Keine Lizenz für Nürnberg und Bremerhaven!
-
Gibt es eigentlich irgend welche Rauchzeichen aus Nürnberg? Der Widerspruch gegen die Nicht-Lizenzerteilung sollte ja eingelegt sein….
Die zweite Liga hat inzwischen die Staffeleinteilung der ProB Nord und Süd bekanntgegeben, jetzt geht man an die Terminplanung. - Von der Zusammensetzung der ProA war nichts zu hören, d.h. man ist da noch im “Findungsprozess”, aber allzu lang kann man das doch nicht hinziehen, es steht ja auch noch eine ev. WC-Vergabe aus. -
Gibt es eigentlich irgend welche Rauchzeichen aus Nürnberg? Der Widerspruch gegen die Nicht-Lizenzerteilung sollte ja eingelegt sein….
Die zweite Liga hat inzwischen die Staffeleinteilung der ProB Nord und Süd bekanntgegeben, jetzt geht man an die Terminplanung. - Von der Zusammensetzung der ProA war nichts zu hören, d.h. man ist da noch im “Findungsprozess”, aber allzu lang kann man das doch nicht hinziehen, es steht ja auch noch eine ev. WC-Vergabe aus.Am Donnerstag gibt es Gewissheit, bis dahin muss sich die Liga entschieden haben.
-
in den NN von heute:
Die finanzielle Lücke wurde laut Falcons-Chef Ralph Junge inzwischen geschlossen und auch das Hallenproblem soll gelöst sein. Es gebe Partner für den Bau der Sport- und Eventhalle, zeigte sich Gsell optimistisch. Im Falle einer Übereinkunft könnte diese im Umfeld der Messe angesiedelt werden, „und dann bringen wir es bis Oktober hin“. Ob ihr diese Perspektive genügt, entscheidet die Liga kommende Woche.
-
in den NN von heute:
Die finanzielle Lücke wurde laut Falcons-Chef Ralph Junge inzwischen geschlossen und auch das Hallenproblem soll gelöst sein. Es gebe Partner für den Bau der Sport- und Eventhalle, zeigte sich Gsell optimistisch. Im Falle einer Übereinkunft könnte diese im Umfeld der Messe angesiedelt werden, „und dann bringen wir es bis Oktober hin“. Ob ihr diese Perspektive genügt, entscheidet die Liga kommende Woche.
Ganz ehrlich? Da kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich die BBL da drauf einlässt…
-
Gibts da ein paar Realitätsverweigerer in Nürnberg? Mir wäre zumindest neu, wenn man bei nicht erteilter Lizenz Einspruch einlegen und kurz nachbessern kann, um dann die Lizenz im zweiten Anlauf zu erhalten. Die Energie hätte man wohl besser in einen zweiten Anlauf in der ProA gesteckt.
Edith hätte vorher besser die Pressemitteilung der Falcons gelesen. Da geht man tatsächlich davon aus, dass es ein normales Verfahren ist, die Lizenz mit dem zweiten Versuch zu erhalten. http://n-bc.de/2019/05/09/vorerst-keine-bbl-lizenz-traum-der-nuernberg-falcons-lebt-weiter/
-
Ist das Problem nicht vielmehr, dass es eine Liga gibt, zu der maximal 18 Teams überhaupt die strukturellen bzw. finanziellen Voraussetzungen haben? Ja ich weiß, die Mindeststandards wurden von allen Vereinen beschlossen, aber die strukturelle Lücke zur ProA ist so eklatant groß geworden, dass ich mich nicht mehr trauen würde, von einer zweiten Liga zu sprechen. Ich wäre für Übergangsfristen, wo Teams 2-3 Jahre Zeit haben, einige Voraussetzungen (Halle, Etat) zu erfüllen. Der sportliche Aufstieg wird sonst immer wertloser.
-
Gibts da ein paar Realitätsverweigerer in Nürnberg? Mir wäre zumindest neu, wenn man bei nicht erteilter Lizenz Einspruch einlegen und kurz nachbessern kann, um dann die Lizenz im zweiten Anlauf zu erhalten. Die Energie hätte man wohl besser in einen zweiten Anlauf in der ProA gesteckt.
Warum sollte man gegen Lizenzentscheidungen prinzipiell keinen Einspruch einlegen können?
Überhaupt finde ich es gut, was da in Nürnberg in kurzer Zeit bewegt wird. Denn selbst wenn es am Ende doch nichts mit der Lizenz werden sollte, hat man das Projekt “BBL taugliche Halle” in Nürnberg endlich mal voran getrieben. Allein dafür lohnt sich schon der ganze Aufwand.
Ich hoffe auch, dass es mit der Lizenz irgendwie klappt. Das wäre im Sinne des Sports und der sollte im Vordergrund stehen.
-
Warum sollte man gegen Lizenzentscheidungen prinzipiell keinen Einspruch einlegen können?
Man kann natürlich einen Einspruch gegen die Nichterteilung der Lizenz einlegen. Aber der Sinn des Einspruchsverfahrens ist ja nicht, fristgerecht nachzuweisende Voraussetzungen später nachreichen zu können, sondern festzustellen, ob auf Basis der zur Abgabefrist vorliegenden Nachweise eine Lizenz zu erteilen war. Das war wohl nicht der Fall. Dagegen ändert der Einspruch dann auch rückwirkend nicht wirklich etwas.
-
in den NN von heute:
Die finanzielle Lücke wurde laut Falcons-Chef Ralph Junge inzwischen geschlossen und auch das Hallenproblem soll gelöst sein. Es gebe Partner für den Bau der Sport- und Eventhalle, zeigte sich Gsell optimistisch. Im Falle einer Übereinkunft könnte diese im Umfeld der Messe angesiedelt werden, „und dann bringen wir es bis Oktober hin“. Ob ihr diese Perspektive genügt, entscheidet die Liga kommende Woche.
Ganz ehrlich? Da kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich die BBL da drauf einlässt…
Oktober dürfte auch zu spät sein. Die Saison beginnt im September…
Außerdem schon echt faszinierend wie sicher sich Junge dabei ist. Statt Gespräche mit der Stadt oder Sponsoren zu führen (was als Geschäftsführer und Trainer in Personalunion durchaus ja sein Thema wäre) war er zuletzt fünf Tage mit der NBBL der Nürnberger und Urspringer bei einem Turnier in Frankreich unterwegs. Ob da so das richtige Signal ist… -
Warum sollte man gegen Lizenzentscheidungen prinzipiell keinen Einspruch einlegen können?
Man kann natürlich einen Einspruch gegen die Nichterteilung der Lizenz einlegen. Aber der Sinn des Einspruchsverfahrens ist ja nicht, fristgerecht nachzuweisende Voraussetzungen später nachreichen zu können, sondern festzustellen, ob auf Basis der zur Abgabefrist vorliegenden Nachweise eine Lizenz zu erteilen war. Das war wohl nicht der Fall. Dagegen ändert der Einspruch dann auch rückwirkend nicht wirklich etwas.
Ist das denn so? Solange man sich noch in einer Tatsacheninstanz befindet, kann man Dinge, die erst zum Saisonstart bereit stehen müssen, doch noch nachweisen.
Wenn die Instanz nur überprüft, ob die Entscheidung rechtmäßig war, sieht es natürlich anders aus.
-
qnibert hat es ja schon geschrieben. Die Einspruchsmöglichkeit dient nicht dazu, noch mal zwei Wochen extra rauszuholen, um neue Nachweise zu liefern.
Und zur Halle: §6 des Lizenzstatuts liest sich eher so, als ob die Halle bereits zum 30.06. fertig sein müsste.
-
Man kann aber keine rechtliche Absprachen in Verträge schrieben, die Aufsteiger einseitig benachteiligen. Solche Klauseln können dann vor Gericht für ungültig erkärt werden.
Genau das ist für mich bei der Halle der Fall.
Man kann einem Aufsteiger, der noch keine 3000er Halle hat, nicht zumuten, dannn binnen einer Woche das Ding komplett durchzuplanen. Man kann einen Zweitligisten aus meiner Sicht ebenfalls nicht zumuten, diese Planung bereits zu machen, wenn der Aufsteig nicht feststeht. So was zu planen kostet auch eine Menge Geld, man muss mit Kommunen und Baufirmen verhandeln, Vorverträge abschließen usw. usf. Und dann scheidet man in Playoffrunde 1 aus und alle lachen dich aus und das Geld ist weg und fehlt für die Folgesaison. -
Man kann aber keine rechtliche Absprachen in Verträge schrieben, die Aufsteiger einseitig benachteiligen. Solche Klauseln können dann vor Gericht für ungültig erkärt werden.
Genau das ist für mich bei der Halle der Fall.
Man kann einem Aufsteiger, der noch keine 3000er Halle hat, nicht zumuten, dannn binnen einer Woche das Ding komplett durchzuplanen. Man kann einen Zweitligisten aus meiner Sicht ebenfalls nicht zumuten, diese Planung bereits zu machen, wenn der Aufsteig nicht feststeht. So was zu planen kostet auch eine Menge Geld, man muss mit Kommunen und Baufirmen verhandeln, Vorverträge abschließen usw. usf. Und dann scheidet man in Playoffrunde 1 aus und alle lachen dich aus und das Geld ist weg und fehlt für die Folgesaison.“Einseitig benachteiligen” …äh moment, die Regeln gelten für ALLE, nicht nur für einen Club.
Von daher ist das Argument hinfällig.Und binnen einer Woche durchplanen… na die Regeln gibts schon länger als eine Woche. Und entweder man plant mit nem evt. sportlichen Aufstieg und bereitet sich vor, oder es wird halt nichts. Dass sowas Geld kostet ist klar, aber genau darum gibts diese “Hürden”. Damit nicht ein Club in die BBL kommt der grade so alles packt und dann danach pleite geht.
-
Ist das Problem nicht vielmehr, dass es eine Liga gibt, zu der maximal 18 Teams überhaupt die strukturellen bzw. finanziellen Voraussetzungen haben? Ja ich weiß, die Mindeststandards wurden von allen Vereinen beschlossen, aber die strukturelle Lücke zur ProA ist so eklatant groß geworden, dass ich mich nicht mehr trauen würde, von einer zweiten Liga zu sprechen. Ich wäre für Übergangsfristen, wo Teams 2-3 Jahre Zeit haben, einige Voraussetzungen (Halle, Etat) zu erfüllen. Der sportliche Aufstieg wird sonst immer wertloser.
Ich finde auch, die ProA muss anziehen, damit der Abstand noch geringer wird. Aber dann wird der Abstand zur Basis (ProB und Regio) ja auch wieder größer. Es ist echt schwierig. So übergangsfristen finde ich schwer. Beim Etat noch sinnvoll (das Nichterfüllen des Midnestetats schwächt einen ja nur), aber bei einer Halle? Angenommen, die Frist beträgt 2 Jahre, der Aufsteiger steigt aber sofort wieder ab. Wird er dann trotzdem noch von der Liga bestraft, weil er die Midnestanforderung nicht erfüllt hat? Das verzerrt alles den Wettbewerb ein bisschen.
Aber nächste ProA-Saison scheint ja die stärkste aler Zeiten zu werden, 8 Hallen mit 3000er Kapazität, höhere Etats … ich bin gespannt.
-
Meine Grundidee wäre, dass ein Team, das sportlich aufsteigt, auf jeden Fall eine Saison in der BBL mitspielen darf. Das ganze sollte größtenteils unabhängig von besonders hohen Auflagen sein. Wenn das Team wieder absteigt, egal. Wenn es sich aber etabliert, dann muss sich der Verein auf strukturell langsam angleichen. Meinetwegen darf dies aber auch 1-2 Jahre dauern. Es darf in meinen Augen nicht sein, dass acht Teams in den ProA-Playoffs um den Aufstieg spielen und ein großer Teil von diesen aus nichtsportlichen Gründen nicht aufsteigen darf/kann. Hier ist in meinen Augen die BBL gefragt, nach unten hin durchlässiger zu sein und sich nicht noch mehr als geschlossenen Club mit einer aktuell sehr hohen Einstiegshürde verstehen.
Ideen:
Auflage, den letztjährigen ProA-Etat um einen gewissen Prozentsatz zu steigern, je nach Differenz eine gewisse Zeit, bis der “Mindestetat” der BBL erreicht werden muss.In welcher Halle man spielt, ist egal. Sie muss “TV”-tauglich sein. Ab dem zweiten oder dritten Jahr auch hier: Erfüllung der Mindestvoraussetzungen der BBL.
Vereinsstrukturen im Hintergrund dürfen auch über einen gewissen Zeitraum aufgebaut werden.
Mein Mitleid mit Bremerhaven hält sich sehr in Grenzen, aber in meinen Augen muss Nürnberg seine Saison in der BBL spielen dürfen, egal wie. Notfalls steigen sie halt wieder ab, wenn Etat, Halle etc. nicht zum sportlichen Klassenerhalt reichen.
-
Man kann aber keine rechtliche Absprachen in Verträge schrieben, die Aufsteiger einseitig benachteiligen. Solche Klauseln können dann vor Gericht für ungültig erkärt werden.
Genau das ist für mich bei der Halle der Fall.Welches Gericht? Das ist eine Ausschreibung im Sportbereich. Die ordentliche Gerichtsbarkeit hat da nichts zu suchen.
Selbst wenn sich ein Gericht damit beschäftigen sollte: Formal ist die Ausschreibung eine “Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes”. Wenn nun ein Verein aus der 2. Liga oder jemand mit WC ein solches Angebot qua Einreichung der Lizenzierungsunterlagen abgibt, dann anerkennt er auch die Regularien. Und das unterschreibt er. Und sittenwidrig sind die beileibe nicht.
Wenn sich jemand diesen Regularien nicht unterwerfen will, muss er das auch nicht. Dann lässt er es eben und reicht gar nicht erst die Bewerbungsunterlagen ein. Es zwingt ihn ja auch keiner.
Zudem kommt das ja auch nicht plötzlich: i.d.R. ist so eine Teilnahme gewünscht. Es sind sicherlich deutlich mehr Fälle, die gerne oben teilnehmen würden, intensiv und konsequent darauf hin arbeiten…und es doch nicht schaffen, eine der wesentlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Für sicherlich deutlich weniger Organisationen ist es überraschend, am Ende der Saison auf dem 1. oder 2. Platz zu stehen. Meist dürfte sich das im Lauf der Saison angedeutet haben.
Man kann einem Aufsteiger, der noch keine 3000er Halle hat, nicht zumuten, dannn binnen einer Woche das Ding komplett durchzuplanen. Man kann einen Zweitligisten aus meiner Sicht ebenfalls nicht zumuten, diese Planung bereits zu machen, wenn der Aufsteig nicht feststeht.
Wenn man darauf hinarbeitet, sollte man sich schon mit den Rahmenbedingungen beschäftigen. Wann die zu erfüllen sind, steht m.E. in den Ausschreibungen etc. eindeutig und präzise drin. Bereits die Zusammenstellung eines für den Aufstiegskampf wettbewerbsfähigen Kaders ist eine Vorleistung, die Geld kostet. Wenn man diese Investitionen scheut, darf man eben das Ziel nicht ausgeben. Und bei überraschendem Erreichen eines Platzes, der berechtigt, ohne WC die Unterlagen zur Bewerbung um die Teilnahme/Erteilung einer Spiellizenz einzureichen, muss man dann halt sagen: sorry, ist nicht machbar. Gab es in den letzten Jahren immer mal wieder, dass jemand sein Aufstiegsrecht nicht wahrgenommen hat, weil es ihm zu riskant erschien.
Nicht zuzumuten ist aus meiner Sicht lediglich, die notwendige Erhöhung des Eigenkapitals bereits vor Sicherstellung des sportlichen Aufstiegsrechts zum Zeitpunkt der Einreichung der Lizenzierungsunterlagen. Daraus resultiert dann eben entsprechend eine auflösende Bedingung. Und auch das Mindestkapital könnte man anzweifeln wie die Forderung nach Hallenkapazität….(tu ich aber nicht!)
So was zu planen kostet auch eine Menge Geld, man muss mit Kommunen und Baufirmen verhandeln, Vorverträge abschließen usw. usf. Und dann scheidet man in Playoffrunde 1 aus und alle lachen dich aus und das Geld ist weg und fehlt für die Folgesaison.
Wenn ich im Leben etwas erreichen will, muss ich in Vorleistung treten. Eine Erfolgsgarantie gibt es nie. Und wenn ich nicht in Vorleistung treten mag, darf ich mich auch nicht beschweren, wenn ich nichts erreiche.
Wieso soll bei Erreichen der Playoffrunde 1 im Jahr nach Aufstieg kein Geld für die Saison 2 in der BBL da sein? Umgekehrt wird ein Schuh draus: aus den 3 Mio. der 1. Saison geht so viel Geld für drum und dran drauf, dass der Spieleretat keine konkurrenzfähige Truppe ermöglicht. Und dann kommen so wenig Zuschauer, dass die Einnahmen unter Plan bleiben und man geht nach Abstieg mit einem Defizit aus dem Vorjahr ins Rennen. Ja, dieses wirtschaftliche Risiko sind schon Strukturen eingegangen und wurden dann durchgereicht: als potentielle Beispiele würde ich jetzt Tasmania Berlin, Blau Weiß 90 Berlin, Eintracht Braunschweig, Darmstadt 98, Ingolstadt, SSV Ulm 1846, MSV Duisburg, Paderborn im Fußball recherchieren. Pro A und Pro B sind mir da nicht so präsent, um treffende Beispiele anführen zu können.
Und eben mit solchen Beispielen vor Augen hat schon der eine oder andere sportlich Teilnahmeberechtigte verzichtet: wir sind nicht gezwungen, den Aufstieg wahrzunehmen und das wirtschaftliche Risiko ist uns zu groß.
Übrigens befinden sich die wenigsten Spielstätten in Vereinsbesitz. Insofern sind die Kosten für eine Ertüchtigung nicht alleinige Sache des Basketballvereins. Da wird sicherlich der Halleneigentümer, bei einem Aufsteiger aus der 2. Liga sicherlich allermeistens die Kommune, einen Teil der Kosten tragen (müssen).
Tante Edith hat noch ein paar Flipptehler bereinigt und Kommata ergänzt
-
In Nürnberg wird, wenn die Liga zustimmt, nun eine Leichtbauhalle neben dem Stadion errichtet.
-
Die Liga müsste sich ja jetzt zeitnah dazu äußern. Ich zitiere mal die damalige Meldung zur Lizenzverweigerung:
Den Vereinen mit Auflagen und Bedingungen sowie nicht erteilter Lizenzen steht gemäß §11 der Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung (Einlegung der Berufung) eine Rechtsmittelfrist von drei Tagen zu. Der Berufung kann der Lizenzligaausschuss binnen 14 Tagen abhelfen, insbesondere sollten bis dahin neue Tatsachen zu den Gründen der Lizenzverweigerung vorliegen. Wird der Berufung nicht abgeholfen, entscheidet das Schiedsgericht der easyCredit BBL endgültig.
Es scheint also schon die Möglichkeit zu geben nachzubessern bzw. neue Tatsachen zu schaffen.
-
Die Liga müsste sich ja jetzt zeitnah dazu äußern. Ich zitiere mal die damalige Meldung zur Lizenzverweigerung:
Den Vereinen mit Auflagen und Bedingungen sowie nicht erteilter Lizenzen steht gemäß §11 der Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung (Einlegung der Berufung) eine Rechtsmittelfrist von drei Tagen zu. Der Berufung kann der Lizenzligaausschuss binnen 14 Tagen abhelfen, insbesondere sollten bis dahin neue Tatsachen zu den Gründen der Lizenzverweigerung vorliegen. Wird der Berufung nicht abgeholfen, entscheidet das Schiedsgericht der easyCredit BBL endgültig.
Es scheint also schon die Möglichkeit zu geben nachzubessern bzw. neue Tatsachen zu schaffen.
Aus welchem Satz hast du das gelesen? Ich lese bei Nichterteilung keine Möglichkeit heraus nachzubessern.
-
“insbesondere sollten bis dahin neue Tatsachen zu den Gründen der Lizenzverweigerung vorliegen”
Das könnte man evtl. so interpretieren, dass man positive Änderungen von Tatsachen (z.B. Hallenzusage) zur Lizenzverweigerung (z.B. wegen fehlender Halle) vorlegen kann.
-
Sollte es nicht Donnerstag Neuigkeiten in Sachen Nürnberg geben? Wie ist diese Funkstille zu deuten?
Gibt es nun eine Wildcard für die RheinStars Köln -
Am Donnerstag vor 2 Wochen hat die BBL den Lizenzantrag abgelehnt. Die Einspruchsfrist betrug 3 Tage. Nach eingelegtem Einspruch hat die Erstinstanz noch einmal 14 Tage eine Entscheidung zu treffen. Es ist nicht bekannt wann Nürnberg Einspruch eingelegt hat. Morgen, spätestens aber am Dienstag müsste aber die entsprechende Frist im Maximalfall aber auch ablaufen. Ich bin jetzt auch kein Jurist, daher will ich mich nicht festlegen was bei Fristabläufen an Sonntagen passiert.
-
Ich bin jetzt auch kein Jurist, daher will ich mich nicht festlegen was bei Fristabläufen an Sonntagen passiert.
Ich bin auch kein Jurist. In der ZPO und der StPO ist geregelt, dass bei Ablauf an einem Sonntag / Feiertag die Frist dann bis zum Ablauf des nächsten Werktags läuft.
Wegen Nürnberg ist das ja wohl nicht mehr relevant, da hier der Termin am Freitag stattfindet.
-
die NN zur Lizenz:
Am Montag verwies der Lizenzausschuss der Bundesliga den Antrag der Falcons an das Schiedsgericht, dort fällt dann am Freitag die Entscheidung, in welcher Spielklasse Nürnbergs Basketballer in der kommenden Saison antreten.
https://www.nordbayern.de/sport/entscheidung-uber-die-falcons-lizenz-erst-am-freitag-1.8945229
-
Ich würd’s Nürnberg gönnen
Wer es sportlich schafft sollte auch hochgehen können.zur Not mit Sondergenehmigung für die erste saison -
Ich würde es Nürnberg auch gönnen, aber ich kann mir nicht vorstellen, das das Schiedsgericht ein anderes Urteil fällt.
Das Schiedsgericht prüft nur, ob bei er Lizenzverweigerung durch den Ligaausschuss Fehler gemacht wurden.
Das bedeutet, das Nachbesserungen von Nürnberger Seite nach Einreichung der Unterlagen keine Rolle mehr spielen.
Das ist wie mit der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Nur bei einer vollständigen Selbstanzeige gibt es die
Strafbefreiung. Sind die Angaben bei der Selbstanzeige falsch oder unvollständig, gibt es keine Strafbefreiung. ( U.H. aus M. lässt grüßen )
LG Luisxxde
-
Grundsätzlich sehe ich es auch so, dass das Schiedsgericht nur die damalige Entscheidung des Lizenzausschusses zu überprüfen hat und dabei die nachgereichten Unterlagen keine Rolle spielen.
ABER: was ist, wenn das Schiedsgericht zu der Auffassung kommt, man hätte Nürnberg die Lizenz mit auflösender Bedingung (Nachweis Etat, Nachweis Halle) erteilen müssen? Dann könnten die nachgereichten Unterlagen wieder eine Rolle spielen.
-
Es ist hier keine staatsanwaltschaftliche Ermittlung wie bei einer Steuerhinterziehung, sondern es geht um die selbst auferlegten Regeln einer Sportliga. Grundsätzlich ist da alles möglich. Wenn selbst in der Fußball-Bundesliga Vereine mit Stadien aufsteigen dürfen (siehe Union Berlin oder vor ein paar Jahren Darmstadt), die den Vorgaben überhaupt nicht entsprechen, finde ich es schon hart, einem sportlichen Aufsteiger in die BBL keine Übergangslösung zuzugestehen. Letztlich geht es doch vor allem um Sport. Und sportlich hat es sich Nürnberg erarbeitet.
Zudem haben die Falken Nürnberg hat ein Konzept vorgelegt mit dem man problemlos seine Heimspiele austragen kann und eine mittel- bis langfristige Lösung präsentiert. Das sollte doch entscheidend sein. Wenn die fehlende Halle der einzige Punkt ist, kann ich nicht verstehen, warum die Liga da keine Übergangslösung zugesteht.
Was den Punkt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angeht, habe ich natürlich keinen Einblick. Mag sein, dass da Probleme drohen. Wenn dem so ist, ist es besser die Lizenz zu verweigern als eine weitere Insolvenz während einer laufenden Saison in Kauf zu nehmen. Nun denn, lassen wir uns mal überraschen, was am Freitag heraus kommt.
-
Ich denke nicht, dass das Schiedsgericht auf die Idee kommt, die Regeln der BBL in Frage zu stellen oder gar neue Regeln wie Übergangsphasen einzuführen. Vielmehr wird es prüfen, ob diese Regeln korrekt angewendet wurden.
Eine Lösung könnte es sein, die verweigerte Lizenz durch eine Lizenz mit Auflagen zu ersetzen, die dann eventuell noch erfüllt werden. Ob die Unterlagen zum Zeitpunkt der Lizenzvergabe aber eine solche Lizenz mit Auflagen hergeben, ist halt die Frage. Alle später beigebrachten Unterlagen dürften aus keine Rolle spielen. Genau dafür gibt es ja Termine, bis zu denen die Unterlagen zusammen getragen sein müssen.
-
@frankenfreak: UND die Mehrheit der Liga will 18 Clubs. D.h. ist der Wunsch der Liga, dass Nürnberg dabei ist. Zeigen Sie auf, dass sie genug Kohle haben, sicher eine Spielstätte (wo auch immer) haben die den Anforderungen genügt so sind sie dabei. Daran habe ich keinen Zweifel.
Wenn ich aus der Ferne Nürnberg richtig einschätze ist das alles aber ein Arsch voll Arbeit. Vor allem braucht man als erstes reichlich Personal um die Anforderungen der Liga zu erfüllen. Trainingshalle 24/7 uvm. Ich habe Zweifel dass sie der Liga genug Sicherheiten ob der Anforderungen der Liga bieten können aber das wird sich zeigen. Ich irre gerne und viel. -
Ein Punkt, den man in meinen Augen nicht ganz außen vor lassen sollte, ist die Frage, ob die BBL kommende Saison mit 17 oder 18 Mannschaften stattfinden soll. Ich könnte mir vorstellen, dass man bei der BBL eine Liga mit 17 Teams vermeiden möchte, da eine ungerade Anzahl an Vereinen alles andere als ideal ist.
Da das Interesse an einer möglichen Wildcard eher gering zu sein scheint (Jena überlegt sich gegebenfalls zu bewerben, gibt es sonst noch interessierte Standorte?) liegt es im Bereich des Möglichen, dass bei Nürnberg ein Auge zugedrückt wird, um auch zukünftig mit 18 Mannschaften an der Start gehen zu können.
Mir ist bewusst, dass die Lizenzvergabe klaren Regularien zugrunde liegt. Allerdings kann man diese Regularien je nach Wohlwollen in einem gewissen Rahmen flexibel gestalten, beispielsweise durch eine Lizenzerteilung mit Auflagen für die Falcons. Von daher sehe ich es ähnlich wie frankenfreak und würde - falls die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt werden - eine Lizenzvergabe nach Nürnberg begrüßen.
-
Die Frage ist ohnehin ob eine Lizenz so früh erteilt werden muss. Gerade angesichts der Herausforderungen, die ein Aufstieg von der ProA in die BBL mit sich bringt. Dass man keine konkreten Hallenpläne verfolgt, wenn man nicht sicher mit der 1. Liga planen kann, ist ja irgendwie auch verständlich und vernünftig. Ein neue Halle für die ProA zu errichten ist wirtschaftlich schließlich nicht sinnvoll. Aber gut, die Regeln und Fristen sind so wie sie sind.
Ich glaube allerdings auch nicht, dass die Liga mit 17 Teams spielen will. Das sieht immer komisch und falsch aus und ist damit gerade in der Außenwirkung bzw. im Wettbewerb mit anderen Sportarten wie Eishockey oder Handball ein schlechtes Zeichen. Natürlich immer noch besser als eine Insolvenz im laufenden Spielbetrieb, aber definitiv nicht ideal. Naja, am Wochenende werden wir schlauer sein.
-
Die Frage ist ohnehin ob eine Lizenz so früh erteilt werden muss.
Was wäre denn ein genehmer Termin?
-
Was ist die Grundlage für die Entscheidung für das Schiedsgericht?
Das wichtigste ist doch, dass bei der ganzen Diskussion über den Ausgang für Nürnberg die Vorschriften der BBL zugrunde zu legen sind. Also: welche Vorschriften gelten?
Nach § 12 des Lizenzstatuts hat Nürnberg Berufung eingelegt. Wie das Verfahren nun abläuft steht in der Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung. Die Berufung war offensichtlich nicht erfolgreich. Denn sonst hätte nach § 11 Absatz 2 die Vorinstanz der Berufung abgeholfen. Das hat sie aber nicht getan, sondern die Sache zur Entscheidung an das Schiedsgericht geleitet. Interessant ist, dass das Schiedsgericht nach § 3 Absatz 5 „unabhängig und sachgerecht entscheidet.“ Falls das bedeutet – und der Text der Ordnung enthält nichts anderes dazu - , dass es nicht mehr darauf ankommt, dass zu einem längst vergangenen Zeitpunkt ALLE Voraussetzungen (Geld, Halle etc.) erfüllt sein mussten, KANN (nicht: muss) das Schiedsgericht Nürnberg eine Lizenz erteilen. Aus diesem Satz der Vorschriften kann Nürnberg daher seine Hoffnung schöpfen.
Vielleicht können Juristen oder Leute, die eigene Erfahrungen mit Lizenzierungen hier haben, das hier noch genauer betrachten und die Vorschriften richtig interpretieren, falls ich etwas falsch verstanden habe. Die Vorschriften finden sich alle auf der Seite der BBL.
-
@hirma: Sachgerecht kann sich doch wohl auf die Sachlage zum Zeitpunkt der Lizenzentscheidung beziehen?
das ist eben die Frage. Ausdrücklich wird das nicht gesagt. Deshalb interpretier ich das so, dass es NUN einen gewissen (neuen) Entscheidungsspielraum gibt. Den hatte nach meinem Verständnis die vorige Instanz nicht. DESHALB konnte sie nicht abhelfen und hat die Sache an das Schiedsgericht verwiesen.
-
Die Frage ist ohnehin ob eine Lizenz so früh erteilt werden muss.
Was wäre denn ein genehmer Termin?
Nachdem klar ist, ob eine Mannschaft aufsteigt oder nicht zum Beispiel - oder man räumt zumindest bis dahin Nachbesserungen ein. Aber im Endeffekt juckt mich das ja nicht wirklich. Finde es nur generell schade, wenn ein sportlicher Aufstieg zunichte gemacht wird