesichert. Wenn es eilt: Email an den Landesverband schicken.
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Nein. Dann müssten ja alle Vereine vom Schwarzwald bis zur dänischen Grenze die Passbilder ihrer Spieler nach Hagen schicken und die Pässe dann erst bekommen. Ausgegeben werden sie von den Landesverbänden. Ich bekam damals in Berlin die Spielgenehmigung für meine Tochter per Email zugesichert. Wenn es eilt: Email an den Landesverband schicken.
Ohoh, das hört sich für mich gefährlich an.
Entweder Du verwechselst hier etwas extrem oder Berlin macht da etwas, was der DBB nicht gut finden kann….Die Teilnehmerausweise (vulgo Spielerpässe) werden zentral in Hagen erstellt und an den jeweiligen Verein geschickt.
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Nein. Dann müssten ja alle Vereine vom Schwarzwald bis zur dänischen Grenze die Passbilder ihrer Spieler nach Hagen schicken und die Pässe dann erst bekommen. Ausgegeben werden sie von den Landesverbänden. Ich bekam damals in Berlin die Spielgenehmigung für meine Tochter per Email zugesichert. Wenn es eilt: Email an den Landesverband schicken.
So siehts aus. Der DBB sendet die Pässe an die Vereine.
Die Landesverbände geben keine Spielgenehmigungen raus, schon gar nicht per E-Mail. -
Bei uns ging es um ein 9-jähriges Mädchen, für das der alte Verein keine rechte Verwendung hatte. Aber er forderte trotzdem eine “Ausbildungspauschale”. Es kann nicht angehen, dass ein Verein den Einsatz für ein neues Team faktisch verhindern kann, obwohl er es rechtlich nicht darf. Und der Spielbetrieb wird vom Landesverband durchgeführt. Dann wird der wohl auch (wenn es zeitlich nicht anders geht auch per Email) feststellen dürfen, dass ein gesetzliches Recht auf Spielteilnahme besteht.
Es wurde jedoch zurecht darauf hingewiesen, dass in manchen Ligen und für Kaderspieler andere Regeln gelten. Da kann ein Verein einem Spieler die Zukunft ruinieren. -
Habt ihr es schon im Guten probiert ? Auch an die Sonderteilnahmeberechtigung gedacht ? Da kann das Kind im Stammverein bei zwei Mannschaften spielen und in einem anderen Verein in einer Mannschaft. Das Modell setzen wir öfters ein, wenn ein Kind besonders gefördert werden soll. Ansonsten wirklich einfach mal bei Frau Sondermann in Hagen anrufen.
Zur Ausbildungspauschale muss ich noch anmerken, dass ich es bei einem 6jährigen Mädchen auch extrem früh finde. Andererseits gibt es Vereine, die sehr viel Geld in die Trainer und Ausbildung der Spieler stecken und die müssen sich absichern, dass die Spieler nicht abwandern und andere Vereine dann von der guten Jugendarbeit profitieren. Zumal es für Jugendliche Prämien gibt, wenn sie in den Bundesligen zum Einsatz kommen. Und wenn die ersten Trainer gute Grundlagenausbildung gemacht haben, dann soll auch der Verein davon mit profitieren.
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Zur Ausbildungspauschale muss ich noch anmerken, dass ich es bei einem 6jährigen Mädchen auch extrem früh finde. Andererseits gibt es Vereine, die sehr viel Geld in die Trainer und Ausbildung der Spieler stecken und die müssen sich absichern, dass die Spieler nicht abwandern und andere Vereine dann von der guten Jugendarbeit profitieren.
Ich denke, dass die Frage noch in dieses Thema passt und da ich wirklich überhaupt keine Vorstellung davon habe, von welchen Beträgen wir sprechen, stelle ich sie mal: wie hoch ist so eine Ausbildungsentschädigung denn etwa? Bemisst die sich nach Alters- und/oder Leistungsklasse und pro Jahr? Wenn jemand da mal eine Zahl hätte, wäre ich schon neugierig, um mal eine Größenordnung zu lesen.
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Der Betrag ist nicht so hoch: 50€ pro Saison im Spielbetrieb (ob das Kind überhaupt zum Einsatz kam ist irrelevant, für alle werden ja Spielerpässe beantragt). Die Pauschale ist immer fällig, nicht nur wenn ein Leistungsträger zu einer höher spielenden Mannschaft wechselt. Meine Tochter wurde in die 2. Mannschaft eingeteilt, die keine Mannschaftsstärke hatte und für die Spiele kräftig mit jüngeren Spielern aufgefüllt werden musste. Das 2. Training der 2. Mannschaft wurde auf einen anderen Wochentag verlegt, an dem sie nicht konnte.Ihre Freundin konnte auch nicht kommen, da es in einer entfernter gelegenen Turnhalle stattfand.
20€ Monatsbeitrag für den Minibereich sollten genügen, um die Kosten zu decken, wenn man öffentliche Turnhallen nutzt, keine Vereinsräume zu unterhalten hat und keine teuren Sportgeräte stellt. -
Der Wechsel ist von Bayern nach Baden Württemberg.
Wechsel ins Ausland sind immer komplizierter und dauern länger.
Aber nachdem ich jetzt gelernt habe, dass Spielgenehmigungen vom Landesverband per Mail erteilt werden können, nehme ich an, dass auch bald ein Telefonanruf des Bezirksvorsitzenden genügt. Endstufe ist dann vermutlich telepathische Einwilligung des Kreisvorsitzenden?
Die Fotos werden übrigens von den Vereinen selbst auf den Pass geklebt oder getackert. Deshalb muss das Bild auch abgestempelt werden, damit keiner auf die Idee kommt, dieses einfach mal auszutauschen.
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Was hat der Schiedsrichter damit zu tun? Er hat lediglich die Identität des Spielers festzustellen, mehr nicht!
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Finkler24 - was willst du jetzt damit eigentlich sagen ? Dass in einem der Vereine, die du kennst, Spieler spielen, die dort gar keine Teilnahmeberechtigung haben ? Dass in diesen Vereinen einfach Ausweis von anderen Kindern benutzt werden und vielleicht sogar dadurch Spieler für zwei Vereine spielen ohne dort einen gültigen TA zu haben ?
Das ist Betrug.
Der normale Weg ist, dass für einen Spieler mit seinen Daten (alle Vornamen, Nachname, Geb.datum und Staatsbürgerschaft) ein Teilnehmerausweis beim DBB bestellt wird. Dann wird das Passfoto reingeklebt und über Ausweis und Foto kommt der Vereinsstempel und der Spieler unterschreibt. Außerdem wird er einer (o. mehreren bis U 20) Mannschaften zugeordnet und steht auf dem jeweiligen Mannschaftsmeldebogen.
Wenn ich als Schiedsrichter oder Gegner Zweifel an der Identität eines Spielers hätte, würde ich das klären und auf dem Spielberichtsbogen vermerken.
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Die Teilnahmeberechtigung wurde nicht erteilt, sondern entstand kraft Satzung.
Hast Du Lust und Zeit die Botschaft dieses Satzes anders zu formulieren und erneut zu posten? Ich würde ihn gern verstehen.
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@ Roter_Sand In der DBB Spielordnung (Par.20 Abs.3) steht, dass die Teilnahmeberechtigung mit Eingang des gestellten Antrags beim DBB beginnt. Ein Spieler ist also teilnahmeberechtigt, sobald sein Verein dies beim DBB (online) beantragt hat und nicht, wenn er den Spielerpass erhält der mit Foto versehen abgestempelt wurde.
Bei einem Vereinswechsel ist zuvor die Freigabe des alten Vereins nötig (denn dann erlischt die bestehende Teilnahmeberechtigung). Weigert sich dieser, gilt die Freigabe nach 3 Wochen als erteilt. Wenn die in der Spielordnung formulierten Sachverhalte zutreffen, ist jemand teilnahmeberechtigt. Dazu bedarf es nicht der Zustimmung des Verbandes oder bestimmter Funktionäre.
Bei Sonderteilnahmeberechtigungen, Doppellizenzen etc. mag das anders sein. -
Ach so - Du meintest gar nicht eine “Satzung”.
Habe überlegt, ob Du die Vereinssatzung oder die des DBB gemeint hast - beides wäre ziemlich sinnfrei.Mir ist die SO ausreichend gut bekannt, u.a. weiß ich, wie man zu einer TB kommt.
Deshalb löste es bei mir schweres Kopfschütteln aus, als ich von Dir las, dass dafür die LV zuständig seien (was definitiv falsch ist).Da ist noch eine Aussage von Dir, die mich stark verwundert: “Da kann ein Verein einem Spieler die Zukunft ruinieren.” Meinst Du wirklich, dass eine dreiwöchige Pause (mehr kann es bei Wechseln innerhalb von Deutschland nicht sein; § 23.3 SO) eine Zukunft ruinieren kann?
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Es sind ja nicht allein 3 Wochen. Man wechselt nicht ohne Grund. Wenn man in der Saison merkt, dass es im alten Verein nicht mehr läuft, sich umschaut, mehrere Probetrainings absolviert, ist man schon mehrere Wochen aus dem Spielbetrieb raus, wenn der Antrag auf Spielbetrieb gestellt wird. Außerdem dürften die Wenigsten Spieler so gewieft sein, dass sie die Antragstellung dokumentieren und 3 Wochen später sofort feststellen lassen, damit sie den neuen Ausweis bekommen. Man fragt stattdessen höflich nach und wartet und nervt den neuen Verein, der vielleicht gar keine Lust hat sich zu bemühen, da es genug Spieler ohne “Vorgeschichte” gibt.Und währenddessen hat das Kind oder der Jugendliche, der vielleicht noch mit Problemen in der Schule /Familie/Freundeskreis zu kämpfen hat, einen schlechten Start und ist 3 Monate aus dem Spielbetrieb raus. Das kann die Motivation (die durch das Finden eines neuen Vereins auf einem Hoch war) erheblich drücken.
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Wozu sich mit Fotos abmühen, wenn genügend Teilnehmerausweise parat liegen von bereits ausgetretenen oder an dem Tag nicht anwesenden Kindern? Da wird sich schon ein halbwegs passender Ausweis finden.
Bei einem Auswärtsspiel verletzt sich eine Spielerin viel Spaß beim fehlenden Versicherungsschutz.
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@MM
formulierte, wird er wohl an Menschen Deines Schlages gedacht haben.
Als der großartige dt. Philosoph Dieter NuhrDurch Deine Einzeiler mit Falschinformationen wirst Du auf SD keinen Kultstatus erlangen - Du sicherst nur Deine Nominierung für “Most embarrassing user 2015”.
@MaxMosley:Bei einem Auswärtsspiel verletzt sich eine Spielerin viel Spaß beim fehlenden Versicherungsschutz.
Wenn ein Spieler Versicherungsschutz hat, dann entfällt der nicht durch einen falschen Namenseintrag im Spielbericht.
Wenn “Aldimarkt” sich bei einem Spiel verletzt, bei dem er als “Kaufland” auf dem Spielbericht steht, dann geht er in die Notaufnahme bzw. zum Arzt, zeigt dort seine Gesundheitskarte mit dem Namenseindruck “Aldimarkt” vor und wird behandelt. Wo ist da das Problem? Seit wann muss man im Krankenhaus/beim Arzt eine Kopie des Spielberichts vorlegen?
P.S.:
O_S_B hat ihren Account streichen lassen. MM nicht. Da haben wir wohl in doppelter Hinsicht kein Glück gehabt. -
@Aldimarkt:
Dir ist aber schon bekannt, dass der “Versicherungsschutz” nicht mit der “Krankenversicherung” gleich zu setzen ist, sondern eine Unfallversicherung ist, die einen anderen Leistungskatalog hat?Aber ich verlasse mich jetzt mal auf Deine Expertise. Dann spart der Verband die Versicherungskosten und die Vereine zahlen weniger Beiträge. Win-Win-Situation! Unsere Schatzmeisterin wird sich freuen!
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@MM
formulierte, wird er wohl an Menschen Deines Schlages gedacht haben.
Als der großartige dt. Philosoph Dieter NuhrDurch Deine Einzeiler mit Falschinformationen wirst Du auf SD keinen Kultstatus erlangen - Du sicherst nur Deine Nominierung für “Most embarrassing user 2015”.@MaxMosley:
Bei einem Auswärtsspiel verletzt sich eine Spielerin viel Spaß beim fehlenden Versicherungsschutz.
Wenn ein Spieler Versicherungsschutz hat, dann entfällt der nicht durch einen falschen Namenseintrag im Spielbericht.
Wenn “Aldimarkt” sich bei einem Spiel verletzt, bei dem er als “Kaufland” auf dem Spielbericht steht, dann geht er in die Notaufnahme bzw. zum Arzt, zeigt dort seine Gesundheitskarte mit dem Namenseindruck “Aldimarkt” vor und wird behandelt. Wo ist da das Problem? Seit wann muss man im Krankenhaus/beim Arzt eine Kopie des Spielberichts vorlegen?
P.S.:
O_S_B hat ihren Account streichen lassen. MM nicht. Da haben wir wohl in doppelter Hinsicht kein Glück gehabt.Dieter Nuhrs Satz ist hier leider für “Aldimarkt” nicht ausreichend. Wir haben also mindestens in dreifacher Hinsicht kein Glück gehabt!
Wer schon einmal die von FZ richtig genannte “Unfallversicherung” mit einem Versicherungsfall kontaktiert hat, weiss, dass hier extrem genau bzgl. des Unfallherganges und des Status des Verletzten in Bezug auf den Verein nachgefragt wird. Im Betrugsfall gibt es hier nichts zu holen, das ist 100% sicher. Die Erstversorgung im Krankenhaus ist natürlich immer gesichert, reicht nur hinten und vorne nicht bspw. bei Zahnverlust. Der Spieler bleibt hier ohne die Verbandsunfallversicherung auf mehr als der Hälfte aller Kosten sittzen! Im übrigen reichen selbst Krankenversicherung plus Verbandsunfallversicherung oft nicht aus (was die wenigsten bei Zahnunfällen wissen!). Eine private Unfallversicherung ist also dringend anzuraten. Betrug führt aber in jedem Fall zur Leistungsabweisung.
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Die Erstversorgung im Krankenhaus ist sicher, allerdings nicht die Kostenübernahme, da sich die Krankenkasse das Geld bei der Unfallversicherug hierfür zurückholt. Wenn die UV jedoch ein nicht korrektes Verhalten feststellt, kommen zum einen die Kosten zum anderen ein Verfahren wegen Versicherungsbetruges auf den Verletzten oder den Verursacher der Situation zu. Alles in allem also sehr unangenehme Folgen für so ein “kleines Passdelikt” im Ernstfall.
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Die Erstversorgung im Krankenhaus ist sicher, allerdings nicht die Kostenübernahme, da sich die Krankenkasse das Geld bei der Unfallversicherug hierfür zurückholt. Wenn die UV jedoch ein nicht korrektes Verhalten feststellt, kommen zum einen die Kosten zum anderen ein Verfahren wegen Versicherungsbetruges auf den Verletzten oder den Verursacher der Situation zu. Alles in allem also sehr unangenehme Folgen für so ein “kleines Passdelikt” im Ernstfall.
Jetzt sind wir zwar komplett off-topic aber trotzdem, weil’s so wichtig ist: Die medizinische Erst- und Grundversorgung, sowie die Basis-Versorgung nach Leistungskatalog der jeweiligen Krankenkasse ist in jedem Fall durch die Krankenversicherung abgedeckt (auch im vorliegenden Betrugsfall, da dies für die Krankenversicherung in der Grundversorgung irrelevant ist).
Im Zahnbeispiel reden wir hier bei Gesamtkosten von 3k aber nur von maximal 1/3!! Eine Versorgung die über den Basis-Katalog hinaus geht übernimmt die KK entweder erstmal überhaupt nicht, oder “streckt” Leistungen vor, die potenziell die Unfallversicherung übernehmen würde, aber im Betrugsfall eben nicht übernimmt. Beispiel z.B. wenn Du im Krankenhaus mit Hinweis auf einen Sportunfall eine Gesichtsmaske mitbekommst oder eine spezielles anderes mediziniaches Hilfsmittel. Das wird Dir dann sofort privat in Rechnung gestellt, wenn die Unfallversicherung den Anspruch zurückweist. Das letzte 1/3 Kosten ist im Amateurbereich (also ausserhalb der gesetzlichen BG-Versicherung) ohnehin immer sehr kritisch, da die Verbandsversicherung immer öfter ebenfalls nur maximal 1/3 der Gesamtkosten (vor allem bei sehr hohen Kosten) übernimmt (meistens mit dem Hinweis auf einer “Einwilligung” des Verletzten in die üblichen Verletzungen im Rahmen des Regelwerks - also wenn kein Vorsatz vorliegt). Für das letzte /3 greift dann eine private Unfallversicherung, aber eben auch nur wenn nicht betrogen worden.Im schlimmsten Fall bleibt man also auf 2/3 der Kosten sitzen oder hat Stümpfe im Mund. Immerhin bleibt die Wahl!
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??? Mitgliedschaft im Verein ist der entscheidene Faktor. Es wird doch niemand persönlich vom Verein versichert sondern die Gruppe der sporttreibenden Mitglieder oder liege ich da verkehrt?
Nö, Du liegst völlig richtig.
Wenn ich im X-Verein Mitglied bin und dann beim Sport eine Verletzung erleide, dann komme ich in den Genuss der für Mitglieder vereinbarten Versicherungsleistungen (gleich welcher Versicherungsart). Ob da nun “Aldimarkt” oder “Kaufland” auf dem Spielbericht stand, ist völlig unerheblich. Entscheidend ist, dass der Verletzte zur versicherten Gruppe gehört.
@FaulerZauber:Dir ist aber schon bekannt, dass der “Versicherungsschutz” nicht mit der “Krankenversicherung” gleich zu setzen ist, sondern eine Unfallversicherung ist, die einen anderen Leistungskatalog hat?
Ja.
Das von MM aufgeworfene Thema ist aber nicht “Versicherungsumfang” sondern der behauptete “Verlust von Versicherungsleistungen”. Magst Du dazu auch noch etwas sagen oder reicht es Dir, wenn Du mir widersprechen kannst?Im Betrugsfall gibt es hier nichts zu holen, das ist 100% sicher.
Welcher Betrug an der Versicherung liegt denn Deiner Meinung nach vor, wenn Du als Versicherter eine Verletzung bei einem Sportereignis erleidest, dass von Versicherungsgegenstand umfasst ist?
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Ich bin auch der Meinung, dass die Vereinsmitgliedschaft entscheidend ist. Der Versicherung ist es egal, ob die Spieler den DBB oder Landesverbandsregeln konform eingesetzt werden. Problematisch wird es nur, wenn ein Kind eingesetzt wird, das noch nicht Vereinsmitglied ist. Die Unfallversicherung deckt meines Wissens auch Probetraining ab- aber nur für begrenzte Zeit. Und ein Spiel ist kein Training.