Diese ständigen Verweise „du hast was falsch gemacht, wir verklagen dich“ bringen den Damenbasketball doch null voran.
Plausible Erklärung und alles nur eine Mutmaßung von meiner Seite aus: Die Spielerinnen hatten bereits ein Teilnahmerecht für Wasserburg (2. Mannschaft/Jugend). So wäre zum Beispiel kein Vereinswechsel oder Teilnahmerechtsänderung notwendig.(Spielerinnen U24 dürfen doch unbegrenzt in zwei Seniorenmannschaften eingesetzt werden). Sobald die Antidopingdokumente/Datenschutz eingereicht werden sind sie also auch spielberechtigt in der Bundesliga. Das kann auch erst im April passieren, sofern vorher schon der Teilnehmerausweis zur Teilnahme berechtigte. Bedeutet im Klartext: alle Vereine mit 2. Mannschaften können auch Spielerinnen jetzt noch nachnominierten, die vorher für ebendiese gemeldet waren. Sieht dann im Endeffekt aus wie eine „Nachnominierung/Nachverpflichtung“, ist es aber eigentlich nicht.
Ich weiß nicht, ob’s für den Fall relevant ist, kann aber ja sein.