2 RLN-Ost 2009/10
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Bezüglich Vechta erstaunt mich das doch etwas, dass die Teilnahme an der ProB zu keiner Konsequenz im DBB-Spielbetrieb führt. Vechta hat zudem den Spielbetrieb auch nicht ausgelagert, so daß ja eigentlich weiterhin die 1. Mannschaft des e.V.s auch die ProB-Mannschaft ist.
Vechta hat m.E. nach dem Saisonstart (also nach dem 1. Juni) die Wildcard der ProB erhalten und damit wurde ein neues Teilnahmerecht erschaffen.
Das Teilnahmerecht an der RLN ging dadurch aber nicht verloren. Da Vechta nicht gleichzeitig ProB und RLN spielen konnte oder wollte, hat man auf die Teilnahme an der RLN 2009-2010 verzichtet und war damit Absteiger aus der RLN.
Jetzt möchte man das Teilnahmerecht wieder nutzen, allerdings nicht in der 2. RL, sondern in der Oberliga - deswegen wohl dieses Durcheinander…
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Ach du Schreck-soetwas gibts wirklich nur im Basketball,oder?!
Danke für die Aufklärung!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der MBC das Teilnahmerecht wahrnimmt.
Sind sie dann,wie letztes Jahr in der RLN, wd erster Absteiger?
Warum machen sie es nicht wie Vechta und bieten so anderen vereinen die Chance& stellen ein Weißenfelser Team in der Oberliga SA? -
@32:
Vechta hat m.E. nach dem Saisonstart (also nach dem 1. Juni) die Wildcard der ProB erhalten und damit wurde ein neues Teilnahmerecht erschaffen.
Und genau das wundert mich. Denn meist gliedern die Vereine der RL den Spielbetrieb ja beim Aufstieg aus oder übertragen das Teilnahmerecht an eine bereits bestehende “Marketing”-GmbH. Dadurch, dass die dann im Spielbetrieb tätige GmbH nicht im DBB-Spielbetrieb tätig ist, kann es bei Wildcards also durchaus vorkommen, dass der alte e.V. in der alten Liga verbleibt, und die GmbH aufsteigt. Allerdings ist das ja eben bei Vechta nicht der Fall (zumindest ist mir eine Ausgliederung nicht bekannt), der Spielbetrieb kann nicht in e.V. und GmbH aufgesplittet werden.
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass der MBC das Teilnahmerecht wahrnimmt.
Sind sie dann,wie letztes Jahr in der RLN, wd erster Absteiger?
Warum machen sie es nicht wie Vechta und bieten so anderen vereinen die Chance& stellen ein Weißenfelser Team in der Oberliga SA?Wenn sie melden und nicht an den Start gehen, dann sind sie Absteiger.
Da aber nur vom Verzicht von Vechta die Rede war, scheinen sie gemeldet zu haben. Der Meldetermin ist doch schon durch, oder?
Das Startrecht kann ja jeder Verein schnell erhalten. -
@32:
Vechta hat m.E. nach dem Saisonstart (also nach dem 1. Juni) die Wildcard der ProB erhalten und damit wurde ein neues Teilnahmerecht erschaffen.
Und genau das wundert mich. Denn meist gliedern die Vereine der RL den Spielbetrieb ja beim Aufstieg aus oder übertragen das Teilnahmerecht an eine bereits bestehende “Marketing”-GmbH. Dadurch, dass die dann im Spielbetrieb tätige GmbH nicht im DBB-Spielbetrieb tätig ist, kann es bei Wildcards also durchaus vorkommen, dass der alte e.V. in der alten Liga verbleibt, und die GmbH aufsteigt. Allerdings ist das ja eben bei Vechta nicht der Fall (zumindest ist mir eine Ausgliederung nicht bekannt), der Spielbetrieb kann nicht in e.V. und GmbH aufgesplittet werden.
Verstehe ich jetzt nicht.
Was hat denn die Erschaffung eines neuen Teilnahmerechts damit zu tun, dass im Bereich der Bundesligen die Möglichkeit besteht, mit einer GmbH am Spielbetrieb teilzunehmen? Das sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe…Sicherlich hätte der Verein Rasta Vechta nach dem “Aufstieg” in die ProB den Spielbetrieb dort in eine GmbH ausgliedern können - genausogut können sie aber auch als e.V. dort am Spielbetrieb teilnehmen.
Natürlich hätte Vechta auch sowohl ProB und RLN spielen können - aber woher soll denn das Geld und das Spielermaterial kommen? -
Meiner Meinung nach kann eben eine Organisation bzw. eine Mannschaft nicht Teilnahmerechte an zwei Ligen halten. Bei einer Abgabe des Teilnahmerechts an der ProB auf eine GmbH und gleichzeitigem Nicht-Verzicht des Teilnahmerecht an der RLN gibt es ja dann zwei Organisationen, die entsprechend für verschiedene Ligen Teilnahmerechte halten.
Auch wenn die Junge Liga autark die ProA/B organisiert, ist sie nicht losgelöst vom DBB-Spielbetrieb. Es gibt ja in DBB- und JL-Spielordnungen und Ausschreibungen Verknüpfungspunkte, so dass da eigentlich kein Spielraum besteht, dass eine Mannschaft in beiden System gleichzeitig ein Teilnahmerecht besitzen kann.
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Wenn sie melden und nicht an den Start gehen, dann sind sie Absteiger.
Da aber nur vom Verzicht von Vechta die Rede war, scheinen sie gemeldet zu haben. Der Meldetermin ist doch schon durch, oder?
Das Startrecht kann ja jeder Verein schnell erhalten.Die RLN ist keine Meldeliga.
Kein Verein verliert sein Teilnahmerecht, wenn er nicht bis zum 15. April gemeldet hat. Vielmehr ist es so, dass ein Verein explizit auf das Teilnahmerecht verzichten muss. Dafür ist allerdings noch Zeit. Stichtag zum Rückzug ist der 31. Mai, wer erst danach verzichtet gilt in der nächsten Saison als Absteiger. -
Meiner Meinung nach kann eben eine Organisation bzw. eine Mannschaft nicht Teilnahmerechte an zwei Ligen halten.
Jeder am Spielbetrieb teilnehmende Verein kann über verschiedene Teilnahmerechte verfügen. Es soll sogar Vereine geben, die alle Jugendligen besetzen und mit mehreren Herrenteams in den verschiedenen Ligen teilnehmen.
Nichts anderes macht Vechta auch - nur ist durch die Vergabe der Wildcard ein weiteres Teilnahmerecht entstanden…
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@32
Sorry, ich musste nochmal editieren.EDIT:
Streng genommen könnte man ja dann auch meinen, dass der Erste der RLN in die ProB aufsteigt, jedoch weiterhin in der RLN verbleibt. In der SO der RLN steht z.B. auch nur “der Meister der 1. Regionalliga steigt in die Bundesliga auf”. Daraus abgeleitet sehe ich eigentlichen jeglichen Aufstieg in die Bundesliga als gleichzeitige Aufgabe des Teilnahmerechts in der alten Liga. Auch in der Ausschreibung steht nichts bezüglich der Wirkung auf das alteTeilnahmerecht wenn man denn aufsteigt. Ausnahme ist eben der von mir dargestellte Fall, dass eine GmbH des e.V. den Spielbetrieb in der Bundesliga per Einladung/Wildcard übernimmt und somit der e.V. alleine davon erstmal nicht betroffen ist. -
Jochensge, Du must Dich im Fall Vechta von dem Begriff “Aufsteiger” lösen. Vechta ist NICHT Aufsteiger aus der RLN in die ProB der Saison 2008-2009 gewesen. Vechta hat während der laufenden Saison 2009-2010 (auch wenn noch keine Spiele stattgefunden hatten) eine WILDCARD für die ProB bekommen.
Vechta ist somit kein Aufsteiger und behielt das Teilnahmerecht an der RLN.War nicht in der Saison zuvor mit Hannover das gleiche passiert?
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Aber wie unterscheidet man denn nach SO Aufsteiger und Wildcard-Empfänger? Ist etwas der Begriff Aufsteiger nur für den genau benannten Weg des Aufstiegs vorgesehen? Und wenn ja, wieso lässt man dann zu, dass bei einem Wildcard-Aufstieg (faktisch ist es ein Aufstieg, aber rechtlich nicht) das Teilnahmerecht weiterbesteht. Theoretisch hätte die Mannschaft ja sogar neben der ProB auch RL spielen können. Ich halte das für eine Regelungslücke.
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Warum sollte die RLN interessieren, ob die ProB eine Wildcard an einen Verein vergibt?
Wo ist die Regelungslücke? Dadurch, dass Vechta ja in der Liga geblieben ist, hat sich doch für die RLN nichts verändert?Wenn man während der Saison gesagt hätte: “Okay Vechta, Du bist jetzt per Wildcard in die ProB gekommen, jetzt müssen wir Dich aus der RLN rausschmeißen.”, hätte Vechta zu Recht auf sein Teilnahmerecht an der RLN pochen können.
Und ja, theoretisch hätte Vechta in beiden Ligen spielen können. Wurde das nicht weiter oben schon gesagt?
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Warum sollte die RLN interessieren, ob die ProB eine Wildcard an einen Verein vergibt?
Weil der Verein gleichzeitig auch Spielrecht in der RL hat. Auch wenn BBL und 2. Liga unabhängig organisiert sind, haben wir in Deutschland ja immer noch ein hierarchisches Ligasystem, bei dem keine Mannschaft gleichzeitig an verschiedenen Ligen teilnehmen kann/sollte.
Wo ist die Regelungslücke? Dadurch, dass Vechta ja in der Liga geblieben ist, hat sich doch für die RLN nichts verändert?
Die Regelungslücke ist der gleichzeitige Spielbetrieb einer Mannschaft in 2 Ligen. Zwar wird der Spielbetrieb von 2 verschiedenen Spielordnungen geregelt und auch die Spieler haben für die beiden Ligen verschiedenen Teinahmeberechtigungen (in der RL DBB-Spielerpässe in der ProB Lizenzen), aber ich halte das nicht für den Normalfall.
Weitere Probleme hätten auch beim Abstieg von Vechta aus der ProB entstehen können. Vechta hätte dann als ProB-Absteiger eine Anwartschaft für die RL bekommen, gleichzeitig jedoch ja während der Saison verzichtet und steht als Absteiger fest. Und zur neuen Saison wird die Anwartschaft zum erneuten Teilnahmerecht in der RL. Diese Überschneidung (auch in anderen Sportarten) gibt es normal nur bei Aufstiegen von Mannschaften, die eine niedrigere Ordnungsnummer haben als die abgestiegenen. Dann bleibt z.B. die 1. Mannschaft in der alten Liga, da die 2. Mannschaft nicht höher spielen darf als die 1.Wenn man während der Saison gesagt hätte:“Okay Vechta, Du bist jetzt per Wildcard in die ProB gekommen, jetzt müssen wir Dich aus der RLN rausschmeißen.”, hätte Vechta zu Recht auf sein Teilnahmerecht an der RLN pochen können.
Da habe ich meine Zweifel. Regeltechnisch sehe ich jedenfalls erstmal keine Hürde für ein Erlöschen des Teilnahmerechts. Es steht z.B. auch nirgends geschrieben, dass das Teilnahmerecht an der alten Liga automatisch durch Teilnahmerecht in der höheren Liga erlischt. Es ist eine gelebte Praxis, dass bei einem rein sportlichen Aufstieg der Platz in der alten Liga nicht bestehen bleibt. Daher sehe ich auch Raum für die Argumentaion, dass auch bei einem freiwilligen Nachrückverfahren der ProB oder jeder anderen Liga das Teilnahmerecht verloren geht.
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Jochen, Du musst die Begrifflichkeiten besser unterscheiden. Du vermixt die Begriffe “Verein”, “Teilnahmerecht” und “Mannschaft” zu einem Ganzen.
Das geht so nicht.Wenn Du schreibst, dass “keine Mannschaft gleichzeitig an verschiedenen Ligen teilnehmen kann/sollte”, ist das ja auch korrekt.
Aber: Nicht die Mannschaft hat das Teilnahmerecht, sondern der Verein. Nicht eine Mannschaft nimmt an zwei Ligen teil, sondern der Verein.
Und das ist, wie bereits oben zu lesen ist, ohne Weiteres möglich.“Die Regelungslücke ist der gleichzeitige Spielbetrieb einer Mannschaft in 2 Ligen.”
Fand so nicht statt, da ja in der RLN nicht gespielt wurde.
"Weitere Probleme hätten auch beim Abstieg von Vechta aus der ProB entstehen können. Vechta hätte dann als ProB-Absteiger eine Anwartschaft für die RL bekommen, gleichzeitig jedoch ja während der Saison verzichtet und steht als Absteiger fest. Und zur neuen Saison wird die Anwartschaft zum erneuten Teilnahmerecht in der RL. "
Falsch. Das ist der Normalfall, wenn ein Verein mehrere Mannschaften im Spielbetrieb hat. Wenn Mannschaft 1 aus der ProB Saison 09/10 absteigt, erwirbt sie ein Teilnahmerecht (bzw. die Anwartschaft auf ein T.) an der RLN in der Saison 10/11.
Wenn gleichzeitig Mannschaft 2 in der Saison 09/10 in der RLN teilgenommen hat, Absteiger ist, erwirbt sie ein Teilnahmerecht (bzw. die Anwartschaft auf ein T.) an der 2. RL der Saison 10/11.
Es sind also niemals zwei Mannschaften eines Vereins gleichzeitig in der einer Liga.“Diese Überschneidung (auch in anderen Sportarten) gibt es normal nur bei Aufstiegen von Mannschaften, die eine niedrigere Ordnungsnummer haben als die abgestiegenen. Dann bleibt z.B. die 1. Mannschaft in der alten Liga, da die 2. Mannschaft nicht höher spielen darf als die 1.”
Noch einmal falsch. Die Mannschaften können nicht aneinander vorbei aufsteigen/absteigen, richtig. ABER: Wenn Mannschaft 1 aus einer Liga absteigt, schmeißt sie automatisch Mannschaft 2 aus der Liga, in die sie absteigt. Mannschaft 2 muss also auch absteigen. (Ausnahmen gibt es mit Sicherheit in unteren Ligen, wenn SG Wolfenbüttel 4 und 5 in der gleichen Liga spielen müssen, weil es darunter nichts mehr gibt…
"Regeltechnisch sehe ich jedenfalls erstmal keine Hürde für ein Erlöschen des Teilnahmerechts. Es steht z.B. auch nirgends geschrieben, dass das Teilnahmerecht an der alten Liga automatisch durch Teilnahmerecht in der höheren Liga erlischt. "
Falsch. Ein Teilnahmerecht kann nicht verloren gehen, zumindest nicht in oberen Ligen. In unteren Ligen (oder der untersten Liga) kann durch Nichtmeldung so etwas passieren.
Aussagen dazu findest Du in DBB-SO §§ 15 und 16 in Verbindung mit der SO des jeweiligen Veranstalters.Edit entschuldigt sich für die PRobleme beim Zitieren…