Ausländerregel in der RL
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Na da unterschlägt Krusty tatsächlich ein paar Paragraphen vom Gesetz, ausgerechnet dann auch noch den entscheidenden. Krusty, hole doch bitte mal den Paragraphen hoch, wo das mit der Staatsangehörigkeit und der Religion beschrieben ist.
Und Krusty, du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass bei einer Klage der DBB irgendwelche Chancen hätte?? Amateurbereich hin oder her, hier wird den EU-Bürgern und den hier geborenen AJ-Ausländern bewusst ein Riegel vor die Nase gesetzt. Hier wird ganz streng zwischen Ausländern und Deutschen GETRENNT. Und das innerhalb der Europäischen Union - “VEREINTES EUROPA”. Wenn das die Amis auch machen würden wie der DBB das jetzt vor hat, dann dürfte ja auch keiner aus Ohio im Bundestaat Texas spielen. - Tolle Philosophie Krusty!
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ein besserer vergleich wäre es wenn eine stadt sagen würde, dass in einem bestimmten stadtteil keine ausländer wohnen dürfen.
wie soll denn “eine stadt” bestimmen, wer wo wohnen soll??? darüber entscheiden immer noch die vermieter! schlechtes beispiel…
somit ist die Regionalliga gleichzusetzen mit der Kreisliga (zumindest was das rechtliche angeht).
nochmal die frage: welches rechtliche? es gibt hier, meines wissens, keine rechtsgrundlage für eine klage!
und warum sollten kreis- und regionalliga das gleiche sein? in der KL dürfen beliebig viele mannschaften des selben vereins in einer liga spielen, in der RL max. 1!!! klagen? mit der begründung “ist doch dasselbe!”.ich glaube das es klar ist dass eine einschränkung in der kreisliga gegen gesetze verstößt. und regionalliga ist das gleiche
nein, das ist mir nicht klar! welches gesetz? und s.o.: RL ist nicht das gleiche!
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irgendwie drehen wir uns im kreis
auch wenn ihr es nicht verstehen wollt:
wenn du dagegen klagst, dann hebst du gleichzeitig alle ausländerbeschränkungen in allen ligen in jeder sportart auf. und wenn du noch vor ein EU gericht gehst, dann noch in ganz europa .
die bestehende ausländerregelung der 2. liga wurde auf die 1 regionalliga ausgedehnt, weil diese inzwischen keine reine amateurliga mehr ist.
warum hat also noch niemand den deutschen handballbund, den DFB, den deutschen volleyballbund verklagt, dass es eine ausländerbeschränkung in 1. / 2. / 3. Liga gibt (ja im fussball und handball gibts die auch in der 3. liga).
wie ich schon geschrieben habe wäre es sinnvoll in der RL die ausländerbeschränkung auf spieler zu beschränken die keinen aufenthaltstitel haben. aber ein rechtlicher anspruch besteht (vermutlich) nicht, da ich mir nicht vorstellen kann, dass noch niemand dagegen geklagt hätte so doch in ganz europa, in jeder sportart diese regelungen bestehen.
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@mighty: keine ahnung, welchen paragraphen du meinst. :-? aber ich habe den anwendungsbereich´ gepostet, da sollte ich also nicht unterschlagen haben…
nein, ich glaube, dass eine klage keine chance hätte! es fehlt, meines wissens, einfach die rechtsgrundlage für eine klage. zeig mir einen paragraphen, der das gegenteil belegt und ich lasse mich gerne überzeugen!
nochmal zu meinem standpunkt: ich finde die absicht löblich, aber die aktuelle regelung einfach nur schlecht umgesetzt! stichwort AJ. dafür müsste es sonderregelungen geben, dann kann ich damit leben.
ich pranger hier nur an, dass die meisten etwas von “klagen” schreiben, aber allem anschein nach noch nie einen gesetzestext in der hand hatten…usa und ohio/texas sind aufgrund der vergangenheit ein etwas anderes thema, das sich wohl kaum auf deutschland übertragen lässt. außerdem sind es doch beide rasse, auf die du anspielst, amerikaner.
@scoreman: das ist genau das, was ich meine!
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@ krusty:
Zuzugsbeschränkungen sind Sache der Gemeinden. Sie sind auch rechtlich zulässig, aber weitgehend wirkungslos.
In Berlin gab es über Jahre hinweg Zuzugsbeschränkungen für Ausländer (bestimmer Nationalitäten) in die damaligen Bezirke Wedding, Kreuzberg, Schöneberg und Neukölln, bzw. jeweils Teile davon. Das hat nur dazu geführt, dass die Betroffenen nur zu horrenden Summen Wohnraum in den anderen Bezirken bekamen, der tatsächliche Aufenthaltsort aber in den Verbotszonen lag.
Rechtsgrundlagen für Klagen gegen den DBB liegen nicht irgendwelchen Gleichstellungs- oder Antidiskriminierungsgesetzen, welche überwiegend den Geschäftsverkehr betreffen, nach deutschem Recht, sondern in dem dem deutschen recht weitgehend übergeordneten EU-Recht.
Nach geltenden EU-recht dürfen EU-Bürger eben nur sehr bedingt benachteiligt werden.
Auch der vielzitierte, aber hier bekanntermaßen nicht zutreffende Herr Bosman hat sich ja nicht auf belgisches oder französisches Recht berufen in seinem Klagewege, (er hat ja sogar gegen dieses damals geltende Recht in diesen Ländern geklagt!!!) sondern auf die Arbeitnehmerfreizügigkeitsregelungen aus europäischen Vereinbarungen.
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Nachtrag:
Es geht NICHT um Ausländerbeschränkungen an sich, die wird auch ein EUGH nicht einfach aus dem Wege räumen wollen.
Es geht schlicht um die AUSGESTALTUNG derselben!!!
Der DBB unterscheidet lediglich zwischen
Deutschen nach GG
und
ALLEN anderen Ausländern, gleich welchen Rechtsstatus sie im EU-Land jeweils haben.
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Change it, love it or leave it! Bla, bla, bla
Paragraf 1 in diesem unseren Land ist immer noch: Die Würde des Menschen ist unantastbar (oder so ähnlich).
Der “Kategorische Imperativ” lässt grüßen.
Vielleicht erlaubt uns der Admin einen “Protest-Forum/Thread” in dem wir uns in unserem Namen gegen diese Regelung auflehnen können. Wenn genug Stimmen zusammengekommen sind, schicken wir den kompletten Ausdruck an die drei heiligen Könige: DBB, BBL, Junge Liga. Volkes Stimme gegen die Herren in den Elfenbeintürmen.
Wir laden die Gipfelstürmer aus den Zentralen zum nächsten deutsch-kroatischen Volksfest ein und bitten um eine Gastvortrag zum Thema Ausländerbeschränkung im Basketball. Dürfte ja kein Problem sein.
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die bestehende ausländerregelung der 2. liga wurde auf die 1 regionalliga ausgedehnt, weil diese inzwischen keine reine amateurliga mehr ist.
also wenn diese liga keine amateuliga ist, dann ist es eine profiliga und somit gilt bosman…!
und damit darf man keine eu-ausländer einschränken -
On 2007-06-15 19:36, Krusty wrote:
dann klär mich doch bitte mal auf, auf welchen der folgenden anwendungspunkte man sich beziehen möchte. und nochmal: es geht um amateursport, nicht um profisport!!!Aber das mache ich doch gerne !!
Bitte das Gesetz komplett lesen !!!
Du darfst nicht nur im ersten Abschnitt nachschauen, der ja hauptsächlich das Arbeitsrecht behandelt; wegen Amateursport sollte man den Gesetzestext mal weiterlesen bis zum (hier zutreffenden!) zivilrechtlichen Teil!!! (hätte eigentlich klar sein sollen)
"Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die
typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder
2.
eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,ist unzulässig.
(2) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft ist darüber hinaus auch bei der Begründung, Durchführung und Beendigung sonstiger zivilrechtlicher Schuldverhältnisse im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 unzulässig."
"§ 21 Ansprüche
(1) 1Der Benachteiligte kann bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot unbeschadet weiterer Ansprüche die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. 2Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen."
Wurde zwar alles schon zigmal so runtergebetet, aber jetzt müsste es doch eigentlich endlich für jeden verständlich sein.
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On 2007-06-15 20:20, Krusty wrote:
@mighty: keine ahnung, welchen paragraphen du meinst. :-? aber ich habe den anwendungsbereich´ gepostet, da sollte ich also nicht unterschlagen haben…nein, ich glaube, dass eine klage keine chance hätte! es fehlt, meines wissens, einfach die rechtsgrundlage für eine klage. zeig mir einen paragraphen, der das gegenteil belegt und ich lasse mich gerne überzeugen!
Respekt! Biker war Erster, er hat es gefunden.
Es ist der § 19, dieser bezieht sich eben auf die Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Ist ja in unserem aktuellen Fall gegeben (Deutsche werden ganz klar von Ausländern getrennt), somit greift § 21 mit folgenden Ansprüchen: Der Benachteiligte kann bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot unbeschadet weiterer Ansprüche die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Man kann auf Unterlassung klagen!Hier ist also ein ganz klarer Fall gegeben, hier kann man zivilrechtlich klagen. Der DBB hätte NULL Chancen. Aber hier steckt das Problem wo anders, ihr wisst schon, die Eier…
nochmal zu meinem standpunkt: ich finde die absicht löblich, aber die aktuelle regelung einfach nur schlecht umgesetzt! stichwort AJ. dafür müsste es sonderregelungen geben, dann kann ich damit leben.
Meine Meinung! Da sind wir uns einig Krusty, darum geht es mir ja auch, es geht ja hier nur um die Art der Ausländerbeschränkung, die Regelung wurde schlecht umgesetzt. Die AJ-Ausländer wurden nicht berücksichtigt!
Ergo: Der Fall ist klar, dagegen kann man definitiv klagen! Die Idee vom DBB ist löblich und gut angedacht, die Regelung und die Art der Beschränkung jedoch wurde nur schlecht umgesetzt! Beschränkung im Sinne der AJ-Ausländer und EU-Bürger modifizieren und es ist Perfekt.
Thema erledigt.
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das kann ich aber jetzt so nicht stehen lassen…
“Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse…bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse”
wo soll denn hier ein zivilrechtliches schuldverhältnis bestehen? wer schuldet wem was? der spieler der liga, oder die liga dem spieler?
und zur modifizierung der regelung: meinen standpunkt bzgl. AJ hatte ich ja schon dargelegt, allerdings finde ich auch, dass nicht zwischen EU- und sonstigen ausländern differenziert werden sollte! in meinen augen besteht da kein unterschied. warum sollte man 6 polen verpflichten dürfen, aber nicht 6 kroaten?
also: AJ -> unbegrenzt zulassen!
ALLE übrigen ausländer auf 3 beschränken!
damit könnte ich leben! -
On 2007-06-15 22:21, Krusty wrote:
das kann ich aber jetzt so nicht stehen lassen…wo soll denn hier ein zivilrechtliches schuldverhältnis bestehen? wer schuldet wem was? der spieler der liga, oder die liga dem spieler?
Sorry, aber jetzt reichts!
Bitte lies Dich in die Thematik ein und diskutiere erst dann weiter, ich bin schon davon ausgegangen, dass Du weist, was ein zivilrechtliches Schuldverhältnis alles sein kann. -
jo, aber da wir und ja (angeblich) im amateursport befinden, findet dieser artikel ja keine anwendung, weil es sich um vertragliches zivilrecht handelt - und verträge gibt nur bei profis
“Auch im allgemeinen Zivilrechtsverkehr, d.h. bei der Begründung, Durchführung und Aufhebung von Verträgen, sind Diskriminierungen aus einem der im Gesetz genannten Merkmale grundsätzlich unzulässig (§§ 19–21). Das betrifft jedoch im wesentlichen nur …”
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Von vertraglichem Zivilrecht hat keiner was gesagt, deshalb passt Dein Einwand hier nicht
Selbst wenn; sogar die Aushändigung eines Spielerpasses oder ein handschlag kann einen Vertragscharakter begründen, das muss nicht zwingend ein Papier mit dem Wort “Vertrag” drauf sein
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keine angst, ich weiß schon, wie ein schuldverhältnis entstehen kann: vertraglich oder gesetzlich!
nochmal: es besteht kein vertragsverhältnis zwischen der liga (“beklagter”) und dem ausländischen spieler (“kläger”). deswegen kann sich ein kläger auch nicht darauf beziehen!
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nochmal §19 bezieht sich ausschließlich auf verträge.
verträge sind zwar schnell geschlossen, aber die ausstellung eines passantrages ist doch ein bisschen weit hergeholt um sich vor gericht auf ein zivilrechtliches benachteiligungsverbot zu stützen.
ihr könnte es drehen und wenden wie ihr wollt … ich finde die regelung zwar in der form nicht gut, aber ich habe auch noch keinen grund gefunden, warum es nicht recht sein sollte.
eine solche regelung war vor “bosman” ja überall üblich. ich denke ein bosman spieler mit einem profi vertrag würde evtl. damit vor gericht durchkommen. aber auch an dieser stelle wäre die gleichstellung mit den 2 erlaubten ausländern (ein bosman ist ja auch ein ausländer) abgedeckt. man kann ja auch mit 2 bosmännern spielen
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On 2007-06-15 23:30, biker wrote:
On 2007-06-15 22:21, Krusty wrote:
das kann ich aber jetzt so nicht stehen lassen…wo soll denn hier ein zivilrechtliches schuldverhältnis bestehen? wer schuldet wem was? der spieler der liga, oder die liga dem spieler?
Sorry, aber jetzt reichts!
Bitte lies Dich in die Thematik ein und diskutiere erst dann weiter, ich bin schon davon ausgegangen, dass Du weist, was ein zivilrechtliches Schuldverhältnis alles sein kann.Genau Biker, jetzt reicht es, hört endlich mit dem Blödsinn auf!
Der von Euch zitierte Paragraph wurde wirklich für andere Bereiche und Probleme geschaffen, und glaub es oder nicht, jedes Gericht würde das berücksichtigen und entsprechend würdigen! Eure lächerliche Klage würde gar nicht erst zugelassen, und womit - mit RECHT!Vergewaltigt nicht irgendwelche Gesetze, ich treibs mal in diesem traurigen Beispiel auf die Spitze und sage: Dann klage ich auch einen Mann in eine DAMEN-Mannschaft ein, schliesslich darf er ja nicht aufgrund seines Geschlechtes benachteiligt werden.
Nehmt es hin oder ändert den Verband von Innen, der Beschluß vom DBB ist, ob er einem nun gefällt oder nicht, rechtssicher.
Fehlt ja nur noch das jetzt noch einer mit §3 Abs. 3 GG kommt und mit Verfassungsklage droht……
Und wenn ich dann noch was von “arisch” und so unterschwellig faschistoiden Verschwörungstheorien im DBB lesen muss…come on
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@Shumway:
Wo lebst Du denn? Gerade Deutschland und besonders Amerika sind ja dafür weltbekannt, das dubioseste und komplizierteste Rechtssystem zu haben. Für jeden Mist und bei noch so unbegreiflichen Kleinigkeiten wird hier angezeigt und geklagt. That´s Germany, mein Freund!Und außerdem kannst Du jetzt natürlich für dich einfach so locker sprechen, klar dich betrifft es ja nicht (übrigens super Einstellung!), aber man sollte vielleicht auch etwas tolerant sein und auch Verständnis für Vereine und Menschen haben, die unter solch eine Beschränkung leiden. Und besonders wenn es um die hier geborenen und eingebürgerten AJ-Ausländer geht, die aufgrund verschiedener Gesetze keine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können.
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On 2007-06-16 00:38, mighty wrote:
@Shumway:
Wo lebst Du denn? Gerade Deutschland und besonders Amerika sind ja dafür weltbekannt, das dubioseste und komplizierteste Rechtssystem zu haben. Für jeden Mist und bei noch so unbegreiflichen Kleinigkeiten wird hier angezeigt und geklagt. That´s Germany, mein Freund!Und außerdem kannst Du jetzt natürlich für dich einfach so locker sprechen, klar dich betrifft es ja nicht (übrigens super Einstellung!), aber man sollte vielleicht auch etwas tolerant sein und auch Verständnis für Vereine und Menschen haben, die unter solch eine Beschränkung leiden. Und besonders wenn es um die hier geborenen und eingebürgerten AJ-Ausländer geht, die aufgrund verschiedener Gesetze keine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können.
Mighty, es geht doch gar nicht darum ob ich persönlich diese Regelung gut finde, ich finde sie übrigens aus verschiedenen Gründen nicht gut. Es geht vielmehr darum das hier falsche Ansätze gemacht werden und Gesetze zitiert und zu Rate gezogen werden die hier einfach nicht passen.
Wenn für Dich das deutsche Rechtssystem zu kompliziert ist - und das ist es wirklich, und dennoch VÖLLIG unterschiedlich gerade im Vergleich zu dem der USA (Gottseidank) - dann kann ich nichts dafür, es ändert aber nichts daran das hier versucht wird ein Gesetz zu “vergewaltigen”, weil es NICHT für diese Belange gemacht wurde, und es ändert auch nichts dran, das hier der Eindruck erweckt wurde, die DBB-Verantwortlichen wären ausländerfeindlich.Das halte ich für überzogen - und nochmal - ich halte die getroffene Regelung, ob man sie nun mag oder nicht, für rechtlich einwandfrei!
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Das halte ich für überzogen - und nochmal - ich halte die getroffene Regelung, ob man sie nun mag oder nicht, für rechtlich einwandfrei!
Das ist Auslegungssache, dazu könnte jeder seinen eigenen Senf dazugeben und rumspekulieren! Ob man nun wirklich rechtlich dagegen vorgehen kann und wird werden wir dann in ein paar Monaten erfahren. Aber da wir beide ja keine Richter sind und es nicht zu 100% genau wissen, würde ich vorschlagen lassen wir das Ganze sein.
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On 2007-06-16 00:03, Scoreman wrote:
nochmal §19 bezieht sich ausschließlich auf verträge.Nein !
Er regelt das Benachteiligungsverbot, falls Du da irgendein Vertragsverhältnis als Grundvoraussetzung herleiten kannst, bitte ich hier um Aufklärung@ shumway
Das ausgrenzen von Menschen (hier : Spielern) aufgrund Ihrer Nationalität/Herkunft ist geradezu ein Musterbeispiel für das geschaffene AGG, für solche Fälle wurde es gemacht! Ich bin mir sogar sicher, das eine Klage gegen eine solche benachteiligung vor Gericht zugelassen wirdBei den Unterstellungen gegen den DBB bin ich einer Meinung mit Dir, das ist Schwachsinn; ich halte die Truppe lediglich für zu kurzsichtig.
@ mighty
Guter Schlußsatz!! -
Da hier ja gerne Gesetze für diesen Fall gesucht werden, gebe ich mal dieses hier zum besten:
Aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
….
Artikel 21
Nichtdiskriminierung
(1) Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten.(2) Im Anwendungsbereich des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Vertrags über die Europäische Union ist unbeschadet der besonderen Bestimmungen dieser Verträge jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.
…
Deutschland ist sicher Vertragsgebiet dieser Charta, und all seine Institutionen, eben auch der DBB, müssen sich an diese Charta halten, wenn sie Vorschriften erlassen, welche ihr Verantwortungsgebiet betreffen.
Die Frage ist dann nur noch, ob die Regelung des DBB bezüglich der Trennung zwischen Deutschen und SÄMTLICHEN Ausländern eine unerlaubte Diskriminierung darstellt.
Man braucht dann als Klagender (EU-Bürger) auch keine Rechtsgrundlage aus bundesdeutschen Gesetzen zum Thema Diskriminierung. Man muss auch nicht darüber nachdenken, ob es eine Vertragsbindung zwischen dem einzelnen Spieler und dem DBB gibt.
Man braucht nur gegen den DBB klagen mit dem Hinweis darauf, dass die Spielordnung des DBB in dieser Fassung grundsätzlich gegen geltendes EU-Recht verstößt. Und auch Regelungen, die reine Amateurklassen betreffen, können je gegen EU-Recht verstoßen, weil die Grundrechte eben für jeden Fall gelten. -
…falls Du da irgendein Vertragsverhältnis als Grundvoraussetzung herleiten kannst, bitte ich hier um Aufklärung
okay, hatte ich bereits geschrieben, aber hier nochmal. im gesetz heißt es:
§19, Abs. 1: "“Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse…bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse”und wie kommt ein schuldverhältnis zustande? entweder kraft gesetz oder vertraglich! q.e.d.
du solltest dir mal die entstehung eines schuldverhältnisses zu gemüte führen…
aber jetzt habe ich keine lust mehr. warten wir einfach ab, was die zukunft bringt. es war schön, mit euch (zumeist) sachlich diskutieren zu können, ist hier ja leider nicht immer so.
also, ein schönes wochenende ohne klagen… -
@ krusty
Ich glaub nicht, dass ich mich da einlesen muss
Richtig, ein Vertrag kann ein Schuldverhältnis begründen, ist aber keine zwingende Voraussetzung, so wie Du es in dem vorherigen Post geschrieben hattest : "nochmal §19 bezieht sich ausschließlich auf verträge. "
Das es auch ander Möglichkeiten gibt hast Du ja selbst demonstriert
Ebenfall schönes WE !
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Gesetze und Regelungen sind das eine, das andere hingegen ist UNSER Sport:
B A S K E T B A L L
Hier werden Menschen ausgegrenzt. Es wird eine künstliche Matrix geschaffen, die sich hinter Pseudo-Argumenten versteckt: Chancen für die deutsche Jugend.
@ Admin: Was ist denn nun mit dem Protest-Chat? “Unterschriften-Thread”? Darf einer aufgemacht werden? Sonst weinen die Jungs wieder, dass nur gequatscht und nichts unternommen wird
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@Alex:
Es ist ja ein Neues Thema und Anliegen, welches die RL betrifft. Wenn Du einen Fred dafür eröffnen willst klar, was die Forenregeln angeht besteht kein Problem. -
Passt dieser Beitrag zur ganzen Diskussion? Was meint ihr:-)
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Warum müssen wild irgendwelche Gesetze zitiert werden, wenn sich niemand auskennt? Wenn ich § i.V.m. dem GG lese wird mir schlecht. Unsere Verfassung besteht aus Artikeln, nicht aus Paragraphen.
Die verbotene Rechtsberatung hindert mich hier meinen Senf abzugeben. Nur soviel: die BBL wurde nicht sonderlich gut beraten.
Finde aber auch, dass wir mal weg von den formalen Dingen sollten und hin zu den Auswirkungen, die diese Beschränkung (falls sie denn aufrecht erhalten werden sollte) nach sich ziehen wird. Ich bin jedenfalls gezwungen als nicht Deutscher, der hier geboren, aufgewachen etc. pp. ist, in einer unterklassigen Liga zu dümpeln, obwohl ich bereits 2. Liga gespielt habe. Der Sinn entschließt sich mir nicht.
Vielleicht täte etwas weniger Aktionismus gut.
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On 2007-06-18 23:10, phoenix08 wrote:
Warum müssen wild irgendwelche Gesetze zitiert werden, wenn sich niemand auskennt? Wenn ich § i.V.m. dem GG lese wird mir schlecht. Unsere Verfassung besteht aus Artikeln, nicht aus Paragraphen.Lieber Phoenix, lies doch die Posts weiter oben noch mal ganz genau richtig durch, dann hättest Du vielleicht auch gemerkt, dass es hier NICHT um unser GG (Grundgesetz) geht, sondern um das neu geschaffene AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)! Dort gibt es sehr wohl §§! Wie Du siehst kennt sich ja dann doch noch der ein oder andere etwas aus, nicht alle laufen blind durch die Welt. Ein Tip noch: Erst lesen, dann…
Was deinen jetzigen Standpunkt angeht stehe ich voll hinter dir und kann deine missliche Lage sehr gut nachvollziehen. Durch diese Beschränkung wirst Du einfach ausgegrenzt, nur weil Du einen anderen Pass hast, jedoch hier sicherlich auch schon seid der Jugend BB spielst. Wirklich traurig!! Noch ein Tip von mir: Du bist hier geboren und lebst hier, hast alle üblichen Verpflichtungen und zahlst deine Abgaben wie jeder Deutsche auch. Bestehe dann auch auf deine Gleichberechtigung und lass dir das nicht gefallen! - Unternehme etwas dagegen und klage. Deine Chancen sind mehr als gut!
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@Phoenix:
Phoenix, aber das dieser Thread aus 9 Seiten besteht ist dir aufgefallen, oder? Doch, ÜBERWIEGEND haben wir vom AGG und EU-Recht gesprochen. Schon tagelang geht es ausschließlich nur um diese beiden Rechte. Um das GG wurde NIE diskutiert, Shumway hat nur EINMAL IN EINEM POST das GG kurz angedeutet, und das auch nur aus Ironie, weil hier angefangen wurde die Gesetzestexte und §§ rauszuholen. Immer im Zusammenhang lesen und vor allem die Diskussion im Geamten betrachten… -
@Wilkins:
Es geht nicht darum wer der bessere hier ist (wie kommst Du drauf??), sondern es geht hier nur um einen Verständnisfehler, den ich aufklären wollte. Wenn Du es nicht richtig begriffen hast und die Posts sprachlich nicht richtig verstehst, dann halte dich doch bitte einfach raus. Außerdem wird hier sachlich diskutiert, also spiel dich bitte nicht wieder auf und lass uns auch mal unser Ding machen und unsere eigene Meinung äußern, genauso wie Du es immer zu sagen pflegst. -
On 2007-06-18 23:10, phoenix08 wrote:
Warum müssen wild irgendwelche Gesetze zitiert werden, wenn sich niemand auskennt? Wenn ich § i.V.m. dem GG lese wird mir schlecht. Unsere Verfassung besteht aus Artikeln, nicht aus Paragraphen.Die verbotene Rechtsberatung hindert mich hier meinen Senf abzugeben. Nur soviel: die BBL wurde nicht sonderlich gut beraten.
Richtig, mea culpa, selbstverständlich hätte ich Art.3Abs.3 GG schreiben müssen.
Ich denke, es hat aber jeder gewusst was ich meine.Genau wie jeder weiß, daß Du bestimmt den DBB meinst, wenn Du im Zusammenhang mit diesem Thema von der “BBL” schreibst, die Deiner Meinung nach schlecht beraten wurde.
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In the first round of the U20 EC Division B being played in Warsaw, Montenegro beat Germany 76:74. The best players on Montenegrin National team were Suad Sehovic from Bosna ASA BHTelecom (14 pts, 8 rbs and 1stl in 35 minutes of playing time) and Vladimir Dasic from Buducnost (15 pts, 12 rbs, 3 asts and 2 blks in 29 minutes). Younger Sehovic, Sead (200-G-1989) has not played!!!
Montenegro hat nicht mehr Einwohner als irgendeine der größeren NBBL - Städte!
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ja, und jetzt? du weißt aber schon, in welchem thread du hier gepostet hast, oder? :-?
stell dir mal vor, deutschland hat sogar mal gegen CHINA gewonnen!!! unglaublich aber war!
und quakenbrück(!) konnte berlin sogar drei mal besiegen! krass, oder? -
Oh Krusty! Erst überlegen, dann posten. Das ist schon der richtige Thread nur ist es wohl bei dir nicht ganz angekommen was Nenad uns damit sagen wollte. Überlege doch einfach noch mal ganz scharf nach.
Trotzdem ein Tip von mir, sogar für dich ganz umsonst: Es geht nicht um die Relation, sondern um die gute Grundschule und Jugendarbeit des eigenen Nachwuchses, OHNE AUSLÄNDERBESCHRÄNKUNG!! Es geht eben auch anders, ganz ohne Beschränkungen.
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@ mighty: Geht man nach Krustys Eintragsuhrzeit, kam er wahrscheinlich gerade aus Moe’s Taverne zurück, nachdem er sich dort mit Homer, Sideshow-Bob und den restlichen Atommeiler-Konsorten das eine oder andere Duff-Bier reingepfiffen hat.
Nix für ungut, Krusty.