Strafe gegen die Paderborn Baskets
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Leider sind die Bestimmungen so kompliziert und teilweise auch spitzfindig, dass nicht nur Laien, sondern sicher auch viele Juristen Probleme haben, sie zu verstehen und umzusetzen.
§ 22 Absatz 2: “Zur Zulässigkeit des Antrages ist die beabsichtigte Antragstellung auf Spielverlust vor dem
tatsächlichen Spielbeginn dem 1. Schiedsrichter anzuzeigen, der dies auch im Spielbericht zu protokollieren hat.”“Beabsichtigte Antragstellung” heißt für mich: Ankündigen. Und dann erst später frist- und formgerecht Protest oder wie das hier richtig heißt einlegen
Ich helfe mal:
1. Das “Ding” heißt in der Tat “Antrag auf Spielverlust”.
2. Es gibt eine DJL Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung:
§7 Protestverfahren:
“1. Verstöße gegen die Spielregeln, die DJL-Spielordnung, die Ausschreibung oder sonstige Bestimmungen der DJL, die während eines Spiels bis zum Abzeichnen eines Spielberichts durch den 1. Schiedsrichter entstehen, sind in einem Protestverfahren geltend zu machen.”
“4. Der Protest muss unbeschadet der vorstehenden Regelungen bis spätestens zwei Werktage nach Einlegung des Protestes gegenüber der Spielleitung näher begründet werden. Im Übrigen gilt § 17 entsprechend.”
Also zweistufig.Und zudem:
§ 8 Einlegung des Protests
“1. Angemeldete Proteste müssen von dem 1. Schiedsrichter auf dem Spielbericht protokolliert werden. Dabei sind der Name der protestführenden Mannschaft, der Zeitpunkt der Protestanmeldung sowie der angegebene Protestgrund aufzuführen.”So, und nun dürfen die Juristen streiten:
a) Die Regeln für “Protest” gelten ganz/teilweise/nicht für den “Antrag auf Spielverlust”. Ich schreibe das bewusst so mit Hintergedanken
b) Was passiert, wenn u.U. Fehler bei der gemäß §8.1 vorgesehenen Abwicklung gemacht wurden.Viel Spass!
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Du scheinst Jurist zu sein? Wenn ja: ein richtig guter, Kompliment. Und wenn nicht, dann ein guter und genauer Leser
Selbst ein juristischer Erstsemester könnte zwischen Antragsverfahren nach § 22 SO und Protestverfahren nach § 25 SO entscheiden. Für den gepflegten Fan-Smalltalk ist die Unterscheidung unerheblich (warum sie rechtlich erheblich ist = siehe weiter unten). Von denjenigen, die hier pseudo-juristisch Formalvoraussetzungen eines Verfahrens en detail bewerten, erwarte ich schon, dass sie den Unterschied kennen.
Im Übrigen kommt q bei der rechtlichen Beurteilung zu falschen Ergebnissen (vgl. unten).@white-rock:
ich verstehe ich die Spielordnung so, dass man zwei Dinge tun muss:
1. VOR dem Spiel den Protest ANKÜNDIGEN
2. NACH dem Spiel - wenn man dann noch will, und das wird man (nur) im Fall einer Niederlage - Protest einlegenObwohl Du gern mal feststellst (nicht nur in diesem Thread), dass all die Regeln ach so kompliziert sind, hast Du deren Inhalt komplett richtig wiedergegeben. Spricht irgendwie gegen Kompliziertheit und für Verständlichkeit, oder?
Zu den Formalanforderungen:
Der Antragsteller (Chemnitz) hat selbstverständlich die vorgeschriebenen Formalien einzuhalten, er haftet aber nicht für Fehler, die außerhalb seiner Zuständigkeit liegen. Insofern ist die Zwei-Punkte-Theorie von white-rock richtig, die Drei-Punkte-Theorie von quetzal hingegen nicht.@quetzal:1. VOR dem Spiel den Protest beim 1. Schiedsrichter ankündigen.
a) Der Vorgang PAD vs CHE ist kein PROTESTverfahren.
b) Chemnitz hat im schriftlichen Verfahren vorgetragen, dass um 19:47 der 1. SR über die beabsichtigte Antragstellung informiert wurde. Paderborn hat dem nicht widersprochen (obwohl andere Formalmängel gerügt wurden). Es bestehen wohl bei Spielleitung und Klubs kein Zweifel daran, dass Chemnitz die Formvorschrift von § 22 II eingehalten hat.@quetzal:2. Dieser MUSS SOFORT diese Ankündigung protokollieren, d.h., mit Zeitangabe im Speilberichtsbogen vermerken.
a) Ja, der SR muss die beabsichtige Antragstellung vermerken. Nein, Chemnitz hat keinen Nachteil, wenn er es (warum auch immer) nicht macht. Das Gebot in § 22 II, dass die beabsichtige Antragstellung zu vermerken, ist eine Formvorschrift für den Schiedsrichter - nicht für Chemnitz. Chemnitz hat überhaupt keinen Einfluss darauf, was und wann ein Schiedsrichter auf dem Spielbericht vermerkt.
b) Sollte ein SR in solch einem Fall keinen Vermerk machen, dann wird es für die Spielleitung natürlich schwerer, den Vorgang zu beurteilen, als wenn ein solcher da ist. Allerdings gilt keinesfalls, dass ein Nichtvermerk automatisch dazu führt, dass es kein Verfahren gibt. Ein Antragsteller, der selbst alles getan hat, was ihm aufgegeben ist, verliert nicht dadurch seine Rechte, dass ein Dritter seinen Pflichten nicht nachkommt.
c) In § 22 II steht nicht, dass ein SR den Vermerk SOFORT vornehmen muss. Natürlich ist ein Schiedsrichter verdammt gut beraten, wenn er es sofort macht, alles andere wäre unclever. Gleichwohl: für das Verfahren ist es total unerheblich, ob vor/nach dem Spiel oder z.B. in der Pause der Vermerk erfolgt.
d) In § 22 II steht ferner nicht, dass der SR den Vermerk mit Minutenangabe vornehmen muss. Ja, das wäre sinnvoll. Ja, ich erwarte von einem 1. SR, dass er eine Minutenangabe macht. Nein, das ist nicht vorgeschrieben. Und: egal ob mit oder ohne Minutenangabe - die Rechte eines Antragstellers sind davon nicht betroffen.@quetzal:3. NACH dem Spiel - soweit erwünscht - den angekündigten Protest einlegen.
Weiterhin gilt der Vorgang PAD vs CHE ist kein PROTESTverfahren.
Warum ist die Unterscheidung zwischen einem Protest- und einem Antragsverfahren wichtig? Zum Beispiel deshalb, weil ein Protest nur dann erfolgreich sein kann, wenn der Protestgrund den Ausgang des Spiels wesentlich beeinflusst hat. D.h. im Protestverfahren hat die Spielleitung das Recht und die Pflicht, die Auswirkung eines Problems aus Sieg/Niederlage zu würdigen. Typische Begründung in abgelehnten Protesten (sinngemäß) “… es hat sich zwar ein Verstoß ereignet, dieser war aber für den Spielausgang unerheblich, folglich war der Protest abzulehnen …”.
Für ein Antragsverfahren gilt nicht, dass der Spielausgang wesentlich beeinflusst sein musste. Hier gilt ohne jegliches Ermessen nur, ob die Bedingungen des § 22 I eingehalten wurden.Nach § 22 (2) ist das vorherige Ankündigen und Protokollieren zwingend erforderlich. Ansonsten ist ein Protest, der ohne wirksame (d.h., vor dem Spiel schriftlich protokollierte) Ankündigung nach dem Spiel eingelegt wurde, unwirksam.
Kurz:
Dein von mir fett wiedergegebenes Fazit ist schlicht und ergreifend falsch.Lang:
Sofern ein Antragsteller SEINEN Pflichten nachkommt (u.a. Anzeige der beabsichtigten Antragstellung ggü 1. SR; fristgerechter Antrag nach Spielende; Zahlungsnachweis für Antragsgebühr), wird sein Antrag bearbeitet. Es entstehen einem Antragsteller keine Nachteile dadurch, dass ein anderer Pflichten verletzt. -
Wie umgeht man das? Indem man ganz klar festgelegte Regeln formuliert und sich dann auch buchstabengetreu daran hält.
Da lernt der Jurist bereits im ersten Semester, dass es sowohl eine “Auslegung” (genauer: Verschiedene, z.B. teleologische, systematische usw.) wie auch unterschiedliche Rechtsnormen von verschiedenem Rang gibt.
Und bei der Analyse kommt häufig etwas anderes heraus als beim buchstabengetreuen Herunterbeten.Genau auch deshalb wurde der Berufsstand des Richters bzw. Juristen erfunden.
Spätestens beim Thema AGB sieht man dann: Nett ist “nicht anwendbar”, weniger nett “unwirksam, wegen Verstoß gegen höherrangige Norm”.
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Der Vorgang PAD vs CHE ist kein PROTESTverfahren.
Yep.
Nur wird es ganz lustig, wenn man hinterfragt, dass PAD ja offenbar (?!?) eine Ersatzanlage hatte, aber auf Bitten der SR auf die Wiederinbetriebnahme des großen Systems gewartet wurde (?!?).
Weil:
- Spiel beginnt nicht, weil technisch unter Verantwortung des Heimvereins nicht möglich, ist ein Ding.
- Spiel beginnt nicht, weil die SR es aus irgendwelchen Gründen nicht anpfeifen, obwohl dies möglich gewesen wäre, ein anderes.
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Habe zu keinem der beiden Teams eine echte Beziehung und von Protest und Entscheidung erst durch diesen Thread erfahren, aber es macht mir die Chemnitzer nicht eben sympathischer, dass in einer solchen Situation reflexhaft Protest eingelegt wird, um potenzielle sportliche Unterlegenheit nachher am grünen Tisch irrelevant werden zu lassen. Vermutlich würden das viele andere (die meisten?) Vereine auch so machen, da es nun einmal um viel Geld geht, und die Regeln geben es ja offenbar auch her, aber nicht alles, was juristisch möglich ist, ist auch moralisch gerechtfertigt, finde ich. Wie erfrischend wäre es, zöge ein Verein einen solchen Protest einmal zurück, am besten mit dem Verweis darauf, dass der Protestgrund nichts mit einer erfolgten Niederlage zu tun hat. Da wären mein Hut gezückt und mein Respekt enorm.
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im abstiegskampf wird so etwas nicht passieren, da ist sich jeder (zu Recht) am nächsten.
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. Somit halte ich diese Aussage " … sollen keine Spiele entscheiden" für ziemlichen Schwachsinn.
Ob du das für Schwachsinn hälst, bleibt dir überlassen. Fakt ist eines, die Entscheidungen über Sieg und Niederlage sollte den sportlichen Akteuren vorbehalten bleiben (damit sind die spielenden Mannschaften gemeint. Und wenn es dazu einer Regeländerung bedarf, dann sollte dies geändert werden. Diese Vorgehensweise halte ich für unsportlich. Wenn man dem Gegner einen tatsächlich Nachteil durch die Wartezeit zugestehen möchte (was Unsinn ist, da alle gleichermaßen betroffen), wäre doch eine Spielwiederholung eine mögliche Maßnahme, die nicht so zutiefst unsportlich in den Abstiegskampf eingreift.
Die sportlichen Akteure sind aber nunmal nicht im Luftleeren Raum unterwegs. Sie unterwerfen sich Regeln und es gibt Organe, die diese Regeln überwachen. Ohne geht es nicht. Wenn also eine der beteiligten Mannschaften gegen diese Regeln verstößt hat sie im Rahmen der Regeln bestraft zu werden. Und das auch unabhängig davon ob dieser Verstoß am Anfang oder am Ende der Saison geschieht.
In einem Spiel müssen die Schiris aus die gleichen Regelverstöße am Anfange des Spiels pfeifen wie am Ende des Spiels. Hier gibt es natürlich noch die Einschärnkung des Vortei-Nachteil Prinzips, so eine Regelung gibt es aber auf Verbandsebene nicht.
Um nochmal auf meine Meinung zum Argument " … sollen die Spiele nicht entscheiden" zurückzukommen: Paderborn hat sogar selbst den Abstiegskampf entschieden, da sie die Verzögerung zu verantworten hatten. Alles was danach passierte waren nurnoch direkte Reaktionen darauf.
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Wie umgeht man das? Indem man ganz klar festgelegte Regeln formuliert und sich dann auch buchstabengetreu daran hält.
Da lernt der Jurist bereits im ersten Semester, dass es sowohl eine “Auslegung” (genauer: Verschiedene, z.B. teleologische, systematische usw.) wie auch unterschiedliche Rechtsnormen von verschiedenem Rang gibt.
Und bei der Analyse kommt häufig etwas anderes heraus als beim buchstabengetreuen Herunterbeten.….
Das bestreite ich ja gar nicht. Aber Du unterstellst dass die Verantwortlichen nur das eigene Ego aufpolieren wollen. Ich denke eher, dass die buchstabengetreue Anwendung eben auch einen gewissen Schutz darstellt, um sich nicht angreifbar zu machen - was ich auch durchaus nachvollziehbar finde. Wie gesagt, bei Abwägungen spielt auch immer weider eine subjektive Komponente herein, was man auch daran sieht, dass verschiedene Juristen immer wieder zu verschiedenen Ergebnissen kommen.
Wie gesagt, die Regel an sich kann man kritisieren, aber aus der konsequenten Anwendung durch die Verantwortlichen niedere Motive abzuleiten - das erscheint mir nicht gerade unvoreingenommen.
Es scheint mir auch so zu sein, dass der ein oder andere die konsequente Anwendung der Regeln auch davon abhängig machen möchte, ob dadurch nun der Abstieg entschieden wird oder nicht (ohne jetzt nochmal alles durchgegangen zu sein, um konkrete Zitate dazu zu finden) .
Da sollte man allerdings auch bedenken, dass der Punktabzug ja nicht der alleinige Grund für den Abstieg ist, sondern auch die Tatsache, dass Paderborn in den anderen Spielen nichzt genügend Punkte gesanmmelt hat, um den Abzug verkraften zu können.
Dann finde ich schon, dass alle Clubs - unabhängig von der Tabellensitaution - gleich behandelt werden sollten, sollte eine ähnliche Situation noch einmal vorkommen . Und man nicht fordern kann, dass bei anderen, nicht gefährdeten Clubs die Regeln vielleicht konsequenter angewandt werden sollen. Die würden dann ja quasi härter bestraft, weil sie vorher mehr Punkte gesammelt haben, das erscheint mir auch nicht sportlich fairer. -
@believe…
“Obwohl Du gern mal feststellst (nicht nur in diesem Thread), dass all die Regeln ach so kompliziert sind, hast Du deren Inhalt komplett richtig wiedergegeben. Spricht irgendwie gegen Kompliziertheit und für Verständlichkeit, oder?”Hm, die Sachen hab ich nur kopiert, ich kannte die Bestimmungen vorher nicht und versuche nur zu verstehen: was ist geregelt und wie lief es ab?
Dass es ziemlich kompliziert ist, sieht man bereits daran, dass es hier und anderswo unterschiedliche Meinungen und Interpretationen gibt. Und bei den Vereinen gibt es bestimmt viele, die die Regeln auch nicht drauf haben - auch wenn sie es haben sollten, Profisport und so…Ist ja im alltäglichen Leben auch so: viele Bestimmungen, viele Regelungen, meinem Eindruck nach immer mehr zunehmend, so dass man sich immer leichter in irgendeinem Regel-/gesetzesnetz verheddert.
Freundlichen Gruß! -
Hm, die Sachen hab ich nur kopiert, ich kannte die Bestimmungen vorher nicht und versuche nur zu verstehen: was ist geregelt und wie lief es ab?
Find ich gut. Erst schlau machen, dann werten. Ist heutzutage leider nicht mehr der Standard.
Ein Schritt weiter gedacht: ist es Profiklubs einer zweiten Liga zumutbar, dass sie mindestens so viel wie Du von der Materie verstehen? Ich denke ja.
Dass es ziemlich kompliziert ist, sieht man bereits daran, dass es hier und anderswo unterschiedliche Meinungen und Interpretationen gibt.
Kann so sein - muss aber nicht. Unterschiedliche Meinungen können auch daher stammen, dass die “Informierten” mit den “weniger-gut-/gar-nicht-Informierten” diskutieren. Ich setze Uninformiertheit über eine Materie nicht damit gleich, dass sie kompliziert ist.
Und bei den Vereinen gibt es bestimmt viele, die die Regeln auch nicht drauf haben - auch wenn sie es haben sollten, Profisport und so…
Sorry, aber wir reden hier über Klubs, die einen professionellen Anspruch an sich und andere haben.
Vom Linienbusfahrer erwarte ich, dass er das Fahrzeug beherrscht und den Weg kennt; von der Krankenschwester erwarte ich, dass sie die richtige Krankenakte öffnet und mir die richtige Infusion gibt, vom IT-Dienstleister erwarte ich, dass nach seinem Hausbesuch LAN und WLAN funktionieren.
Letztlich: in einem Sportklub der zweithöchsten deutschen Spielklasse erwarte ich, dass es dort einen gibt (auf dem Level erwarte ich sogar mehrere!), der sich dessen bewusst ist, dass man als Heimverein ein verdammt großes Problem bekommt, wenn ein Spiel erst nach der Karenzzeit von 15 Minuten beginnen kann. Hey - das gehört auf dem Level zum Job (auch zum ggf. ehrenamtlichen!).
Ist ja im alltäglichen Leben auch so: viele Bestimmungen, viele Regelungen, meinem Eindruck nach immer mehr zunehmend, so dass man sich immer leichter in irgendeinem Regel-/gesetzesnetz verheddert.
Nur, wenn man sich nicht kümmert. Zufällig und unvermeidbar ist nahezu keines unserer Probleme. Du hast es doch vorgemacht: einfach mal kümmern, einfach mal lesen - schon läft das.
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So wie nun entschieden wurde ist es, nach den bekannten Tatsachen, die einzig richtige Entscheidung, wenn auch leider eine sehr folgenreiche und für den Sportgedanken nicht sehr förderliche! Eine andere Entscheidung “aus Mitleid” mit Paderborn aufgrund der tragischen Konsequenz hätte direkt die Konkurrenten benachteiligt, ohne eine Grundlage dafür im Regelwerk. Das wäre viel fataler gewesen!
1. Der Zeitverstoß hat stattgefunden, die Grundlage für einen Protest ist damit formal gegeben. > unstrittig!
2. Lt. einigen Foristen wurde die Verzögerung mit den Schiris besprochen und von diesen abgesegnet. Es gibt aber weder einen Eintrag im Spielbericht noch eine entsprechende Aussage der Schiris, die das bestätigt. Außerdem hätte Chemnitz dem wohl auch zustimmen müssen, da sie den Regeln entsprechend darauf pochen können, dass ein Spiel einigermaßen pünktlich beginnen muss. Hätte Chemnitz aber dem zugestimmt, wäre auch keinem Protest stattgegeben worden.
3. Paderborn hat die Verzögerung zu vertreten! Zwar erwartet natürlich niemand IT-Profis im Kampfgericht und leider können solche Dinge immer mal passieren, dennoch ist der gastgebende Verein dafür verantwortlich und hätte Vorkehrungen für einen solchen Fall treffen KÖNNEN. Höhere Gewalt war das nicht, sonst hätte man unter keinen Umständen Einfluss darauf gehabt! Es handelte sich schlicht und einfach um ein “Allerweltsereignis” im Einfluss- und Verantwortungsbereich des Gastgebers und ist insofern auch von diesem zu vertreten! Irgendwelche Beschuldigungen sind hier aber fehl am Platz. Dass so was mal vorkommen kann ist klar. Man muss dann eben gewappnet sein…
4. Chemnitz hat wirksam Protest eingelegt. Wann, wie, wo und ob alles korrekt dabei war ist jetzt gerade relativ egal, da der Protest angenommen, geprüft und entschieden wurde. Es wird sich niemand von der Liga die Blöße geben und Chemnitz’ Protest nachträglich noch wegen eines Formfehlers abweisen. Das kann man ausschließen, denke ich. Paderborn könnte das höchstens auf anderer Ebene noch einmal überprüfen lassen. > unstrittig!
Ich sehe es so, dass Paderborn nur eine Chance hat, wenn sie die (vermeintliche) Absprache mit den Schiris glaubhaft belegen könnten oder halt vor einer höheren sportgerichtlichen Instanz Recht bekämen. Da im ersten Fall sogar die Schiris ihre Kompetenz überschritten haben könnten, könnte dann Chemnitz wiederum Rechtsmittel ergreifen. Fazit: Paderborns Abstieg ist wohl besiegelt.
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2. Es gibt eine DJL Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung:
Ja, man muss aber jeweils die Stellen finden/zitieren, die zum diskutierten Verfahren passen/gehören.
§7 Protestverfahren: … / § 8 Einlegung des Protests …
Wir haben doch gar kein Protestverfahren!
So, und nun dürfen die Juristen streiten:
Da ist kein Raum für Streit.
Alle hier haben § 22 I SO und § 22 II SO gelesen. Wird Zeit, dass man auch mal einen Blick in Absatz 3 wirft: “In Bezug auf Fristen, Gebühren und Kosten gelten die Bestimmungen über den Protest … entsprechend.”
Damit sind die § 7 und 8 RuSGO raus aus der Diskussion, denn diese Paragrafen regeln zwar “Proteste” - aber nicht deren Fristen, Gebühren und Kosten.
§ 9 RuSGO (= "Entscheidung über den Protest’') gilt (ergibt sich aus § 11 RuSGO), gleichwohl ist zu beachten, dass dessen Absatz 3 (= Notwendigkeit der wesentlichen Beeinflussung des Spielausgangs) ausdrücklich nicht gilt.
b) Was passiert, wenn u.U. Fehler bei der gemäß §8.1 vorgesehenen Abwicklung gemacht wurden.
Da § 8 RuSGO für das Verfahren “Antrag auf Spielverlust Chemnitz” nicht einschlägig ist, ist es für die hier laufende Diskussion total unerheblich, wie mit solchen Fehlern umzugehen ist.
Edith ergänzt: selbst wenn § 8 I einschlägig wäre, so ist auch diese Bestimmung eine solche, die Pflichten des 1. SR regelt - nicht Pflichten des Protestierenden. Erneut gilt: auf den 1. SR hat ein Protestierender keinen Einfluss - also entsteht ihm dadurch kein Nachteil (zumindest nicht der Nachteil der Unzulässigkeit des Verfahrens).
Da lernt der Jurist bereits im ersten Semester, dass es sowohl eine “Auslegung” (genauer: Verschiedene, z.B. teleologische, systematische usw.) wie auch unterschiedliche Rechtsnormen von verschiedenem Rang gibt.
Dem Jung-Juristen wird allerdings auch vermittelt, wann er auslegen darf und wann ihm das verwehrt bleibt. § 22 I SO lässt nicht wirklich viel Spielraum für Auslegungen …@obartels:
Nur wird es ganz lustig, wenn man hinterfragt, dass PAD ja offenbar (?!?) eine Ersatzanlage hatte, aber auf Bitten der SR auf die Wiederinbetriebnahme des großen Systems gewartet wurde (?!?).
Sei an der Stelle bitte vorsichtig.
Mich stört die Verwendung von “offenbar” - da helfen auch die folgenden Fragezeichen nichts.
Die streitbefangene Partei “Paderborn” behauptet, es habe Ersatzanlagen gegeben und man hätte spätestens 19:45 beginnen können. Die Schiedsrichter bestreiten genau das.@obartels:- Spiel beginnt nicht, weil technisch unter Verantwortung des Heimvereins nicht möglich, ist ein Ding.
- Spiel beginnt nicht, weil die SR es aus irgendwelchen Gründen nicht anpfeifen, obwohl dies möglich gewesen wäre, ein anderes.
Jetzt bist Du beim Kernpunkt des Verfahrens. Variante 1 führt zum Spielverlust für Heim - Variante 2 führt zu “Wertung wie gespielt”. Vermutung: die Spielleitung hatte zu klären, welche Variante in Paderborn vorlag. Ergebnis ist bekannt. Ob es ein richtiges Ergebnis ist, kann Paderborn durch das Schiedsgericht prüfen lassen.
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Das bestreite ich ja gar nicht. Aber Du unterstellst dass die Verantwortlichen nur das eigene Ego aufpolieren wollen. Ich denke eher, dass die buchstabengetreue Anwendung eben auch einen gewissen Schutz darstellt, um sich nicht angreifbar zu machen - was ich auch durchaus nachvollziehbar finde. Wie gesagt, bei Abwägungen spielt auch immer weider eine subjektive Komponente herein, was man auch daran sieht, dass verschiedene Juristen immer wieder zu verschiedenen Ergebnissen kommen.
Das mit dem “nicht angreifbar zu machen” und die Außendarstellung einer Machtposition sind gar nicht so weit auseinander, wie es vielleicht erscheinen mag, denk mal darüber nach.
Ich hab derlei bei einigen Leuten schon häufig gepaart mit einem recht arroganten Auftreten erlebt und die Presseerklärung der Liga spricht da leider Bände. Das macht man so nicht
Wie gesagt: Das mit den verschiedenen Ergebnissen siehst Du auch, ich persönlich halte den Fall für nicht so eindeutig, wie er erscheinen mag. Und da gehört eine vernünftige Folgenabwägung mit dazu. Hatte jetzt neulich auch ein Spiel mit ganz knappen Ausgang, natürlich untere Liga, als SR1 zu pfeifen. Der junge Kollege wollte unbedingt ein T Foul geben, ich hab ihn gebremst, gesagt: Lass sie es sportlich entscheiden, wir hören da jetzt mal weg. Kam dann auch so, C1 (Coach 1 ) machte einen taktischen Fehler, den C2 gnadenlos ausnutzte, verlor, und sah das auch ein, wir hatten keinen Stress mit und nach dem Pfiff.
Genau so sehe ich das hier, wenn man sich auf die Nutzung der Hauptanlage geeinigt hatte, kann man nachher schlecht eine Wertung ziehen, da greift einfach der Vertrauensschutz als höherwertiges Rechtsgut. Und da braucht es dann halt mal eine wohlbegründete rechtmäßige und nicht eine buchstabengetreue Entscheidung.
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. Somit halte ich diese Aussage " … sollen keine Spiele entscheiden" für ziemlichen Schwachsinn.
Ob du das für Schwachsinn hälst, bleibt dir überlassen. Fakt ist eines, die Entscheidungen über Sieg und Niederlage sollte den sportlichen Akteuren vorbehalten bleiben (damit sind die spielenden Mannschaften gemeint. Und wenn es dazu einer Regeländerung bedarf, dann sollte dies geändert werden. Diese Vorgehensweise halte ich für unsportlich. Wenn man dem Gegner einen tatsächlich Nachteil durch die Wartezeit zugestehen möchte (was Unsinn ist, da alle gleichermaßen betroffen), wäre doch eine Spielwiederholung eine mögliche Maßnahme, die nicht so zutiefst unsportlich in den Abstiegskampf eingreift.
Die sportlichen Akteure sind aber nunmal nicht im Luftleeren Raum unterwegs. Sie unterwerfen sich Regeln und es gibt Organe, die diese Regeln überwachen. Ohne geht es nicht. Wenn also eine der beteiligten Mannschaften gegen diese Regeln verstößt hat sie im Rahmen der Regeln bestraft zu werden. Und das auch unabhängig davon ob dieser Verstoß am Anfang oder am Ende der Saison geschieht.
In einem Spiel müssen die Schiris aus die gleichen Regelverstöße am Anfange des Spiels pfeifen wie am Ende des Spiels. Hier gibt es natürlich noch die Einschärnkung des Vortei-Nachteil Prinzips, so eine Regelung gibt es aber auf Verbandsebene nicht.
Um nochmal auf meine Meinung zum Argument " … sollen die Spiele nicht entscheiden" zurückzukommen: Paderborn hat sogar selbst den Abstiegskampf entschieden, da sie die Verzögerung zu verantworten hatten. Alles was danach passierte waren nurnoch direkte Reaktionen darauf.
Wie gesagt, deine Meinung sei dir unbenommen. Genauso darf man das unsportlich finden. Weiterhin scheint ja das Problem der Verzögerungsursache (PAD,SR) gar nicht zweifelsfrei geklärt zu sein. Ich war aber nicht dabei. Solche Entscheidungen führen in meinen Augen den sportlichen Wettkampf ad absurdum. Wie gesagt, ne Geldstrafe/Auflage/Wdh. hätte es sicher auch getan (wenn das den Regeln nach nicht möglich ist, müssen die Regeln eben geändert werden. Es kann ja nicht der Sinn des Reglements sein, solche Ergebnisse zu erzeugen. Falls man die Sinnfrage stellen darf ;))
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Jetzt bist Du beim Kernpunkt des Verfahrens. Variante 1 führt zum Spielverlust für Heim - Variante 2 führt zu “Wertung wie gespielt”. Vermutung: die Spielleitung hatte zu klären, welche Variante in Paderborn vorlag. Ergebnis ist bekannt. Ob es ein richtiges Ergebnis ist, kann Paderborn durch das Schiedsgericht prüfen lassen.
Dem kann ich zustimmen.
Und ggf. tun die Beteiligten bei einer so schwerwiegenden Entscheidung gut daran, noch gründlicher vorzugehen, mehr Zeugenaussagen einzuholen usw.
Ceterum Censeo:
Für unseren Sport finde ich das trotzdem wenig förderlich und traurig. -
Was mich an der ganzen Sache stört, ist das Verhalten der Chemnitzer. Wenn sie Protest einlegen, weil das Spiel zu spät beginnt, brauchen sie das Spiel gar nicht erst zu beginnen und können sich wieder umziehen.
Wenn sie aber dem verspäteten Spielbeginn - durch concludentes Handeln - zustimmen, indem sie spielen, unterwerfen sie sich einer sportlichen Wertung des Spiels.
Das wäre für mich die einzig richtige und sportliche Entscheidung! -
Was mich an der ganzen Sache stört, ist das Verhalten der Chemnitzer. Wenn sie Protest einlegen, weil das Spiel zu spät beginnt, brauchen sie das Spiel gar nicht erst zu beginnen und können sich wieder umziehen.
Wenn sie aber dem verspäteten Spielbeginn - durch concludentes Handeln - zustimmen, indem sie spielen, unterwerfen sie sich einer sportlichen Wertung des Spiels.
Das wäre für mich die einzig richtige und sportliche Entscheidung!Das kann man so sehen. Befürchte bloß, die sportliche Entscheidung ist gar nicht das zentrale Anliegen.
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Aus IT-Sicht noch ein Gedanke:
Wenn ich einen Rechner habe, der eine aktuell wichtige Aufgabe zu erfüllen hat, dann erlaube ich ihm nicht, sich aus dem Internet Updates zu ziehen. Die Kiste hat einen IST-zustand zu haben und zu behalten. Und vor jedem Echteinsatz wird sie mindestens einmal neu gestartet.
Obwohl: Livehacking während des Spiels ist bestimmt lustig… -
Ich sehe es so, dass Paderborn nur eine Chance hat, wenn sie die (vermeintliche) Absprache mit den Schiris glaubhaft belegen könnten…
Bist Du Dir da sicher? Ich glaube selbst in dem Fall, das ein entsprechendes Vorgehen mit den Schiedsrichtern “abgesprochen” wurde schützt Paderborn vor einer Strafe nicht. Ich bin bezüglich deutschem Basketball “Halb-Laie” und nicht wirklich 100% regelfest wenn es um solche spezeillen Dinge hier in Deutschland geht, aber ich meine mich erinnern zu können, das solche “Absprachen” nichts wert sind und schon gar nicht wenn sie nicht schriftlich festgehalten werden und/oder nicht im Entscheidungsbereich der Schiedsrichter liegen. Für mich ist das überspitzt formuliert in etwa so wie wenn ein Schiedsrichter zu Dir sagt das Du Spieler ohne Pass einsetzen darfst…
PS: daher spontan und direkt an dieser Stelle mal meine Frage: Darf ein Schiedsrichter überhaupt live und vor Ort über einen “straffreien” verspäteten Spielbeginn entscheiden? Ich denke NEIN!
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Was mich an der ganzen Sache stört, ist das Verhalten der Chemnitzer. Wenn sie Protest einlegen, weil das Spiel zu spät beginnt, brauchen sie das Spiel gar nicht erst zu beginnen und können sich wieder umziehen.
Wenn sie aber dem verspäteten Spielbeginn - durch concludentes Handeln - zustimmen, indem sie spielen, unterwerfen sie sich einer sportlichen Wertung des Spiels.
Das wäre für mich die einzig richtige und sportliche Entscheidung!… ist nicht gestattet ausser die schiedsrichter geben die anweisung, dass es keinen tip off geben wird…
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Was mich an der ganzen Sache stört, ist das Verhalten der Chemnitzer. Wenn sie Protest einlegen, weil das Spiel zu spät beginnt, brauchen sie das Spiel gar nicht erst zu beginnen und können sich wieder umziehen.
Wenn sie aber dem verspäteten Spielbeginn - durch concludentes Handeln - zustimmen, indem sie spielen, unterwerfen sie sich einer sportlichen Wertung des Spiels.
Das wäre für mich die einzig richtige und sportliche Entscheidung!Ich weiß nicht genau, wie es beim Basketball aussieht, kenne mich mit den Regeln in einer anderen Sportart besser aus. Dort ist es so, dass ich zwar den Protest anmelden muss, dann aber auf jeden Fall “unter Protest” spielen muss. Ich denke, das ist beim BB ähnlich.
Macht meiner Meinung nach auch Sinn. Denn das Einlegen eines Protestes heißt ja noch lange nicht, dass diesem auch stattgegeben wird. Ich muss also spielen, um dann ein sportliches Resultat für den Fall vorliegen zu haben, dass der Protest abgewiesen wird.
Das ähnliche Prinzip gilt ja zum Beispiel auch bei Stromrechnungen, wenn über die Zulässigkeit einer Preiserhöhung noch juristisch entschieden wird. Ich muss unter Vorbehalt zahlen, aber kann nicht einfach entscheiden, die Zahlung zu verweigern. -
B-i-o-n hat es doch nun schon erläutert: es gab nie einen Protest, sondern einen Antrag!
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Der Fall schlägt schon internationale Wellen :-):
http://kurier.at/sport/sportmix/kurios-windows-update-sorgt-fuer-vorzeitigen-abstieg/121.615.480
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Richtig. Es war ein Antrag.
Ausschlaggebend für jede weitere Argumentation ist jedoch, ob beweisbar der Antrag gemäß § 22 (2) gestellt worden ist. Der Juser believe-it-or-not führt nun Details aus den schriftlichen Verfahren an (woher kennt er die?), wonach Chemnitz behauptet hat, die Ankündigung des Antrags sei um 19:47 erfolgt. Zum Beweis dessen ist die Protokollierung durch den 1. Schiedsrichter erforderlich (sonst könnte man ja hinterher alles Mögliche behaupten). Protokollierung heißt natürlich, dass der Antrag sofort unter Angabe der Zeit im SBB vermerkt werden muss. Da jedoch ausgeführt wird, Paderborn habe der Darstellung der Chemnitzer Seite nicht widersprochen, könnte die Rechtzeitigkeit des Antrags vorliegen (wenn man nach dem Grundsatz “qui tacet consentire videtur” urteilt).
Somit griffe § 22 (1).Im Übrigen: Überhebliche Invektiven ad hominem oder anderes Pennälergewäsch sollte man in dieser Diskussion vermeiden.
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Jetzt wird es ja noch richtig amüsant hier Pseudojuristen und "Juser"vor!!!
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Jetzt wird es ja noch richtig amüsant hier Pseudojuristen und "Juser"vor!!!
Nicht zu vergessen die Quasi-Juristen.
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B-i-o-n hat es doch nun schon erläutert: es gab nie einen Protest, sondern einen Antrag!
Ich hatte aber auch gesagt, dass es in einer Fan-Diskussion nicht wirklich wichtig ist, ob man den Fachausdruck nimmt oder weiter von einem “Protest” spricht. Nur von den wenigen Gesprächspartnern, die hier juristisch detailliert argumentieren wollen, erwarte ich dementsprechende Präzision.
Wenn Erika Musterfan und Otto Normalfan schreiben “ich finde den Protest der Chemnitzer unsportlich”, dann ist das sehr verständlich und es ist völlig unerheblich, ob es rechtlich wirklich ein Protest ist.
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. Somit halte ich diese Aussage " … sollen keine Spiele entscheiden" für ziemlichen Schwachsinn.
Ob du das für Schwachsinn hälst, bleibt dir überlassen. Fakt ist eines, die Entscheidungen über Sieg und Niederlage sollte den sportlichen Akteuren vorbehalten bleiben (damit sind die spielenden Mannschaften gemeint. Und wenn es dazu einer Regeländerung bedarf, dann sollte dies geändert werden. Diese Vorgehensweise halte ich für unsportlich. Wenn man dem Gegner einen tatsächlich Nachteil durch die Wartezeit zugestehen möchte (was Unsinn ist, da alle gleichermaßen betroffen), wäre doch eine Spielwiederholung eine mögliche Maßnahme, die nicht so zutiefst unsportlich in den Abstiegskampf eingreift.
Die sportlichen Akteure sind aber nunmal nicht im Luftleeren Raum unterwegs. Sie unterwerfen sich Regeln und es gibt Organe, die diese Regeln überwachen. Ohne geht es nicht. Wenn also eine der beteiligten Mannschaften gegen diese Regeln verstößt hat sie im Rahmen der Regeln bestraft zu werden. Und das auch unabhängig davon ob dieser Verstoß am Anfang oder am Ende der Saison geschieht.
In einem Spiel müssen die Schiris aus die gleichen Regelverstöße am Anfange des Spiels pfeifen wie am Ende des Spiels. Hier gibt es natürlich noch die Einschärnkung des Vortei-Nachteil Prinzips, so eine Regelung gibt es aber auf Verbandsebene nicht.
Um nochmal auf meine Meinung zum Argument " … sollen die Spiele nicht entscheiden" zurückzukommen: Paderborn hat sogar selbst den Abstiegskampf entschieden, da sie die Verzögerung zu verantworten hatten. Alles was danach passierte waren nurnoch direkte Reaktionen darauf.
Wie gesagt, deine Meinung sei dir unbenommen. Genauso darf man das unsportlich finden. Weiterhin scheint ja das Problem der Verzögerungsursache (PAD,SR) gar nicht zweifelsfrei geklärt zu sein. Ich war aber nicht dabei. Solche Entscheidungen führen in meinen Augen den sportlichen Wettkampf ad absurdum. Wie gesagt, ne Geldstrafe/Auflage/Wdh. hätte es sicher auch getan (wenn das den Regeln nach nicht möglich ist, müssen die Regeln eben geändert werden. Es kann ja nicht der Sinn des Reglements sein, solche Ergebnisse zu erzeugen. Falls man die Sinnfrage stellen darf ;))
Da bin ich bei dir und gestehe dir deine Meinung auch zu. Das Thema, ob Paderborn wirklich der Verursacher war oder nicht habe ich in unserer Diskussion bewusst garnicht eingebracht, weil es für unseren Diskussions-“Gegenstand” unerheblich war.
Ich bin aber auch völlig bei dir, dass man diese Regelung überdenken muss, damit in Zukunft mehr im Sinne des Sports gehandelt werden kann.
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Ich habe eine Verständnisfrage: Hätte DJL nicht “gezwungenermaßen” (aufgrund ihrer eigenen Regeln) aktiv werden und Paderborn bestrafen müssen, auch wenn Chemnitz keinen Antrag gestellt hätte? Denn ein Regelverstoß lag ja unstrittig vor, wenn ich das jetzt richtig verfolgt habe. Wenn sich jetzt die Schiedsrichter und Vereinsverantwortlichen darauf geeinigt hätten, das Spiel anzupfeifen, hätte das doch nichts am begangenen Regelverstoß geändert, oder?
Hintergrund der Frage: Falls man Hagen vs. Crailsheim mit über einer Stunde Verspätung hätte stattfinden lassen, hätte man sich über die Regel hinweggesetzt, dass die Gastmannschaft spätestens eine Stunde nach geplantem Spielbeginn spielbereit sein muss. Also hätte das Spiel doch in jedem Fall erstmal mit 40:0 für Phoenix gewertet werden müssen.
Oder sind die beiden Fälle nicht vergleichbar, weil es andere Sachverhalte sind (Verspätung der Mannschaft - Technikprobleme) und BBL und Pro A andere Regelungen haben?
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Der Juser believe-it-or-not führt nun Details aus den schriftlichen Verfahren an (woher kennt er die?), …
Nur eine der beiden folgenden Antworten ist richtig:
a) Ich habe eine Glaskugel.
b) Ich habe per E-Mail die Entscheidung im Volltext erhalten.
@quetzal:Zum Beweis dessen ist die Protokollierung durch den 1. Schiedsrichter erforderlich (sonst könnte man ja hinterher alles Mögliche behaupten).
Bei Dir klingt das so, als wäre das die einzige Beweismöglichkeit.
Hier mal eine andere (von der ich hoffe, dass sie so nicht nötig wird, denn das wäre schon heftiges SR-Versagen!):
a) Ein SR notiert trotz eindeutigem Vorbringens einer mannschaft eine beabsichtigte Antragstellung nicht;
b) Spielleitung ist verwundert, weil es nach dem Spiel einen Spielverlust-Antrag gibt, obwohl auf dem Spielbericht keine beabsichtigte Antragstellung vermerkt ist;
c) Spielleitung ruft SR an und lässt sich schildern, was Sache war. SR räumt ein, dass ihm eine beabsichtigte Antragsrtellung angezeigt wurde, er sie aber nicht vermerkte.
d) Spielleitung lässt Antragsverfahren zu. Spielleitung bestraft Schiedsrichter wegen eines Verstoßes gegen administrative Vorgaben.Im Übrigen: Überhebliche Invektiven ad hominem oder anderes Pennälergewäsch sollte man in dieser Diskussion vermeiden.
Viel wichtiger wäre es, wenn man (hier: Du) aus den SO- und den RuSGO-Regelungen nicht Dinge rauslesen und Rechtsfolgen ableiten würde, die dort gar nicht vorgesehen sind.
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Aus IT-Sicht noch ein Gedanke:
Wenn ich einen Rechner habe, der eine aktuell wichtige Aufgabe zu erfüllen hat, dann erlaube ich ihm nicht, sich aus dem Internet Updates zu ziehen. Die Kiste hat einen IST-zustand zu haben und zu behalten. Und vor jedem Echteinsatz wird sie mindestens einmal neu gestartet.
Obwohl: Livehacking während des Spiels ist bestimmt lustig…Ich finde den nur halb valide. Die Vereine müssen Live-Ticker zur Verfügung stellen, wenn ich richtig informiert bin. Irgendwo weiter oben schrieb jemand, das dass nicht von der selben Maschine erfolge (aber irgendwie müssen die Zeitdaten ja auch rüber kommen - sind die vernetzt?). Langer Rede kurzer Sinn: Ich glaube, dass es heutzutage sehr schwer ist, eine Kiste einfach nur Standalone ohne Netzwerk für sich alleine stehen zu lassen. So viele Dinge stellen in irgendeiner Form Services für andere bereit, da brauchst Du wohl Netzwerk. Und das dann in einer Halle ein Environment geschaffen wird, wo irgendeine Maschine auch ins Internet darf, eine andere aber nicht, halte ich zumindest für sehr mühsam. Vor diesem Hintergund Updates zu deaktivieren würde ich für risikobewusst halten.
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@PH:
Ich habe eine Verständnisfrage: Hätte DJL nicht “gezwungenermaßen” (aufgrund ihrer eigenen Regeln) aktiv werden und Paderborn bestrafen müssen, auch wenn Chemnitz keinen Antrag gestellt hätte?
“Gezwungenermaßen” hätte es nur eine Geldstrafe gegeben.
Die Spielwertung gibt es ausschließlich (!) deshalb, weil das Gastteam einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Für die Liga hätte es überhaupt keine Rechtsgrundlage für einen Eingriff mit Spielwertung gegeben.
Wenn Chemnitz - frei nach dem Motto: hätte auch bei uns in der Hartmannhölle passieren können / wünscht man ja keinem / verhalten wir uns so, wie wir es bei uns vom Gast erwarten würden - keinen Spielverlustantrag gestellt hätte, dann würde jetzt in den Ergebnislisten 69-zu-62 für Paderborn stehen. -
@jsb:
Die Vereine müssen Live-Ticker zur Verfügung stellen, wenn ich richtig informiert bin. Irgendwo weiter oben schrieb jemand, das dass nicht von der selben Maschine erfolge (aber irgendwie müssen die Zeitdaten ja auch rüber kommen - sind die vernetzt?).
Anzeigetafel und Scouting-Rechner sind in ProA/ProB fast nirgendwo gekoppelt. Fast überall bedienen die Scouter ihre eigene Uhr.
Solltest Du mal am Wochenende den Zweitliga-Ticker verfolgen, dann wirst Du bei vielen Spielen sehen, dass die Spieluhr beim Viertelende auf 0:00 steht, sich aber noch diverse Aktionen ereignen. Dann wurde zu selten gestoppt und auch nicht korrigiert.
Ich habe mich beim Ticker schon oft geärgert, wenn die Spielzeit bei einem knappen Spiel plözlich wieder hochgestellt wird (kann man im Scouting-Prog machen). Habe mich schon über Siege gefreut, die dann doch keine waren. Sehr nervig!
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Zum Beweis dessen ist die Protokollierung durch den 1. Schiedsrichter erforderlich (sonst könnte man ja hinterher alles Mögliche behaupten).
Bei Dir klingt das so, als wäre das die einzige Beweismöglichkeit.
Der Klang ist nicht eintscheidend, sondern das, was da steht. Ich habe an keine Stelle behauptet, das wäre die einzige Beweismöglichkeit. Es ist aber die naheliegende (und durch die Regelung vorgesehene).@believe-it-or-not:
Hier mal eine andere (von der ich hoffe, dass sie so nicht nötig wird, denn das wäre schon heftiges SR-Versagen!):
a) Ein SR notiert trotz eindeutigem Vorbringens einer mannschaft eine beabsichtigte Antragstellung nicht;
b) Spielleitung ist verwundert, weil es nach dem Spiel einen Spielverlust-Antrag gibt, obwohl auf dem Spielbericht keine beabsichtigte Antragstellung vermerkt ist;
c) Spielleitung ruft SR an und lässt sich schildern, was Sache war. SR räumt ein, dass ihm eine beabsichtigte Antragsrtellung angezeigt wurde, er sie aber nicht vermerkte.
d) Spielleitung lässt Antragsverfahren zu. Spielleitung bestraft Schiedsrichter wegen eines Verstoßes gegen administrative Vorgaben.Das wäre wirklich heftig, aber nicht so irreal, wie Du es sehen möchtest. Was spricht dagegen, dass die Schiedsrichter das verbockt haben und nun ihr Heil genau in dem Verhalten suchen, das Du vor zwei Seiten selbst so beschrieben hast:
Alles, was Du hier vertrittst, ist Hörensagen - von denjenigen, die womöglich die Nummer in den Sand gesetzt haben. Ich weiß nicht, was Dir Deine Lebenserfahrung sagt - meine sagt mir, dass oft (nicht immer!) diejenigen, die etwas verbockt haben, sich für keine noch so abstruse Story zu schade sind, sofern sie dadurch aus der Schusslinie geraten.
Es muss nicht so sein, ist aber möglich.
Im Übrigen: Überhebliche Invektiven ad hominem oder anderes Pennälergewäsch sollte man in dieser Diskussion vermeiden.
Viel wichtiger wäre es, wenn man (hier: Du) aus den SO- und den RuSGO-Regelungen nicht Dinge rauslesen und Rechtsfolgen ableiten würde, die dort gar nicht vorgesehen sind.
Wichtig wäre, dass Du weniger mit Unterstellungen hantieren würdest. Das würde Dir ein unverkrampftes Gespräch ermöglichen.
q
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@PH:
Ich habe eine Verständnisfrage: Hätte DJL nicht “gezwungenermaßen” (aufgrund ihrer eigenen Regeln) aktiv werden und Paderborn bestrafen müssen, auch wenn Chemnitz keinen Antrag gestellt hätte?
“Gezwungenermaßen” hätte es nur eine Geldstrafe gegeben.
Die Spielwertung gibt es ausschließlich (!) deshalb, weil das Gastteam einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Für die Liga hätte es überhaupt keine Rechtsgrundlage für einen Eingriff mit Spielwertung gegeben.
Wenn Chemnitz - frei nach dem Motto: hätte auch bei uns in der Hartmannhölle passieren können / wünscht man ja keinem / verhalten wir uns so, wie wir es bei uns vom Gast erwarten würden - keinen Spielverlustantrag gestellt hätte, dann würde jetzt in den Ergebnislisten 69-zu-62 für Paderborn stehen.mit solchen aussagen macht man es sich ganzschön einfach… einfach mal das fehlverhalten weiterschieben…
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puuh, entspannt euch…damit nicht der Eindruck sich verfestigt: so viele Rechthaber hier…
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@PH:
Ich habe eine Verständnisfrage: Hätte DJL nicht “gezwungenermaßen” (aufgrund ihrer eigenen Regeln) aktiv werden und Paderborn bestrafen müssen, auch wenn Chemnitz keinen Antrag gestellt hätte?
“Gezwungenermaßen” hätte es nur eine Geldstrafe gegeben.
Die Spielwertung gibt es ausschließlich (!) deshalb, weil das Gastteam einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Für die Liga hätte es überhaupt keine Rechtsgrundlage für einen Eingriff mit Spielwertung gegeben.
Wenn Chemnitz - frei nach dem Motto: hätte auch bei uns in der Hartmannhölle passieren können / wünscht man ja keinem / verhalten wir uns so, wie wir es bei uns vom Gast erwarten würden - keinen Spielverlustantrag gestellt hätte, dann würde jetzt in den Ergebnislisten 69-zu-62 für Paderborn stehen.mit solchen aussagen macht man es sich ganzschön einfach… einfach mal das fehlverhalten weiterschieben…
Wenn ich es richtig sehe, versucht der Juser believe-it-or-not nur, die unterschiedlichen Betrachtungsebenen zu verdeutlichen: die formale und sportliche (moralische). Sportlich gesehen ist es fragwürdig, ob Chemnitz nicht auf den Antrag auf Spielverlust hätte verzichten können.
Formal gesehen - einmal unterstellt, die Lage wäre eindeutig zuungunsten von Paderborn - entspricht die Entscheidung den Regeln, denen sich auch Paderborn unterworfen hat.q
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Der Fehler ist bei Paderborn passiert. Hätte die Anzeigetafel funktioniert, wäre alles ok gewesen und das Drama gar nicht passiert.
Ist die Strafe unverhältnismäßig? Steht eigentlich irgendwo, dass es bei diesem Fehlverhalten 3 Punkte Abzug gibt? Ist das aus dem Willen der Liga entstanden? Hätte man das Spiel auch einfach als verloren werten können? Ich blicke da nicht mehr durch, aber die Strafe erscheint mir als zu hoch.
Ändern wird sich wahrscheinlich nichts mehr, zumindest kann ich mir das nicht vorstellen. Auf unterschiedlichste Art und Weise ist das so einfach nur traurig, was da abgeht. Wer den schwarzen Peter am Ende hat, weiß ich nicht, aber diese Updategeschichte ist irgendwie einfach nur dämlich.
Zumal die Tafel ja ca. 10 Minuten vor Beginn des Spiels noch lief. Zumindest waren da alle Namen angezeigt. Am Ende muss man, egal, was passiert, das Beste draus machen…. -
@Hegel: Es wird nur ein Punkt abgezogen. Da aber Paderborn das eigentliche Spiel 69:62 gewonnen hat, kommen natürlich noch einmal 2 Punkte durch das in eine Niederlage umgewandelte Spiel weg. So kommt es dass Paderborn plötzlich 3 Punkte weniger hat