Sperren wegen Unsportlichkeit oder Tätlichkeit gegenüber eigener Mannschaft
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Deine beiden Beispiele sind keine vergleichbaren Situationen, wie du selbst ja feststellst, insofern also für die Diskussion ungeeignet. Dass körperliche Aktionen i.d.R. eine andere Beurteilung finden als Worte, ist doch nur richtig und absolut kein Kuriosum.
Wenn die BekoBBL ein Verhalten wie das von Machowski zu lässt heißt das doch für alle Bediensteten es wird akzeptiert oder für richtig befunden.
Dieser Umkehrschluss ist schlicht falsch. Wenn ich ungeahndet eine Ordnungswidrigkeit begehe, wird sie dadurch nicht automatisch legitimiert. Wie kommst du auf diese Schlussfolgerung?
Aber du nennst - vermutlich ohne es zu wollen - gleichzeitig den wesentlichen Grund, warum es richtig ist, die Aktion von Obradovic zu bestrafen. Es gibt Menschen, die andernfalls annehmen, die Aktion sei tolerierbar.
Erstens habe ich geschrieben nicht direkt vergleichbar und zweitens bezogen auf Pommer dem es um die Außenwirkung der Liga geht sind sie absolut vergleichbar. Für die Außendarstellung der LIga sind diese beiden ungeahndeten Fälle meiner Meinung nach deutlich schädlicher als der geahndete Albafall.
Zweitens sprach ich von der Wirkung die ein solches Verhalten bewirkt nicht von einer daraus entstehender rechtlichen Legitimation. Bitte mach dir vielleicht die Mühe meine Beiträge etwas genauer zu lesen.
Drittens hat glaub ich noch kein einziger in diesem Thread geschrieben das es richtig wäre Obradovic nicht zu bestrafen. Vielleicht hast du das in deiner Nervosität überlesen. Es geht allen hier um die Verhältnismäßigkeit und die Art und Weise wie es zur Entscheidungsfindung gekommen ist.
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Für welche Situationen bzw. Motive ist es denn stattdessen gedacht? Verstehe ich dich dahingehend richtig, dass es dich stört, dass Pommer als Motiv die Außenwirkung der BBL nennt?
Ja. Die typische Situation hatten wir doch schon in Berlin (wenngleich die Refs es da sahen). Ein Spieler verteilt im Spiel einen Faustschlag, der erst in der TV-Auswertung sichtbar wird. Das ist der Fall des Videobeweises. Ich bilde mal ein Gegenbeispiel: Hatten wir schon einmal eine Situation, wo ein Schiedsrichter im Spiel das Verhalten eines Coaches oder Spielers während einer Auszeit und teamintern ohne Bezug zum Spielgeschehen oder einer Handlung gegenüber dem Referee mit einem T sanktioniert hat?
Die Frage müsste präziser heißen, ob wir schon einmal eine als Tätlichkeit eingestufte Situation hatten. Ich kann mich an keine erinnern. Würdest du das genauso beurteilen, wenn Renfroe durch den Schlag oder ein Hinfallen infolge desselben verletzt worden wäre? Sollte es dann auch lediglich Oldenburg und ALBA zustehen, eine Bestrafung zu beantragen?
Wenn Pommer den Schutz eines Spielers vor dem Trainer bzw. des Trainers vor einem Spieler (sind ja beide bestraft worden) als Argument angeführt hätte, wäre meine Kritik nicht so harsch. Eine Tätlichkeit von beiden sehe ich jedenfalls in der Gesamtschau nicht. Da sind schon ganz andere Schubser und Rudel in dieser Liga “nur” mit einem T und eben gerade nicht mit D abgestraft worden. Gerade diesen doch deutlichen Unterschied zur Arbeit der Referees finde ich befremdlich. Wenn eine Spielsperre für einen emotionalen Schubser die neue hier exemplarisch und medienwirsam postulierte Regel sein soll, dann werden wir aber zukünftig deutlich mehr gesperrte Spieler sehen.
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Ich kann total verstehen, dass der Vorfall an sich und die daraus folgenden Sanktionen absolut kontrovers diskutiert werden. (Und bei den Sanktionen wäre zwischen Obradovic und Renfroe ja auch nochmal zu unterscheiden, was ja viele Fans auch tun.)
Also, das stört mich nicht.
Was für mich als Albafan den thread inzwischen fast unlesbar macht, sind jedoch die ins Kraut schießenden Verschwörungstheorien. Für diese stehst Du @doctor keinesfalls allein, aber doch sehr prototypisch:- Ja, Machowski hat sicherlich eine ganz schöne Diskussion gegen Akeem Vargas losgetreten. Und ja, Marco Baldi hat sicherlich ganz konkrete Hintergedanken gehabt, als er während der letzten playoff - Finalserie das Verhalten des Spielers Delaney an den Pranger gestellt hat.
- Ja, Svetislav Pesic hat, so glaube ich, die Bayern während eines Testspiels kurz vor der Halbzeit vom Platz geholt und sie sind nach der Halbzeit dann sehr spät zurückgekehrt. Und ja, Gordie Herbert, als er noch Alba Trainer war, hat mal - nach meiner Erinnerung war es in Bayreuth - nicht in einem Larifari - Vorbereitungsspiel , sondern in einem regulären Ligaspiel, die gesamte Mannschaft vom Parkett genommen. Sie sind dann wieder zurück gekommen, so wie Svetis Bayern auch.
- Eine Entscheidung, die ähnlich hohe Wellen ausgelöst hat, wie die jetzige, war meines Erachtens die Wiederholung des playoff- Spiels Lubu - Bayern (auch dazu kann man sicherlich die unterschiedlichsten Positionen einnehmen). Pro Bayern ist die Sache jedenfalls nicht ausgegangen.
Es würde mir von daher sehr gefallen, wenn die Dinge, über die wir jetzt reden, von mir aus hitzig, aber ohne Beziehungswahn (“Alba wird immer so schrecklich benachteiligt” / “Die Liga will, dass die Bayern Meister werden”) diskutiert würden.
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Schiedsrichterdiskussionen sind meines Erachtens meistens höchst subjektiv geprägt und so begrüßte ich ausdrücklich die Maxime Obradovics, sie komplett zu unterlassen. Dementsprechend fand ich dieses Urteil höchst interessant, um einmal überprüfen zu können, ob er eine gegen sich gerichtete nachträgliche Strafe auch einfach ohne Einspruch “schluckt”.
Dass jetzt aber in der Presse verkündet wird, dass der Auslöser dieser Entscheidung der Geschäftsführer der BBL ist, angeregt durch zu viele Clicks eines Youtubevideos, halte ich nicht nur für ungeschickt und unprofessionell, sondern einfach für ein Zeichen von Willkür.
Welcher Spielleiter wird denn gegen eine Eingabe des Geschäftsführers entscheiden, wenn dieser sogar öffentlich das Ziel dieser Eingabe erklärt…Die Tatsache, dass die Schiedsrichter das Verhalten nicht sanktioniert haben, kann man natürlich damit begründen, dass sie es schlichtweg nicht gesehen haben. Es ist allerdings höchst zweifelhalft, dass sie sowohl Coach als auch Spieler für diesen Vorgang disqualifiziert hätten.
Wenn man nun noch Vergleichsfälle mit in die Entscheidung einbezieht, bei denen härtere Vergehen mit geringerem Strafmaß als Unsportlichkeit bewertet wurden, muss man sich eben die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen.Keine Frage: keep the sport clean!
aber bitte lasst es die zuständigen Schiedsrichter tun und nicht öffentliche Stimmungsmache dazu führen, dass man nachträglich wegen des gesteigerten Interesses plötzlich auch gesteigerte Sanktionen anführen muss…Solches Handeln führt nur dazu, dass man als inkonsequent und leicht manipulierbar wahrgenommen werden muss.
edit: typos
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@ qni
Zur Führung der Geschäfte (!) gehört also, in den laufenden Wettbewerb der Mitglieder der BBL einzugreifen?Es wird hier aber schon klar, das so ein “Geschäftsführer” eines solchen Verbandes ein etwas speziellerer Job ist. Dennoch meine ich, dass er für Aussendarstellung und Organisation verantwortlich sein müsste, hingegen nichts (!) mit dem Wettbewerb zu tun haben sollte.
@The_Doctor
Auch ein interessanter Aspekt. “BBL” ist allerdings nicht so ohne Weiteres mit einer normalen Firma vergleichbar ich weiss auch nicht, ob Horstmann “unter” Pommer BBL-Angestellter ist.Du hast falsch zitiert (18:05 h). Dieses Zitat stammt nicht von mir!
@nickzj
Schön formuliert! Könnte man glatt als Abschlusspost hier stehen lassen… (Aber ist ja ein (offenes) Forum.)
Den Gedanken mit Obdradovic finde ich interessant: Kann er selbst - übergeordnet - auch Schiri-dikussionen vermeiden (In dem er das Urteil schluckt)? Leider hinkt der Vergleich etwas. Zum einen entscheidet dies S.O. sicher nicht allein, sondern das Management / Klubführung gemeinsam, im Zweifel müsste er sich unterwerfen.
Zum anderen dient die Unterbindung der Ref-disk. seiner Spieler ja der eigenen Konzentration auf das Wesentliche, den Sport, der durch die Spieler selbst in der restlichen Spielzeit ja noch beeinflussbar ist. Sprich Schaden von der Mannschaft wenden.
Akzeptiert er aber die Sperre, schadet dies seiner Mannschaft, anstatt ihr zu nützen. Ausserdem ist eine Fokussierung auf den Moment - wie im Spiel - ja hier nicht notwendig, er kann sich das Tage überlegen.Edith meint, es gucken jetzt wohl alle BBL; die Diskussion verhungert…
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Wenn Pommer den Schutz eines Spielers vor dem Trainer bzw. des Trainers vor einem Spieler (sind ja beide bestraft worden) als Argument angeführt hätte, wäre meine Kritik nicht so harsch.
Und wenn man den Begriff der Außenwirkung nicht auf die rein kommerziell-mediale reduziert, darauf dass Herr Pommer als Strahlemann dastehen möchte, sondern dass es auch um eine Signalwirkung geht, die Trainern, Spielern und Mannschaftsbetreuern eine Grenze aufzeigt, die nicht überschritten werden darf: schreit euch untereinander an, aber lasst dabei die Finger voneinander. Ein Signal für alle Akteure in der BBL, aber auch für alle, die die BBL beobachten und selbst Akteure sind, sei es in anderen Ligen oder im Breitensport. Ich persönlich sehe die BBL zumindest vom Ansatz auf dem richtigen Weg. Wenn hier aus meiner Sicht von der BBL ein Fehler gemacht wurde, dann der, an dem du dich auch störst, nämlich die unklare Kommunikation über die Intention des Antrags. Ansonsten sehe ich mehr, das von ihr richtig gemacht wurde.@Gruebler:
Eine Tätlichkeit von beiden sehe ich jedenfalls in der Gesamtschau nicht. Da sind schon ganz andere Schubser und Rudel in dieser Liga “nur” mit einem T und eben gerade nicht mit D abgestraft worden. Gerade diesen doch deutlichen Unterschied zur Arbeit der Referees finde ich befremdlich.
In der Frage, ob es sich um eine Tätlichkeit handelt, haben wir den selben Standpunkt, das schrieb ich bereits, wenn auch mit der Einschränkung, dass mir die hinreichenden Kriterien für eine Tätlichkeit nicht abschließend bekannt sind. Reicht ein Körperkontakt oder bedarf es eines Verletzungsrisikos?
Ich würde auch erwarten, dass dahingehend ein Widerspruch ALBAs evtl. Erfolg verspricht. Nicht zielführend hingegen finde ich es, wenn von Seiten des Vereins die BBL unter dem Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung angegriffen wird, anstatt den Vorgang an der Stelle zu attackieren, wo er aus meiner laienhaften Sicht wacklig ist: bei der Frage, ob es sich um eine Tätlichkeit oder “nur” um unsportliches Verhalten handelt. Mit den medialen Attacken der “Wettbewerbsverzerrung” vergiftet ALBA nur schon im Vorfeld zu einer Bewertung des Widerspruchs die Atmosphäre. Hilfreich wird das nicht sein. Aber vielleicht wollen alle Parteien ja nur die mediale Aufmerksamkeit um jeden Preis. Ganz abwegig finde ich die Vermutung nicht.@Gruebler:
Wenn eine Spielsperre für einen emotionalen Schubser die neue hier exemplarisch und medienwirsam postulierte Regel sein soll, dann werden wir aber zukünftig deutlich mehr gesperrte Spieler sehen.
Das kann durchaus sein. Das ist ja immer so, wenn etwas geahndet wird, nachdem es das zuvor nicht wurde. In Folge ist dann vermutlich damit zu rechnen, dass wir mittelfristig weniger Schubser sehen - eine Vorstellung, die mich nicht gerade verzweifeln lässt.
Aber ich muss da leider noch einmal hartnäckig bleiben, da du meine Frage nicht wirklich beantwortet hast: würdest du die Situation ebenso einschätzen, wenn sich jemand verletzt hätte?
Es ist ja zum Glück niemand verletzt worden, aber ich denke, dass die Situation einiges Potential hatte, weiter zu eskalieren und es vorwiegend dem schnellen Eingreifen der umstehenden Personen zu verdanken ist, dass das nicht passiert ist. Aber genau um dieses Risiko der Eskalation zu vermeiden, empfinde ich es als richtig, die Aktion konsequent zu ahnden - nicht als Tätlichkeit, sondern als unsportliches Verhalten, aber als eines, aus dem sehr schnell eine Tätlichkeit eskalieren kann.@numero_11:
@ qni
Zur Führung der Geschäfte (!) gehört also, in den laufenden Wettbewerb der Mitglieder der BBL einzugreifen?Es wird hier aber schon klar, das so ein “Geschäftsführer” eines solchen Verbandes ein etwas speziellerer Job ist. Dennoch meine ich, dass er für Aussendarstellung und Organisation verantwortlich sein müsste, hingegen nichts (!) mit dem Wettbewerb zu tun haben sollte.
Ich störe mich an dem hier von einigen Berlinern sehr stark strapazierten Begriff des “Eingriffs in den Wettbewerb”.
Mal ein etwas extremeres Beispiel zur Veranschaulichung: in einer fiktiven Auszeit im Spiel München gegen Crailsheim haut Svetislav Pesic Anton Gavel eine Backpfeife, worauf dieser Pesic eine Kopfnuss gibt und ihm die Nase bricht. Kein Schiri hat es gesehen, die Kameras haben alles drauf. Crailsheim hat kein Interesse daran, den Vorfall ahnden zu lassen, Bayern erst recht nicht, da man keine disziplinarische Konsequenz für Spieler und/oder Trainer möchte. Soll niemand so ein Geschehen ahnden können, weil andernfalls der “Wettbewerb verzerrt” wird?@The_Doctor:
Drittens hat glaub ich noch kein einziger in diesem Thread geschrieben das es richtig wäre Obradovic nicht zu bestrafen. Vielleicht hast du das in deiner Nervosität überlesen. Es geht allen hier um die Verhältnismäßigkeit und die Art und Weise wie es zur Entscheidungsfindung gekommen ist.
Welche Nervosität? Wenn ich deine teils doch sehr empörten Aussagen und deine manchmal recht reißerische Wortwahl zu dem Thema betrachte, bist du derjenige, der vielleicht mal eine Runde an die frische Luft gehen sollte. Ich bin ganz ruhig, fast schon katatonisch…
Was wäre denn die richtige Art und Weise gewesen, wie es zur Entscheidungsfindung über eine angemessene Strafe hätte kommen sollen - im Rahmen der Regularien der BBL?
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Da hat Herr Stoll von Ulm dem Pommer seine Entscheidung ganz schön um die Ohren geknallt.
Spannend sein zusätzliches Argument, das wir noch gar nicht diskutier haben. Den Gleichheitsgrundsatz.
Bisher war es ja so dass mit dem Argument unterschiedliche technische Ausstattung der Hallen kein Videobeweis möglich war.
Wie war das aber jetzt im Fall Alba. Die andere Bank war nicht im Bild. Da hätte also noch Schlimmeres passieren können ohne Konsequenz.
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Man hätte das Ganze problemlos auch als Unsportlichkeit durch
a) Spieler, Trainer, Co-Trainer
b) Mannschaftsbegleiter (Offizielle FIBA-
Regeln) Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung eines Bundesligisten
einstufen können und mit
500,00 € bis 5.000,00 € und / oder zeitliche Sperre für Personenkreis a) mind. ein (1) Meisterschafts-, Pokal- oder Qualifikations- spiel unter gleichzeitiger Einhaltung der Formvorschriften des § 21 BBL-SO
nur mit Geldstrafen bestrafen können.
Wenn die Strafe gegen Obradovic dann deutich höher als die gegen Renfroe gewesen wäre, wäre bestimmt bei keinem das Unrechtsempfingen verletzt worden so wie jetzt.Fingerspitzengefühle wäre da gefragt gewesen.
Beispiel hier aus meinem Bezirk vor ein paar Jahren
Verbale Auseinandersetzung Coach/Ref mit D für den Coach und weiteren verbalen Auseinandersetzungen nach dem Spiel weil der Ref nicht zulassen wollte das der Coach noch mal die Halle kam um seine Sachen zu holen.
Hier hätte man zeitlich eine hohe Sperre verhängen können (wei der Coach halt von Gesetzes wegen nicht mehr in die Halle durfte). Entscheid war dann 3 Spiele + hohe Geldstrafe mit der Argumentation die Mannschaft (wird nicht hart bestraft) hat dann in den Aufstiegsplayoff ihren Coach wieder und die Reaktion des Refs war zwar korrekt aber für Landesliga etwas kleinlich weil es da keine Teambetreuer gibt die sich um die Sachen der Spieler und Coaches kümmern.
Das nenn ich eine Entscheidung mit Augenmaß. Wenn sowas auf Freizeitbasketballebene möglich sollte das erst recht in der BBL Menschen mit Fingerspitzengefühl geben. -
Da hat Herr Stoll von Ulm dem Pommer seine Entscheidung ganz schön um die Ohren geknallt.
“Um die Ohren geknallt”…diese Bild-typische Krawallformulierung soll wohl suggerieren, als hätte Herr Stoll irgendeinen Einfluss? Kann dem Herrn Pommer relativ egal sein.
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@den experten
wenn ich mal davon ausgehe, dass ein stoll als in der öffentlickeit stehender vorsitzender einer beko bbl mannschaft nicht ganz soooo emotional in seiner ausdrucksweise ist wenn er ütwas über den GF der beko-bblsagt war das für mich schon ein “geklatscht”@FS
vollkommen richtig. seine meinung ist genauso irrelevant wie unsere 7 seiten hier -
@den experten
wenn ich mal davon ausgehe, dass ein stoll als in der öffentlickeit stehender vorsitzender einer beko bbl mannschaft nicht ganz soooo emotional in seiner ausdrucksweise ist wenn er ütwas über den GF der beko-bblsagt war das für mich schon ein “geklatscht”Dann kennst du die Angewohnheiten des Herrn Stoll nicht!
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@den experten
wenn ich mal davon ausgehe, dass ein stoll als in der öffentlickeit stehender vorsitzender einer beko bbl mannschaft nicht ganz soooo emotional in seiner ausdrucksweise ist wenn er ütwas über den GF der beko-bblsagt war das für mich schon ein “geklatscht”Dann kennst du die Angewohnheiten des Herrn Stoll nicht!
Tja da würde ich an Deiner Stelle nicht drauf wetten. Vermutlich kenne ich ihn deutlich länger als Du.
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Alba selbst hat eigentlich keine Lust auf einen Widerspruch. Es reicht, wenn man einmal von der Liga, hier in Person eines selbstverliebten GF und Versagers, verarscht wurde.
Es hätte echt die Sperre für Obradovic gereicht, aber nein, wir greifen hier mal für den FC Bayern in den sportlichen Wettbewerb ein.
Medial bekommt ja der GF nichts auf die Reihe, aber er muss sich ja noch artig beim FC Bayern für den Telekom Basketball Vertrag bedanken.
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Die Frage müsste präziser heißen, ob wir schon einmal eine als Tätlichkeit eingestufte Situation hatten. Ich kann mich an keine erinnern. Würdest du das genauso beurteilen, wenn Renfroe durch den Schlag oder ein Hinfallen infolge desselben verletzt worden wäre? Sollte es dann auch lediglich Oldenburg und ALBA zustehen, eine Bestrafung zu beantragen?
Gestern war es noch ein “Knuff”, heute ist es ein Schlag?
Entscheide dich bitte, sonst ist es inkonsistent.
Denn ein Schlag ist absolut ne Tätlichkeit, wobei ich es nicht als einen Schlag sehe.Edit: Jo man kann hier spekulieren was hätte passieren können.
Renfroe hätte durch den linken Heymaker von SO das Bewusstsein verlieren können (da ja seine Schlagader im Arm total lange unterbrochen wurde) und wäre mit dem Hinterkopf auf dem Boden gelandet und jetzt im Koma.
Ich hatte dir was verlinkt, wenn du da jetzt die Möglichkeit eines Hinfallens gesehen hast, dann bist du ne Dramaqueen.
Sorry sperrt mich dafür, aber das ist ja echt sowas von daneben. -
Lass es gut sein, Hupe! Der quibert mag den Sasa Obradovic nun mal nicnt und hat sich da jetzt ein bisschen reingesteigert. Am besten gut zureden, sonst werden seine Posts in diesem Thread noch länger
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Die Frage müsste präziser heißen, ob wir schon einmal eine als Tätlichkeit eingestufte Situation hatten. Ich kann mich an keine erinnern. Würdest du das genauso beurteilen, wenn Renfroe durch den Schlag oder ein Hinfallen infolge desselben verletzt worden wäre? Sollte es dann auch lediglich Oldenburg und ALBA zustehen, eine Bestrafung zu beantragen?
Gestern war es noch ein “Knuff”, heute ist es ein Schlag?
Entscheide dich bitte, sonst ist es inkonsistent.
Denn ein Schlag ist absolut ne Tätlichkeit, wobei ich es nicht als einen Schlag sehe.Edit: Jo man kann hier spekulieren was hätte passieren können.
Renfroe hätte durch den linken Heymaker von SO das Bewusstsein verlieren können (da ja seine Schlagader im Arm total lange unterbrochen wurde) und wäre mit dem Hinterkopf auf dem Boden gelandet und jetzt im Koma.
Ich hatte dir was verlinkt, wenn du da jetzt die Möglichkeit eines Hinfallens gesehen hast, dann bist du ne Dramaqueen.
Sorry sperrt mich dafür, aber das ist ja echt sowas von daneben.Aufgefordert, mich zu entscheiden, entscheide ich mich für: “die Berührung”, …die mancher als Knuffi, ein anderer als Schlag, ein Dritter als Schubser und wieder ein anderer als Streicheln bezeichnen mag.
Die Wortwahl ist jedoch für die Verwendung in der von mir gestellten Frage komplett unerheblich gewesen - daher wohl meine gedankenlos leichtfertige Anwendung des Begriffs. Wenn ich mit dieser unbedachten Nutzung der Bezeichnung “Schlag” deine weltanschaulichen Gefühle als Fan verletzt habe, entschuldige ich mich ausdrücklich dafür!
Ansonsten frage ich mich, ob du die Intention meiner hypothetischen Frage an Gruebler verstanden hast. Ich habe daran erhebliche Zweifel, da du sie irrtümlich dahingehend zu interpretieren scheinst, ich hätte eine konkrete Verletzungsgefahr gesehen.
Ansonsten habe ich soeben drei Erkenntnisse gewonnen bzw. rekapituliert:
- Ich weiß jetzt, was ein Haymaker ist, werde es vermutlich aufgrund fehlender Relevanz jedoch bald wieder vergessen.
- Man kann bei der Wortwahl nicht vorsichtig genug sein - einen Moment nicht aufgepasst, und man ist eine Dramaqueen.
- Das Wort Fan leitet sich von Fanatismus ab.
Edit:
Schlaumeier, gegen deine Menschenkenntnis komme ich nicht an - daher wohl auch dein Nickname.
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Deine Erklärung -
Kann eigentlich mal jemand sagen, wann die Videoauswertung beginnen darf und wann sie enden muss.
Es war eine Auszeit, also während des Spiels, wie sieht das in der Viertelpause aus und wann filmen die Kameras die Halbzeitpausen in der Kabine und im Gang?
Müssen die Kameras dann bis zur Unterschrift auf dem Spielberichtsbogen laufen. -
Aufgefordert, mich zu entscheiden, entscheide ich mich für: “die Berührung”, …die mancher als Knuffi, ein anderer als Schlag, ein Dritter als Schubser und wieder ein anderer als Streicheln bezeichnen mag.
Die Wortwahl ist jedoch für die Verwendung in der von mir gestellten Frage komplett unerheblich gewesen - daher wohl meine gedankenlos leichtfertige Anwendung des Begriffs. Wenn ich mit dieser unbedachten Nutzung der Bezeichnung “Schlag” deine weltanschaulichen Gefühle als Fan verletzt habe, entschuldige ich mich ausdrücklich dafür!
Ansonsten frage ich mich, ob du die Intention meiner hypothetischen Frage an Gruebler verstanden hast. Ich habe daran erhebliche Zweifel, da du sie irrtümlich dahingehend zu interpretieren scheinst, ich hätte eine konkrete Verletzungsgefahr gesehen.
Ansonsten habe ich soeben drei Erkenntnisse gewonnen bzw. rekapituliert:
- Ich weiß jetzt, was ein Haymaker ist, werde es vermutlich aufgrund fehlender Relevanz jedoch bald wieder vergessen.
- Man kann bei der Wortwahl nicht vorsichtig genug sein - einen Moment nicht aufgepasst, und man ist eine Dramaqueen.
- Das Wort Fan leitet sich von Fanatismus ab.
Klar kommt Fan von Fanastismus.
Als jemand, der Kai Nürnberger noch Jahre ausgepfiffen hat, lasse ich mich gerne als Fanatist bezeichnen. Nur scheint es mir so, dass du da nicht unterscheiden kannst.
Ich würde zB keine Bombe platzieren, welches ein Fanal wäre. Wobei dieses ja auch nur ein Leuchtfeuer per Definition wäre.Wenn du keinerlei Verletzungsgefahr sahest, wieso versuchst du diese als Möglichkeit zu unterstellen?
Du sprachst davon, dass man ja nicht wissen könne, was alles passieren hätte können, wenn zB Renfroe gefallen wäre.
Also argumentiertest du im Konjuktiv. Deinen hypotetischen Konjunktiv kanste als Verteidigung nutzen, aber den muss man nicht akzeptieren.Darauf entgegnete ich mit einem übertriebenen Konjunktiv.
Das alles möglich ist, ja alex hätte sterben können. -
Okay, du hast also nicht verstanden, worauf die hypothetische Frage abzielte. Ich wollte von Gruebler, der schrieb, dass er es falsch fand, dass die BBL in dieser Angelegenheit aktiv wurde, wissen, ob er das auch falsch fände, wenn es eine Verletzung gegeben hätte. Ich wollte damit ergründen, ob er es generell falsch findet, dass die BBL überhaupt einen solchen Antrag auf Bestrafung stellen kann, unabhängig davon, ob die Situation die vorliegende ist, oder eine fiktive, in der sich jemand verletzt. Der Gruebler hat es wohl auch so verstanden. Wenn du darin dennoch die Unterstellung siehst, ich hätte die Situation aus dem OLD-Spiel als gesundheitsgefährdend bezeichnet, obwohl ich dich bereits auf deine Fehlinterpretation hingewiesen habe, dann werde ich dich auch mit weiteren Erklärungen kaum überzeugen können. Dann musst du das eben weiter glauben.
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Okay, du hast also nicht verstanden, worauf die hypothetische Frage abzielte. Ich wollte von Gruebler, der schrieb, dass er es falsch fand, dass die BBL in dieser Angelegenheit aktiv wurde, wissen, ob er das auch falsch fände, wenn es eine Verletzung gegeben hätte. Ich wollte damit ergründen, ob er es generell falsch findet, dass die BBL überhaupt einen solchen Antrag auf Bestrafung stellen kann, unabhängig davon, ob die Situation die vorliegende ist, oder eine fiktive, in der sich jemand verletzt. Der Gruebler hat es wohl auch so verstanden. Wenn du darin dennoch die Unterstellung siehst, ich hätte die Situation aus dem OLD-Spiel als gesundheitsgefährdend bezeichnet, obwohl ich dich bereits auf deine Fehlinterpretation hingewiesen habe, dann werde ich dich auch mit weiteren Erklärungen kaum überzeugen können. Dann musst du das eben weiter glauben.
Ach Qnibert, ich glaube nicht, denn ich bin kein Monotheist.
Du gehst hier wieder in den Konjunktiv. Du willst von Gruebeler eine Willensbescheinigung, merkst du das nichts?
Der Grübeler muss dir garnichts. Er kann dir vielleicht zustimmen, oder es auch lassen…
Das selbe gilt für alle anderen.Und du flüchtest dich wieder in den Konjunktiv.
Bezieh doch mal stellung, also findest du es gut. dass die BBl jetzt Stellung bezog? Bzw wie stehst du zu dem Urteil? -
Okay, du hast also nicht verstanden, worauf die hypothetische Frage abzielte. Ich wollte von Gruebler, der schrieb, dass er es falsch fand, dass die BBL in dieser Angelegenheit aktiv wurde, wissen, ob er das auch falsch fände, wenn es eine Verletzung gegeben hätte. Ich wollte damit ergründen, ob er es generell falsch findet, dass die BBL überhaupt einen solchen Antrag auf Bestrafung stellen kann, unabhängig davon, ob die Situation die vorliegende ist, oder eine fiktive, in der sich jemand verletzt. Der Gruebler hat es wohl auch so verstanden. Wenn du darin dennoch die Unterstellung siehst, ich hätte die Situation aus dem OLD-Spiel als gesundheitsgefährdend bezeichnet, obwohl ich dich bereits auf deine Fehlinterpretation hingewiesen habe, dann werde ich dich auch mit weiteren Erklärungen kaum überzeugen können. Dann musst du das eben weiter glauben.
Nimm doch mal deine Cojones zusammen und hör auf hier zu lamentieren.
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Meine Fragen sind nach dem Morgenpostartikel weitgehend beantwortet: Weil Pommer Sorgen um das Image der BBL hat, wird Horstmann in die Spur geschickt, und der verhaengt prompt die haertest moegliche Strafe. Wenn das nicht ein willkuerlicher Eingriff in den Wettbewerb ist, dann weiss ich auch nicht.
Interessant finde ich in diesem Zusammenhang auch noch einmal den Hinweis ueber Pommers Umgang mit den Bayern in einem fuer die Aussenwirkung der Liga in meinen Augen viel schwerwiegenderen Fall.
Extrem bedenklich finde ich jedoch, was diese Episode ueber das Verhaeltnis zwischen Pommer und Alba zeigt. Normal waere wohl ein Szenario gewesen, in dem Pommer Baldi seine Befuerchtungen ueber die moegliche Aussenwirkung der Rangelei mitteilt und mit ihm oeffentlichkeitswirksam eine symbolische Spende des Vereins zugunsten von „Gegen Gewalt im Basketball“ oder was auch immer vereinbart. Dass statt dessen die disziplinarischen Instanzen in Gang gesetzt werden, deutet eher auf ein gegen- statt miteinander hin.
@qnibert: Da Du ja offenbar ein Freund hypothetischer Fragen bist: Was waere denn gewesen, wenn Oldenburg die Auszeit beantragt haette und die Kamera dementsprechend auf die Oldenburger Bank gerichtet gewesen waere? Haettest Du dann auch Sanktionen durch die BBL gefordert?
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Meine Fragen sind nach dem Morgenpostartikel weitgehend beantwortet: Weil Pommer Sorgen um das Image der BBL hat, wird Horstmann in die Spur geschickt, und der verhaengt prompt die haertest moegliche Strafe. Wenn das nicht ein willkuerlicher Eingriff in den Wettbewerb ist, dann weiss ich auch nicht.
Willkürlich eben nicht. Basketball will sich sicherlich in der öffentlichen Wahrnehmung als familienfreundlicher darstellen. Daher gibt es Regeln über das verhalten. Durch die öffentliche Übertragung aller Spiele auf Telekom, hat sich natürlich hier was geändert, dass man nichts mehr unter den Tisch fallen lässt, was das Image der BBL schadet.
Die Bewertung was dem Image schadet trifft in der Regel die Leitung der BBL also GF un Co. Die weren dabei besonders auch berücksichtigen, wie solche Aktionen auf potentielle Geldgeber, also Sponsoren wirken.Die Szene ist in die Öffentlichkeit gekommen und beeinflusst das Image der BBL. Es ist sogar öffentlichwirksamer als das mit Bayern damals, weil man halt sieht was passiert und nicht irgendne Äußerung nachlesen muss etc.
Bilder sagen eben mehr als Worte.Die Frage ist dann ja nur noch Tätlichkeit oder nicht. In meinen Augen ganz klar Tätlichkeit. Der Vergleich mit Spielern auf dem Feld, die vielleicht mal n U bekommen haben für n Schubser, hinkt in meinen Augen. Zwischen Spielernauf dem Feld ist Kontakt üblich, daher kann in meine Augen auch mal ein U gegeben werden (wobei ich die beschriebene Situation wohl als D gewertet hätte). Zwischen Trainiern und Spielern ist Kontakt allerdings nicht üblich, daher seh ich hier eine Unsportlichkeit als zu gering an und nicht möglich. Daher hat man die geringst mögliche Strafe gewählt.
Willkür seh ich da überhaupt nicht und damit auch keine Wettberwerbsverzerrung.
Das müssen jetzt halt die Vereine und alle lernen, dass es mit der höheren Medienaufmerksamkeit jetzt eben anders zugeht.
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Meine Fragen sind nach dem Morgenpostartikel weitgehend beantwortet: Weil Pommer Sorgen um das Image der BBL hat, wird Horstmann in die Spur geschickt, und der verhaengt prompt die haertest moegliche Strafe. Wenn das nicht ein willkuerlicher Eingriff in den Wettbewerb ist, dann weiss ich auch nicht.
Es ist ünrigens nicht die härtest mögliche Strafe, sondern die “geringst” mögliche Strafe verhängt worden, wenn man es als Tätlichkeit einstuft.
2.000,00 € bis 10.000,00 € und zeitliche
Sperre für Personenkreis a) (mind. drei (3)
Meisterschafts-, Pokal- oder Qualifikations-
spiele; in minderschweren Fällen mindestens
ein (1) Spiel) unter gleichzeitiger Einhaltung
der Formvorschriften des § 21 BBL-SODer Knackpunkt ist, ob es eine Tätlochkeit ist oder nicht.
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@basketfuchs&Matze20111984:
Die Einstufung als Taetlichkeit ist in meinen Augen die haertest moegliche Strafe. Dass dann - innerhalb dieser Einordnung - die niedrigst moegliche Sanktion gewaehlt wird, ist nachrangig und steht ja wohl komplett ausser Frage. Obwohl: @basketfuchs haette vermutlich fuer 10.000€ und drei Spiele Sperre plaediert.
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@qnibert: Da Du ja offenbar ein Freund hypothetischer Fragen bist: Was waere denn gewesen, wenn Oldenburg die Auszeit beantragt haette und die Kamera dementsprechend auf die Oldenburger Bank gerichtet gewesen waere? Haettest Du dann auch Sanktionen durch die BBL gefordert?
Wenn die Vorkommnisse von einem Offiziellen beobachten worden wären, durch die BBL der Antrag gestellt worden wäre und die Spielleitung nach der Anhörung von Zeugen zu der Einschätzung gekommen wäre, dass ein Verstoß gegen §21 vorlag, hätte ich ebenso Sanktionen gefordert. Vielleicht hätte ich Zweifel am Ablauf des Geschehens, wenn ich aufgrund fehlender Fernsehbilder das Geschehen nicht selbst beurteilen könnte, aber am Prinzip ändert das für mich nichts. Es wurde eine Grenze überschritten und dafür finde ich eine Sanktion angemessen.
Du vermischt in deiner Empörung leider die Frage des Strafmaßes (es ist das geringstmögliche für eine Tätlichkeit, das ist Fakt) mit der Einstufung des Vorgangs als Tätlichkeit (statt als Unsportlichkeit). Ich glaube, dass fast alle User hier die Einordnung als Tätlichkeit für zu hart halten.
Und basketfuchs zu unterstellen, er hätte wohl eine härtere Strafe gefordert, ist doch etwas albern. Er hat hier im Thread schon das Gegenteil geäußert und das in Antwort auf einen Beitrag von dir. Ich bin bestimmt nicht verdächtig, basketfuchs zu protegieren, aber das ist etwa so, als würde man von dir behaupten, du würdest das Verhalten von Obradovic gut heißen und fordern, dass er ein Belobigung dafür erhält. Bleib doch bitte sachlich.
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@basketfuchs&Matze20111984:
Die Einstufung als Taetlichkeit ist in meinen Augen die haertest moegliche Strafe. Dass dann - innerhalb dieser Einordnung - die niedrigst moegliche Sanktion gewaehlt wird, ist nachrangig und steht ja wohl komplett ausser Frage. Obwohl: @basketfuchs haette vermutlich fuer 10.000€ und drei Spiele Sperre plaediert.
Die Außenwirkung der BBL hat schon stark gelitten, Trainer der unteren Ligen schubsen ihre Spieler jetzt auch regelmäßig, diverse Sponsoren haben erst nach Bestrafung der Beteilligten ihre Kündigungen zurück genommen! Warum ist Giffey für seine Tätlichkeit nicht bestraft worden? Hab uch jetzt schon mehrmals gefragt!
Ich hab es an anderer Stelle schon mal erwähnt, wer meint das dies Einfluss auf die Jugend hat der soll mal wieder an ner Schule vorbei laufen…
Ich hab mir die Szene mal in Super Slowmo an geschaut, bin mir absolut sicher das mindestens ein Ref die Szene gesehen hat, ein weiterer wahrscheinlich nicht weil er seine Brille nicht auf hatte!
Ändern kann man es ohnehin nicht, dennich ist es extrem lächerlich und macht deutlich wo die hausgemachten Probleme der BBL liegen! -
@basketfuchs&Matze20111984:
Die Einstufung als Taetlichkeit ist in meinen Augen die haertest moegliche Strafe. Dass dann - innerhalb dieser Einordnung - die niedrigst moegliche Sanktion gewaehlt wird, ist nachrangig und steht ja wohl komplett ausser Frage. Obwohl: @basketfuchs haette vermutlich fuer 10.000€ und drei Spiele Sperre plaediert.
Hättest du meine vorherigen Beiträge gelesen hättest du auch gelesen, dass ich eine Geldstrafe als ausreichend empfinde.
Ich habe in meinem letzten Post lediglich die Bewertng der Situation auf Regelbasis dargestellt. -
Du vermischt in deiner Empörung leider die Frage des Strafmaßes (es ist das geringstmögliche für eine Tätlichkeit, das ist Fakt) mit der Einstufung des Vorgangs als Tätlichkeit (statt als Unsportlichkeit). Ich glaube, dass fast alle User hier die Einordnung als Tätlichkeit für zu hart halten.
Dann sind wir aber doch einer Meinung. Haette Horstmann nicht auf Taetlichkeit entschieden - und dass er das offenbar nicht zwingend muss, darauf wurde @basketfuchs doch von @Diomedeidea an Hand einer anderen Entscheidung von Horstmann bereits auf Seite 4 hingewiesen - haette eine Sperre unterbleiben koennen. Im uebrigen bin ich tiefenentspannt; Deine Behauptung, ich seie empoert, ist unbegruendet.
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Dann sind wir aber doch einer Meinung. Haette Horstmann nicht auf Taetlichkeit entschieden - und dass er das offenbar nicht zwingend muss, darauf wurde @basketfuchs doch von @Diomedeidea an Hand einer anderen Entscheidung von Horstmann bereits auf Seite 4 hingewiesen - haette eine Sperre unterbleiben koennen. Im uebrigen bin ich tiefenentspannt; Deine Behauptung, ich seie empoert, ist unbegruendet.
Entspannt ist gut!
Wir sind uns einig, dass die entscheidende Frage in dieser Angelegenheit ist, ob die Einordnung als Tätlichkeit falsch war, bzw. besser gefragt, ob es harte Kriterien gibt, die die Grenze zwischen dem geringeren Vergehen des unsportlichen Verhaltens und der Tätlichkeit ausmachen. Ich mag es übersehen haben, aber ich glaube, dass bislang niemand diese Frage wirklich mit Wissen beantworten konnte.
Mag sein, dass jetzt wieder ein Menschenkenner daher kommt und mir unterstellt, ich würde einen Groll gegen Obradovic oder ALBA hegen, aber ich traue mich trotzdem mal, es zu posten: Die damalige Entscheidung, den Vorfall als Unsportlichkeit einzustufen, könnte u.U. falsch gewesen sein, wenn es hinreichende Kriterien für die Abgrenzung gibt. Darüber hinaus war das Strafmaß damals trotz der anderen Einstufung ähnlich wie im aktuellen Fall, nämlich u.a. auch eine Spielsperre. Sich auf die damalige Entscheidung als Präzedenz zu berufen, birgt IMO genau das Risiko, dass in der “Berufung” zwar die Einstufung als Tätlichkeit aufgehoben wird, jedoch das verhängte Strafmaß fast unverändert bleibt.
Gibt es eigentlich einen Hinweis darauf, ob ALBA einen Widerspruch eingelegt hat? In der PM zum heutigen Spiel findet sich dazu nichts.
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Eine wie auch immer geartetet Handgreiflichkeit eines Trainers ist zwingend eine als Tätlichkeit einzustufende Unsportlichkeit. Alleine daran nur den geringsten Zweifel zu hegen ist mir völlig unverständlich! Die Frage die man sich daraufhin stellen kann, wäre einzig und allein ob eine Abwehrreaktion, hier das Wegschubsen des Aggressors, als gleich einzustufen ist. Bei bisherigen Urteilen über 2 Streithähne habe ich mitbekommen, zwar immer nur am Rande, aber das da hin und wieder unterschieden wird. Das, und nur das, lasse ich für mich als zweifelhaft zurück. Die depperten Verschwörungsfans mögen sich doch bitte einen Fred dafür aufmachen, damit wir hier bei der Frage der Überschrift verbleiben können.
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Eine wie auch immer geartetet Handgreiflichkeit eines Trainers ist zwingend eine als Tätlichkeit einzustufende Unsportlichkeit. Alleine daran nur den geringsten Zweifel zu hegen ist mir völlig unverständlich! Die Frage die man sich daraufhin stellen kann, wäre einzig und allein ob eine Abwehrreaktion, hier das Wegschubsen des Aggressors, als gleich einzustufen ist. Bei bisherigen Urteilen über 2 Streithähne habe ich mitbekommen, zwar immer nur am Rande, aber das da hin und wieder unterschieden wird. Das, und nur das, lasse ich für mich als zweifelhaft zurück. Die depperten Verschwörungsfans mögen sich doch bitte einen Fred dafür aufmachen, damit wir hier bei der Frage der Überschrift verbleiben können.
Ich sehe eben auch genau bei dem Thema Kontakt zwischen Trainer und Spieler keine Möglichkeit es nicht als Tätlichkeit einzustufen. Es gibt eben, im Unterschied zum Kontakt Spieler Spieler keine Situation, die in den Regeln als normales Foul bzw. U-Foul angesehen wird, da es eben überhaipt keinen körperlichen Kontakt zwischen Trainer und Spieler geben darf.
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Eine wie auch immer geartetet Handgreiflichkeit eines Trainers ist zwingend eine als Tätlichkeit einzustufende Unsportlichkeit.
Vielleicht in einer Welt, wo es nur schwarz und weiss gibt. Aber es gibt jede Zwischenabstufung in meiner Welt. Wo fängt denn eine “Handgreiflichkeit” an? Ist jede Berührung eine? ein Schulterklopfen? wohl kaum. Ein Schieben in die richtige Position? eher nicht?
Das grundsätzliche Ablehnen von Verschwörungstherorien ist übrigens genaus falsch wie überall eine zu wittern. Es hat schon Verschwörungen auf diesem Planeten gegeben, große und kleine. Bloß weil jemand etwas nicht wahrhaben will, ist es noch lange nicht falsch. Umgekehrt genauso. (Ausdrücklich ohne konkreten Bezug geschrieben).
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da es eben überhaipt keinen körperlichen Kontakt zwischen Trainer und Spieler geben darf.
sagt wer? du?
das Ende des Abklatschens am Ende des Spiels ist damit gekommen!
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da es eben überhaipt keinen körperlichen Kontakt zwischen Trainer und Spieler geben darf.
sagt wer? du?
das Ende des Abklatschens am Ende des Spiels ist damit gekommen!
Und das Klatschen auf den Po der Spieler wird zukünftig als sittenwidrig geahndet
Tätlichkeit hin oder her, Sperre ist da und nicht mehr zu ändern!
Die BBL hat sich mit dieser Entscheidung selbst unter Zugzwang gesetzt! Vielleicht schafft man es ja ein “unabhängiges” Gremium der Sportgerichtbarkeit zu installieren! Die Refs gehören für das “Nicht” Sehen der Szene genauso sanktioniert! Auch hier hoffe ich auf einen Lerneffekt der BBL das Schiedsrichterwesen zu überarbeiten!
Ich hoffe Obradovic hat daraus gelernt und ich hoffe das zukünftig die Kamera nur noch außerhalb des Huddles filmen darf! Das sollte Albas Antwort darauf sein! -
da es eben überhaipt keinen körperlichen Kontakt zwischen Trainer und Spieler geben darf.
sagt wer? du?
das Ende des Abklatschens am Ende des Spiels ist damit gekommen!
Man kann auch alles absichtlich missverstehen!
Hab oben schon einmal geschrieben wie ich das meine.
Die Gehenfrage mal an dich, was ist dann eine Tätlichkeit, wenn dies keine ist?