Verhalten der Bankspieler
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Hi,
heute wieder mal bei den Bayern-Spielern gesehen. Ist mir schon speziell bei den Roten aufgefallen und ist meiner Meinung nach unsportlich:
Während des laufenden Spieles stehen ein oder mehrere Bankspieler und wedeln teilweise mit den Tüchern
Wie lautet da die Regel, ich meine öfters mal gesehen zu haben das die Schiris die jeweilige Mannschaft ermahnt zu haben.
Gibts hier eine Regelung? -
Hi,
heute wieder mal bei den Bayern-Spielern gesehen. Ist mir schon speziell bei den Roten aufgefallen und ist meiner Meinung nach unsportlich:
Während des laufenden Spieles stehen ein oder mehrere Bankspieler und wedeln teilweise mit den Tüchern
Wie lautet da die Regel, ich meine öfters mal gesehen zu haben das die Schiris die jeweilige Mannschaft ermahnt zu haben.
Gibts hier eine Regelung?laut einige SD-Experten werden die meisten deutschen Spieler speziell für diese Tätigkeit sogar verpflichtet.
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es ist also unsportlich wenn Spieler stehen und ihre eigene Mannschaft anfeuern und mitfiebern?
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Da will jeder, daß die Spieler Emotionen zeigen und mitfiebern und dann wird sich darüber aufgeregt, wenn Spieler aufspringen?!
Natürlich sollen Auswechselspieler nicht die ganze Zeit stehen und/oder Pfiffe der Schiris kommentieren- darum geht es mir garnicht. Aber Emotionen, Jubeln -was ist daran verwerflich?
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Was mich viel mehr aufregt (ist mir heute bei Benzing aufgefallen, ist aber ein weit verbreitetes Phänomen)
Bei gegnerischen Freiwürfen, die Arme zu heben und beim Wurf zu senken.
Klar ich denke nicht, dass es den Schützen groß ablenkt, weil dieser sowas schon (leider) gewohnt ist, weil es häufig vorkommt… aber das ist prinzipiell jawohl wirklich unsportlich und völlig sinnlos…
oder kann mir hier jemand erklären, welchen Sinn das hat?!Sorry für Offtopic
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Ich meine, das es eine Regel gibt, das die Bankspieler hinter der Bande bleiben müssen. Wenn sie also vor der Bande mit Handtüchern rumwedeln, könnte das das Spielgeschehen beeinflußen.
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Was mich viel mehr aufregt (ist mir heute bei Benzing aufgefallen, ist aber ein weit verbreitetes Phänomen)
Bei gegnerischen Freiwürfen, die Arme zu heben und beim Wurf zu senken.
Klar ich denke nicht, dass es den Schützen groß ablenkt, weil dieser sowas schon (leider) gewohnt ist, weil es häufig vorkommt… aber das ist prinzipiell jawohl wirklich unsportlich und völlig sinnlos…
oder kann mir hier jemand erklären, welchen Sinn das hat?!Sorry für Offtopic
Der Benzing leidet ja offenbar sowieso an merkwürdigen Zuckungen, speziell beim Dreier auftretend, aber eigentlich auch bei jedem Wurf mit Gegner in der Nähe. Vlt kann er es beim Freiwurf für den Gegner auch nur schwer kontrollieren…
Aber im Ernst: ich denke, es soll den gegnerischen Spieler irritieren und ist schon unsportlich. Aber wo ist da die Grenze? Trashtalk, Flopping, dieses nervige Gezucke bei kleinstem Kontakt… Manche nennen unsportliches Verhalten ja auch abgezockt oder clever. Ich denke, da gibt es viele Meinungen. -
Bleiben wir bei den Regeln, dann dürfen nur der Coach oder der Assistent stehen, Wechselspieler auf der Bank müssen SITZEN.
Ermahnung, wenn es zu wild wird - T.
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Was ich auch unsportlich finde ist, wenn die fans bei Freiwürfen des Gegners trommeln, pfeifen oder sonst irgendwie versuchen, den Spieler abzulenken. Geht gar nicht, sowas. Meine, das erst kürzlich bei einem Heimspiel der Bayern gesehen zu haben.
Öhm……das is Satire, oder?
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Nein, es ist Ironie.
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Bleiben wir bei den Regeln, dann dürfen nur der Coach oder der Assistent stehen, Wechselspieler auf der Bank müssen SITZEN.
Ermahnung, wenn es zu wild wird - T.
Jep, die Regelung ist ja eindeutig. Ich möchte nur anmerken das Coach und der Assi nicht gleichzeitig stehen dürfen!
Zu den Bankspielern. Es wird kein Schiri was sagen wenn die Spieler nach einer erfolgreichen (oder schlechten) Aktion ihrer Mannschaftkollegen kurz anfeuern/aufmuntern und sich dann wieder hin setzen.
Wenn die Bayern Spieler über einen ganzen Angriff der gegnerischen Mannschaft stehen ihre Handtücher schwenken dass ist das unsportlich und zu unterbinden. Aber ohne es gesehen zu haben behaupte ich einfach das die Bayern Spieler nicht soooooo lange gestanden haben. -
@embee15:
Ich finde daran nichts unsportlich, würde mich freuen wenn da auch von der Bank Emotionen rüber kommen würden
Das ist Deine persönliche Privat-Meinung, die Du - wie jeder andere - gern haben kannst. In der Rolle als Schiedsrichter darfst Du sie allerdings nicht umsetzen.
divot und Rinaldo haben die (einzuhaltende!) Regel bestens erklärt. Die gilt in jedem Spiel und für alle Spieler und für alle Schiedsrichter.
Ob Einzelne irgendetwas unsportlich finden ist völlig egal - relevant ist, was von der Regel und den Interpretationen als unsportlich definiert wird.
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Wie immer erinnere ich mich an eine Saisonvorgabe, die ich aber wieder einmal nicht finden kann.
Sinngemäß: kurzes Jubeln und Anfeuern -> i. O. übermäßiges Gestikulieren und vor allem SR-Aktionen bewerten -> Ermahnung, T
Edit hat doch was gefunden: hier
Für alle Handlungen im Mannschaftsbankbereich ist der Headcoach der direkte Ansprechpartner der
Schiedsrichter.
(Schiedsrichter kommunizieren primär mit dem Headcoach – Gespräche mit Schiedsrichtern gehören
regelmäßig nicht zum Tätigkeitsfeld des Assistenten)
Der Headcoach ist derjenige, der für das Verhalten aller Personen im Bankbereich verantwortlich ist.
(Es gehört zum Aufgabenfeld des Headcoaches Probleme in seinem Bankbereich abzustellen und ggf.
Verwarnungen an Co-Trainer, Ersatzspieler und/oder Betreuer weiterzugeben).
Neu: Entweder der Trainer oder der Co-Trainer darf im Bankbereich stehen, nicht aber beide gleichzeitig.
(kurzzeitiges Stehen anderer Teammitglieder, z.B. beim Jubel nach gelungenen Aktionen, ist fraglos
erlaubt und hat keine SR-Reaktion zur Folge – allerdings ist das Stehen um z.B. SR zu kritisieren nicht
akzeptabel) -
Ich habe keinen passenderen Thread gefunden für meine Frage. Daher hier. Ein Spieler ist als Zuschauer in der Halle, da er krank ist und hält sich auf der Zuschauerseite auf. Er tritt nach der Niederlage gegen die 24-Sekunden-Uhr und verlässt die Halle. Auf den Hinweis, dass dies eine Sachbeschädigung ist und nicht toleriert wird, wird er verbal ausfällig und wirft eine leere Flasche nach der für die Halle verantwortlichen Person. Spieler ist namentlich bekannt und es wurde ein Hallenverbot ausgesprochen. Wie sieht es im nächsten Spiel aus, darf er am Betreten der Halle gehindert werden ?
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Spieler ist namentlich bekannt und es wurde ein Hallenverbot ausgesprochen. Wie sieht es im nächsten Spiel aus, darf er am Betreten der Halle gehindert werden ?
Wenn er ein unbefristetes Hausverbot erteilt beommen hat, könnte er sogar einen Hausfriedensbruch begehen.
Klar kann er aber auch sonst vom Heimverein am Betreten der Halle gehindert werden, der hat ja nunmal das Hausrecht. Passt aber wirklich nicht gerade gut zum Thema und wäre eher was für ein Jura-Forum -
Zunächst wird oft ausgeblendet, vermutlich weil es die Sportfunktionäre grundsätzlich nicht so gerne haben, wenn andere (zivile) Instanzen mitreden, dass das BGB und das StGB auch im Sport und in Sporthallen gelten. Insbesondere bei allen Dingen die mit Vorsatz geschehen. Erzählt dir einer etwas über die angebliche berufliche Betätigung deiner Mutter am Straßenrand oder beschreibt er dich mittels Körperöffnungen, so erfüllt das leicht den Tatbestand der Beleidigung und kann entsprechend verfolgt werden, wie wenn es z.B. im Straßenverkehr passieren würde.
Gleiches gilt dann natürlich auch für Sachbeschädigungen (Anzeige plus Schadensersatz).
Wo ich mir nicht so sicher bin, wie sich das mit Hausverboten gegenüber Personen verhält, die als Spieler in die Halle kommen. Dass einer, der als Zuschauer Hausverbot bekommt, als Zuschauer nicht wieder kommen braucht, leuchtet ein. Aber ihm ggf. die Teilnahme an einem Spiel damit zu verbieten? Hat deshalb gestern Holston für die Dragons in München nicht gespielt, weil er als “Schläger” seit der Sache mit Hamann im Audi Dome Hausverbot hat? Ist natürlich nicht ernst gemeint, aber es zeigt die Problematik. Wann ist ein Hausverbot objektiv gerechtfertigt? Wer bestimmt das? Ein Spieler hängt sich an den Ring und reißt diesen runter. Sachbeschädigung ==> Hausverbot ==> muss er dann sofort die Halle verlassen? ODer darf er zu Ende spielen, aber nächste Saison nicht mehr mitspielen? Ich glaube, es wird klar, worauf ich hinaus will. Gefahr des Missbrauchs des Hausrechts zum sportlichen Vorteil bzw. generell auch bei objektiver Rechtfertigung Eingriff in den sportlcihen Wettbewerb.
Dass der Bursche nicht straffrei ausgehen bracuht, sehe ich auch so (siehe oben), ihn aber an künftigen Wettbewerben in dieser Halle die Teilnahme damit zu verbieten, sehe ich als sehr problematisch an.
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Das Problem im vorliegenden Fall ist, dass es sich um einen “Wiederholungstäter” handelt. Es ist eine Vereinshalle, also hat man das Hausrecht. Es ist durch das wiederholte Fehlverhalten begründet und nicht willkürlich. Wenn kein Grund vorliegt, dann könnte ja jeder dem Topspieler des Gegners den Hallenzutritt verwehren.
Danke für eure Meinungen, auch wenn es Off-Topic ist. Der Sportbund wurde von uns eingeschaltet zur Klärung der juristischen Seite.
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Hausverbot ist Husverbot. Es spielt keine Rolle, aus welchem Grund er die Halle betreten muss/soll.
Wenn du im Einkaufscenter deines Arbeitgesbers Hausverbot bekommst, weil du mit 3 Atü auf der Uhr die Scheiben eingeworfen hast, hast du ein Problem: Du darfst nicht mehr dort rein zum arbeiten.
Die (juristische) Person, dem die Bude gehört, darf entscheiden wen er vor die Tür stellt. Völlig irrelevant ob er spielen muss oder nicht. -
Der Halleneigentümer schließt aber Verträge mit Vereinen ab, diese wiederum mit dem Veranstalter der Wettbewerbe (DBB, Landesverbände etc) und in dessen Regularien steht wiederum, dass Mannschaftsmitglieder (Spieler, Trainer, Betreuer, Maximalanzahl IMHO 17) uneingeschränkt Zugang erhalten müssen. Also ist das ein Problem für den Heimverein, wenn ein Spieler der Gastmannschaft nicht in die Halle reinkommt, der erhält dann meiner bescheidenen, aber durchaus qualifizierten Meinung nach einen Spielverlust. Es liegt nicht im Hoheitsbereich eines Halleneigentümers/Heimvereins, einen gegnerischen Spielern über dieses Mittel am Spielen zu hindern, sondern im Hoheitsbereich der Spielleitung. Wenn ein Spieler eine 24s-Uhr vorsätzlich zerstört, dann ist dies der Spielleitung zu melden und der Spieler erhält eine Sperre zzgl. Strafe und muss dem Verein natürlich Schadenersatz zahlen, auch eine strafrechtliche Verurteilung wegen Sachbeschädigung wäre möglich.
Man kann nicht einfach für ein halböffentliches Gebäude wie eine Sporthalle ein Hausverbot ausstellen wie für ein Privathaus. Der Eigentümer geht mit den o.a. Verträgen das “Risiko” ein, dass seine Hausverbote umgangen werden.
Das gilt allerdings nur für Spieler, für Zuschauer funktioniert ein Hausverbot bestens (s. Stadienverbote in der Fußball-Bundesliga).Um also die Eingangsfrage zu beurteilen: Nein, ein Spieler darf nicht durch ein Hausverbot des Halleneigentümers/ -nutzers am Betreten der Halle gehindert werden.
Mein konkreter Rat wäre, den Spieler mitzunehmen und wenn er tatsächlich nicht in die Halle gelassen wird, vor Spielbeginn mit dieser Begründung Protest beim 1. SR anzumelden… dürfte funktionieren -
Ich stimme hier mit @vallinacoke1985 ziemlich überein. Durch die geschlossenen Verträge schränkt man sein eigenes Hausrecht sozusagen ein. Wenn ich Eigentümer eines Hauses bin, kann ich es nutzen wie ich will. Ich kann jedem Hausverbot erteilen wie ich gerade lustig bin. Vermiete ich mein Haus, geht das nicht mehr, dann kann mein Mieter darüber bestimmen. Führt der Mieter Veranstaltungen in diesem Haus für jemand anderen aus, kann im Rahmen dieser vertraglichen Vereinbarung z.B. eine Limitierung des Hausrechts festgelegt sein. Im Aktuellen Beispiel dürfte das in dem Abschnitt der jeweiligen Ausschreibung beinhaltet sein, in dem festgelegt wird, wann und wie ich Gastmannschaft, SR etc Zutritt zur Halle gewähren muss. Da dort keinerlei Aunahmen aufgelistet sind, würde ich davon ausgehen, dass die Karten des Heimvereins eher schlecht wären, wenn der andere Verein beim Spielbetriebsleiter gegen ein Hausverbot protestieren würde. Richtig blöd wird es, wenn der Eigentümer festgelegt hat, dass von ihm ausgesprochene Hausverbote durchgesetzt werden müssen und man umgekehrt auch vertraglich verpflichtet ist allem Spielern Zutritt zu gewähren. Evtl. ist man dann so oder so angeschissen, weil man Verträge mit sich gegenseitig ausschließenden Vertragsklauseln abgeschlossen hat. Ole!
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Für diesen Fall hat man dann aber a) hoffentlich eine vertragliche Regelung welcher Vertrag Vorrang hat und b) eine Salvatorische Klausel, damit die restlichen Bestandteile des Vertrages Gültigkeit haben.
Ich meine mich an eine Aussage eines Managers erinnern zu können, der sinngemäß gesagt hat, dass er gerne dem SR X Hausverbot erteilen würde, was er aber leider nicht darf. Deutet für mich darauf hin, dass das wohl nicht so einfach ist spielbeteiligten den Zutritt zu verwehren. Gesetze gelten zwar auch auf dem Platz aber über die strafrechtliche Relevanz darf man sich durchaus uneins sein. Das Gleiche gilt ja im Prinzip für brutale Fouls mit Verletzung des Gegners. Körperverletzung oder nicht? -
Für diesen Fall hat man dann aber a) hoffentlich eine vertragliche Regelung welcher Vertrag Vorrang hat und b) eine Salvatorische Klausel, damit die restlichen Bestandteile des Vertrages Gültigkeit haben.
Ich meine mich an eine Aussage eines Managers erinnern zu können, der sinngemäß gesagt hat, dass er gerne dem SR X Hausverbot erteilen würde, was er aber leider nicht darf. Deutet für mich darauf hin, dass das wohl nicht so einfach ist spielbeteiligten den Zutritt zu verwehren. Gesetze gelten zwar auch auf dem Platz aber über die strafrechtliche Relevanz darf man sich durchaus uneins sein. Das Gleiche gilt ja im Prinzip für brutale Fouls mit Verletzung des Gegners. Körperverletzung oder nicht?Wow, jetzt wird hier gerade eine Menge vermischt. Zunächst vielen Dank für dein gutes Erinnerungsvermögen. Die Aussage eines BBL-Managers hatte ich verdrängt und sie belegt ja unsere Annahme.
Dann aber kurz ein paar Anmerkungen. Wenn ich zwei Verträge abschließe, die jeweils einen Teil beinhalten, die sich beim Eintreten einer bestimmten Situation widersprechen, bleiben beide grundsätzlich gültig. Da hilft auch keine salvatorische Klausel. Die würde nur im Fall eines gesetzlichen Widerspruchs dafür sorgen dass ein Vertrag gültig bleibt. Wenn ich mein Auto zweimal verkaufe, bin ich vertraglich daran gebunden auch wenn ich das Auto eigentlich nur einmal habe.
Wenn ich mein Hausrecht “verkaufe”, also vertraglich Zugeständnisse über meine Verfügungsgewalt als GrundstücksBESITZER mache, muss ich auch dazu stehen. Entsteht eine Situation, in der ich unterschiedliche Zusagen gegenüber verschiedenen Parteien mache, die ich nicht gleichzeitig einhalten kann, begehe ich zwangsläufig gegenüber einer Partei Vertragsbruch. Wie der in dem jeweiligen Vertrag geregelt ist, kann sehr unterschiedlich sein und kommt sicher auf die Art des Vertragsbruchs an. Es kann Sanktionen geben, aber auch der Vertrag dadurch ungültig werden. Seitens des Verbands wird wird es sicher bis zu einem gewissen Grad immer Sanktionen geben, wie z.B. 0:20-Wertung, Geldstrafe etc. bei Missachtung der Ausschreibung. Seitens des Halleneigentümers ist evtl. auch denkbar, dass es zu einer Vertragsauflösung kommt, wenn er sich nicht um ihm bekannte Zutrittsverbote kümmert trotz entsprechender vertraglicher Vereinbarung. In der Regel kommt es dazu wohl nur, wenn der Eigentümer seinen mieter wirklich loshaben will, da die meisten Gemeinden ihren Vereinen ja nicht das Leben schwer machen wollen.
Eine Anmerkung möchte ich noch machen zu der voin dir angesprochenen vereinbarten Nachrangigkeit. Welcher Vertragspartner würde wohl schriftlich vorschreiben lassen, dass seine Bedingungen nachrangig gegenüber anderen, später abgeschlossenen Verträgen sind? Keiner
Ich denke, aber dass die wenigsten Halleneigentümer ihre Mieter zwingen von den Eigentümern ausgesprochene Hausverbote durchzusetzen, geschweige denn sie darüber informieren. Spricht ein Mieter ein Hausverbot aus, gilt das natürlich nur während seiner Mietzeit und er kann es natürlich nur im Rahmen seiner Kompetenzen aussprechen. Hat er also z.B. einem Sportverband Rechte eingeräumt, kann der Mieterdarüber nicht mehr verfügen und muss den Spieler trotz Hausverbot im Rahmen seiner Spielertätigkeit Zutritt gewähren. WIll der Spieler dann aber z.B. das nachfolgende Spiel in der Halle anschauen, hat der Verein wieder das volle Hausrecht und kann ihn der Halle verweisen. Lediglich der Aufenthalt im Rahmen der vom Verband vorgesehenen Tätigkeit (Spieler, Ref, Coach, Betreuer) muss zugelassen werden. -
mMn: wenn ein Spieler in welcher Funktion auch immer (Zuschauer, Schiris, Putzfrau) aufgrund einer strafrechtlichen Entscheidung Hallenverbot bekommt, dann gilt das immer, auch wenn er als Spieler in die Halle müsste. Das Strafrecht bzw. Bundesrecht ist immer wichtiger als die Regeln eines Sportverbandes.
Ein LKW-Fahrer, der besoffen mit seinem Privat-PKW unterwegs ist und deswegen seinen Führerschein abgeben muss, kann auch nicht am nächsten Tag wieder LKW fahren. -
mMn: wenn ein Spieler in welcher Funktion auch immer (Zuschauer, Schiris, Putzfrau) aufgrund einer strafrechtlichen Entscheidung Hallenverbot bekommt, dann gilt das immer, auch wenn er als Spieler in die Halle müsste. Das Strafrecht bzw. Bundesrecht ist immer wichtiger als die Regeln eines Sportverbandes.
Ein LKW-Fahrer, der besoffen mit seinem Privat-PKW unterwegs ist und deswegen seinen Führerschein abgeben muss, kann auch nicht am nächsten Tag wieder LKW fahren.Selten so gelacht. Auf Grund welcher strafrechtlichen Entscheidung soll denn ein Hallenverbot erhalten? Okay, vielleicht in Russland oder Uganda mag das möglich sein strafrechtlich kann der Richter den Spieler ins Gefängnis sperren (zumindest den juristischen Grund liefern, die Vollziehung ist Sache der Strafvollstreckung) der Vergleich mit dem Führerschein hinkt gewaltig, denn Fahrerlaubnisentzug oder Fahrverbot sind gesetzlich normierte Sanktionsmöglichkeiten.
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Da kommt mir noch eine Ausnahme. Wenn eine Person trotz hausverbots sich nicht daran hält, kann man eine richterliche Verfügung erwirken. Die gilt dann für die Person auch, wenn sie/er als Spieler eigentlich das Recht hätte die Halle zu betreten. Denn dann wäre die Person per richterlichen Beschluss dazu verpflichtet sich von der Halle fernzuhalten. Das ist dann etwas anderes als ein privat ausgesprochenes Hausverbot.
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Es ist ja auch ein Unterschied, was passiert ist. Wenn der spielende Zuschauer dei 24 Sekunden-Uhr mutwillig beschädigt, dann kann er wegen Sachbeschädigung angezeigt werden und muss Schadensersatz leisten. Das ist sicher eine völlig bescheuerte Aktion. Wenn er dagegen mit einem Messer auf jemand losgeht und deshalb u.a. Hausverbot bekommt, dann muss man auch fragen dürfen, wie “sein” Verein es noch verantworten kann, diesen Spieler (dort) überhaupt noch spielen lassen zu wollen. Messer sei jetzt nur mal als Exrembeispiel genannt.
Da die Sportverbände ja immer extrem auf (sport)juristische Autonomie pochen (deshalb ist ja auch das Urteil zur abgewiesenen Pechstein-Klage mit so viel Sprengstoff versehen), kann ich mir schon gut vorstellen, dass der Verband sagt, wenn du an unserem Wettbewerb teilnimmst, musst du jedem spiel- und einsatzberechtigtem Mannschaftsmitglied das Betreten der Halle und die Mitwirkung beim Spiel ermöglichen, sonst wird das Spiel gegen dich gewertet.
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Da kommt mir noch eine Ausnahme. Wenn eine Person trotz hausverbots sich nicht daran hält, kann man eine richterliche Verfügung erwirken. Die gilt dann für die Person auch, wenn sie/er als Spieler eigentlich das Recht hätte die Halle zu betreten. Denn dann wäre die Person per richterlichen Beschluss dazu verpflichtet sich von der Halle fernzuhalten. Das ist dann etwas anderes als ein privat ausgesprochenes Hausverbot.
Das hat aber mit Strafrecht nichts zu tun. Das ist ein Platzverweis mit ggf. Annäherungsverbot.
Für die ganz Phantasiereichen: Spieler A von Verein A ist einer eingetragenen Lebensgemeinschaft mit Spieler B von Verein B. A ist ein notorischer Schläger und verübt häusliche Gewalt gegen B. B sucht gerichtliche Hilfe und erwirkt einen Wohnungsverweis gegen A mit Annäherungsverbot. Verein A hat ein Auswärtsspiel bei Verein B. A darf sich B nicht nach 50m nähern und muss bei zufälligem Nähern sofort den Abstand wiederherstellen.
Für so einen Fall haben nicht die Vereine das Problem, sondern A, weil für diesen persönliche Folgen (Strafbarkeit) daran geknüpft sind. Dem liegt aber kein Hausverbot zu Grunde, von daher spielt das für die Vereine, v.a. den Heimverein B gar keine Rolle. Der Verein muss Spieler A rein lassen. Sinnvollerweise bleibt A dann von sich aus zu Hause. Verein A sollte sich dann fragen, ob es einen Spieler beschäftigen will, der wegen häuslicher Gewalt nen Wohnungsverweis kassiert hat.
Das dürfte alles aber ein recht unwahrscheinliches Szenario sein, oder?
Danke bemha, hatte im zweiten Absatz in der Tat die Rollen vertauscht
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Da kommt mir noch eine Ausnahme. Wenn eine Person trotz hausverbots sich nicht daran hält, kann man eine richterliche Verfügung erwirken. Die gilt dann für die Person auch, wenn sie/er als Spieler eigentlich das Recht hätte die Halle zu betreten. Denn dann wäre die Person per richterlichen Beschluss dazu verpflichtet sich von der Halle fernzuhalten. Das ist dann etwas anderes als ein privat ausgesprochenes Hausverbot.
Wobei in diesen Fall noch zu klären wäre, ob der Heimverein eine geeignete Spielstätte auftreiben muss bei den der Spieler mitwirken kann. Denn ansonsten wäre dies ja eine generelle Sperre, und Hausverbote sind ja keine offizielle Strafe sondern eine Betreiber entscheidung(auch wenn er sie gerichtlich durchsetzen kann).
Ich find den hier durchgespielten Fall zumindest sehr intressant
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Ich find den hier durchgespielten Fall zumindest sehr intressant
_Der Fall mag tatsächlich interessant sein, aber dazu bitte einen neuen Thread aufmachen. Ihr seid hier sowas von Off-Topic
MfG M_o_D_
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@vanillacoke: Interssante heransgehensweise. Natürlich auch völlig korrekt.
Wichtig ist in diesem Fall, wer das Lokalverbot ausgesprochen hat. Das vergaß ich zu erwähnen. Wenn die Bude vermietet wird, gibt der Besitzer das Hausrecht für diesen Zeitpunkt an den Mieter über.
Ergo: Die Person mit Lokalverbot darf immer dann die Halle nicht betreten, wenn die Person, die es ausgesprochen hat, Hausrecht hat. (Mein Beispiel mit dem SUpermarkt passte ganz gut: Den markt darf er betreten, da Vermietet, aber das Einkaufszentrum nicht, da der Eigentümer dort Hausrecht hat. Ergo: Lieferanteneingang nutzen )
Beipsiel: Spieler A von Verein B schaut bei Verein C ein Spiel an zur Analyse, privat natürlich. Verein C wirft ihn raus und erteilt Hausverbot. Da Verein C Mieter der Halle war, darf er das problemlos.
Ergebnis: Spielt Verein B bei C, darf A die Bude nicht betreten, da Verein C Hausrecht hat. Zumindest nach Rechtslage.Ich habe Zweifel, dass irgendein Sportrecht über dem BGB steht!
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