Bestrafung Publikum
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Servus Leute,
ich frage mich schon länger, inwieweit Zuschauer bzw. der Verein für das Verhalten der Zuschauer bestraft werden kann. Kann es Strafen geben, die sich direkt auf das Spielgeschehen beziehen, in etwa im Stile eines Technischen Fouls? Gerade durch Courtside Plätze sind Fans ja mitunter sehr nah am Spielgeschehen dran und können durch jegliche Art negativ auffallen.
Hat ein Schiedsrichter irgendwelche Möglichkeiten, wenn er z.B. durchgehend von Fans auf Courtside-Plätzen aufs Übelste beleidigt wird? Oder kann es maximal bei nachträglichen Geldstrafen bleiben? -
Im Handball gibt es im Jugendbereich jetzt die Blaue Karte. Da geht der SR auf den entsprechenden Zuschauer zu und zeigt ihm die Blaue Karte. Damit wird er zumindest einmal in den Blickpunkt gestellt.Ob das dann eine Wirkung hat, kann ich nicht sagen. Aber da wird zumindest mal was versucht.
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Im Handball gibt es im Jugendbereich jetzt die Blaue Karte. Da geht der SR auf den entsprechenden Zuschauer zu und zeigt ihm die Blaue Karte. Damit wird er zumindest einmal in den Blickpunkt gestellt.Ob das dann eine Wirkung hat, kann ich nicht sagen. Aber da wird zumindest mal was versucht.
Eine gute Idee im Handballbereich, das wird einige Eltern zum Nachdenken bringen.
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bis auf einen in letzter Konsequenz zu erfolgenden Hallenwerweis wird da nix passieren können.
Ein “T”, weil sich ein Zuschauer nicht benimmt? undenkbar.Sollte aber ein Zuschauer aktiv in Spielgeschehen eingreifen, dann der betroffenen Verein sicher Protest gegen die Spielwertung einlegen.
Mit welchem Erfolg steht auf einem anderen Blatt. -
Die erste Frage ist, wer das Hausrecht ausübt. Derjenige darf Zuschauer umsetzen oder der Halle verweisen. Ich vermute, dass das der Veranstalter des Spiels ist. Schiedsrichter vermutlich eher nicht.
Daher würde ich stark vermuten, dass Schiedsrichtern lediglich ein Spielabbruch oder ein Bericht, der ggf. zu Strafen führen kann, als Maßnahme verbleibt.
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Szene aus einem Jugendspiel (U 14) letzte Saison. Ich und mein Schiedsrichterkollege hatten es mit einem sehr lautstarken Vater aus dem Publikum zu tun, der bereits ab dem Sprungball lautstark jede Entscheidung kommentierte. Es war das entscheidende Spiel um die Meisterschaft , also konnten wir seine Emotionalitaet verstehen. Nach einer gewissen Zeit, ich glaube es war die zweite Halbzeit, wurde er immer lauter und lauter. An einem Punkt sprachen wir uns dann ab, was wir mit ihm machen udn entschieden mit ihm zu reden. Mein Kollege unterbrach bei seinem naechsten Kommentar das Spiel, ging zu ihm und erklaerte ihm, das er sich mal fragen sollte, was er fuer ein Beispiel fuer seein Kind gerade abgibt und ob er nicht einfach uns unsere Arbeit machen lassen koennte. Dafuer ertete er sowohl vom Heim, als auch vom Gaestepublikum Applaus. Der entsprechende Herr gab keinen Mucks mehr von sich.
Ich denke eine Blossstellung in dsolchen Faellen (zumindest bei wenig Zuschauern, also nicht bei 3000 Leuten in der Halle, reicht aus, zumindest im Jugendbereich.
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Szene aus einem Jugendspiel (U 14) letzte Saison. Ich und mein Schiedsrichterkollege hatten es mit einem sehr lautstarken Vater aus dem Publikum zu tun, der bereits ab dem Sprungball lautstark jede Entscheidung kommentierte. Es war das entscheidende Spiel um die Meisterschaft , also konnten wir seine Emotionalitaet verstehen. Nach einer gewissen Zeit, ich glaube es war die zweite Halbzeit, wurde er immer lauter und lauter. An einem Punkt sprachen wir uns dann ab, was wir mit ihm machen udn entschieden mit ihm zu reden. Mein Kollege unterbrach bei seinem naechsten Kommentar das Spiel, ging zu ihm und erklaerte ihm, das er sich mal fragen sollte, was er fuer ein Beispiel fuer seein Kind gerade abgibt und ob er nicht einfach uns unsere Arbeit machen lassen koennte. Dafuer ertete er sowohl vom Heim, als auch vom Gaestepublikum Applaus. Der entsprechende Herr gab keinen Mucks mehr von sich.
Ich bewundere euch für eure Engelsgeduld. Einmal mehr kann ich nur meinen Hut vor den Leuten ziehen, die sich freiwillig dieses Affentheater geben.
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In der BBL hat B. Schmidt in Quakenbrück einen kompletten Block räumen lassen, da er diesen Block für einen Feuerzeugwurf verantwortlich machte (was sich später als falsch herausstellte). Ziemlisch drastische Maßnahme, die aber letztendlich recht reibunslos umgesetzt wurde.
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Ich kenne mich mit dem Regelwerk diesbezüglich auch nicht aus. Aber in Bayreuth wurde vor zwei oder drei Jahren ebenfalls mal ein Block, es war sogar der VIP-Bereich, durch die Schiedsrichter räumen lassen. Grund war glaube ich eine Klatschpappe die auf das Spielfeld flog. Die Räumung ging dann auch relativ unkompliziert vonstatten. Ansosnten wäre wohl das Spiel abgebrochen worden.
Soweit ich mich erinnere wurde der Verein als Veranstalter dann aber auch noch mit einer Geldstrafe belegt. Die hat aber nach meiner Erinnerung der identifizierte “Übeltäter” zumindst zum Teil mitgetragen.
Eine direkte Bestrafung hat es zumindest damals durch die Schiedsrichter nicht gegeben. Aber wie man sah, war eine indirekte Einflussnahme durchaus möglich.
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Szene aus einem Jugendspiel (U 14) letzte Saison. Ich und mein Schiedsrichterkollege hatten es mit einem sehr lautstarken Vater aus dem Publikum zu tun, der bereits ab dem Sprungball lautstark jede Entscheidung kommentierte. Es war das entscheidende Spiel um die Meisterschaft , also konnten wir seine Emotionalitaet verstehen. Nach einer gewissen Zeit, ich glaube es war die zweite Halbzeit, wurde er immer lauter und lauter. An einem Punkt sprachen wir uns dann ab, was wir mit ihm machen udn entschieden mit ihm zu reden. Mein Kollege unterbrach bei seinem naechsten Kommentar das Spiel, ging zu ihm und erklaerte ihm, das er sich mal fragen sollte, was er fuer ein Beispiel fuer seein Kind gerade abgibt und ob er nicht einfach uns unsere Arbeit machen lassen koennte. Dafuer ertete er sowohl vom Heim, als auch vom Gaestepublikum Applaus. Der entsprechende Herr gab keinen Mucks mehr von sich.
Ich denke eine Blossstellung in dsolchen Faellen (zumindest bei wenig Zuschauern, also nicht bei 3000 Leuten in der Halle, reicht aus, zumindest im Jugendbereich.
Ich bin auch schon des Öfteren als SR, gerade im Jugendbereich, auf Zuschauer zu gegangen und habe sie an ihre Vorbildfunktion erinnert.
Schlimm war allerdings ein Fall bei einem Bezirksliga-Herrenspiel kürzlich, bei dem ein offenbar etwas stärker alkoholisierter Zuschauer die Spieler der Gastmannschaft andauernd komplett bis unter die Gürtellinie durchbeleidigte. Da sich aber die Herren der Gastmannschaft nicht nervös machen ließen und stoisch ihren Stiefel herunterspielten, habe ich dort nicht eingegriffen. -
Ich war einmal live dabei, als ein Zuschauer in einem Regionalliga-Spiel ein Technisches Foul bekommen hat - und das völlig regelkonform! Danach war aber ordentlich was los in der Bude…
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Ich war einmal live dabei, als ein Zuschauer in einem Regionalliga-Spiel ein Technisches Foul bekommen hat - und das völlig regelkonform! Danach war aber ordentlich was los in der Bude…
Zuschauer ist erst zur Bank gelaufen und hat dann gepöbelt?
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Ich war einmal live dabei, als ein Zuschauer in einem Regionalliga-Spiel ein Technisches Foul bekommen hat - und das völlig regelkonform! Danach war aber ordentlich was los in der Bude…
Das würde mich jetzt doch sehr interessieren, wie das funktioniert. Erzähl mal …
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War ein verletzter Spieler, der in Zivil auf der Bank saß, dann aber mitte der 3.Viertels von seinem Trainer weggeschickt wurde, weil er Sorge hatte, dass er mit seinen Kommentaren ein T verursachen könnte. Tja… er bleibt damit aber dennoch Mannschaftsbegleiter
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Erinnert mich an einen Vorfall im letzten Jahr. Ein verletzter Spieler der Gastmannschaft sitzt in der Halle auf einer Zuschauerbank. Nach der Niederlage wirft er seine leere Wasserflasche gegen die 24 Sekundenanzeige, stößt die Hallentür auf und gegen die Wand. Im Flur zur Rede gestellt, wird er ausfällig und beleidigt mich in einschlägigem sexuellem Vokabular und wirft die leere Wasserflasche erneut, aber dieses Mal nach mir.
Hätte ich damals auf den Spielbericht eintragen lassen sollen. Habe ich nicht gemacht, aber als Veranstalter und Hausherr ein Hausverbot ausgesprochen. Was ich aber wohl, so damals die einhellige Meinung, nicht durchsetzen kann, wenn er als Spieler wieder in unsere Halle käme.
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Erinnert mich an einen Vorfall im letzten Jahr. Ein verletzter Spieler der Gastmannschaft sitzt in der Halle auf einer Zuschauerbank. Nach der Niederlage wirft er seine leere Wasserflasche gegen die 24 Sekundenanzeige, stößt die Hallentür auf und gegen die Wand. Im Flur zur Rede gestellt, wird er ausfällig und beleidigt mich in einschlägigem sexuellem Vokabular und wirft die leere Wasserflasche erneut, aber dieses Mal nach mir.
Hätte ich damals auf den Spielbericht eintragen lassen sollen. Habe ich nicht gemacht, aber als Veranstalter und Hausherr ein Hausverbot ausgesprochen. Was ich aber wohl, so damals die einhellige Meinung, nicht durchsetzen kann, wenn er als Spieler wieder in unsere Halle käme.
Hausverbot -> Durchsetzung des Hausrechtes -> verstoesst jemand dagegen, ist das ein Hausfriedensbruch, also Straftat -> ruft die Polizei.
Als rechtswidrigen, gegenwaertigen Angriff wuerde ich es allerdungs nicht einstufen, also schmeisst ihn nicht selbst aus der Halle…
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Erinnert mich an einen Vorfall im letzten Jahr. Ein verletzter Spieler der Gastmannschaft sitzt in der Halle auf einer Zuschauerbank. Nach der Niederlage wirft er seine leere Wasserflasche gegen die 24 Sekundenanzeige, stößt die Hallentür auf und gegen die Wand. Im Flur zur Rede gestellt, wird er ausfällig und beleidigt mich in einschlägigem sexuellem Vokabular und wirft die leere Wasserflasche erneut, aber dieses Mal nach mir.
Hätte ich damals auf den Spielbericht eintragen lassen sollen. Habe ich nicht gemacht, aber als Veranstalter und Hausherr ein Hausverbot ausgesprochen. Was ich aber wohl, so damals die einhellige Meinung, nicht durchsetzen kann, wenn er als Spieler wieder in unsere Halle käme.
Hausverbot -> Durchsetzung des Hausrechtes -> verstoesst jemand dagegen, ist das ein Hausfriedensbruch, also Straftat -> ruft die Polizei.
Als rechtswidrigen, gegenwaertigen Angriff wuerde ich es allerdungs nicht einstufen, also schmeisst ihn nicht selbst aus der Halle…
Ohne zu tief in die Materie einsteigen zu wollen: Klar ist das ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff, wenn jemand sich trotz Hausverbots weiterhin in den Räumlichkeiten aufhält.
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Ja, ist eigentlich unstrittig. Aber in diesem Fall ist ja der “Hausherr” meiste eine juristische Person, also der Verein. Ich wuerde mich ungern in die Nesseln setzen wollen, fuer einen anderen ein Hausrecht durch Gewalt durchzusetzen. Aber genugdes Exkurses, du hast recht, was man daraus macht, steht auf einem anderen Blatt…
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…Ich wuerde mich ungern in die Nesseln setzen wollen, fuer einen anderen ein Hausrecht durch Gewalt durchzusetzen …
Da gebe ich dir auf jeden Fall Recht. Von krassen Einzelfällen abgesehen, sollte man in solchen Fällen, in denen sich jemand in öffentlich zugänglichen Räumen “nur” wegen eines Hausverbots weigert zu gehen, lieber zurückhaltend sein und im Zweifel lieber die Polizei holen.
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Das Hausverbot berührt verschiedene Ebenen und mit unterschiedlichen Konsequenzen. Natürlich hat der Heimverein das Hausrecht und kann ggf. ein Hausverbot aussprechen, das er auch durchsetzen kann.
In den sportlichen Bestimmungen (Ausschreibung etc.) steht aber, wem der Heimverein Zutritt zur Spielhalle gewähren muss. Spieler, Trainer, Betreuer, Mannschaftsbegleiter etc. des Gegners. Diese Personen darf natürlich der Gastverein bestimmen. Besteht man auf einem Hausverbot gegen einen einsatzberechtigten Spieler des Gegners, kann man das zwar machen, wird das Spiel aber am grünen Tisch sicher verlieren. Das muss ja auch so sein, sonst konstruiert man eben mal ein Hallenverbot gegen den Topscorer des Gastvereins und freut sich dann über den “sportlichen” Sieg.
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Das Hausverbot berührt verschiedene Ebenen und mit unterschiedlichen Konsequenzen. Natürlich hat der Heimverein das Hausrecht und kann ggf. ein Hausverbot aussprechen, das er auch durchsetzen kann.
In den sportlichen Bestimmungen (Ausschreibung etc.) steht aber, wem der Heimverein Zutritt zur Spielhalle gewähren muss. Spieler, Trainer, Betreuer, Mannschaftsbegleiter etc. des Gegners. Diese Personen darf natürlich der Gastverein bestimmen. Besteht man auf einem Hausverbot gegen einen einsatzberechtigten Spieler des Gegners, kann man das zwar machen, wird das Spiel aber am grünen Tisch sicher verlieren. Das muss ja auch so sein, sonst konstruiert man eben mal ein Hallenverbot gegen den Topscorer des Gastvereins und freut sich dann über den “sportlichen” Sieg.
Grundsätzlich gibt es solche Fälle ohnehin selten, es gibt allerdings einen Fall, in dem der Heimverein ein solches Hausverbot durchgesetzt, der Gastverein Antrag auf Spielverlust stellte und zugunsten des Heimvereins entschieden war, weil es für das Hausverbot berechtigte Grnde gab. So pauschal lässtsich das also nicht sagen.
Grundsätzlich gilt: Der Veranstalter (meistens der Heimverein) hat das sogenannte Hausrecht. Das beinhaltet eigentlich mehrere Rechte und Pflichten, ist aber hier irrelevant. Der Schiedsrichter kann selbst niemand der Halle verweisen, kann aber den Veranstalter bitten/anweisen, da er die Möglichkeit hat in begründeten Fällen das Spiel abzubrechen. Auch hier gibt es aber ein Negativ-Beispiel. Ein SR forderte vor Spielbeginn auf einen Zuschauer aus der Halle zu entfernen, weil der ihn bei einem anderen Spiel beleidigt habe. Der Heimverein lehnte das ab, weil ja nichts passiert sei und man den Zuschauer als besonnen kenne. Der SR und sein Kollege weigerten sich das Spiel anzupfeifen. Der Verband entschied nachträglich auf Neuansetzung des Spiels, da die vermeintliche Beleidigung nirgends dokumentiert war. Nachträglich klagte der Heimverein auch die Kosten für die Neuansetzung ein.
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Als ich den Threadtitel las, erwartete ich ja eigentlich ganz fest, einen Krisenthread über die diesjährige Bonner Mannschaft vorzufinden…
Ein Hausverbot muss ja auch sicher zunächst kein lebenslanges sein. Für die ordentliche Durchführung eines Spiels reicht ja ein auf diesen einen Tag begrenztes ja in der Regel aus und das erschiene mir auch zweckmäßig, um dem Störer klar zu machen: heute findest du hier nicht mehr statt - benimm dich bitte beim nächsten Mal anständig. Ich denke, dass die allermeisten das beim nächsten Aufeinandertreffen im Hinterkopf haben werden und abwägen, ob sie so etwas erneut riskieren möchten. Den gänzlich lernresistenten Zeitgenossen kann man beim zweiten oder dritten Mal sicher guten Gewissens auch ein dauerhaftes Hausverbot aussprechen und das wird mit dieser Historie auch von den wiederum allermeisten als angemessen angesehen werden. Wer drei Mal aus der Halle geflogen ist, wird am grünen Tisch relativ wenig Chancen auf einen Erfolg haben.
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Da bleibt doch zu hoffen, dass unter all dem Geschreibsel hier die Kernaussage nicht verschütt gegangen ist.
Nein, eine Bestrafung der Zuschauer für “Verhalten” scheidet völlig aus. Schon deshalb übrigens, weil sie gar nicht Beteiligte des Spiels sind.
Ob Schiedsrichter gut damit beraten sind, überhaupt irgendwas außerhalb ihrer Domäne, die spätestens hinter dem “hindernisfreien Raum” endet, wahrzunehmen, sei mal dahingestellt.
Denn jegliche Meinungsäußerung ist immer (auch beim Sport, auch zu Schiedsrichtern, sogar im Basketball) erlaubt. Die Grenze ist wie immer das justitiable Fehlverhalten (hier: die Beleidigung).
Ja, das kann besonders in engen Hallen bei Spielen unterer Ligen mitunter schwer sein. Aber auch da höre ich (als Zuschauer) eigentlich nie wirkliche Beleidigungen. Erlebe aber gelegentlich angepisste Schiris, die mit Kritik (sachlich oder unsachlich, berechtigt oder nicht) einfach nicht umgehen können.
Da müssten die doch eigentlich drüberstehen, die sind doch die gut ausgebildeten Fachleute, die immer die richtigen Entscheidungen treffen ! -
Denn jegliche Meinungsäußerung ist immer (auch beim Sport, auch zu Schiedsrichtern, sogar im Basketball) erlaubt. Die Grenze ist wie immer das justitiable Fehlverhalten (hier: die Beleidigung).
Du kannst es ja gerne noch einmal nachlesen - genau das ist das Beispiel, das der Threaderöffner genannt hat. Warum qualifizierst du die Diskussion darüber als “Geschreibsel” ab? Und ich frage mich auch, wo jemand auch nur ansatzweise die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit des Rechts auf Meinungsäußerung in Frage gestellt hat?
Dass die Grenze bzgl. des diskutierten Themas erst das justiziable Fehlverhalten darstellt, ist auch nur halb richtig: justiziabel im Sinne des Sports - korrekt, justiziabel erst im Sinne des StGB - falsch. Es geht um die Durchführbarkeit des Spielbetriebs, nicht um die allgemeine Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, und da ist logischerweise auch unterhalb der Grenzen des Strafrechts ein Eingriff (keine Bestrafung) z.B. durch einen Verweis aus der Halle angezeigt.
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Warum genau gefährdet “solches Verhalten” (z.B. laute Unmutsäußerungen und Kritik an Schiedsrichtern) die Durchführung eines Spielbetriebs?
Die Ausgangsfrage war: können Zuschauer oder Vereine deshalb mit Strafen im Spiel belegt werden. Antwort: nein.
Weiter: müssen Beleidigungen hingenommen werden? Antwort: auch nein. Und immer noch keine Spielstrafen.
Ich schätze, es können dafür auch keine Geldstrafen ausgesprochen werden. Allenfalls für Versäumnisse bei den Veranstalterverpflichtungen. Dazu dürfte aber nicht gehören, auf den Wortschatz oder das Verhalten der Zuschauer zu achten. Das gehört, zumindest in meiner Welt, immer noch in den Bereich der Eigenverantwortung.Ich beobachte aber ganz allgemein, dass heutzutage Kritik gern direkt als persönlichen Angriff gewertet wird, wenn nicht gar als Beleidigung. Das ist ein gesellschaftliches Phänomen, von dem Schiedsrichter natürlich nicht ausgeschlossen sind. Das macht’s aber auch nicht besser.
Meistens erlebe ich aber Schiris, die mit den natürlich unqualifizierten Zwischenrufen der völlig ahnungslosen Zuschauer souverän und angemessen umgehen. -
Warum genau gefährdet “solches Verhalten” (z.B. laute Unmutsäußerungen und Kritik an Schiedsrichtern) die Durchführung eines Spielbetriebs?
Weshalb versuchst du denn erneut, das Thema krampfhaft anhand von minderschweren Umständen zu diskutieren, die hier bislang niemand als Beispiele genannt hat? Da fällt es logischerweise nicht schwer, keine Notwendigkeit eines Eingreifens zu erkennen. Es ist recht erfreulich, dass dir bislang wohl noch nie eine Situation widerfahren ist, in der das Verhalten eines Zuschauers dies notwendig gemacht hätte, aber schließe daraus doch bitte nicht, dass sie nicht existieren.
Der Verweis auf die Eigenverantwortung des Verhaltens ist ein schönes Ideal, aber das Hausrecht hat der Gesetzgeber ja nun auch nicht aus reiner Langeweile erfunden, sondern weil das Konzept der Eigenverantwortung erfahrungsgemäß nicht immer zu 100% zuverlässig funktioniert. Und dass es zwischen vollständig passiver Akzeptanz eines Fehlverhaltens und strafrechtlicher Ahndung auch noch eine Klaviatur mit abgestimmten Nuancen gibt, erscheint mir sinnvoller als der s/w-Ansatz, den du zu bevorzugen scheinst.
Vielleicht malst du dir auch aus, was du machen würdest, wenn sich bei einer/m Party/Spieleabend/Kaffeklatsch in deiner Wohnung jemand nachhaltig unangemessen verhält, OHNE dabei deutlich die strafrechtlichen Grenzen zu überschreiten. Ich bin mir relativ sicher, dass du das Ideal der Eigenverantwortung relativ flott zugunsten deiner im BGB verankerten Rechte aufgeben würdest.
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Servus Leute,
ich frage mich schon länger, inwieweit Zuschauer bzw. der Verein für das Verhalten der Zuschauer bestraft werden kann. Kann es Strafen geben, die sich direkt auf das Spielgeschehen beziehen, in etwa im Stile eines Technischen Fouls? Gerade durch Courtside Plätze sind Fans ja mitunter sehr nah am Spielgeschehen dran und können durch jegliche Art negativ auffallen.
Hat ein Schiedsrichter irgendwelche Möglichkeiten, wenn er z.B. durchgehend von Fans auf Courtside-Plätzen aufs Übelste beleidigt wird? Oder kann es maximal bei nachträglichen Geldstrafen bleiben?So steht’s ganz oben geschrieben, Hervorhebungen von mir. Und genau darauf habe ich mich bezogen. Ich kann da von Klatschpappen garnix lesen und auch mein Kaffeklatsch/Party/Spieleabend kommt da garnicht vor.
Das stammt also weder von mir noch vom Threadersteller.
Aber vielleicht soll’s ja garnicht um “Schiedsrichter und Regeln” speziell Bestrafung Publikum gehen, sondern um was ganz anderes?
Z.B. “Fankultur” oder “Sanktionen für die Gefährdung des Spielbetriebs durch eine Klatschpappe bei Versagen des Ordnungsdiensts”. Das wär aber doch ein anderes Thema, das in “Basketball Allgemein” gehört. Wir wollen doch nicht OT werden… -
In Bayreuth gab es doch beide Fälle schon:
Schiedsrichter Schmidt hat einen Zuschauer aus der ersten Reihe entfernen lassen und Schiedsrichter Barth hat einen Block räumen lassen, weil er von einer Klatschpappe getroffen wurde.
In Quakenbrück hatte Schiedsrichter Schmidt auch einen Block räumen lassen, nachdem ihn von dort ein Feuerzeug getroffen hatte.
Und wurde nicht in Würzburg der Schiedsrichter Prause von einer Flasche getroffen? Wie ging es da weiter?