WBV-Insolvenz?
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Gerüchte aus der Präsidiumssitzung:
Biemer lies anfragen, wer weiter kandidieren wolle. Er selbst erklärte elbstverständlich zwei weitere Jahre zur Verfügung zu stehen / Balast des WBV sein zu wollen.
Wingartz und Drewniok wollen selbstverständlich auch weiter mache, allerdings nur, wenn Biemer aufhört.
Es wird spannend: Die Satzung sieht auch die Abberufung eines Mitglieds vor. Wenn Roland und Lothar also zwei weitere (Katturs dürften ja leicht zu überzeugen sein, da am eigenen Machterhalt schon wegen der Schiedsrichtergelder interessiert) Mitglieder finden, könnte Biemer jetzt schon Geschichte sein.
Für den WBV wäre es aber vermutlich besser, Biemer zu lassen und andere auszutauschen. Je mehr Wechsel desto besser……
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Bad boy is back……
Bye, bye Biemer!
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I have a dream.
Ein Vorstand bestehend aus Leuten, die ein Amt nicht haben, um sich selber zu profilieren, sondern es als Ehrenamt sehen, um den Basketball nach vorne zu bringen. (Gibt es ja jetzt auch schon einige im Vorstand.)
Ein Vorstand, in dem Positionen nach Fähigkeiten besetzt werden.
Ein Vorstand, der neutral und unabhängig ist.
Aber wenn ich in dem verlinkten Zeitungsartikel lesen darf:
Sebastian Hilkenbach, Vorsitzender des Basketballkreises WiSiO, hatte Gelegenheit, mit dem WBV-Chef zu sprechen, der sich dort aber hinsichtlich der Urteilsumsetzung noch wenig einsichtsfähig gezeigt habe.
dann wird es wohl ein Traum bleiben.
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Jetzt hat der WBV mit einer Pressemitteilung reagiert:
http://wbv-online.de/verband/verband-news/1084-pressemitteilung
Großzügig wie Biemer ist, hat er Sokollik Gespräche angeboten… auf einmal. Abwarten, was als nächster Akt passieren wird!
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Jetzt hat der WBV mit einer Pressemitteilung reagiert:
http://wbv-online.de/verband/verband-news/1084-pressemitteilung
Großzügig wie Biemer ist, hat er Sokollik Gespräche angeboten… auf einmal. Abwarten, was als nächster Akt passieren wird!
Ich glaube der Artikel war für den Postillon gedacht
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Hallo liebe Basketballer im WBV, orientiert Euch doch am BVRP, da gibt es jetzt auch einen Ehrenpräsidenten mit solidem Selbstbewusstsein … if you know what I mean
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Die Pressemitteilung ist ja ein Schenkelklopfer.
Aber schon verdammt großzügig vom eindeutigen Verlierer, dem eindeutigen Gewinner faire Gespräche anzubieten. Eine Lachnummer.
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@Hoop
Plakativ ausgedrückt:Basketballkreis ist als außerordentliches Mitglied des WBV auch außerhalb des BB sehr Geschäfts- und Einnahmetüchtig.
Dem WBV fehlt dabei die Gemeinnützigkeit und schließt das a.o. Mitglied aus.
Daraufhin wurde ein anderer Basketballkreis WiSiO ohne Herrn Sokollik gegründet und der Spielbetrieb fand dort statt.
Nunmehr hat das Gericht entschieden, daß die Satzung des WBV den Ausschluß nicht hergab, bzw. generell nicht rechtmäßig war und somit ist der WBV mit dem Ausschluß an sich baden gegangen.
Was den eigentlichen Streitpunkt (Gemeinnützigkeit etc.) angeht gab es offenbar keinerlei Entscheidung, zumindest ist dies bisher nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Ich hoffe diese Zusammenfassung eines Zuhörers und Lesers gereicht zum Verständnis! -
Etwas blasphemischer ausgedrückt:
Der WBV hat versucht, ein unliebsames Mitglied (Person) loszuwerden / auszuschliessen.
Der Ausgeschlossene wollte weiter mitspielen, hat gegen den Ausschluss geklagt und Recht bekommen.
Der nette, großzügige WBV bietet dem zu Unrecht ausgeschlossenen jetzt immerhin Gespräche an.
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Wenn ein Beitrag gelöscht wurde, hat dies gute Gründe. Und wie MoD bereits feststellte, ist die Veröffentlichung vertraulicher Mails nicht gestattet. Bitte unterlasse also einen erneuten Post.
MfG FaulerZauber -
Das Löschen von Beiträgen gefährdet die Meinungsfreiheit!
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Das Löschen von Beiträgen gefährdet die Meinungsfreiheit!
Und das Veröffentlichen solcher Mails gefährdet noch viel mehr…!
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So jetzt hab ich aber gesehen was “ideenreich” gepostet hat bevor es gelöscht wurde. Muss ich jetzt zu den Men in Black gehen, mich “blitzdingsen” lassen damit ich das vergesse und nichts aus diesen Informationen in die Diskusion mit einfließen lasse?
Dadurch das die Mail von “Beamer” hier veröffentlicht wurde, wird sie auch woanders auftauchen und das wohl noch schmutziger werden als es soWISIO schon ist.
Wie konnte mit diesem Informationen der letzte Verbandstag bitte so glimpflich ablaufen?
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Kann vielleicht mal jemand den nicht Eingeweihten kurz erklären, wie das ganze überhaupt entstanden ist. Warum hat Sokollik einen neuen Kreis gegründet, was war mit dem alten Kreis, woraus begründen sich mögliche Schadensersatzforderungen?
So jetzt melde ich mich auch mal, nachdem mein Name hier immer wieder gefallen ist.
Nicht leicht Geschehnisse der letzten 5 Jahre in einem Post zu schreiben. Ich versuch`s trotzdem:
1. Im Basketballkreis BSW herrschten meiner Meinung nach, die auch beim WBV Zustimmung fand, untragbare Zustände. Der Kreis mit ca 10 Vereinen hatte einen Jahresumsatz von mehr als 200.000 Euro, aber keinen Rechtsausschuß, dafür aber wiederum Gitarrenunterricht, Fußball, Basteln, Hausaufgabenbetreuung, ein Internetcafe, FSJler, einen eigenen Fuhrpark. Der Vorsitzende drohte, den Spielbetrieb ausfallen zu lassen, wenn nicht mehr Leute mitarbeiten würden. Dummerweise hat nicht jeder Basketballer Interesse am Gitarrenspiel und nicht jeder konnte mal eben die Buchführung für ein “mittelständiges” Unternehmen übernehmen. Sprich es gab die vom Kreisvorsitzenden geforderten Ehrenamtlichen nicht. Auch wurden von den ca 10 Vereinen 2 wegen verbandsschädigendem Verhalten rausgeworfen. Sprich, dass was seitens des BSW beim WBV bemängelt wird, gab es schon mal Ausschlußgrund war übrigens, dass die beiden Vereine die “Projekreihe Sozialer Sport” abschaffen wollten (Sprich Gitarrenklänge, Basteln, Internetcafe und nur noch BBall wollten) und dies auf einem ao Kreistag zur Abstimmung brachten. Im Kreis wurde keine Mehrheit für die Wiederaufnahme der ausgeschlossenen Vereine gefunden.
2. TV Jahn Siegen beantragte daher auf dem Verbandstag 2009 den Ausschluß vom BSW. Es kommt zum ersten Eklat. Die Anträge werden von mir begründet, allerdings nicht behandelt, da Frau Graf juristische Bedenken hat, die sie nicht näher benannte. Meiner Meinung nach erfüllte das WBV Vorgehen den Tatbestand einer Formalbeleidigung. Das damalige Präsidium erklärt auf dem Verbandstag, wir kümmern uns selbst drum.
3. Das damalige Präsidium hatte aber nicht bedacht, dass man gar nicht zuständig ist. Daher hat man in Sachen BSW nichts gemacht bzw zuvor gelogen (“Wir kümmern uns drum”).
3. Das Präsidium des WirkönnennallesBesserVerband (WBV) nunmehr unter Biemers Führung vertreten durch RA Roland Bäcker schmeißt daraufhin den BSW raus. Ich habe auf handwerkliche Fehler des Rechtsanwaltes hingewiesen und mitgeteilt, die Mitgliederversammlung sei zuständig.
4. Ferner habe ich auf jedem Verbandstag vor der Fortführung des Verfahrens auf diese Art und Weise gewarnt, da man in eine juristische Sackgasse laufe, wenngleich ich für das Ziel sei, den BSW auszuschließen. Nur eben auf einem rechtlich gangbaren Weg
5. Der WBV gibt sich siegessicher und lässt einen neuen Kreis für Wittgenstein/Siegen/Olpe gründen. (WiSiO).
6. Auch der neue Kreis übt Kritik am WBV Vorgehen. Auf einem Verbandstag wird ein Urteil, dass ordnungsgemäß einem Antrag als Begründung beigefügt war, nicht veröffentlicht. Begründung von Graf und Biemer ist, man dürfe Urteile nicht einfach veröffentlichen. Biemer schickt das Urteil zu späterer Zeit an alle! WBV Vereine. Ich nenne das Biemersche Doppelmoral.
7. Kritische Nachfragen von Sojka, Ascher, Hilkenach und natürlich mir werden auf dem Verbandstag totgeredet oder gar nicht beantwortet. Biemer propagiert, man habe alles im Griff. Hierzu verschenkt er zum Beispiel einen Blumenstrauß an den ohnehin schon bezahlten Rechtsanwalt des WBV Dr. Bäcker, der daraufhin -natürlich- vor Gericht verliert.
8, Es folgen jahrelange Verfahren.
Der WBV RA gibt dem BSW recht
Das AG Düsseldorf gibt dem BSW recht (Allerdings in einem Verfahren BSW/ARAG)
Das LG Duisburg gibt dem BSW Recht.
Der WBV sieht sich gezwungen die Berufung vor dem OLG Düsseldorf zurückzuziehen, stellt dies nun so dar, als sei irgendetwas aus autonomen Gründen im Sinne des Sports (www.wbv-online.de) geschehen. Unsinn!Alles wie von mir vorhergesagt. Kostenfaktor für den WBV -von mir geschätzt bislang 100.000 Euro!
9. Nach der Niederlage muss sich WiSiO nun auflösen. Der BSW ist wieder Basketballkreis. Man ist also dort, wo man vor dem Ausschluss war.
10. Der BSW fordert nun Schadensersatz. Wieviel wird man sehen……
11. Details würden Seiten voll machen.
Ich wünsche mir, dass Kritiker aus der Anonymität herauskommen und eine Diskussion offen geführt wird.
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Was ich mich frage: hast du einen juristischen Hintergrund oder woher kommen die Einschätzungen bzgl der Rechtslage? Für einen Laien ist das wohl kaum vollumfänglich zu beurteilen.
De facto geht es hier doch aber “nur” um einen Formfehler des WBV, oder? Halt einen ziemlich gravierenden.
Und jetzt noch eine ganz blöde Frage zum Schluss: ein Vorstand muss gewählt und entlastet werden…warum wird das dann gemacht, wenn derjeniege doch so gravierende Fehler gemacht hat? Er wurde doch sogar wiedergewählt, oder? -
Nicht leicht Geschehnisse der letzten 5 Jahre in einem Post zu schreiben. Ich versuch`s trotzdem:
Danke. Das ist Dir ganz gut gelungen.
10. Der BSW fordert nun Schadensersatz.
Das ist der Punkt, den mir noch keiner schlüssig erklären konnte: welcher Schaden soll entstanden sein? Basketballkreise haben gemeinnützig zu arbeiten und sind nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Ob ich keinen Gewinn mit a) einem funktionierenden Spielbetrieb (BSW vor WiSiO) oder b) einem ruhenden Spielbetrieb (BSW während WiSiO) erziele, ist ergebnisgleich: kein Gewinn.
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Als gemeinnütziger Kreis dürfen sie Gewinne erzielen.Die erwirtschafteten Mitteln müssen dann für den Satzungsgemäßen Zweck verwendet werden .Vermute ich
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Und jetzt noch eine ganz blöde Frage zum Schluss: ein Vorstand muss gewählt und entlastet werden…warum wird das dann gemacht, wenn derjeniege doch so gravierende Fehler gemacht hat? Er wurde doch sogar wiedergewählt, oder?
Würd mich auch mal interessieren!
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2. TV Jahn Siegen beantragte daher auf dem Verbandstag 2009 den Ausschluß vom BSW. Es kommt zum ersten Eklat. Die Anträge werden von mir begründet, allerdings nicht behandelt, da Frau Graf juristische Bedenken hat, die sie nicht näher benannte. Meiner Meinung nach erfüllte das WBV Vorgehen den Tatbestand einer Formalbeleidigung. Das damalige Präsidium erklärt auf dem Verbandstag, wir kümmern uns selbst drum.
Hier mal ein Auszug aus der zu dem Zeitpunkt gültigen Satzung:
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch- Austritt,
- Auflösung,
- Ausschluss,
- Verlust der Gemeinnützigkeit.
2……
3. …
4. Der Ausschluss eines ordentlichen Mitgliedes kann durch Beschluss des Präsidiums in
folgenden Fällen verfügt werden:
a) bei Nichterfüllung fälliger finanzieller Verpflichtungen gegenüber dem Verband trotz
Mahnung;
b) bei wiederholten groben Verstößen gegen die Satzung des WBV und bei grob unsportlichem
oder verbandsschädigendem Verhalten.
Dem Beschuldigten ist vor Beschlussfassung Gelegenheit zu geben, sich zu äußern.
Die Ausschlussentscheidung ist mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen und dem
Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Als Rechtsmittel ist Beschwerde
beim Rechtsausschuss möglich. Gegen dessen Entscheidung kann innerhalb von vier
Wochen nach Zustellung der Entscheidung eine erneute Behandlung des Vorganges
durch den nächsten Verbandstag beantragt werden. Die Entscheidung des Verbandstages
ist endgültig. Bis zu diesem Zeitpunkt ruht die Mitgliedschaft.
5. Beim Ruhen der Mitgliedschaft können Mitgliederrechte nicht ausgeübt werden. Bestehende
finanzielle Verpflichtungen sind zu erfüllen.
6….
Wie selbst dem juristisch völlig unbeleckten Leser auf den ersten Blick erkennbar ist, war das Präsidium und nicht der Verbandstag für den Antrag zuständig. Soviel zum Thema Formalbeleidigung. Aber wenn man von sich selber so unfassbar überzeugt ist …
Ob und inwieweit sich bei genauer Betrachtung dann auch die anderen von Herrn Zimmermann genannten Punkte in Luft auflösen, sollte jeder Leser für sich selber raussuchen.
Dies ist kein Plädoyer pro oder contra eine Seite. Es ist ein Aufruf, das Ganze sachlich und unter den geltenden Rahmenbedingungen zu betrachten.
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Scheinbar ist dieser Passus nicht rechtens, sonst hätte das Gericht auch nicht pro BSW entschieden.
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Wenn man sich durch einzelne Links klickt, dann wird ja gerade diese Zuständigkeit auch vom Gericht anders gesehen. Dabei geht es wohl darum, dass der Kreis ein außerordentliches Mitglied ist und das Präsidium nur ordentliche Mitglieder ausschließen kann.
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Die Satzungsregelung war eindeutig ohne Auslegungsspielraum. Demnach war das Präsidium zuständig und, im Falle einer Überprüfung, der nächste VT. Das LG hat auch nicht die Zuständigkeit des Präsidiums in Abrede gestellt, sondern den Ausschluss kassiert. Das ist ein deutlicher Unterschied, auch wenn im Ergebnis vielleicht gleich.
Zimmermann hat sich beim VT den falschen Ansprechpartner gesucht und versteht das bis heute nicht. Daran werden wir auch in Zukunft nichts ändern können.
Ob der Ausschluss korrekt oder nicht war, ist ein ganz anderes Thema. Um dieses zu diskutieren eignet sich ein Forum wie SD allerdings nicht. Von daher war es das zu diesm Thema meinerseits. -
CharlesB schrieb:
Ob der Ausschluss korrekt oder nicht war, ist ein ganz anderes Thema.
Und sogar ein erledigtes. Das Thema ist ja von diversen Ausschüssen und Gerichten behandelt worden. Nur hat sich der WBV relativ starrsinnig verhalten und das ignoriert.
Oder - um mit CharlesB zu sprechen: Der WBV sieht seinen Fehler bis heute nicht ein und wird es wohl auch nicht.
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Ob der Ausschluss korrekt oder nicht war, ist ein ganz anderes Thema. Um dieses zu diskutieren eignet sich ein Forum wie SD allerdings nicht. Von daher war es das zu diesm Thema meinerseits.
Ein Verbandstag hat sich bisher auch nicht geeignet
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Was ich mich frage: hast du einen juristischen Hintergrund oder woher kommen die Einschätzungen bzgl der Rechtslage? Für einen Laien ist das wohl kaum vollumfänglich zu beurteilen.
De facto geht es hier doch aber “nur” um einen Formfehler des WBV, oder? Halt einen ziemlich gravierenden.
Und jetzt noch eine ganz blöde Frage zum Schluss: ein Vorstand muss gewählt und entlastet werden…warum wird das dann gemacht, wenn derjeniege doch so gravierende Fehler gemacht hat? Er wurde doch sogar wiedergewählt, oder?Jepp, studiere Rechtswissenschaften. Mag sein, dass es für Leute ohne juristischen Hintergrund -wie Du es genannt hast- schwer werden könnte, Dinge nachzuvollziehen. Mit Ausnahme von Mathematikern, die an Hand der Statistik, wie oft der WBV vor Gerichten verloren hat, Rückschlüsse auf die Vorgeschichte ziehen können.
Warum eine Entlastung / Wiederwahl erfolgte? Ganz einfach: Kaum jemand wusste bescheid, was abgeht!
Seitens des Präsidiums wurden Anträge rechtswidrig nicht abgedruckt, die Mitglieder wurden getäuscht, Informationen bewusst zurückgehalten, usw. Glaubt irgendjemand, ich würde das hier schreiben, wenn ich es nicht belegen könnte?
Nur ein Formfehler? Klares nein! Wenn Anträge nicht mehr ordnungsgemäß behandelt werden, wenn Juristen dies billigen, wenn Kritiker als verbandsschädigend tituliert werden, ohne Grund gesperrt werden,… sind wir an einem Punkt, wo alle Alarmglocken angehen müssen. Basketballdiktatur?
Wenn eine sachliche, faire Diskussion stattgefunden hätte, hätte ich mich der Mehrheit gebeugt (oder vielleicht auch beugen müssen). Natürlich können auch Anwälte mal falsch liegen. Darum geht es mir aber nicht! Mir geht es darum, dass Fakten zurückgehalten worden sind und jegliche Diskussion von der WBV Spitze mit wirklich allen Mitteln verhindert wurde.
Der WBV hätte meines Erachtens das LG Duisburg dem Verbandstag als höchstem WBV Organ ohne Nachfrage vorlegen müssen. Stattdessen wurde nicht einmal WiSiO als unmittelbar betroffener “Kreis” vom WBV über Vorgänge unterrichtet und musste sich über Mittelsmänner alle Fakten, Urteile und Infos vom BSW zukommen lassen.
Details würden auch hier den Rahmen sprengen…
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Wie selbst dem juristisch völlig unbeleckten Leser auf den ersten Blick erkennbar ist, war das Präsidium und nicht der Verbandstag für den Antrag zuständig. Soviel zum Thema Formalbeleidigung. Aber wenn man von sich selber so unfassbar überzeugt ist …
Ob und inwieweit sich bei genauer Betrachtung dann auch die anderen von Herrn Zimmermann genannten Punkte in Luft auflösen, sollte jeder Leser für sich selber raussuchen.
Dies ist kein Plädoyer pro oder contra eine Seite. Es ist ein Aufruf, das Ganze sachlich und unter den geltenden Rahmenbedingungen zu betrachten.
Extra für Sir CharlesB Feige Pseudonym oder diskutiert hier ein EXNBA Spieler mit? Vor allem, wenn man so arrogant schreibt und im Unrecht ist….
Ich sehe es trotzdem anders. Nur weil in irgendeiner Satzung irgendetwas steht, heißt das nicht, dass es so ist oder wie Du schreibst sich irgendetwas in Luft aufgelöst hat
Scheiße… Jetzt fange ich in einem Basketballforum an, über §§ zu schreiben…. Ich bitte dies vorab zu entschuldigen….
Weshalb ich davon überzeugt bin, dass gleich welche Satzung nun gültig war, jedenfalls die Mitgliederversammlung für unsere Anträge zuständig war:Argumentation 1:
Irgendwie muss sich ein Verein von einem Mitglied, dass sich nicht benimmt freimachen können. Die Vereinigungsfreiheit gewährleistet nämlich auch, dass man sich nicht mit jemandem vereinen muss. Welchen anderen Weg hätte es gegeben?Argumentation 2:
Notizen von irgendeinem Handzettel übernommen…. Falls hier auch irgendein Superakademiker herumläuft, möge er mir die „Zitierweise“ verzeihen…Zunächst ein bisschen Literatur:
1. BGB Palandt-Ellenberger § 25 Rn 28 -> Ein Mitglied kann neben strafweisen Ausschluss aus wichtigen Grund ausgeschlossen werden -> gemäß § 32 BGB ist die Mitgliederversammlung zuständig, einer Satzungsgrundlage und Verschulden des Mitglied ist nicht erforderlich -> grob illoyales Verhalten als Grund reicht aus
2. Medicus (AT Rn 1122) will auch den Ausschluss aus wichtigem Grund zulassen (§314) und nennt als Beispiele, das Parteimitglied, das öffentlich eine andere Partei unterstützt und das ständig falsch singende Gesangsvereinsmitglied.
3. MüKo §38,49 -> Umdeutung unwirksamer Ausschluss in wirksame Kündigung §140 BGB möglich
Meine Subsumtion, Wertung, was auch immer…
Die Mitgliederversammlung ist folglich immer für eine Kündigung aus wichtigem Grund zuständig! grob illoyales Verhalten dürfte auch ohne weiteres zum maßgeblichen Zeitpunkt (25.04.2009) gegeben gewesen sein. Schlimmer als (fahrlässig/schuldlos) falsch zu singen, sind auf jeden Fall vorsätzliche Satzungsverstöße (z.B. kein Rechtsausschuss im BSW), ein BBK, der droht den Spielbetrieb ausfallen zulassen, etc. (s. Begründung Anträge TV Jahn Siegen!) Ich denke das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist unproblematisch!
Da eine Umdeutung 140 BGB möglich ist, war es zwar geschicktes Tarnen von Ausschluss zu sprechen, aber keineswegs falsch. Über diesen Punkt habe ich mit Christian Neumann am Telefon am 25.04.2009 zwischen 03.00 Uhr und 04.00 Uhr eine Stunde lang diskutiert. (Wir hatten am 24.04.2009 ein Meeting in Siegen, um 02.00 Uhr am 25.04.09 war ich zu Hause und dann ging das Antägeschreiben für den VT am gleichen Tag los. „Abfahrt“ bei mir war um 06.00 h, da ich kein Auto hatte.) Im konkreten Fall ist übrigens die Kündigung auch deshalb so leicht, weil § 4 III WBV Satzung von 2007 die Aufnahme regelt, die Kündigung der actus contrarius ist - also auch von der Mitgliederversammlung zu erfolgen hat.
Jetzt kann man natürlich fragen, warum wir nicht gleich von Kündigung gesprochen haben? Gründe gab es mehrere: 1. Wir haben geglaubt, Ute würde als Rechtswartin verstehen, was wir da machen (und BSW Vertreter erst einmal nicht) 2. Für den Fall, dass Ute es nicht versteht (da keine Vereinsrechtlerin), haben wir gedacht, seitens des WBV würde man erst einmal in einer der zahlreichen Unterbrechungen mit uns sprechen. Ist leider nie geschehen. 3. Dass man mich Anträge vortragen lässt und mich anschließend vor dem Plenum bloßstellt, lag jedoch außerhalb unserer Vorstellungskraft 4. Bei bloßen Unsicherheiten hinsichtlich der Zulässigkeit können Anträge wohl kaum einfach nicht beschlossen werden. Eine Rechtswartin ist doch gerade in solchen Fällen dazu da, beratend tätig zu werden. Mit 20 Seiten Literatur in einem der bekannten BGB Kommentare, ist ja auch fast jedes Vereinsrechtsproblem gelöst.Wieso bei einer Kündigung aus wichtigem Grund rechtliches Gehör gewährt werden soll –wie Jahre später vom WBV argumentiert-, ist nicht verständlich. (Gründe dagegen: volle gerichtliche Kontrolle möglich BGH NJW, 1990, 40/ es ist eine Kündigung -keine Vereinsstrafe, der BSW war in der Versammlung anwesend).
Ich bin immer noch überzeugt davon, dass es dem WBV Probleme erspart hätte, wenn die Verantwortlichen (Ute Graf und das alte Präsidium) am 25.04.2009 während einer der zahlreichen Unterbrechungen des VT einfach mit uns gesprochen hätten.
Erst am 11.11.2009 -also nach der Satzungseintragung am 23.06.2009- hat das Präsidium den Ausschluss vom BSW beschlossen! Demnach war das Präsidium keines Falls mehr zuständig!
So muss nun der Verband Lehrgeld zahlen…… Ich schätze über 100.000 Euro sind bislang angefallen.
Verbandstage ohne ein Mitglied, das nicht eingeladen wurde, sind übrigens voll anfechtbar – also inklusive Beschlüsse, Wahlen, Satzungsänderungen. Einen Bestandsschutz wie z.B. bei Bundestagswahlen gibt es nicht!
Verständlich, dass sich viele Vereinsvertreter mit der Sache nicht beschäftigen wollten – Oder?
Sorry, nochmal, dass ich das hier so geschrieben habe. Dank des Art 102 GG, darf mich hierfür zum Glück niemand erschlagen
@CharlesB: Dein Schuss ging nach hinten los: Jura ist eben mehr als nur Lesen und Schreiben können. Aber ich finde gut, dass Du ein neues Hobby hast.
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Ich habe mir sagen lassen, dass das OLG den Streitwert auf 20.000 Euro beziffert hat. Verfahren in der 2. Instanz + Anwälte, die ihr Honorar vermutlich nicht nach Gebührenordnung sondern Honorarvertrag abrechnen + Mahnbescheid über mehr als 30.000 Euro + Fahrt- und Alkoholkosten bei diversen Meetings (ich persönlich habe nie Fahrtkosten bei so einem Meeting bekommen und trinke keinen Alkohol, war aber auch nur zweimal oder so dabei), Fahrtkosten des Anwalts aus Saarbrücken, usw.
Details und ob meine Schätzung richtig ist, kannst Du, wenn Du Dich traust, Deine Anonymität aufzugeben, dann auf dem nächsten (o oder ao ) VT erfragen….
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Ein Blick in die Forenregeln verdeutlicht uns, dass es das gute Recht der User ist, anonym unter einem Nickname zu schreiben. Ich bitte im Sinne der Diskussionskultur Sticheleien in dieser Richtung zu unterlassen. Ebenso bitte ich die anderen Diskussionsteilnehmer keine persönlichen Scharmützel auszutragen. Danke.
MfG FaulerZauberKurz zum Inhaltlichen: Die Kosten jenseits der Gebührenordnung spielen nur beim eigenen Anwalt eine Rolle, erstattungsfähig für den Gegner sind ausschließlich die gesetzlichen Gebühren. Und da dauert es sehr lange, bis man in diese Dimensionen kommt, erst recht bei einem Gegenstandwert von 20.000 EUR (= 1,0-Gebühr von 742 EUR).
Und wenn Du in der beneidenswerten Lage bist, zu den Rechtsgrößen unseres Landes zu gehören, begrüßte ich es dennoch, wenn Du dem gemeinen User ein Übermaß an lateinischen Ergüssen ersparen würdest.
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Ich verstehe die Aufregung nicht wirklich - wahrscheinlich ist Südwestfalen für mich einfach zu unbedeutend. Es steht aber doch jedem frei, auf dem nächsten Verbandstag andere Vorstandskandidaten vorzuschlagen und für diese eine Mehrheit zu finden.
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Ich biete mal einen Übersetzungsservice:
actus contrarius: Gegengesetzter Akt; M. Zimmermann meint damit, dass wenn eine Aufnahme wie der Ausschluss eines BBK auf dieselbe Weise zu erfolgen hätte, auch, wenn letzteres nicht explizit in der Satzung des WBV steht.Mehr ist mir jetzt nicht aufgefallen
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Ein Blick in die Forenregeln verdeutlicht uns, dass es das gute Recht der User ist, anonym unter einem Nickname zu schreiben. Ich bitte im Sinne der Diskussionskultur Sticheleien in dieser Richtung zu unterlassen. Ebenso bitte ich die anderen Diskussionsteilnehmer keine persönlichen Scharmützel auszutragen. Danke.
MfG FaulerZauberKurz zum Inhaltlichen: Die Kosten jenseits der Gebührenordnung spielen nur beim eigenen Anwalt eine Rolle, erstattungsfähig für den Gegner sind ausschließlich die gesetzlichen Gebühren. Und da dauert es sehr lange, bis man in diese Dimensionen kommt, erst recht bei einem Gegenstandwert von 20.000 EUR (= 1,0-Gebühr von 742 EUR).
Und wenn Du in der beneidenswerten Lage bist, zu den Rechtsgrößen unseres Landes zu gehören, begrüßte ich es dennoch, wenn Du dem gemeinen User ein Übermaß an lateinischen Ergüssen ersparen würdest.
Sogar Gott in der Bibel verlangt von keinem Menschen , dass der Mensch alles verstehen kann……
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Altes Sprichwort unter Juristen: man lernt 10 Jahre so zu reden, dass ein nicht-Jurist einen nicht mehr versteht einfach immer viele Fremdwörter benutzen, Damm klingt das immer intelligent.
Nein aber mal zum Thema: hat denn mal jemand einen außerordentlichen Verbandstag beantragt? Bzw. wer kann das laut Satzung machen? Weil das könnte ja schon ein Grund hierfür sein… -
Also ich als Außenstehender finde, dass dieser Thread deutlich gewonnen hat, seitdem hier die anfänglichen Häufungen Insider-Anspielungen auf Personen oder Vorkommnisse durch zusammenfassende Darstellungen des Gesamtsachverhalts ergänzt werden. Dass es da mindestens zwei Wahrnehmungen gibt, ist wohl auch klar, wenn man sich vor Gericht treffen musste, um das abschließend zu klären.