Neue Ausländerregelung in den Regionalligen ab 2010/2011
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@Whisky: Du wirst sicher noch vor den Schulferien wissen, wie es weitergeht.
Das kann ja sein, ist aber garnicht das Ding. Die Art und Weise ist das Problem. Solch eine Regelung braucht eine Vorlaufzeit von 1-2 Jahren. Jeder kann sich darauf einstellen, so nicht. Wenn jetzt Panik gemacht wird, der eine Verein reagiert und vielleicht schon geschlossene Verträge annulliert, bin ich mal gespannt ob die Verbände die möglichen Schadenersatzklagen übernehmen.
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Der Antrag des DBB Präsidiums war doch allen LV bekannt. Außerdem hätte wohl auch Allen klar sein müssen, dass die bisherige Regelung der 1. RL nach der immer wieder geäußerten offiziellen Meinung nicht das Ende der Fahnenstange sein konnte.
Und die erforderlichen Fristen sind alle eingehalten worden. Ob man die für zu kurz erachtet, steht auf einem anderen Blatt.
Außerdem, welcher RL Verein hat denn jetzt schon Ausländer verpflichtet? Ungeachtet der Tatsache, dass dieses rechtlich gar nicht möglich ist, womit sich Schadenersatzklagen in Rauch auflösen. -
Warum ist das rechtlich nicht möglich?
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Habe ich mich auch gefragt aber das wird man ja sehen.
Warum man keinen Vorvertrag abschließen kann, oder einen Vertrag der ab September läuft jetzt schriftlich fixieren kann, erschließt sich mir auch nicht. Sollte dieser Vertrag auf Grund der neuen Regelungen hinfällig sein, muss der Verein im Zweifel zahlen, also wird man versuchen sich das zur Not bei den Verbänden wiederzuholen. Zwischen die Verbände wussten bescheid und die Vereine wussten bescheid ist ja ein gewisser Unterschied zu sehen.
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Bei den von Euch angeführten Vertragsspielern handelt es sich doch fast asschließlich um Überseeimporte oder Osteuropäer (also nicht EU). Die brauchen hier eine Aufenthaltserlaubnis und dafür wiederum eine Arbeitserlaubnis. Eine Arbeitserlaubnis als Profi-BBaller wird aber für RL nicht erteilt und ist darüberhinaus m. W. an einen Mindestverdienst (50% der BBMG RV = 2.750,- p.M.) geknüpft. Alle Amis (u.ä.) in der RL haben also keinen rechtlichen Status als Profispieler. Sollte der Verein dennoch einen Vertrag als Spieler abgeschlossen haben, kann er sich darauf nicht berufen, den dafür gibt es halt keine Arbeitserlaubnis und der Spieler wäre illegal hier (= strafbewährte Handlung). Daher wird der Ami ja auch i.d.R. für eine andere Tätigkeit eingestellt damit er eine Aufenthalsgenehmigung erhält. Diese andere Tätigkeit ist aber von der Spielordnung nicht betroffen, kann also weiterhin ausgeführt werden (mithin kein Schaden für den Verein).
Um es auch gleich zu sagen, er kann nicht für eine Tätigkeit die Aufenthaltserlaubnis bekommen und dann legal eine zweite (Spielertätigkeit) aufnehmen. Dafür wäre wieder eine Erlaubnis erforderlich.
Insofern kann es in der RL keine legalen Profibasketballer aus USA geben. Damit dürfte das Thema dann wohl erledigt sein. -
Insofern kann es in der RL keine legalen Profibasketballer aus USA geben. Damit dürfte das Thema dann wohl erledigt sein.
Dann lies dir mal kurz die Regionalliga-Statistiken durch, wer da die Scorer-Listen anführt … alles Illegale … mit Sicherheit nicht
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Osteuropäer und nicht EU ist eine interessante Einschätzung schließlich weitet sich die EU ja in Richtung Osten doch ein bißchen aus (auch wenn es Übergangsfristen was die Arbeitserlaubnis angeht gibt, die zum Teil aber auch schon ausgelaufen sind).
Weiterer Punkt ist ja was macht man mit einem sagen wir Spanier der hier spielen will, ich bin der Meinung das EU Rechtlich die Sache zumindest fragwürdig ist. Ich schätze aber die Verbände sind gewappnet, notfalls wird man auch einen Prozess überstehen, oder vorher einknicken.
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Dann lies dir mal kurz die Regionalliga-Statistiken durch, wer da die Scorer-Listen anführt … alles Illegale … mit Sicherheit nicht
Nicht Illegale, nur nicht mit einer Arbeitserlaubnis als Spieler. Und diese erlaubten Tätigkeiten schränkt der DBB nicht ein. Damit kann kein Verein Schadenersatz fordern. Mehr habe ich nicht sagen wollen.
Es gibt sicher auch Illegale. Aber wenn sich von denen mal einer ernsthaft verletzt, dann möchte ich nicht der verantwortliche Vereinsvorstand sein und diese Vereine wären für mich auch nicht schützenswert.Das die Regelung EU-rechtlich mehr als auf dünnem Eis steht, ist ein ganz anderes Thema. Deshalb sage ich ja, abwarten und Tee trinken.
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Eine Arbeitserlaubnis als Profi-BBaller wird aber für RL nicht erteilt und ist darüberhinaus m. W. an einen Mindestverdienst (50% der BBMG RV = 2.750,- p.M.) geknüpft. Alle Amis (u.ä.) in der RL haben also keinen rechtlichen Status als Profispieler. Insofern kann es in der RL keine legalen Profibasketballer aus USA geben. Damit dürfte das Thema dann wohl erledigt sein.
Sorry, aber das ist absolut falsch !!!
DA zu § 7 BeschV (Punkt 2.7.114):
" Staatsangehörige aus den in § 34 aufgeführten Staaten (Anm. : Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino sowie den Vereinigten Staaten von Amerika ) kann eine Zustimmung für eine Beschäftigung auch bei Amateurvereinen erteilt werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.
Bei der Prüfung der Arbeitsbedingungen ist vom ortsüblichen Lohn auszugehen. Es ist nicht das für Berufssportler und -trainer festgelegte Gehalt in Höhe von mindestens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde zu legen."
Also nichts mit “alles illegal oder ohne Arbeitserlaubnis”
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" Staatsangehörige aus den in § 34 aufgeführten Staaten (Anm. : Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino sowie den Vereinigten Staaten von Amerika ) kann eine Zustimmung für eine Beschäftigung auch bei Amateurvereinen erteilt werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.
Endlich mal ein Fachmann. Habe aber auch nie behauptet, es gäbe keine Arbeitserlaubnis bei einem Amateurverein. Nur, kann man bei einem Amateurverein eine Arbeitserlaubnis als Profisportler erhalten? Und das geht nämlich nicht. Und der ortsübliche Lohn gilt, siehe deine eigenen Ausführungen, auch nur für eine Tätigkeit als Nicht-Profi.
De facto kriegen alle Amis ihr Geld für`s Spielen. Offiziell sind sie aber (um die Genehmigungen zu bekommen) anderweitig beschäftigt und spielen in ihrer Freizeit. Dagegen ist prinzipiell auch nichts einzuwenden, wenn die dann korrekt angemeldet, versteuert werden und versichert sind.
Da sie nicht offizielle Profis sind, wird ihr Arbeitsverhältnis durch die Spielordnung nicht berührt. Wenn sie dann, weil der DBB ihr Hobby einschränkt, ihren offiziellen Job hinschmeißen, kann man daraus keinen Schadenersatzanspruch ableiten.Außerdem ist der Beschluss fristgerecht ergangen. Wer vor Ablauf möglicher Fristen für Änderungen im Vertrauen auf Weiterbesstand alter Regelungen schon Verträge abschließt, tut dies auf eigenes Risiko. Ob man die Informationspolitik für gut und richtig hält, würde in einem Gerichtsverfahren nicht beurteilt.
Aber wozu aufregen, einfach abwarten.
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@ CharleB
Die von mir zitierte Regelung gilt für Berufssportler und -Trainer, kannst ja mal die Suchmaschine bemühenIst ja explizit im Gesetzestext erwähnt, dass es eine Arbeitsgenehmigung auch in Amateurvereinen gibt.
Die Amerikaner werden (und wurden ) somit auch in der RL ganz offiziell als Berufssportler eingestellt und erhalten einen dementsprechenden Aufenthaltstitel. -
Endlich mal ein Fachmann.
Stimmt. Biker hat sich korrekt zur Rechtslage geäußert und Dir zurecht widersprochen.
Nur, kann man bei einem Amateurverein eine Arbeitserlaubnis als Profisportler erhalten? Und das geht nämlich nicht.
Viele Dutzende ausgestellte Aufenthaltstitel für Zweitliga- und Regionalligaverine sprechen eine andere Sprache. Irren sich alle Ausländerämter oder ist Deine Ansicht falsch?
Und der ortsübliche Lohn gilt, siehe deine eigenen Ausführungen, auch nur für eine Tätigkeit als Nicht-Profi.
Der ortsübliche Lohn gilt für die Tätigkeit, für die der Aufenthaltstitel beantragt/genehmigt wird. Im Regelfall ist das “Basketballspieler beim Verein xy”. Das steht dann auch so in den AT. Ich habe auch schon AT gesehen, in denen “Tätigkeit als Profi-basketballspieler” stand.
Offiziell sind sie aber (um die Genehmigungen zu bekommen) anderweitig beschäftigt und spielen in ihrer Freizeit.
Nein, definitiv nicht. Deine Aussage gilt höchstens für einige schwarze Schafe. Sollte ein Verein das so lösen, dann nur, weil er fürchterlich schlecht beraten wurde. Die Wahrheit (= US-Spieler ist als Profi beschäftigt) gegenüber den Ämter kommt deshalb gut, weil sie zu sauberen Aufenthaltstiteln führt.
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Nun, die Aufenthalrtsregelungen ändern sich dauernd und ich will jetzt den Fachleuten nicht widersprechen. Insofern mag es dann durchaus gültige AT geben. Da muss ich dann wohl neue Erkenntnisse respektieren.
Die eigentliche Frage war aber doch, ob Schadenersatz geltend gemacht werden kann. Da bin ich der Meinung, die Regelung wurde vor Fristablauf getroffen und damit gibt es keine Grundlage für Schadenersatz. Ich muss als Verein halt diesen Termin abwarten, bevor ich mir sicher sein kann und Verträge schließe.
Und noch mal, die Regelung ist so EU-rechtswidrig und wird kaum bis zur Saison halten.
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@ CharlesB
OK, dann sind wir uns ja einig.Und noch mal, die Regelung ist so EU-rechtswidrig und wird kaum bis zur Saison halten.
Diese Diskussion hatten wir letztes Jahr auch schon; Schadensersatz finde ich ebenfalls nonsense. Ich habe die gleiche Meinung speziell bezüglich der Beschränkung von EU-Bürgern wie Du. Ich hätte die Klage über das AGG hergeleitet (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder auch “Antidiskriminierungsgesetz”) und bin nach wie vor der Meinung, dass bei einer Klage durchaus Erfolgschancen bestünden.
Aber bisher hat noch niemand den Klageweg auf sich genommen und solange wird sich nichts an der bisherigen Regelung tun……
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Diese Diskussion hatten wir letztes Jahr auch schon; Schadensersatz finde ich ebenfalls nonsense. Ich habe die gleiche Meinung speziell bezüglich der Beschränkung von EU-Bürgern wie Du. Ich hätte die Klage über das AGG hergeleitet (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder auch “Antidiskriminierungsgesetz”) und bin nach wie vor der Meinung, dass bei einer Klage durchaus Erfolgschancen bestünden.
Aber bisher hat noch niemand den Klageweg auf sich genommen und solange wird sich nichts an der bisherigen Regelung tun……
Es hat diesbezüglich von einem Funktionär mal die (sinngemäße) Aussage gegeben: “Das ist uns durchaus bewusst, nur soll doch dann erstmal jemand vor dem EuGH klagen.”
Ob dies für eine Anstellung als Profi in der deutschen Regionalliga in Kauf genommen wird, muss man wirklich bezweifeln. -
AGG ist wirkungslos, da es in diesem Gesetz keinen Schutz vor Diskriminierung der Nationalität oder auch des Wohnortes gibt. Es gibt “nur” Schutz für Ethnien (einzige was man grob jetzt dem Bereich einordnen kann). Dann muß aber klar nachgewiesen sein, dass die Ethnie der Grund für die Diskriminierung war.
Sonst wären ja auch Asylgesetz usw. alle ziemlich sinnlos, wenn man dort formal Nicht-EU-Ausländer nicht rechtlich diskriminieren kann.Es gab auch vor kurzem z.B. ein witzig anhörendes Urteil, bei dem eine Frau mit einer Klage gescheitert ist, in der sie nachweisen konnte, dass ihre Bewerbung abgelehnt wurde, weil sie “Ossi” ist. Ossi ist aber keine ethnische Herkunft, sondern nur eine geographische Herkunft/Wohnort und damit keine geschützte Eigenschaft.
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Als einer, der bei der Abstimmung dabei war, sehe ich den Diskussionsprozess des Bundestages auch hier in diesem Forum reflektiert - leider: Es geht um Rechtsvorschriften, Paragraphen, aber nicht um den Kern: Sollen in den Regionalligen mehr Spieler mit deutschem Pass spielen oder nicht?
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@sesim + jochensge
Bevor ich die europäischen Gerichte bemühen würde (mit dementsprechendem Aufwand) würde ich es mit unseren eigenen Bundesgesetzen versuchen. Da kam mir das AGG in den Sinn, auch wennn da nicht wortwörtlich die Nationalität oder Staatsbürgerschaft gelistet ist; deshalb ja auch mein Ansatz mit dem “herleiten”.
In der Rechtsprechung ist vieles möglich, auch wenn es im Gesetzestext explizit so nicht geschrieben steht.Falls da nichts zu machen ist bleibt noch immer der Gang zum EuGH.
Ich persönlich fände es als fairste Lösung, wenn dann eine Einschränkung unbedingt sein muss, diese Begrenzung nur auf neu zuziehende Spieler zu beschränken. Wer hier schon viele Jahre lebt oder sogar hier geboren ist, muss meiner Meinung nach auch ausserhalb des Jugendbereiches innerhalb seiner Mannschaft spielberechtigt sein. “Du darfst hier nicht spielen, Du bist kein Deutscher” ist für mich ein absolutes No Go!!!
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Als einer, der bei der Abstimmung dabei war, sehe ich den Diskussionsprozess des Bundestages auch hier in diesem Forum reflektiert - leider: Es geht um Rechtsvorschriften, Paragraphen, aber nicht um den Kern: Sollen in den Regionalligen mehr Spieler mit deutschem Pass spielen oder nicht?
Vielleicht auch um die Frage, sollen in den Regionalligen bezahlte Spieler spielen … Nun, vielleicht entscheidet die Entwicklung der Wirtschaft in den nächsten Jahren diese Frage.
Neugierig bin ich auch, welche Folgen die Festlegung der ARGE RL-SO in ihrer Ausschreibung 2009/10 haben wird:
C.3 (4) Ab der Saison 2010/2011 sind in der 2. Regionalliga Herren drei Ausländer spielberechtigt. Spieler, die einen ununterbrochenen Aufenthalt in dfer Bundesrepublik Deutschland von mindestens 5 Jahren nachweisen können, zählen nicht als Ausländer. Jugendliche, einschließlich U 20 sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wenig professionell, wie unsere diversen Gremien Jahr für Jahr durch Schnellschüsse immer wieder Verwirrung und Unklarheit stiften können. Die Verantwortlichen sollten besser einmal zwei Jahre lang eine Mini - Mannschaft trainieren …
Einer, der das unartikulierte Geschrei nach ‘Professionalisierung’ schon gar nicht mehr hören kann.
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Als einer, der bei der Abstimmung dabei war, sehe ich den Diskussionsprozess des Bundestages auch hier in diesem Forum reflektiert - leider: Es geht um Rechtsvorschriften, Paragraphen, aber nicht um den Kern: Sollen in den Regionalligen mehr Spieler mit deutschem Pass spielen oder nicht?
Diese Frage ist für mich schnell beantwortet : Ja, das wäre schön; aber nicht um jeden Preis!!
Wenn ich die Wahl zwischen zwei Spielern hätte, die beide hier geboren sind oder schon lange hier leben, ist für mich nicht der Ausweis, sondern die Qualität des Spielers maßgeblich; nichts anderes. -
Als einer, der bei der Abstimmung dabei war, sehe ich den Diskussionsprozess des Bundestages auch hier in diesem Forum reflektiert - leider: Es geht um Rechtsvorschriften, Paragraphen, aber nicht um den Kern: Sollen in den Regionalligen mehr Spieler mit deutschem Pass spielen oder nicht?
Gegenfrage: Wozu?
Was unterscheidet einen 19jährigen Deutschen von einem 20jährigen Türken* , die seid 20 Jahren Tür an Tür leben? Und was unterscheidet beide von dem 35jährigen Deutschen, der vor 15 Jahren auf die andere Straßenseite gezogen ist?Die einzige Sache ist doch, dass der 19jährige Deutsche eventuell noch interessant für die Pro-Ligen oder die BBL sein könnte. Ansonsten sind alle drei in gleicher Weise schützenswert. Sie leben hier, zahlen hier ggf. Steuern und gehen gemeinsam ihrem Hobby nach. Der Türke ist vielleicht sogar besser als der junge Deutsche, aber darf jetzt nur noch Oberliga spielen, was natürlich für einen jungen möglicherweise erfolgshungrigen Spieler erstrebenswert ist und die Motivation auf Dauer beim Basketball zu bleiben fundamental steigert. Es tut mir leid, aber es diese Regelung ist unsinnig. Wenn, dann hätte man eine Regelung gegen Profis in diesen Ligen bzw. Ausländer, die nur für das Spielen hier herkommen finden sollen. Aber für den Basketball bei uns und hochgegriffen auch für die Gesellschaft (Stichwort Integration) gibt es keinen Grund den Deutschen zu bevorzugen. In dieser Form sehe ich durchaus das AGG betroffen (jedenfalls sollte es m.E. so sein, ich bin kein Jurist). Der oben erwähnte 20jährige Türke wird allein aufgrund seiner Herkunft bzw. der Herkunft seiner Eltern diskriminiert. Und nein, dieser Türke hindert den jungen Deutschen nicht mehr daran in der Regionalliga zu spielen, als der ebenso oben erwähnte 35jährige Deutsche, und ich kann auch keinen Grund erkennen, warum ich es besser finden sollte den 35jährigen in der Regionalliga zu sehen anstelle des Türken. OK, vielleicht finde ich den 35jährigen als Person sympatischer, aber das kann auch anders herum sein.* Da könnte auch Grieche, Italiener, Brasilianer, Japaner, Finne oder sonst ein Ausländer stehen können.
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Als einer, der bei der Abstimmung dabei war, sehe ich den Diskussionsprozess des Bundestages auch hier in diesem Forum reflektiert - leider: Es geht um Rechtsvorschriften, Paragraphen, aber nicht um den Kern: Sollen in den Regionalligen mehr Spieler mit deutschem Pass spielen oder nicht?
Natürlich sollten mehr Deutsche spielen, das wäre auf Dauer -nicht kurzfristig- auch dem Leistungsniveau des deutschen BB zuträglich. Jetzt ist es zu einfach, sich den Erfolg zu kaufen.
Die Paragraphen sind aber nun mal da, d.h. wir müssen eine Lösung finden, die auch rechtlich hält. Nicht jeder Wunsch kann in Erfüllung gehen, aber wir sollten versuchen das Beste heraus zu holen, ohne dabei jeden auszuschließen. Die Gruppen, die Probleme darstellen, müssen beschränkt werden, die anderen nicht. Von daher ist der jetzt getroffene Beschluss (vor allem nach der Vorgeschichte) nicht nachvollziehbar.
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Im Thread “1. Regionalliga West” berichtet User Diggensack, dass der TV Werne ein Normenkontrollverfahren gegen die neue Ausländerregelung eingeleitet hat.
@846913:[…]
Normenkontrollverfahren gegen DBB-SO § 8.4Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte Sie kurz darüber informieren, dass uns der DBB mitgeteilt hat, dass ein Erstregionalligist aus NRW (TV Werne 03 BB) beim DBB-Rechtsausschuss gegen die jüngst beschlossene Regelung zum Einsatz von Ausländer in Spielen der Regionalligen ein Normenkontrollverfahren in Gang gesetzt hat.
Beantragt wurde
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die auf dem Bundestag am 30.Mai 2010 beschlossen Fassung von § 8.4 DBB-SO für nichtig zu erklären,
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die vorherige Fassung von § 8.4 DBB-SO für nichtig zu erklären.
Gleichzeitig wurde beantragt, im Wege der einstweiligen Anordnung , die Bestimmungen des § 8.4 DBB-SO sowohl in der neuen wie auch in der alten Fassung auszusetzen.
[…]
Gibt es noch andere User die das bestätigen können?
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Wenn eine Ausländerbeschränkung rechtlich nicht möglich ist, dann geht auch eine Deutschenregelung wie in der PRO A+B nicht. Dieses ist schließlich die Beschränkung von hinten. Wenn mindestens 3 Deutsche auf dem Feld stehen, dann ist damit ja die Anzahl der Ausländer auf max. 9 beschränkt.
Da die Beschränkung dem Grunde nach (unabhängig von der Zahl) abgebügelt wurde, ist logischerweise auch diese Regel hinfällig. Es muss halt nur einer dagegen klagen. -
Wenn eine Ausländerbeschränkung rechtlich nicht möglich ist, dann geht auch eine Deutschenregelung wie in der PRO A+B nicht. Dieses ist schließlich die Beschränkung von hinten.
Auch wenn diese Rechtsmaterie noch recht jung ist, so widerlegen die bisherigen Entscheidungen Deine hier vertretene Ansicht.
Es macht rechtlich einen erheblichen Unterschied, ob man eine Negativ-Regelung (höchstens x Ausländer) oder eine Positiv-Regelung (mindestens x Deutsche) einführt.
Negativ-Regelungen sind rechtlich dann sehr bedenklich, wenn dadurch EU-Bürger anders als Deutsche behandelt werden. Die EU-Regelungen lassen solche Unterschiede für EU-Arbeitnehmer (= Profi-Basketballer) seit Bosman nicht mehr zu. Darüber hinaus gibt es eine neue Tendenz, dass die Gerichte aus der EU-Niederlassungsfreiheit ableiten, dass EU-Bürger auch im Freizeitbereich (= unbezahlte Basketballer) nicht schlechter gestellt werden dürfen als Inländer.
Positiv-Regelungen hingegen können dann einer gerichtlichen Überprüfung standhalten, wenn es für die Positiv-Regelung einen Sachgrund gibt, der die (angemessene!) Einschränkung des freien EU-Ausländer-Einsatzes rechtfertigt.
Da es im Sport - anders als bei anderen Berufsgruppen - Interessen gibt, bei denen die Nationalität eine Rolle spielt (z.B. Bildung von Nationalmannschaften), wird auch von Gerichten anerkannt (so wurde z.B. die Positiv-Regelung im österreichischen Eishockey überprüft und für europarechtlich unbedenklich befunden), dass im notwendigen Umfang junge (!) Inländer über Positiv-Regelungen begünstigt werden.
In einem konkreten Fall würde abgewogen, ob die getroffene Positiv-Regelung für den benannten Zweck geeignet ist, ob der benannte Zweck legitim ist und ob die Freizügigkeits-Rechte ausländischer EU-Bürger nicht unangemessen eingeschränkt würden. Die Tendenz scheint dahin zu gehen, dass nicht mehr als 50% der Plätze in einem Team durch eine Positiv-Regelung geschützt werden können.
Die Regelungen in ProA/ProB sind nicht zwingend europarechtswidrig. Bedenklich sind allerdings die 60%-Deutsche-auf-dem-Feld-Regelung in der ProB (Quote möglicherweise zu hoch) sowie dass die Regelung für jeden Deutschen (der Zweck “Talent-Ausbildung für Nationalteam” dürfte für die Altersgruppe Ü24 nicht gegeben sein) gilt.
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Auch wenn diese Rechtsmaterie noch recht jung ist, so widerlegen die bisherigen Entscheidungen Deine hier vertretene Ansicht.
Kennst Du denn die Entscheidung? Nicht die zum österreichischen Eishockey, sondern die zur Ausländerbeschränkung in der 2. Basketball Regionalliga.
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Auch wenn diese Rechtsmaterie noch recht jung ist, so widerlegen die bisherigen Entscheidungen Deine hier vertretene Ansicht.
Kennst Du denn die Entscheidung? Nicht die zum österreichischen Eishockey, sondern die zur Ausländerbeschränkung in der 2. Basketball Regionalliga.
Ja. Ich kenne die 27 Seiten des WBV-RA und die 26 Seiten des DBB-RA in dieser Sache. Warum fragst Du?
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Weil ich Deine Einschätzung für gewagt halte. Das Ding ist ja wegen EU-Rechtswidrigkeit baden gegangen, um Spielerzahlen ging es gar nicht. Insofern bin ich nicht der Meinung, eine Positivregelung würde funktionieren. Aber natürlich weiß man das vorher nie.
Einschränkung, negativ wie positiv, geht grundsätzlich immer. Sie muss nur gerechtfertigt sein. Dafür fehlen aber in der RL anscheinend die Gründe.
Aber warten wir doch jetzt erst mal diese Saison ab. -
Der Westen: Ausländerregel - Eine Frage des Passes
Der Wunsch der Werner: keine Ausländerbeschränkung in keiner Liga. Jens König, Wernes Sportlicher Leiter erklärt die Beweggründe. „So eine Beschränkung ist einfach nicht zulässig. Sie verstößt gegen geltendes Europarecht und gegen die Freizügigkeit in Europa. Nur zwei Ausländer im Team, dass passt einfach nicht in die Zeit.“
Dass die Verantwortlichen beim DBB die Beschränkung wollen, weil sie befürchten, dass junge deutsche Spieler keine Einsatzeiten bekommen, auch das lässt König nicht gelten. „Dass in der 2. Bundesliga pro B und Pro A Spieler für die Nationalmannschaften ausgebildet werden, verstehe ich. Aber doch nicht in der Regionalliga oder gar in der Landesliga. Es ist doch eher so, dass durch die Ausländerbeschränkung die besseren deutschen Spieler teurer werden. Auch dem könnte man durch den Wegfall der Beschränkung einen Riegel vorschieben.“
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Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage zu nicht EU/EWR oder Amis. Wie sieht es mit Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung eines Spielers des ehemaligen Jugoslawien aus? Ich weiß das die ein Visum brauchen, wenn sie länger als drei Monate in Duetschland sein und auch arbeiten wollen. Was müssen diese verdienen? Muss nur Kosten dekend geplant werden oder geht es hier nach Beitragsbemessungsgränze?
Und wusste ihr, dass in der polnischen Ligen unter der 1. Liga keine Ausländer spielen dürfen und mindesten zwei unter 20 Jahren auf dem Platz stehen müssen? Da ticken die Uhren ganz anders. Hat man auch bei der U 17 WM gesehen, leider hat es gegen die USA nicht gereicht.
Ich denk wir müssen alles dafür tun, um unseren Nachwuchs zu fördern und wenn man alle Spieler die aus dem Ausland zum spielen kommen ausschießt in den Amateurligen.
Ein spieler der sein genzes Leben in Deutschland verbringt, kann auch für die Deutsche Nationalmannschaft spielen, da die sportlich Landeszugehörigkeit sich nicht zwingen nach der Herkunftsnationalität richtet - Stichwort Doppeltestaatsangehörigkeit. -
Was mir noch zu Herrn Jens König einfällt: Wenn wir in den Regionalligen nur Spieler einsetzten würden die in Deutschland aufgewachsen oder aufgewachsen sind, würde durch das größere Angebot an Deutschen Spielern der Preis wieder sinken. Vielleicht sink dann auch das Level der Ligen für einige Zeit, aber es würde eine Verbesserung nachsich ziehen die nachhaltiger ist.
Eine einfache Rechnung: Nimmt eine bestimmte Güterart vom Markt und substituiert diese durch eine andere steigen die Kosten nicht. Geld das man vorher in z. B. Amis gesteckt hat kommt den einheimischen Spielern zu Gute. Dies kann dazu führen, dass sich mehr jung Spieler dazu entscheiden noch mehr in ihre Basketballlaufbahn zu investieren.Ob die ganze Beschrenkung in die Zeit passt oder nicht, ist eine sehr interessante Frage. Er meint sicher, dass es nicht in unsere multikulturelle Gesellschaft passt.
Ich sehe es ehr so; wir sollten aus unserem multikulturellen Pool, den wir innerhalb Deutschlands haben, die Spielstärke schöpfen und uns nicht aus Übersee etwas dazu holen, was durch seinen temporären Aufenthalts, uns sicher nicht so stark bereichern kann, wie Jemand der sein Leben lang unsere Gesellschaft beeinflusst. Denn hebt man die Beschrenkung auf, würden Spieler aus Deutschland ausgeschlossen werden, wie zum Beispiel in der BBL. Wenn es dort keine Beschrenkungen geben würde, würden sicher einige Teams keinen Spieler aus Deutschland in ihren Reihen haben. Und das nur, um Erfolg zu haben. Dies wäre in den unteren Ligen vertal. Es könnte unsere Vereinskultur zerstören. Wenn ich Spieler kaufe, brauche ich keine auszubilden. -
Denn hebt man die Beschrenkung auf, würden Spieler aus Deutschland ausgeschlossen werden, wie zum Beispiel in der BBL. Wenn es dort keine Beschrenkungen geben würde, würden sicher einige Teams keinen Spieler aus Deutschland in ihren Reihen haben. Und das nur, um Erfolg zu haben.
Verstehen muss ich das jetzt nicht, oder? Zuerst spichst Du von keiner Beschränkung in der BBL, dann wieder doch. Also, in der BBL gibt es keine Beschränkung. Deswegen spielen da ja so viele drittklassige Amis. Die Regelung, dass 4 oder 5 Deutsche auf dem SBB stehen müssen, ist ja wohl keine echte Beschränkung.
Ansonsten sind ja die volkswirtschaftlichen Ausführungen ganz nett, aber ob das System immer so einfach funktioniert steht auf einem anderen Blatt. Ich glaube nicht, dass die deutschen Spieler billiger würden, wenn es keine Amis u.ä. gäbe. Die Ansprüche der deutschen Spieler sind einfach höher.
Und wen interessiert, was in Polen (oder anderswo) praktiziert wird? Es gibt einen alten Juristensatz, der lautet: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Vereinfacht: wenn es die Polen falsch machen, können wir uns noch lange nicht darauf berufen.
Ich mach das Fass jetzt mal anders auf, nämlich von der richtigen Seite. Die Frage ist doch, was wollen wir. Und da sich alle einig sind, dass es um Nachwuchsförderung geht, sollte man die Regelung auch dafür passend machen. Da spielt die Ausländerbeschränkung aber nur noch die zweite oder dritte Geige. Oder trägt ein abgehalfteter Bundesligaprofi, den ich statt eines jungen Amis in mein RL-Team hole, zur Nachwuchsförderung bei? Da dürfte der Ami wohl sogar besser geeignet sein junge einheimische Spieler nach vorne zu bringen.
Die Regelung müsste demnach grundsätzlich vorsehen, eine bestimmte Anzahl von z.B. U24 Spielern pro Spiel einzusetzen. Nur solch eine Regelung verdient das Attribut Nachwuchsförderung.
Das man daneben eine rechtliche zulässige Ausländerbeschränkung (wie z.B. max. 2 Nicht-EU Bürger) einführt, mag sinnvoll und auch unterstützend sein, mehr aber nicht. -
Ich mach das Fass jetzt mal anders auf, nämlich von der richtigen Seite. Die Frage ist doch, was wollen wir. Und da sich alle einig sind, dass es um Nachwuchsförderung geht, sollte man die Regelung auch dafür passend machen. Da spielt die Ausländerbeschränkung aber nur noch die zweite oder dritte Geige. Oder trägt ein abgehalfteter Bundesligaprofi, den ich statt eines jungen Amis in mein RL-Team hole, zur Nachwuchsförderung bei? Da dürfte der Ami wohl sogar besser geeignet sein junge einheimische Spieler nach vorne zu bringen.
Die Regelung müsste demnach grundsätzlich vorsehen, eine bestimmte Anzahl von z.B. U24 Spielern pro Spiel einzusetzen. Nur solch eine Regelung verdient das Attribut Nachwuchsförderung.
Das man daneben eine rechtliche zulässige Ausländerbeschränkung (wie z.B. max. 2 Nicht-EU Bürger) einführt, mag sinnvoll und auch unterstützend sein, mehr aber nicht.Das ist mal wirklich ein guter Lösungsvorschlag.