Abschaffung der Deutschenquote in der ProA?
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…
Die ganze “Argumentation” bestätigt allerdings den Eindruck, dass da nicht die hellsten Birnen im Lampenladen am Werk sind …
So würde ich das nicht sagen 0-Ahnung, hier spielt das Wort “Diskriminierung” eine wichtige Rolle. Keiner wagt dagegen etwas zu sagen und Schwenningen hilft ja den Hilfsbedürftigen und die nur richtige “Kracher”-Basketballer produzieren.
Eigentlich geben sie sich wenig Mühe, zu verbergen, worum es ihnen wirklich geht. Es geht nicht vorrangig um Diskriminierung (nur vordergründig), sondern um Geld, das geben sie ja ganz offen zu … maximalen Erfolg mit wenigen Mitteln. Dieses Ziel ist grundsätzlich legitim, die Frage ist, zu welchem “Preis”. Was dem deutschen Basketball schadet - und darüber dass komplette Freizügigkeit das tut, gibt es wohl kaum zwei Meinungen - schadet mittelfristig Schwenningen als Teil des deutschen Basketballs auch. Die sägen mit voller Kraft an dem Ast, auf dem sie selbst auch sitzen. Besonders smart ist das wirklich nicht.
Ich habe das etwas zynisch geschrieben mit Diskriminierung. Natürlich ist das nur vordergründig! Auch die Mitleidsschiene (Familie usw) ist vordergründig, es sind doch keine Flüchtlinge!
Schwenningen hat sich für mich erledigt.
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Bei Saisonarbeitern (wozu man Basketballer zählen könnte) wird die Anrechnung von Kost und Logis zugelassen. D.h die Unterkunft könnte man tatsächlich anrechnen, allerdings maximal bis zu einem Betrag von 223 Euro monatlich.
Informiere Dich bitte, was ein Saisonarbeiter ist. Dann verstehst Du, warum mir gerade vor Lachen die Tränen runter laufen.
Das Internet ist toll und unglaublich viele Links halten wahnsinnig viele Informationen bereit. Ohne eigenes Basiswissen kommt man trotzdem nicht weit …
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@Patte Macht mal bei der 2. Liga so ein Spendenkonto klar für die Gerichtskosten, bin auch gern mit 100€ dabei. Wenn die Kampfkasse voll ist wird es Schwenningen womöglich von einer Klage abhalten. Man wäre schön doof gegen einen Kontrahenden mit vielen Unterstützern UND gefüllter Kriegskasse vorzugehen. Bis vor die EU, meiner Meinung nach und es ist nicht nur der Basketball von so einem Mist betroffen. Wenn Schwenningen kneift gibts auch noch die Kohle zurück…
Nicht zu verachten ist auch die PR die sowas bringt. Es herrscht eine gewisse EU Müdigkeit, da stehen die Chanchen für etwas vernünftigere Urteile im Bezug auf die ABSOLUTE Freizügigkeit (soll natürlich nicht die Freizügigkeit für reguläre Arbeitnehmer betreffen) etwas besser.
Die Schwenninger Sponsoren würden sich sicher auch über die “gute” PR freuen
Edit: nach Studium der Internetseite der Schwenninger habe ich leider nur eine Beziehung zur AOK, bei der ich Kunde bin, werde denen mal etwas Schreiben, wäre schön, wenn sich andere AOK Kunden da mal melden würden…
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@Patte Macht mal bei der 2. Liga so ein Spendenkonto klar für die Gerichtskosten, bin auch gern mit 100€ dabei. Wenn die Kampfkasse voll ist wird es Schwenningen womöglich von einer Klage abhalten. Man wäre schön doof gegen einen Kontrahenden mit vielen Unterstützern UND gefüllter Kriegskasse vorzugehen. Bis vor die EU, meiner Meinung nach und es ist nicht nur der Basketball von so einem Mist betroffen. Wenn Schwenningen kneift gibts auch noch die Kohle zurück…
Nicht zu verachten ist auch die PR die sowas bringt. Es herrscht eine gewisse EU Müdigkeit, da stehen die Chanchen für etwas vernünftigere Urteile im Bezug auf die ABSOLUTE Freizügigkeit (soll natürlich nicht die Freizügigkeit für reguläre Arbeitnehmer betreffen) etwas besser.
Die Schwenninger Sponsoren würden sich sicher auch über die “gute” PR freuen
Richtig, von dem Mist ist nicht nur der Basketball betroffen, doch in diesem Fall trifft es mich, ich bin dabei!
Bin leider kein Kunde der AOK. -
Bei Saisonarbeitern (wozu man Basketballer zählen könnte) wird die Anrechnung von Kost und Logis zugelassen. D.h die Unterkunft könnte man tatsächlich anrechnen, allerdings maximal bis zu einem Betrag von 223 Euro monatlich.
Informiere Dich bitte, was ein Saisonarbeiter ist. Dann verstehst Du, warum mir gerade vor Lachen die Tränen runter laufen.
Das Internet ist toll und unglaublich viele Links halten wahnsinnig viele Informationen bereit. Ohne eigenes Basiswissen kommt man trotzdem nicht weit …
Ich schrieb bewusst könnte. Deinetwegen präzesiere ich meine Aussage “selbst wenn man Basketballer dazu zählen sollte”
Das Basketballer keine Erntehelfer sind, weiß ich auch. Fakt ist aber, dass sie nicht 12 Monate spielen. Ich hab das natürlich nicht weiter geprüft. Ich wollte damit nur ausdrücken, dass geldwerte Vorteile nicht oder nur zum Teil auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen.
In diesem Sinne
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Sie haben offensichtlich nicht verstanden, was für einen Bärendienst sie ihrer Sportart damit antun. Das bestehende System hat deshalb funktioniert, weil alle es mitgetragen haben. Zum Wohle des Basketballs in Deutschland. Dieser Konsens setzt natürlich einen gewissen IQ und die Fähigkeit bis übermorgen zu denken voraus.
Tut mir leid. Du bist im falschen Film. Derjenige der sehenden Auges eindeutig rechtswidrige Regelungen erlässt und anwendet hat einen gewissen IQ und die Fähigkeit bis übermorgen zu denken? Da komme ich nicht mit. Noch leben wir in einem Rechtsstaat, den zu verstehen und zu respektieren auch einen gewissen IQ voraussetzt, den wohl nicht jeder hat….
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Ich schrieb bewusst könnte. Deinetwegen präzesiere ich meine Aussage “selbst wenn man Basketballer dazu zählen sollte”
Weder “könnte” noch “sollte” ergeben einen irgendwie gearteten Sinn, denn Berufs-Basketballer sind nun mal keine Erntehelfer.
Das Basketballer keine Erntehelfer sind, weiß ich auch.
Ja, jetzt.
Fakt ist aber, dass sie nicht 12 Monate spielen.
Und? Sollen deshalb die speziellen Regeln für Erntehelfer doch auf Berufssportler Anwendung finden?
Ich hab das natürlich nicht weiter geprüft.
Das ist offensichtlich. Einer Diskussion, in der es eher um Fakten als um Meinungen geht, würde aber genau das guttun.
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Was hat eigentlich die Arbeitnehmerfreizügigkeit mit Hobbybasketballern zu tun?
a.
Da es in der ProB genügend Vertragsspieler gibt, geht die Bemerkung mit den Hobbyspielern an der Realität vorbei.b.
Unterstellen wir, dass in der ProB nur Hobbyspieler aktiv wären. Dann wären die Regeln der Arbeitnehmerfreizügigkeit unerheblich - dafür würden die der Personenfreizügigkeit gelten. Das Ergebnis wäre dasselbe - Du kannst Unionsbürger nicht aus dem Spielbetrieb ausschließen. Aus dem Hobbyspielbetrieb übrigens noch viel weniger als aus einem Spielbetrieb mit Arbeitnehmern. -
Was hat eigentlich die Arbeitnehmerfreizügigkeit mit Hobbybasketballern zu tun?
a.
Da es in der ProB genügend Vertragsspieler gibt, geht die Bemerkung mit den Hobbyspielern an der Realität vorbei.b.
Unterstellen wir, dass in der ProB nur Hobbyspieler aktiv wären. Dann wären die Regeln der Arbeitnehmerfreizügigkeit unerheblich - dafür würden die der Personenfreizügigkeit gelten. Das Ergebnis wäre dasselbe - Du kannst Unionsbürger nicht aus dem Spielbetrieb ausschließen. Aus dem Hobbyspielbetrieb übrigens noch viel weniger als aus einem Spielbetrieb mit Arbeitnehmern.Wir haben die Puristenmeinung verstanden. Freizügligkeit über alles!
Ich sehe es an der Zeit dies vor Gericht zu klären. Und nein, es wurde noch nicht abschliessend geklärt!
Und nein, wir haben kein Präzedenzfallsystem, sondern ein aktives Rechtssystem in dem sich die herrschende Meinung mit der Zeit ändern kann und sich durchaus an reale Gegebenheiten anpasst. -
Dass es genügend Vertragsspieler gibt, ist nicht von der Hand zu weisen, ebenso wie die daraus resultierende Diskussion der Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Meine Bemerkung ging aber auf die Schwenninger Äußerung, die doch sinngemäß besagt, dass die Pro B ihren armen Hobbyspielern untersagt zu spielen. Wenn die alle nine-to-five-Jobs anderswo haben, ist doch deren Arbeitnehmerfreizügigkeit gar nicht eingeschränkt durch die Pro B.
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Meine Bemerkung ging aber auf die Schwenninger Äußerung, die doch sinngemäß besagt, dass die Pro B ihren armen Hobbyspielern untersagt zu spielen. Wenn die alle nine-to-five-Jobs anderswo haben, ist doch deren Arbeitnehmerfreizügigkeit gar nicht eingeschränkt durch die Pro B.
Doch, Schwenningen schreibt ja selbst, dass diese aus ihren 9-5 Job rausfliegen, wenn sie nicht mehr Basketball spielen (dürfen). Somit ist die Freizügigkeit dann doch eingeschränkt
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Hier mal ein Post der Schwenninger auf die Frage, ob sie es toll finden was gerade diskutiert wird. Kann in voller Länge auf der Facebook Seite von Schwenningen bewundert werden:
“Dieses Thema wird in Basketballkreisen in ganz Deutschland ganz komplex diskutiert. Ja wir sind stolz drauf in Deutschland ein Teil Europas zu sein . Wir sind stolz drauf, dass wir es sgeschafft haben so vielen EU Bürgern die in Ihren Ländern weniger Perspektiven haben , hier eine Perspektive fürs Leben zu geben. Wir vermitteln unseren Spielern “nine to five”-Jobs bei Sponsoren , wo sie als ordentliche Arbeitnehmer den ganzen Tag arbeiten und abends Basketball spielen. Ja da sind wir stolz drauf - wir sind nicht stolz drauf , dass eine"Gentlemen Agreement” genau diesen Menschen, es verwehrt in Deutschland zu bleiben obwohl das Gesetz etwas anderes sagt. Und für diese Jungs kämpfen wir. Wer meint er muss und kann und soll weiter Deutschen eine Plattform bieten in der 2. Liga, der kann das doch ohne Weiteres machen. Es wird ja nicht verboten Deutsche weiter zu beschäftigen als Basketballer. Nur wir sind eben der Meinung, dass Basketball wie letztendlich alles ein Resultatsport ist- und wir wollen maximalen Erfolg mit den Mitteln die uns zur Verfügung stehen. Alle anderen Verein die jetzt aufschreien und sagen: " Böse böse Schwenninger"- denen bleibt es doch frei ihre Konzepte weiter zu führen. Wo ist dabei das Problem? Wir tun keinem anderen Verein etwas."Welch honorige Menschen in Schwenningen! Könnte man nicht ein paar soziale Auszeichnungen ausloben?
Die Spieler können ja weiter “Nine to five” in Deutschland arbeiten, oder? Ach, das geht nur, wenn sie zudem erfolgreich Basketball spielen? Und wenn die Spieler das nicht tun, dann werden sie wieder weggeschickt und verlieren auch ihren “nine to five”-Job?
Die Regelung zum Einsatz der Spieler in Amateurligen unterhalb der ProB ist mir sowieso ein Dorn im Auge. Und angesichts dieser totalen Fehlentwicklung in den Amateurklassen fordert Schwenningen jetzt diese Fehlentwicklung auch in den Profiligen wieder einzuführen. Hey Leute, tickts noch oder was? Das nenn ich Chuzpe!
Man hätte dieses (Sponsoren)Geld auch einsetzen können, um die Nachwuchsausbildung im Verein zu verbessern und mehr Nachwuchsspieler zu motivieren. Stattdessen wollte man schnellen Erfolg und jetzt will man von der Konkurrenz auch noch Beifall für eine “soziale und integrative Leistung” bekommen, die selbst einer oberflächlichen Prüfung nicht standhält.
Edith fehlte ein ‘ig’
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Sie haben offensichtlich nicht verstanden, was für einen Bärendienst sie ihrer Sportart damit antun. Das bestehende System hat deshalb funktioniert, weil alle es mitgetragen haben. Zum Wohle des Basketballs in Deutschland. Dieser Konsens setzt natürlich einen gewissen IQ und die Fähigkeit bis übermorgen zu denken voraus.
Woher weiß man denn dass die bisherige Regelung zum Wohle des Basketballs funktioniert hat? Wer sagt dass es mit einer neuen Regelung nicht besser läuft? Ist eine Neuregelung nicht vielleicht sogar eine Chance?
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Meine Bemerkung ging aber auf die Schwenninger Äußerung, die doch sinngemäß besagt, dass die Pro B ihren armen Hobbyspielern untersagt zu spielen. Wenn die alle nine-to-five-Jobs anderswo haben, ist doch deren Arbeitnehmerfreizügigkeit gar nicht eingeschränkt durch die Pro B.
Doch, Schwenningen schreibt ja selbst, dass diese aus ihren 9-5 Job rausfliegen, wenn sie nicht mehr Basketball spielen (dürfen). Somit ist die Freizügigkeit dann doch eingeschränkt
Wenn diese Spieler nur ihren “Job” haben, weil sie eigentlich Basketball spielen sollen und ansonsten offenbar so wenig wert für die Firma haben, dass man sie direkt rausschmeißen würde, sagt das viel aus wie gut sie dort integriert sind und wertgeschätzt werden.
Aber ganz abgesehen davon: Solche Arbeitgeber sind nur das Problem der betroffenen Spieler, von niemand anderem sonst.
PS: Wie war das gleich nochmal mit den Söldnern? lol
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@chexx: google mal nach Pyrrhussieg.
Ist doch eigentlich ganz einfach: Eine Gemeinschaft gibt sich selbst gewisse Spielregeln, über die sich alle einig sind. Solange diese Einigkeit besteht ist übergeordnetes Recht erstmal egal. Jetzt will ein neues Mitglied in die Gemeinschaft aufgenommen werden und findet deren Regelungen aber doof - ja dann lassts halt einfach bleiben. -
Wo steht bitte, dass die Spieler ihren Job verlieren, wenn sie nicht mehr Basketball spielen. Da gibt es ein gutes Gegenbeispiel, nämlich Semir Smajlovic, von dem man sich getrennt hat, der aber seinen Arbeitsplatz ganz regulär behält, und zwar nicht nur vorübergehend, sondern seit zwei Jahren.
Schön für Euch, dass Ihr meint, dass auch die übrigen Spieler den Sport an den Nagel hängen und nur noch arbeiten können. Klar können sie, aber dann nimmt man ihnen die Möglichkeit mit ihrem zweiten Standbein Basketball Geld hinzuzuverdienen.
Die Diskussion hier ist leider typisch für unsere Zeit.
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Wie wäre es, wenn alle anderen Teams die Regel weiter beachten und keiner (!) in Schwenningenn zum Auswärtsspiel antritt. Vielleicht kommt dann der Verstand zurück.
Gute Idee. Das “Problem” dürfte sich damit für die anderen Pro-B-Teams schnell erledigt haben, wenn Schwenningen damit (aufgrund der Siege am grünen Tisch) gleich weiter in die Pro A aufsteigt.
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Wo steht bitte, dass die Spieler ihren Job verlieren, wenn sie nicht mehr Basketball spielen.
Offensichtlich bei Schwenningen auf Facebook:
Wir vermitteln unseren Spielern “nine to five”-Jobs bei Sponsoren , wo sie als ordentliche Arbeitnehmer den ganzen Tag arbeiten und abends Basketball spielen. Ja da sind wir stolz drauf - wir sind nicht stolz drauf , dass eine"Gentlemen Agreement" genau diesen Menschen, es verwehrt in Deutschland zu bleiben obwohl das Gesetz etwas anderes sagt.
Soll wohl bedeuten, dass ein Aufstieg in die ProB bei Beibehaltung der Quote, die EU-Ausländer aus Deutschland raus müssen. Wie ist es anders zu verstehen als mit der Verknüpfung Basketball <-> Job ?
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Wie wäre es, wenn alle anderen Teams die Regel weiter beachten und keiner (!) in Schwenningenn zum Auswärtsspiel antritt. Vielleicht kommt dann der Verstand zurück.
Gute Idee. Das “Problem” dürfte sich damit für die anderen Pro-B-Teams schnell erledigt haben, wenn Schwenningen damit (aufgrund der Siege am grünen Tisch) gleich weiter in die Pro A aufsteigt.
Dafür müsste Schwenningen erst mal genügend Auswärtsspiele gewinnen.
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Ich schrieb bewusst könnte. Deinetwegen präzesiere ich meine Aussage “selbst wenn man Basketballer dazu zählen sollte”
Weder “könnte” noch “sollte” ergeben einen irgendwie gearteten Sinn, denn Berufs-Basketballer sind nun mal keine Erntehelfer.
Fakt ist aber, dass sie nicht 12 Monate spielen.
Und? Sollen deshalb die speziellen Regeln für Erntehelfer doch auf Berufssportler Anwendung finden?
Saisonarbeiter im Sinne des Mindestlohngesetzes sind ja nicht nur die Erntehelfer, sondern auch Arbeiter im Tourismus/Gastronomischen Bereich während der Saison. Und die geht - anderes als bei der Ernte - über einen längeren Zeitraum. Letzlich ist es aber unerheblich. Es wurde gesagt, dass man das Auto und die Wohnung anrechnen kann. Dies geht aber gerade nicht. Und selbst bei Saisonarbeitern nur zu einem bestimmten Teil… Darum ging es und um nichts mehr
@aldimarkt:Ich hab das natürlich nicht weiter geprüft.
Das ist offensichtlich. Einer Diskussion, in der es eher um Fakten als um Meinungen geht, würde aber genau das guttun.
Das mag sein. Die Kritik nehme ich gerne an.
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Viele interessante Beiträge und Gedanken hier … Daumen hoch!
Vereinbarung, Konsens usw. … dazu gehören ja in allererster Linie die Schwenninger Egoisten! (…) Die 57 anderen Profivereine in Deutschland wollen etwas anderes, aber das ist Schwenningen komplett egal (omg, wie ich diese Egoisten zum Kotzen finde ). (…)Von meiner Mentalität her würde ich es ja richtig krachen lassen, die Vögel zu Tode prozessieren. Ich gebe gerne 50 Euro für den “Fuck Schwenningen Fond” FSF dazu. Wenn alle anderen 57 Profivereine auch in den FSF einzahlen, kommt da schon was zusammen. Soll es durch die Instanzen gehen, zur Not 10 Jahre bis zum EuGH (Eine einstweilige Verfügung wird es in diesem Fall eher nicht geben, da die im Prinzip immer der Hauptsacheentscheidung vorweg greifen würde). Was es dann gibt ist nicht klar, was es dann NICHT mehr gibt ist allerdings total klar: Schwenningen! Schöner Gedanke,
Du echauffierst dich über den Egoismus eines Basketball-Teams? Findest es aber einen „schönen Gedanken“, dieses zu Tode prozessieren. Einfach durch die Zeitdauer und Kosten des Verfahrens, obwohl du selbst schon ahnst, dass der betreffende Prozessgegner ja eigentlich in der Sache ziemlich Recht haben mag? Der Zweckt heiligt die Mittel?
nach Studium der Internetseite der Schwenninger habe ich leider nur eine Beziehung zur AOK, bei der ich Kunde bin, werde denen mal etwas Schreiben, wäre schön, wenn sich andere AOK Kunden da mal melden würden…
Sind das nicht die, die - zumindest als Arbeitnehmer - am meisten von der Abwicklung von Versicherungsleistungen für (EU-) Auslandsversicherte profitieren?
Meine Lösung: Ausnahmegenehmigung für Schwenningens EU-Spieler die derzeit schon unter Vertrag und gut integriert sind. Aber nur für die und sonst für keine weiteren Spieler (Neuverpflichtungen).
Ausnahmegenehmigungen sind ja rechtlich gesehen noch schlimmer - weil es eine Ungleichbehandlung schafft, die nicht auf objektiven Kriterien beruht (bzw. nur auf „objektiven“ Kriterien, die für Schwenningen dann massgeschneidert werden?)
Dafür müsste Schwenningen erst mal genügend Auswärtsspiele gewinnen.
Naja, so eines oder zwei. Um in die Playoffs zu kommen, dürfte, wie in den letzten Jahren, ja eine (negative) 10-12 Bilanz schon reichen, die man alleine mit den gewonnen Heimspielen übertrifft. Und in den Playoffs ist damit ein Heimrecht mindestens in der ersten Runde anzunehmen.
Damit muss man höchstens noch 1 Auswärtsspiel in den Playoff-Runden 2 und 3 gewinnen. -
Ist doch eigentlich ganz einfach: Eine Gemeinschaft gibt sich selbst gewisse Spielregeln, über die sich alle einig sind. Solange diese Einigkeit besteht ist übergeordnetes Recht erstmal egal. Jetzt will ein neues Mitglied in die Gemeinschaft aufgenommen werden und findet deren Regelungen aber doof - ja dann lassts halt einfach bleiben.
Nur besteht die “Gemeinschaft” der Basketball-Bundesligisten ja nicht im “luftleeren” Raum, in dem übergeordnetes Recht keine Rolle spiele. Stichwort “übergeordnetes Recht”:
Auch in der Pro B und Pro A…
- spielen (fast?) alle Teams in von der öffentlichen Hand aus Steuergeldern finanzierten gebauten Turnhallen
- …unter Nutzung von der öffentlichen Hand bereitgestellter Infrastruktur (Stromnetz, Parkplätze, Polizeischutz)
- …und teilweise durch Sponsoring öffentlich-rechtlicher oder quasi-staatlicher Betriebe (Sparkassen)
- beschäftigen die Teams steuer- bzw. sozialversicherungspflichtig Beschäftige Angestellte und Spieler
- …die einen Versicherungsschutz durch die Solidargemeinschaft auch Nicht-Basketball-Interessierter geniessen.
Dies gilt meines Wissens auch beispielsweise in der gesetzlichen Unfallversicherung, hinsichtlich derer Berufssportler ja überproportional hohen Risiken ausgesetzt sein dürften.
Anders formuliert: Jeder Basketball-Bundesligist profitiert letztlich massiv vom “Staat” und seinen gesetzlich geregelten Institutionen als übergeordneter “Gemeinschaft”. Man kann sich da nicht einfach die Rosinen picken und aussuchen, wo man gerne davon profitiert, also bei Infrastruktur und Sozialer Sicherung - und wo man diese einfach ignorieren mag, also bspw. im Arbeitsrecht und Diskriminierungsverbot von (EU-) Ausländern.
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Ich verfolge diese Diskussion nun schon seit Anbeginn mit großen Interesse, muss aber zu meinem Bedauern in den letzten Tagen feststellen, dass sie sich doch etwas zu sehr in Details verliert und mir persönlich der Blick fürs große Ganze zu kurz kommt.
Hier mal 3 Thesen:
1.)
Natürlich sind die aktuellen Regeln des “Arbeitsgemeinschaft der 2. Basketball Bundesliga Herren e. V.” in Kombination mit der “2. Basketball-Bundesliga GmbH” bezüglich Einsatzzeiten für deutsche Staatsbürger und der damit verbundenen Einschränkung der Kaderzusammenstellung der teilnehmenden Vereine diskriminierend und sollten unverzüglich vor dem EuGH überprüft werden:Die aktuell gültige “Deutschenquote” in der ProA erlaubt eine Kaderzusammenstellung von 10 Nicht-Inländern (EU + ausgewählte Länder) und 2 Inländern mit deutschem Pass (mit oder ohne Migrationshintergrund), ProB (9/3). Diese bewusst gewählte Beschränkung für die teilnehmenden deutschen Baskeball-Vereine stellt für mich eine unerlaubte Diskriminierung dar. Es bevorzugt Nicht-Inländische Basketballspieler in einem Maße (10:12) die nicht ernsthaft als Gleichbehandlung angesehen werden kann. Diese Regelung ist damit in der Lage, den sozialen Frieden in Deutschland im Bereich professioneller Basketball ernsthaft zu gefährden. Zudem diskriminiert diese Regelung jeden Menschen der nicht aus der EU und den willkürlich ausgewählten Drittstaaten stammt bzw. einen Pass / Zweitpass / Drittpass /… dieser Länder besitzt.
Die Frage die sich hier beiläufig stellt: Sind die Gesetze der EU zur Arbeitnehmerfreizügigkeit und Personenfreizügigkeit überhaupt rechtswirksam? Alle Länder der EU sollten die UN-Menschenrechtscharta und die damit verbundenen völkerrechtlichen Verträge Sozialpakt und Zivilpakt unterzeichnet und ratifiziert haben. Diese übergeordenten Rechtsvorschriften verbieten eine Diskriminierung von Menschen aller Länder der UN. Arbeitnehmerfreizügigkeit und Personenfreizügigkeit sind Menschenrechte und sollten daher nicht so einfach von EU - Verträgen einseitig beschränkt werden können.
Ich plädiere daher für eine sinnvolle, weitsichtige und rechtskonforme Neuregulierung innerhalb der ProA / ProB Organisationen. Diese überarbeitete Regel sollte auf der Grundlage der Menschenrechte und der allgemeinen Gleichbehandlung fußen. Eine Kaderzusammenstellung ist nach der Neuregulierung nur dann zulässig, wenn Inländer und Ausländer gleich behandelt werden (6 + 6 Regel), es eine ausgeglichene Anzahl an Spielern verschiedener Kontinente, Hautfarben, Religionen und Geschlechter gibt. Warum sollte es einer deutschen Frau innerhalb der “Arbeitsgemeinschaft der 2. Basketball Bundesliga Herren e. V.” unmöglich sein, professionellen Basketball zu spielen und damit ihren Lebensunterhalt zu verdienen? Warum darf ein transsexueller, muslimischer Mann aus Chile ohne Doppelpass nicht professionell seinem Hobby Basketball in der deutschen Profiliga ProA nachgehen? Einige Vereine werden dann bei einer notwendigen Nachverpflichtung natürlich vor der Aufgabe des multidimensionalen SpielerInnen-Tetris stehen. Woher bekomme ich innerhalb von zwei Wochen eine dunkelhäutige, jüdische, transsexuelle Frau mit asiatischem Pass, die bereit ist für 4 Monate in Chemnitz basketballtechnisch auf der Position PF/C auszuhelfen und das Ganze dann für 20.000 €, die Bereitstellung einer Plattenbauwohnung und einem weißen Opel Corsa als Dienstwagen. Mir zu komplex, gibt’s bestimmt Profis für: Patte übernehmen sie.
2.)
Was genau möchte der Verein Basketball Villingen-Schwenningen GmbH beklagen? Wie lautet der vorraussichtliche Wortlaut der Klage am EuGH?
Für mich stellt sich zuerst mal die Frage, warum sollte sich die Basketball Villingen-Schwenningen GmbH in der aktuellen Situation (Basketball Regionalliga Südwest der Herren) überhaupt diskriminiert fühlen? Die Antwort leitet sich wohl zu einem nicht unerheblichen Teil aus dem folgenden Statement des offiziellen Facebook-Accounts “Panthers Time” der Basketball Villingen-Schwenningen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Singer ab:Wir sind stolz drauf, dass wir es sgeschafft haben so vielen EU Bürgern die in Ihren Ländern weniger Perspektiven haben , hier eine Perspektive fürs Leben zu geben. Wir vermitteln unseren Spielern “nine to five”-Jobs bei Sponsoren , wo sie als ordentliche Arbeitnehmer den ganzen Tag arbeiten und abends Basketball spielen. Ja da sind wir stolz drauf - wir sind nicht stolz drauf , dass eine"Gentlemen Agreement" genau diesen Menschen, es verwehrt in Deutschland zu bleiben obwohl das Gesetz etwas anderes sagt. Und für diese Jungs kämpfen wir. Wer meint er muss und kann und soll weiter Deutschen eine Plattform bieten in der 2. Liga, der kann das doch ohne Weiteres machen. Es wird ja nicht verboten Deutsche weiter zu beschäftigen als Basketballer. Nur wir sind eben der Meinung, dass Basketball wie letztendlich alles ein Resultatsport ist- und wir wollen maximalen Erfolg mit den Mitteln die uns zur Verfügung stehen.
Man möchte also für das Bleiberecht der aktuellen Vertragsspieler in Deutschland kämpfen, da man dieses Bleiberecht durch die Regularien der “Arbeitsgemeinschaft der 2. Basketball Bundesliga Herren e. V.” in Kombination mit der “2. Basketball-Bundesliga GmbH” gefährdet sieht?
Wie schon von einigen SD-Usern ausgeführt sieht der aktuelle Kader der Basketball Villingen-Schwenningen GmbH laut offizieller Homepage (letzter Abruf am 11.02.2017) wie folgt aus:
Darius Pakamanis (LIT), Sergey Tzvetkov (BUL), Jaka Zagorc (SLO), Nikola Fekete (HUN), Davor Barovic (SLO), Aljosa Remus (SLO), Boyko Pangarov Jun. (BUL), Tabari Perry (USA), Edin Alispahic (SLO), Daniel Zacek (GER) und Samba Thiam (GER)Es handelt sich also offensichtlich um einen 11-Mann-Kader mit 2 Inländern und 9 Ausländern. Die Regularien der ProB erlauben bei einem 12-Mann-Kader den Einsatz von 9 Ausländern (EU + ausgewählte Länder) und 3 Inländern. Das Bleiberecht der aktuell vorhandenen ausländischen Vertragsspieler in Deutschland und die Ausübung des Berufs als professioneller Basketballspieler der oben genannter ausländischer Vertragsspieler, hängt somit nicht von den Regularien der ProB ab, sondern vielmehr von der Entscheidung, welchen 12. VertragsspielerIn der Geschäftsführer der Basketball Villingen-Schwenningen GmbH, Herr Frank Singer, im Falle des sportlichen Aufstiegs in die ProB verpflichten möchte.
3.)
Bedeutung des “Arbeitsgemeinschaft der 2. Basketball Bundesliga Herren e. V.” in Kombination mit der “2. Basketball-Bundesliga GmbH”, kurz: 2. Liga ProA/ProB:-
Hat die 2. Liga ProA/ProB die alleinige Befugnis über das professionelle Ausüben des Basketballsport in Deutschland?
Meiner Meinung nach nein, daher sehe ich keine Diskriminierung in der Beurteilung für den Fall unter 2.) -
Ist es anderen Vereinen oder Organisationen innerhalb des DBB verboten, eine professionelle Basketball-Liga zu gründen?
Meiner Meinung nach nein, daher sehe ich keine Diskriminierung in der Beurteilung für den Fall unter 2.) -
Ist ein möglicher Name der neuen Balkan-Basketball-Bundesliga (BBBBL oder B4L) rechtlich geschützt oder verhindert der DBB deren Verwendung?
Meiner Meinung nach nein, daher sehe ich keine Diskriminierung in der Beurteilung für den Fall unter 2.) -
Ist es innerhalb Deutschlands ummöglich auch außerhalb des DBB einen neuen Basketballverband (DBBBB oder DB4) zu gründen? Wird eine solche Gründung organisatorisch, finanziell oder rechtlich von DBB oder der 2. Liga ProA/ProB im erheblichen Maße verhindert?
Meiner Meinung nach nein, daher sehe ich keine Diskriminierung in der Beurteilung für den Fall unter 2.) -
Ist die 2. Liga ProA/ProB organisatorisch und finanziell in der Lage den Aufbau einer weiteren professionellen Basketball-Liga in Deutschland zu verhindern?
Meiner Meinung nach nein, daher sehe ich keine Diskriminierung in der Beurteilung für den Fall unter 2.)
Fazit:
Die 2. Liga ProA/ProB ist im Endeffekt nicht wichtig und mächtig genug, um diskriminierend in ganz Deutschland auf das professionelle Ausüben des Basketballsports einwirken zu können. Die Teilnahme an der 2. Liga ProA/ProB ist nicht verpflichtend und stellt damit auch keine Grundlage für die Ausübung des professionellen Basketballsports in Deutschland dar. Die Regularien der 2. Liga ProA/ProB werden mittels Teinahmerechtsvertrag akzeptiert und können anschließend über die Teilnahme an den Mitgliederversammlungen der 2. Liga ProA/ProB geändert oder beeinflusst werden. Die Unterzeichnung des Teilnahmerechtsvertrags ist weder für die Basketball Villingen-Schwenningen GmbH noch für die 2. Liga ProA/ProB verpflichtend. Vielmehr bestehen durch den oben beschriebenen, angetrebten Streitfall bei der Lizenzierung der Basketball Villingen-Schwenningen GmbH, erhebliche Zweifel an der organisatorischen (Akzeptanz vorhandener Regularien, Fair-Play, Jugendarbeit, Ausgestaltung der Arbeitsverträge von Lizenzspielern) und wirtschaftlichen (unsicherer Ausgang des angestrebten Rechtsstreits) Leistungsfähigkeit für die ProB.Auszug aus der Satzung der 2. Liga ProA/ProB:
§ 2 ZWECK
1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Deutschen Basketball-Sports, insbesondere in der 2. Basketball-Bundesliga der Herren, welche in zwei Spielgruppen, z.Zt. in der Bezeichnung ProA und ProB, eingeteilt ist unter denen ein unmittelbarer Auf- und Abstieg gewährleistet ist.
2. Der Zweck wird insbesondere durch die ständige, intensive und partnerschaftliche Zusammenarbeit der Mitglieder verwirklicht. -
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Ich sehe hier bei einigen argumenten nicht durch(z.b. hobby/profi), daher ein paar fragen.
zuvor 2 annahmen
1. Ein Spieler hat bei einem Sponsor einen 9to5 Job. 40 Stunden x Mindestlohn oder mehr
2. Ein Spieler trainiert 3-4 mal in der Woche Abends je 2 Stunden + 3 Stunden pro Wochenende Spielzeit
Meine Fragen in die Expertenrunde…
A) Muss der Spieler zwangsweise Basketball-Arbeitnehmer sein? Oder kann er auch Amateur sein?
B) stellt der Verein dem Spieler Wohnung Auto oder Mahlzeiten, ist er dann immer noch Amateur? in welcher Lohnsteuerklasse wird das dann versteuert,falls er doch Arbeitnehmer wäre?
C) würde sich der Zeitaufwand eines Nebenjobs Basketball in einem minijob und der würdigung des mindestlohn abbilden lassen? zählt reisezeit zu auswärtsspielen als arbeitszeit?
D) Könnte ein Fall - Job beim Sponsor und Basketball nebenbei mit Minijob- zu Einsparungen bei Steuern, Sozialabgaben und Beiträgen für die Berufsgenossenschaft führen?
Allgemein zum Thema:
da es immer um die Förderung von Nachwuchsspielern geht, unterstelle ich mal die “Stellengefährdung” für deutsche bis zum Alter von max. 23 Jahren. Wer es bis dahin nicht schafft, hat halt Pech gehabt.
Wäre ein Modell denkbar, welches für Profis eine Vollzeitbeschäftigung von 40 Stunden vorschreibt? Ausnahmen sind Spieler unter 23, die auch einen Ausbildungsvertrag haben dürfen.
edit fragt noch: betrifft die arbeitnehmerfreizügigkeit denn nur arbeitnehmertätigkeit oder grundsätzlich die spielberechtigung?
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Allgemein noch eine Frage, müßte nicht ein betroffener Arbeitnehmer klagen?
Der z.B. meint aufgrund der Regelungen der 2. Liga keinen neuen Arbeitsvertrag gekriegt zu haben?Kann Schwenningen als Unternehmen sich auf eine Diskreminierung berufen, oder kann das nur ein Arbeitnehmer?
Darf man eigentlich Unternehmen diskreminieren? Warum darf ein Bulgarisches Basketball Unternehmen nicht an der Pro B teilnehmen? Die sollten doch auch ein Recht auf Freizügigkeit haben, darf man ihnen den Deutschen Markt versperren?
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Viele interessante Beiträge und Gedanken hier … Daumen hoch!
Vereinbarung, Konsens usw. … dazu gehören ja in allererster Linie die Schwenninger Egoisten! (…) Die 57 anderen Profivereine in Deutschland wollen etwas anderes, aber das ist Schwenningen komplett egal (omg, wie ich diese Egoisten zum Kotzen finde ). (…)Von meiner Mentalität her würde ich es ja richtig krachen lassen, die Vögel zu Tode prozessieren. Ich gebe gerne 50 Euro für den “Fuck Schwenningen Fond” FSF dazu. Wenn alle anderen 57 Profivereine auch in den FSF einzahlen, kommt da schon was zusammen. Soll es durch die Instanzen gehen, zur Not 10 Jahre bis zum EuGH (Eine einstweilige Verfügung wird es in diesem Fall eher nicht geben, da die im Prinzip immer der Hauptsacheentscheidung vorweg greifen würde). Was es dann gibt ist nicht klar, was es dann NICHT mehr gibt ist allerdings total klar: Schwenningen! Schöner Gedanke,
Du echauffierst dich über den Egoismus eines Basketball-Teams? Findest es aber einen „schönen Gedanken“, dieses zu Tode prozessieren. Einfach durch die Zeitdauer und Kosten des Verfahrens, obwohl du selbst schon ahnst, dass der betreffende Prozessgegner ja eigentlich in der Sache ziemlich Recht haben mag? Der Zweckt heiligt die Mittel?
Ja, ohne Wenn und Aber! Mir ist das Interesse von 57 Vereinen, den deutschen Basketball zu fördern und den Nachwuchs zu schützen, deutlich wichtiger, als das Interesse eines einzigen Vereins, ein bisschen Geld zu sparen (dass dies der eigentliche Beweggrund der Schwenninger ist, ist sehr offensichtlich und sie versuchen das auch gar nicht zu verbergen). Da heiligt der Zweck wirklich die Mittel.
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Die 2. Liga ProA/ProB ist im Endeffekt nicht wichtig und mächtig genug, um diskriminierend in ganz Deutschland auf das professionelle Ausüben des Basketballsports einwirken zu können. Die Teilnahme an der 2. Liga ProA/ProB ist nicht verpflichtend und stellt damit auch keine Grundlage für die Ausübung des professionellen Basketballsports in Deutschland dar. Die Regularien der 2. Liga ProA/ProB werden mittels Teinahmerechtsvertrag akzeptiert und können anschließend über die Teilnahme an den Mitgliederversammlungen der 2. Liga ProA/ProB geändert oder beeinflusst werden. Die Unterzeichnung des Teilnahmerechtsvertrags ist weder für die Basketball Villingen-Schwenningen GmbH noch für die 2. Liga ProA/ProB verpflichtend. Vielmehr bestehen durch den oben beschriebenen, angetrebten Streitfall bei der Lizenzierung der Basketball Villingen-Schwenningen GmbH, erhebliche Zweifel an der organisatorischen (Akzeptanz vorhandener Regularien, Fair-Play, Jugendarbeit, Ausgestaltung der Arbeitsverträge von Lizenzspielern) und wirtschaftlichen (unsicherer Ausgang des angestrebten Rechtsstreits) Leistungsfähigkeit für die ProB.
Etwas schwierig, bei deinem Beitrag zwischen Satireteilen und ernsthaften zu unterscheiden Aber die Argumentation geht fehl. Die Pro B bzw. Zweite Basketball Bundesliga sind klassische Kartelle mit marktbeherrschender Stellung.
Die Mitgliedschaft in der IG Metall ist genausowenig eine zwingende Voraussetzung, sich als metallverarbeitender Arbeitnehmer in Deutschland zu betätigen, wie es die Mitgliedschaft beim Arbeitgeberverband Gesamtmetall für metallverarbeitende Firmen ist.
Wenn die IG Metall nun mit Gesamtmetall einen Tarifvertrag schliesst, aufgrund dessen “zur Sicherheit der Arbeitsplätze” nur noch Deutsche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer, die ihre Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, eingestellt werden dürfen, oder eben eine Mindestquote für Deutsche vorschreiben, so wird dies ganz sicher keinen rechtlich/gerichtlich überprüften Bestand haben.
Auch dann nicht, wenn es andere metallverarbeitende Firmen gibt - bzw. gar nur theoretisch geben könnte (wenn sie denn jemand aufmachte), die keine solche Diskriminierung vornehmen.
Die betreffenden Ausländerregelungen sind (bzgl. EU-Ausländern und gleichgestellten) schlicht offen(sichtlich) europarechtswidrig. Sie wurden als gentleman’s agreement schlicht noch nicht wirksam rechtlich überprüft bzw. beseitigt. Die Schwenninger haben insofern völlig recht.
Es gibt m.E. nur zwei rechtlich “saubere” Herangehensweisen: abschaffen und EU-Ausländer den Deutschen gleichstellen - und/oder halt für eine rechtliche Ausnahmeregelung für Profisportler kämpfen.
PS: …oder natürlich, drittens, dass man grundsätzlich herangeht und Konsequenzen zieht:
Die Regelung, dass jeder EU-ausländische Arbeitnehmer in Deutschland einwandern darf und dann den Deutschen gleichgestellt ist (bzw., siehe hier, sein sollte), ist ja nicht gottgegeben.
Hat man beispielsweise in Grossbritannien ja mittlerweile auch gemerkt.
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PS: …oder natürlich, drittens, dass man grundsätzlich herangeht und Konsequenzen zieht:
Die Regelung, dass jeder EU-ausländische Arbeitnehmer in Deutschland einwandern darf und dann den Deutschen gleichgestellt ist (bzw., siehe hier, sein sollte), ist ja nicht gottgegeben.
Hat man beispielsweise in Grossbritannien ja mittlerweile auch gemerkt.
Und Frankreich ist ja vielleicht das nächste Land,das aus der EU rausgeht. Und spätestens dann macht die EU keinen Sinn mehr und auch Deutschland sollte dann schnellstens raus. Und: schon wäre das Problem Schwenningen und dieses Themas gelöst.
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Bei t2bcool bin ich mir nicht ganz sicher, ob das Satire sein soll oder ernst. Ist es ernst, ist es weltfremder als alles, was ich bisher aus Schwenningen gehört habe.
Ich gehe also mal von einem feinen Humor aus und sage: well done!Am einfachsten ist es, wenn Schwenningen einfach nicht aufsteigt…
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Am einfachsten ist es, wenn Schwenningen einfach nicht aufsteigt…
Und vor dem Aufstieg muss man doch auch erst mal eine Lizenz beantragen. Und muss man da nicht die geforderten Anforderungen erfüllen? Also gleich mit der Lizenzanforderung sollte sich die Liga versichern lassen, dass man den Statuten der Liga zustimmt. Und wenn man das nicht von vornherein tut, gibt es auch keine Lizenz, ganz einfach!
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Und vor dem Aufstieg muss man doch auch erst mal eine Lizenz beantragen. Und muss man da nicht die geforderten Anforderungen erfüllen?
Natürlich.
Frage nun an dich: Steht in den genannten Lizenzanforderungen (Lizenzstatut) auch nur ein Sterbenswörtchen von der Meldung oder des Einsatzes deutscher Spieler?Und wenn man das nicht von vornherein tut, gibt es auch keine Lizenz, ganz einfach!
…oder manchmal eben doch nicht so einfach. Zum Beispiel man sich auf eine Regel beruft, die (im Endeffekt) rechtswidrig ist.
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Die 2. Liga möchte laut Satzung den deutschen Basketball fördern.
Was dort nicht steht ist: “Wir sehen unseren Hauptzweck darin, die Deutschen (!!) Basketballer zu fördern.”
Denn den deutschen Basketball kann man auch dann fördern, wenn man auf Quoten verzichtet, die bestimmte Inländer bevorzugen.
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Die Quotenregelungen im Basketball des Profibereiches mag man irgendwie begründen können, aber in Bezug auf die Abfolge in den drei Ligen nicht wirklich nachvollziehbar.
Während man im Amateurbereich spielen lassen kann, wen man will, ohne dass es dort auf die berühmte Jugendförderung ankommt.
In den Pro Ligen hingegen wird es plötzlich notwendig, eine bestimmte Anzahl an deutschen Spielern aufs Parkett zu zaubern, während es in der obersten Liga BBL wiederum egal ist, weil dort wieder allein die Bestenauslese gilt, wer wie lange aufs Prkett darf.
Es reicht, wenn der Kader selbst bestimmten Anforderungen genügt.Ich bezweifele zudem, dass es die Quote war, die dafür gesorgt hat, dass man aktuell mal wieder ein paar Spieler in die NBA gebracht hat. Wer von den dortigen Talentjägern entdeckt wurde, der bekommt dann auch seine Chance, egal, woher er stammt und wie mögliche Quoten in der Heimatliga ausgesehen haben mögen.
Das gilt ja selbst für solche hiesige Randsportarten wie Baseball oder Football.
Wer gesund bleibt, wer die genügende Härte gegen sich und andere aufbringt, der wird eben seinen Weg machen. -
Während man im Amateurbereich spielen lassen kann, wen man will, ohne dass es dort auf die berühmte Jugendförderung ankommt.
In den Pro Ligen hingegen wird es plötzlich notwendig, eine bestimmte Anzahl an deutschen Spielern aufs Parkett zu zaubern,
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Ich bezweifele zudem, dass es die Quote war, die dafür gesorgt hat, dass man aktuell mal wieder ein paar Spieler in die NBA gebracht hat. Wer von den dortigen Talentjägern entdeckt wurde, der bekommt dann auch seine Chance,…Es ist mit den Amateuligen in der Tat ärgerlich, aber da fehlt möglicherweise das Geld einen jahrelangen Rechtsstreit durchzuführen, daher hat man lieber “kleinbei” gegeben…
Ob die Quoten für die vermutlichweitere Zahl an NBA Spielern gesorgt hat, ist natürlich weder im positiven, noch im negativen Sinne beweisbar.
Wenn wir uns aber nicht über die Talente der absoluten 1. Reihe unterhalten (im Alter noch 14-16), dann ist heute schon oft absehbar, dass es zumindest für gutes Geld in der Pro A reichen wird.
Die Entscheidung: gehe ich den Weg des professionellen Basketball oder nicht, hängt kaum vom bestmöglichen “Lauf” (Plan A) ab, denn der heisst NBA, es steht auch die Frage im Raum, was Plan B, Plan C und Plan D, Plan E sind…
Aktuell heisst Plan B, europäisch agierendes Team, bedeutet sehr gutes Geld und möglicherweise nach dem Karriereender Ruhestand.
Plan C ist BBL Spieler, bringt gutes Einkommen und nimmt den Druck später viel Geld verdienen zu müssen, mag nur Wohneigentum und eine 6 stellige Resever bringen, aber wer hat das schon.
Plan D ist Pro A Spieler, bringt nettes Geld, man kann sich sicher nicht drauf Ausruhen, aber mein Gott man hat was an Kohle mit dem Basketball gemacht.
Plan E ist dann Pro B, gutes “Taschengeld”, das einem übers Studium hilft oder das eigene Einkommen nett aufbessert, solange man spielt.
Das aktuelle System sollte also etwa 200 Spielern oberhalb der Regionalligen ein bombiges bis nettes Einkommen bescheheren.
Fallen die Quoten, dann sieht die Sache ganz anders aus, da sich die Motivationen verschieben. Bleiben nur noch Plan A und B, dann fallen extrem viele weg, die sich für einen anderen Karriereweg entscheiden. Dann fallen auch Spieler weg, für die es letztlich zu Plan B oder sogar Plan A reicht, da sie sich besser entwickelt haben, als es im entscheidenden Alter (14-16) anzunehmen war.
Sind meine (garantierten) Chancen schlecht, dann treffe ich andere Entscheidungen…
Bedeutet also, dass der ein oder andere Spieler, der später Euroleague oder gutes BBL Format erreichen würde, in jungen Jahren die Entscheidung trifft, sich auf etwas ordentliches zu konzentrieren, da relativ sicheres Geld einbringt, weil man ihm im Basketball das “sichere Geld” weggenommen hat.
Hier sehe ich jetzt also die Aufgabe der Profiligen per Gericht eine sinnvolle Regelung zu erstreiten, die den Amateurligen auch wieder die Einführung von Quoten ermöglicht, seien diese an Homegrown, oder Pass gebunden ist mir erstmal egal.
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Langsam kommt doch die Intention an die Oberfläche! Entweder es werden hier künstlich Spieler gepuscht, die eigentlich nicht unbedingt das Niveau haben, auf Grjnd eines künstlich erzeugten Mangel! Oder aber bei einigen spielen nazionalistische Gefühle mit (Europamüdigkeit=AFD)! Aber das ist für mich alles ok, jedoch will ich noch auf eines hinweisen, warum sollen denn die Spieler, die den Erfolg erzielt haben, nicht von dem Erfolg partizipieren? Warum sollen andere den Lohn Ihrer Leistung ernten? Ist das Eurer Fairnessgedanke? Ich weiß nicht, wer hier wirklich egoistisch ist!
Es wird auch immer unterstellt, dass dadurch die Jugendförderung zu kurz kommt, aber das eine hat doch mit dem anderen NICHTS zu tun! Wir streben in der kommenden Saison auch ein JBBL Team an, haben schon zwei Jahre einen hauptamtlichen Jugendtrainer, also wo liegt Euer Problem!
Und bei direkten Umfragen in der Pro B ist es mit Nichten so, dass alle die bisherige Regelung für gut heißen! -
Sag mal Hansi, geht’s eigentlich noch? Was soll die Afd-Keule?
Es geht hier einfach nur darum, dass der Profibasketball ( = Vereine ) in D irgendwann mal kapiert hat, dass es wichtig für den Sport ist Ligen zu haben, die mehr als reine Zirkusligen sind und die dem Nachwuchs eine Chance geben ( müssen ). Dies dann auch zum Wohl der Nationalmannschaft. Und damit zum Wohl der Vereine. Solange alle die Regelungen mittragen funktioniert das auch. Schwenningen kann mit der verfolgten Strategie vielleicht kurzfristig erfolgreicher sein, langfristig werden auch Sie zu den Verlierern gehören wie der gesamte Basketball in D.