15. ST. Phoenix Hagen vs. Crailsheim Merlins - 27.12. - 18:30 Uhr
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Den ganzen Mist der gestern (nicht) passiert ist mal beiseite gelassen wundere ich mich schon, wie wenig Schreiber das Verhalten der Merlins ganz unabhängig von Verkehrs-Chaos und Schneefall kritisch bewerten.
Aus der Tabellensituation abgeleitet würde ich mal sagen, dass das Spiel gestern eines der allerwichtigsten Saisonspiele - zumindest der Hinrunde - für Crailsheim gewesen wäre. Dazu bei Hagen Bell angeschlagen und Gordon garnicht im Kader. Da wundere ich mich schon SEHR, warum man nicht unabhängig von äußeren Faktoren einen Tag eher anreist, um über Nacht die Reise aus den Knochen zu kriegen, dann am nächsten Tag in der Halle zu trainieren, und sich ganz allgemein in Ruhe auf das Spiel vorzubereiten. DAS geht nämlich definitiv nicht in der Qualität, wenn ich morgens um 9:00 in Crailsheim losfahre, bzw. mich dann treffe. Und das finde ich als Außenstehender ziemlich dilettantisch und fahrlässig.
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17 Spielverlustwertung
Aus der Spielordnung der BBL
Gegen einen Bundesligisten ist auf Spielverlust zu
entscheiden, wenn
a)
er nicht spätestens 60 Minuten nach dem angesetzten
Spielbeginn mit mindestens fünf Spielern
in Spielkleidung auf dem Spielfeld spielbereit ist
und dies zu vertreten hatEs ist ja unstrittig dass es darum geht ……Ab wann hat man es zu vertreten das man nicht da ist. Wann hat man alles mögliche getan um rechtzeitig zu sein? Wirklich nur wenn man am Vortag schon anreist ? Oder genügt ein puffer von 4-5 Std ? Und wer entscheidet das auf welcher Grundlage …eigentlich kann es ja jetzt dnur noch darum gehen. Gibt es dazu schon Grundsatzentscheidungen ?
Ja, öffentliche Verkehrsmittel. Ich meine es gab mal einen Wintereinbruch durch den einige NBBL Teams betroffen waren. Wenn jemand in der Bahn festsass wurde neu angesetzt, wer im Bus sass, hatte Pech. Wer versucht am Vortag anzureisen, und es mit privat organisierten Mitteln nicht schafft, sollte auch kein Recht auf Neuansetzung haben. Ein rechtzeitiges Umsteigen in die Bahn hätte Craisheim möglicherweise retten können.
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Nur kurz zum Thema „Höhere Gewalt“: Es gab schon Spiele, bei denen ein Team es NICHT zu vertreten hatte (Grippewelle und nur noch 3-4 einsatzfähige Spieler), dass nicht gespielt werden konnte und das Spiel trotzdem für den Gegner gewertet wurde. So zum Beispiel dieses – auch wenn es schon länger zurück liegt:
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Die BBL hat es damit auf jeden Fall bis zu Spiegel Online geschafft:
http://www.spiegel.de/sport/sonst/basketball-crailsheim-muss-partie-in-hagen-wegen-schnee-absagen-a-1010514.htmlIn dem Artikel steht auch, dass es 2008 im Fall Gießen “nur” eine Vollsperrung gegeben hat, ohne dass ein (halbwegs wenig überraschendes) Wetterchaos die Ursache war. Und selbst damals ging das Argument “höhere Gewalt” nicht durch. Deswegen könnten sich die Merlins in meinen Augen den Protest oder Einspruch und die damit verbundenen Kosten sparen. Das wäre auch weniger Wasser auf die Mühlen derjenigen, die jetzt den Hagenern irgendwas von Unfairness oder weiß der Geier was unterstellen (vornehmlich auf Facebook, wie immer - nicht so sehr hier).
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Die BBL hat es damit auf jeden Fall bis zu Spiegel Online geschafft:
http://www.spiegel.de/sport/sonst/basketball-crailsheim-muss-partie-in-hagen-wegen-schnee-absagen-a-1010514.htmlIn dem Artikel steht auch, dass es 2008 im Fall Gießen “nur” eine Vollsperrung gegeben hat, ohne dass ein (halbwegs wenig überraschendes) Wetterchaos die Ursache war. Und selbst damals ging das Argument “höhere Gewalt” nicht durch. Deswegen könnten sich die Merlins in meinen Augen den Protest oder Einspruch und die damit verbundenen Kosten sparen. Das wäre auch weniger Wasser auf die Mühlen derjenigen, die jetzt den Hagenern irgendwas von Unfairness oder weiß der Geier was unterstellen (vornehmlich auf Facebook, wie immer - nicht so sehr hier).
Der Artikel hat ja schon fast etwas Satirisches, mit “… vom plötzlichen Wintereinbruch überrascht…”
Ich kann mich nicht erinnern, dass es in letzter Zeit eine so gute und genaue Wettervorhersage gegeben hat, die die zu erwartenden Schneehöhen samt der Gefahr von Verwehungen schon ca. 5 Tage im Voraus bekannt gegeben haben. Also, an dem Wintereinbruch war nun wirklich gar nichts plötzlich -
Die BBL hat es damit auf jeden Fall bis zu Spiegel Online geschafft:
http://www.spiegel.de/sport/sonst/basketball-crailsheim-muss-partie-in-hagen-wegen-schnee-absagen-a-1010514.htmlIn dem Artikel steht auch, dass es 2008 im Fall Gießen “nur” eine Vollsperrung gegeben hat, ohne dass ein (halbwegs wenig überraschendes) Wetterchaos die Ursache war. Und selbst damals ging das Argument “höhere Gewalt” nicht durch. Deswegen könnten sich die Merlins in meinen Augen den Protest oder Einspruch und die damit verbundenen Kosten sparen. Das wäre auch weniger Wasser auf die Mühlen derjenigen, die jetzt den Hagenern irgendwas von Unfairness oder weiß der Geier was unterstellen (vornehmlich auf Facebook, wie immer - nicht so sehr hier).
Der Artikel hat ja schon fast etwas Satirisches, mit “… vom plötzlichen Wintereinbruch überrascht…”
Ich kann mich nicht erinnern, dass es in letzter Zeit eine so gute und genaue Wettervorhersage gegeben hat, die die zu erwartenden Schneehöhen samt der Gefahr von Verwehungen schon ca. 5 Tage im Voraus bekannt gegeben haben. Also, an dem Wintereinbruch war nun wirklich gar nichts plötzlichAbsolut! Von daher hat das Crailsheim halt auch selbst “zu vertreten”, um da nochmal das Regelwerk zu zitieren. Wenn seit Mittwoch im Südwesten und Westen Deutschands massiver Schneefall vorhergesagt ist - und zwar nicht nur von seiten der Bildzeitung, sondern auch von ernstzunehmenden Nachrichten- und Wetterportalen - und man bei der Anreise genau durch diese Regionen fährt, inklusive Sauer- und Siegerland, kann man da doch nicht ernsthaft auf höhere Gewalt verweisen und irgendeinen Protestgrund suchen.
Und übrigens: Wenn man weiß, dass ein Fernbleiben 50.000€ kosten kann, investiere ich doch lieber 5000 € für 'ne Übernachtung. Hagen liegt ja jetzt nicht irgendwo im Nirgendwo….In der Region hätte man auch problemlos Zimmer klarmachen können (Hagen, Herdecke, Dortmund, etc…).
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Oh die bösen Hagener sind also Schuld, dass Crailsheim sich amateurhaft verhalten hat. Die Hagener haben es sicherlich auch schneien lassen und den LKW quer auf die Fahrbahn gestellt.
Übrigens, wen ein Läufer zu spät zum Start des Berlinmarathons kommt, dann wird dieser Lauf nicht wiederholt, bzw. der Start verschoben.
Da ist es übrigens egal ob die Straße frei sind oder ob Schnee liegt. Die Anreise liegt nun mal im Verantwortungsbereich der Gastmannschaft.
Die Giessener können ein Lied davon singen.
Hätten sich die Verantwortlichen bei Phoenix so verhalten, dann würden von den Hagener Fans eher Vorwürfe an das Management gehen als an das Verhalten der Gastgeber.
Die Verantwortlichen haben sich übrigens korrekt verhalten.
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Hier wird sehr viel geschrieben, oft wenig konkret. Weiß irgend jemand, wo dieser LKW quer stand? Welche Autobahn? Bei welcher Stadt?
Ein Protest ist mMn völlig chancenlos.Also besonders weit sind sie auf jeden Fall nicht gekommen, siehe http://www.rp-online.de/sport/basketball/crailsheim-merlins-wollen-gegen-040-protest-einlegen-aid-1.4763907:
“[…] sagte Romig. “Wir haben für 150 Kilometer neun Stunden gebraucht. Was soll man denn machen, wenn sich LKWs und Autos wegen des Schnees vor einem querstellen?””Auf der A6 war gestern wohl quasi totales Verkehrschaos: http://www.stimme.de/polizei/heilbronn/Kilometerlanger-Stau-auf-der-A6;art1491,3269068
"Der Wintereinbruch hat auf der A6 zwischen Heilbronn und Nürnberg für Chaos gesorgt: Am Samstag hatte sich ein kilometerlanger Stau gebildet, zwischenzeitlich stockte der Verkehr in beiden Richtungen auf 40 Kilometern Länge. "Irgendwo stand gestern abend noch eine Verkehrsmeldung, dass zwischen Ilshofen und weiter Richtung Heilbronn noch 20km stockender Verkehr gemeldet waren. Vermutlich hat man dann später versucht über andere Straßen weiter Richtung Norden zu kommen.
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Wiederholung: 8.35 ab Crailsheim, 1 x umsteigen in Karlsruhe, 13.59 in Hagen. Fahrpreis 1. Klasse ICE (Sparpreis) für jeweils 5 Personen = 259,00 € !!!
Empfehlung an alle Reisemanager der, vor allem kleinen und kleineren BBL-Vereine: Nicht verzagen, ab und zu die Bahn fragen. -
Wiederholung: 8.35 ab Crailsheim, 1 x umsteigen in Karlsruhe, 13.59 in Hagen. Fahrpreis 1. Klasse ICE (Sparpreis) für jeweils 5 Personen = 259,00 € !!!
Empfehlung an alle Reisemanager der, vor allem kleinen und kleineren BBL-Vereine: Nicht verzagen, ab und zu die Bahn fragen.Wobei die Bahn bei widrigem Wetter jetzt auch nicht unbedingt der zuverlässigste Verkehrspartner ist….
Aber genug Optionen und Möglichkeiten, das normal über die Bühne zu bringen, hätte es auf jeden Fall gegeben (ja, ich weiß, sagt sich leicht, aber ist halt wirklich so…).
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Kann ich jetzt eigentlich von den Merlins einen Anteil meiner an telekombasketball gezahlten 9,99 Euro zurückfordern? hab ja für ein Spiel gezahlt, welches ich dann ja gar nicht zu sehen bekam
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Ich fänds übrigens mal ganz interessant zu erfahren, wie und wann so die anwesenden Crailsheimer Fans angereist sind?! Gab ja anscheinend sogar einen Fanbus…
Falls ihr hier mitlest/-schreibt: Wann seid ihr losgefahren? Welche Strecke? Wird wohl nicht die Sektion Ruhrgebiet gewesen sein, die da anwesend war… -
@HappyHippo habe versucht auf allen “Kanälen” zu recherchieren ab Ca 2h vor dem Spiel waren die CM medial abgetaucht das einzige was ich gefunden habe war ein FCB-Kommentar an das TV Team “Sorry, keine Chance” auf einen Post “…wir warten auf euch…” das war ca. 25 Minuten vor dem verschoben Spielbeginn (19:30) --das war aber auch nur ein versteckter Kommentar/Antwort keine Meldung kein Twitter der CM-Spieler war mehr zu finden nach dem Freese die Wintereindrücke gepostet hatte. Ich denke da wurde von CM ein Maulkorb verhängt.
Was soll PHOENIX sagen wenn es nichts offizielles de CM gibt?
Stell dir mal vor PHOENIX hätte gesagt das wird nix, die Leute gehen nach Hause und um 19:29 laufen die CM-Spieler in die Halle…Was hättest du dann gesagt
Die “PESSE-SMS” der CM GF an OH war ja auch keine offizielle Absage des Spiels.
Sorry selten so eine Sche… gelesen.
Hast du dir das Interview mal angeschaut? Das Interview muss so gegen 18.15 Uhr gewesen sein. Wenn dort der Pressesprecher der Merlins sagt, dass Sie es nicht schaffen, ist das doch eine offizielle Absage. Verstehe nicht wie man das jetzt schönreden kann. Fakt ist, Phoenix wusste dass die Merlins nicht auftauchen!!!
…
Sorry, aber ich komme mir von Phoenix verarscht vor!!dazu dies aus der Spielordnung:
Im Fall des Absatzes 1 b) ist das Spiel durchzufüh
ren, es sei denn, der Spielbeginn verzögert sich um
mehr als 60 Minuten nach dem angesetzten Spielbegin
n. Diese Frist ist von den am Spiel Beteiligten
abzuwarten.Hier hätte sich Phoenix Hagen möglicherweise in einen Konflikt gebracht, wenn das Spiel vorher abgesagt worden wäre, daher war es richtig nichts vor Ablauf der Frist offiziell zu kommunizieren.
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Genau so sieht es aus Hong. Phoenix durfte das Spiel gar nicht absagen.
Die Absage musste durch die Schiris erfolgen und wenn ich es richtig mitbekommen habe, musste die BBL auch erst das Ganze bestätigen.
Da die Stände alle aufgebaut waren, war es auch OK, dass dort etwas verkauft wurde. Das hätte jeder andere Verein auch gemacht.
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Immerhin: Ordentlicher Medienrummel ist den Merlins gewiss. So sieht’s Dino Rössner in der WELT und der Berliner Morgenpost:
http://www.morgenpost.de/sport/article135797479/Wenn-das-Spiel-schon-auf-der-Autobahn-verloren-ist.html -
My 2 cents: Das hätte vielen Klubs passieren können. “Meine” Göttinger fahren wegen des knappen Budgets auch oft erst am Spieltag los. Das waren einfach unglückliche Umstände. Auch bei angesagtem Schneewetter rechnet doch keiner ernsthaft mit einer Vollsperrung. Andersrum kann eine Vollsperrung auch jederzeit beu gutem Wetter passieren. Den Crailsheimern einen amateurhaften Spielbetrieb zu unterstellen ist genauso falsch wie den Hagenern mangelnde Fairness. Einfach Pech und für die Merlins finanziell wie sportlich am schmerzhaftesten. Also kriegt euch mal wieder ein.
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@PH:
Wiederholung: 8.35 ab Crailsheim, 1 x umsteigen in Karlsruhe, 13.59 in Hagen. Fahrpreis 1. Klasse ICE (Sparpreis) für jeweils 5 Personen = 259,00 € !!!
Empfehlung an alle Reisemanager der, vor allem kleinen und kleineren BBL-Vereine: Nicht verzagen, ab und zu die Bahn fragen.Wobei die Bahn bei widrigem Wetter jetzt auch nicht unbedingt der zuverlässigste Verkehrspartner ist….
Und noch einmal: Sitzt du in der Bahn, ist es “höhere Gewalt”, dann wird dein Spiel wiederholt.
Sitzt du im Bus, im Auto, im Heli hast du das Spiel verloren.
So zumindest die Handhabe im DBB Bereich und in der BBL bis inkl. 2008 (Gi in Lubu). Es wäre einzig denkbar, obwohl ich davon noch nichts gehört habe, dass der “Fall Gießen 2008” nicht nur dazu geführt hat, dass die Karenzzeit ausgeweitet wurde (auf jetzt 60 min. nur BBL!), sondern auch diese Regelung bzgl. Öffentl. Verkehrsmittel vs. private Verkehrsmittel geändert wurde.WENN dem so wäre, würde ich aber eher denken, dass die BBL dies komplett ausschließt, also Zug im Schnee = Bus im Schnee.
Wie gesagt im DBB-Bereich rettet dich die Bahn (es sei denn du planst ne Ankunft am Hbf. 30km entfernt und 5 min vor Spielbeginn), mMn in der BBL auch (jedenfalls bis 2008 ) oder jetzt nunmehr gar nichts.In beiden Fällen wäre der Crailsheimer Protest sinnlos und (weitere) Geldverschwendung.
Machen wir uns nichts vor, viele Teams reisen bei kurzen bis kürzeren Strecken und spätem Spielbeginn am selben Tag an. Crailsheim, genauso wie Hagen, Frankfurt, Göttingen, MBC, Bonn, Lubu, Trier, Tübingen und auch sicher noch andere. Die Spieler fühlen sich zu Hause wohler, pennen besser in anständigen Betten, alles ist einfacher. Viele machen das. Irgendwann erwischt es eben mal einen. Das Pommersche Lamento der angeblichen Unprofessionalität Crailsheims diesbezüglich, finde ich daher reichlich schwach und vor allem wenig hilfreich.
Wahllos herausgegriffen habe ich die SO des BBV, da online verfügbar: §53 gibt Aufschluß
http://www.binb.info/cms/spb-bbv-spielordnung.html -
Gerade erst kürzlich in der ProB: Herten zu spät in Stahnsdorf angekommen –> Spielwertung
2008 kommt Gießen nicht pünktlich an --> Spielwertung
vor einigen Jahren in der 1.DBBL reist Saarlouis nicht nach Oberhausen wegen Schneechaos, beruft sich auf höhere Gewalt --> SpielwertungMit fällt absolut kein Grund ein, warum diesem blödsinnigen Protest (sofern er denn wirklich eingelegt wird) stattgegeben werden sollte.
Statt auf die BBL oder Hagen zu schimpfen, sollten die Crailsheimer lieber auf ihr Management schimpfen, dass den nun eingetretenen Fall zumindest billigend in Kauf genommen hat (denn das tut man, wenn man erst am Spieltag anreist). Dass hG hier nicht vorhanden ist, hat aldimarkt gestern abend schon deutlich gemacht. Es gibt keine Pflicht am Vortag anzureisen, aber wenn man auf nummer sicher gehen will, sollte man sowas in Erwägung ziehen.
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Also die strecke crailsheim - hagen ist 420 km lang. Ich weiss nicht, ob man als spieler besser spielt, wenn man zuhause pennt und anschließend die strecke mit dem bus fährt oder wenn man auswärts pennt und keine busfahrt in den beinen hat.
Ich finde es gut, dass man zwischen Pkw/Bus und öffentlichen verkehrsmitteln unterscheidet, da man ja mit pkw/bus auf die sekunde genau entscheiden kann wann man losfährt und auch nicht umsteigen muss. Die Autobahn war also für 2 stunden gesperrt und crailsheim war sogar 60 minuten nach spielbeginn nicht am spielort. Wollten die merlins also ursprünglich 45 minuten vor spielbeginn da sein? Es wirkt so als hätten sie gar keinen puffer eingeplant. Im Profibereich würde ich 2 Stunden vorm spiel ankommen wollen und ca. 2 stunden puffer einplanen. Vor allem bei so einem wichtigen Spiel.
Und ich stimme den leuten zu, die sagen, dass sie auch oft trotz puffer zu spät gekommen sind/termine verpasst haben. Aber in der bbl gibt es nur einen wichtigen termin pro woche und man sollte es schaffen den wahrzunehmen. Wenn die jungs zuhause so gut pennen, dann sollen sie halt früh ins bett, damit man früh losfahren kann.
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Die Autobahn war also für 2 stunden gesperrt und crailsheim war sogar 60 minuten nach spielbeginn nicht am spielort. Wollten die merlins also ursprünglich 45 minuten vor spielbeginn da sein? Es wirkt so als hätten sie gar keinen puffer eingeplant. Im Profibereich würde ich 2 Stunden vorm spiel ankommen wollen und ca. 2 stunden puffer einplanen. Vor allem bei so einem wichtigen Spiel.
Wo hast du diese Info her? Hier ist überall zu lesen, dass sie um 9:00 abgefahren sind, da sind unter normalen Umständen auch mit 2 Stunden Stau keine Verspätungen zu erwarten…jedenfalls nicht auf 400 km.
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Viel ärgerlicher wäre es doch, wenn durch eine solch große Unprofessionalität am letzten Spieltag Hagen den Klassenerhalt geschafft hätte, indem diese dadurch ohne zu spielen auf Platz 16 gerutscht wären und z.B. Mannschaften wie Tübingen oder Bremerhaven dadurch abgestiegen wären!
“Fiktiv” gesehen hätten in diesem Scenario auch Mannschaften, wie Bamberg oder Berlin die Anreise nicht rechtzeitig schaffen können! Hier wäre ein erspielter Heimsieg von Hagen eher unwahrscheinlich! Hätte der nun Tabellen-17. die Möglichkeit die Wertung anzufechten? Auch wenn es die Statuten so hergeben, so finde ich, dass der Wettbewerb dadurch verzerrt werden kann.
Man sollte die Statuten so anpassen, dass jede Auswärtsmannschaft unabhängig von den zu reisenden Kilometern bis spätestens 24:00 Uhr des Vortages anzureisen hat. Eine Hotelübernachtung sollte in jedem Etat einer Mannschaft kalkuliert sein. Wenn das Geld nicht übrig ist, hat diese Mannschaft meiner Meinung nach nichts in der BBl verloren! -
Hier mal ein Urteil zu einem ähnlichen Sachverhalt. Auch wenn es nicht um Basketball geht - die Problematik ist dieselbe
http://www.bttv.de/fileadmin/bttv/media/000/downloads/urteile/SG1/BTTVDE_SGDB_OBB_200904.pdf
Ich halte die drei Punkte
a) Wahl des Verkehrsmittel
b) Festlegung der Fahrtroute
c) Festlegung der Abfahrtszeitfür durchaus sinnvoll.
Ohne die genauen Umstände zu kennen, kann man natürlich nichts über Erfolgsaussichten sagen, aber ich halte es für möglich, dass ein Einspruch Erfolg haben könnte.
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@Rawis: das ist ein Kinder/Jungen Bezirksligaspiel!!!
Davon abhesehen, halte ich das Urteil und die Neuansetzung in diesem Falle für falsch. Und für viel fälscher als dem gestrigen Falle. Freitags nachmittags bei solchem Wetter (!) ist dort immer absoluter Megaalarm und mit Kids ist man dort mit der S-Bahn schneller und sicherer unterwegs.
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Hier mal ein Urteil zu einem ähnlichen Sachverhalt. Auch wenn es nicht um Basketball geht - die Problematik ist dieselbe
http://www.bttv.de/fileadmin/bttv/media/000/downloads/urteile/SG1/BTTVDE_SGDB_OBB_200904.pdf
Ich halte die drei Punkte
a) Wahl des Verkehrsmittel
b) Festlegung der Fahrtroute
c) Festlegung der Abfahrtszeitfür durchaus sinnvoll.
Ohne die genauen Umstände zu kennen, kann man natürlich nichts über Erfolgsaussichten sagen, aber ich halte es für möglich, dass ein Einspruch Erfolg haben könnte.
In deinem Beispiel geht es um Bezirksliga, also weit entfernt vom Profisport. Ich habe auf der Seite vorher 3 Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit aufgezeigt, die allesamt in einer 0:20-Wertung endeten…
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In erster Linie sollte der Sport im Vordergrund stehen. Hier ein aktuelles Beispiel von heute aus der DEL:
Schwenningen vs Hamburg Freezers Spielbeginn geplant: 16:30
Die Freezers stehen auch im Stau. Wenn ich es richtig verstanden haben, sind die von Hamburg nach Stuttgart geflogen und dann mit dem Bus weiter. Das Spiel beginnt jetzt voraussichtlich um 18:40
Nachzulesen auf Facebook. www.facebook.com/hamburgfreezers
Hier ist es höhere Gewalt, beim Basketball “schlechte, unprofessionelle Organisation”.
Habe dies selber mal bei einem DEL-Freitagsspiel mitgemacht. Spielende war weit nach Mitternacht.
Da sollte man sich auch mal in der BBL ein Beispiel daran nehmen. Sport vor "grünen " Tisch.
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@Rawis: das ist ein Kinder/Jungen Bezirksligaspiel!!!
Davon abhesehen, halte ich das Urteil und die Neuansetzung in diesem Falle für falsch. Und für viel fälscher als dem gestrigen Falle. Freitags nachmittags bei solchem Wetter (!) ist dort immer absoluter Megaalarm und mit Kids ist man dort mit der S-Bahn schneller und sicherer unterwegs.
Das ist doch völlig unerheblich. Es geht um aufgestellte Grundsätze, die ich auch hier für anwendbar halte. Ob es in dem Fall richtig ausgelegt wurde, ist eine andere Frage.
Edit: Die ProA hat in eine anderen Sache mal so entchieden
http://www.schoenen-dunk.de/news_a25156_ProA_Chemnitz-Punktabzug-nach-Sieg-in-Karlsruhe.htm -
@Rawis: das ist ein Kinder/Jungen Bezirksligaspiel!!!
Davon abhesehen, halte ich das Urteil und die Neuansetzung in diesem Falle für falsch. Und für viel fälscher als dem gestrigen Falle. Freitags nachmittags bei solchem Wetter (!) ist dort immer absoluter Megaalarm und mit Kids ist man dort mit der S-Bahn schneller und sicherer unterwegs.
Das ist doch völlig unerheblich. Es geht um aufgestellte Grundsätze, die ich auch hier für anwendbar halte. Ob es in dem Fall richtig ausgelegt wurde, ist eine andere Frage.
Nun, meiner Meinung nach ist Kindersport auf Bezirksliganiveau eben nicht dasselbe wie die Beko BBL.
Immer Sport vor grünem Tisch wäre toll, war aber noch nie so, auch schon vor der Einführung der BBL nicht.
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Spruchkammer Süd des DVV
Az: 2/13
In dem Streit
GSVE Delitzsch e.V. vertreten durch Reinhard Gasch- Antragssteller (Ast.) –
gegen
Deutsche Volleyball-Liga e.V. vertreten durch das Mitglied des Vorstands Erhard Rubert
- Antragsgegner (Ag.) -
TuS Durmersheim vertreten durch Benjamin Loritz
- Beigeladener-(Bgl.) -
wegen Spielverlegung
erlässt die Spruchkammer Süd durch den Vorsitzenden Dr. Kirchhof alleine (Ziff. 7.11.1 RO) im schriftlichen Verfahren folgende Entscheidung:
Die Entscheidung der spielleitenden Stelle bezüglich der Neuansetzung des Spiels vom 23.02.2013 GSVE Delitzsch – TuS Durmersheim wird aufgehoben.
Der Ag. trägt die Kosten des Verfahrens.Gründe: I.
Der Streit geht um einen Entscheidung zur Spielwertung.
Der Ast. spielt mit seiner Herrenmannschaft in der 2. Bundesliga Süd Herren Am 23.02.2013 war das Spiel des Ast. gegen den Bgl. um 20.00 Uhr beim Ast. angesetzt. Ast. und Bgl. Sind laut Routenplaner (schnellste Strecke) ca. 542 Km entfernt.
Die Mannschaft des Bgl. fuhr mit mehreren Autos zum Spielort von Karlsruhe nach Delitzsch. Abfahrtzeitpunkt war 11.30 Uhr am 23.02.2013 in Karlsruhe. Bereits einige Tage zuvor war folgende Wetterprognose gemeldet: In Thüringen, Sachsen (…) verstärkt sich der Schneefall, hier kommen in wenigen Stunden einige Zentimeter Neuschnee zusammen. Es sei mit Problemen im Straßenverkehr zu rechnen. Um 17.53 meldete sich der Bgl. Telefonisch beim Ast. , dass man ca. 180 km vor dem Spielort im Stau stehe und nicht pünktlich zum Spiel erscheinen könne. Nachdem der Spieltermin auf 21.00 Uhr verlegt wurde, sich aber herausstellte, dass auch dieser Termin vom Bgl. nicht einzuhalten war, wurde das Spiel nach Rücksprache mit der DVL gegen 19.15 abgesagt. Die DVL entschied daraufhin, dass das Spiel neu anzusetzen sei, da das Ausbleiben des Bgl. unverschuldet gewesen sei.Mit Schreiben vom 01.03.2013 – eingegangen bei der Spruchkammer am 9.3.2013 - legte der Ast. gegen diese Entscheidung Widerspruch ein.
Der Ast. meint, dass das Nichtantreten des Bgl. verschuldet sei. Angesichts der Wetterprognose und der Wetterwarnungen hätte der Bgl. die Abfahrt deutlich früher planen müssen.
Der Ast. beantragt daher sinngemäß,
die Entscheidung der spielleitenden Stelle aufzuheben und keine Neuansetzung zu veranlassen.Der Ag. beantragt,
den Einspruch als unbegründet zurückzuweisen.Der Ag. meint, dass angesichts der Wetterverhältnisse und der Abfahrtszeit kein Verschulden auf Seiten des Bgl. zu sehen sei. Es sei nur auf 30 % der Fahrtstrecke mit schlechtem Wetter zu rechnen gewesen. Damit sei bei einer Fahrzeit von ca. 5 Std und einem Sicherheitspuffer von 2,5 Std. (11.30 Uhr Abfahrt, Ankunft 19.00 Uhr, nämlich 1 Stunde vor Spielbeginn, damit mögliche Fahrzeit 7,5 Std.) von Seiten des Bgl. alles Nötige unternommen worden, so dass kein Verschulden vorläge. Damit sei der Einspruch zurückzuweisen.
Der Bgl. trägt vor, dass angesichts der Straßenverhältnisse und der Staus eine Ankunft laut Navigationsgerät gegen 21.50 möglich gewesen sei. Die Straßenverhältnisse seien schlecht gewesen. Es habe Staus gegeben.
Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf die gewechselten Schriftsätze und den Inhalt der Akten Bezug genommen.
Die Spruchkammer hat im Internet 3 Routenplaner versucht. Nach allen Routenplanern beträgt die schnellste Strecke ca. 542 km, die kürzeste Strecke 482 km. Nach dem Routenplaner Falk beträgt die Fahrtzeit 4 Stunden 39 Min auf der schnellsten Strecke, über 9 Stunden auf der kürzesten Strecke. Nach route.web. beträgt die Fahrtzeit 5 Stunden 23 min, nach google maps 4 Stunden 55 min.
II.
Der Antrag des Ast. ist gem. Ziff. 2.6 RO zulässig, insbesondere fristgemäß (Ziff. 7.5.1 b RO) und im vollem Umfang begründet. Daher war die Entscheidung der spielleitenden Stelle, die der Spruchkammer als Mail vorliegt und von der Leiterin Spielbetrieb gezeichnet war, aufzuheben.
1. Grundsätzlich gilt gem. Ziff. 5.3.1 Satz 1 BSO, dass auf Spielverlust zu erkennen ist, wenn eine Mannschaft 15 Minuten nach der festgesetzten Zeit nicht vollständig angetreten ist (im Folgenden Nichtantreten).
a. Dies liegt hier unstreitig vor. Der Bgl. war zum Zeitpunkt des Spielbeginns nicht am Spielort. Daher war gem. Ziff. 5.3.1 Satz 1 BSO das Spiel mit 3 . O zugunsten des Ast. zu werten.
b. Allerdings regelt Ziff. 5.3.1 S. 2 BSO als Ausnahme von dem obigen Grundsatz, dass diese Entscheidung aufzuheben ist, wenn das Ausbleiben nachweislich unverschuldet ist.
a.a. Nach dem klaren Wortlaut und der systematischen Stellung des Ziff. 5.3.1 S. 2 BSO steht fest, dass dies eine Ausnahmeregelung darstellt. Da Ziff. 5.3.1 S. 1 BSO die allgemeine Regelung (bei Nichtantreten Spielverlust) darstellt, ist Ziff. 5.3.1. S. 2 BSO eine Ausnahmevorschrift zur allgemeinen Regelung in Satz 1. Ausnahmevorschriften sind grundsätzlich eng auszulegen, d.h. nur in klaren Fällen anzuwenden. Die Entschuldigung nur in Ausnahmefällen zuzulassen, rechtfertigt sich schon deswegen, weil durch ein Ausfallen eines Spiels - in der Regel dem Gastgeber - erhöhte Aufwendungen drohen und ein erhöhter Aufwand aufgebürdet wird, obwohl das Nichtantreten nicht im Risikobereich der angetretenen Mannschaft liegt. Schließlich ist auch der Imageschaden des Ausrichters gegenüber erschienenen Zuschauern zu berücksichtigen, so dass die Reglungen in der BSO auch angemessen sind. Die Ausnahmevorschrift ist nur in eng abgrenzbaren Fällen anzuwenden.
Dazu kommt noch, dass die BSO demjenigen, der nicht vollständig antritt, die Beweislast überbürdet, dass das Nichtantreten unverschuldet war. Daher regelt die BSO auch, dass das Nichtantreten „nachweislich“ unverschuldet sein muss. Gelingt der Nachweis nicht, so ist das Spiel als verloren zu werten. Auch darauf ist zu ersehen, dass nach dem Willen der BSO nur in engen Ausnahmefällen – nämlich wenn positiv ein Nichtverschulden festgestellt ist („nachweisbar“) – ein Abgehen von dem Grundsatz, dass der verliert, der nicht antritt, möglich ist.Ein solcher Fall liegt aber nicht vor.
b.b. Als Fälle der nachweislichen Unverschuldetheit sind insbesondere die Fälle von höherer Gewalt anzusehen oder andere schicksalhafte bzw. auch bei äußerster Sorgfalt nicht vermeidbare Umstände.
Höhere Gewalt liegt dann vor, wenn ein unabwendbarer Zufall gegeben ist (vgl. BGH NJW 1997 S. 3164), d. h. wenn ein von außen kommendes, nicht voraussehbares auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt (vgl. Bundesgerichtshof in Zivilsachen BGHZ 100, S. 85).
Die Spruchkammer hat in den Verfahren SKS 1/2010 und 9/2011 zu diesem Problem außerdem ausgeführt, dass ein unverschuldetes Antreten nur dann gegeben ist, wenn beispielsweise völlig überraschend, d.h. unangekündigt sich die Wetterlage dermaßen verschlechtert, dass keine Möglichkeit der Fahrt mehr besteht oder wenn nach rechtzeitigen Fahrtbeginn durch Stau oder Unfall eine Anreise nicht mehr möglich ist, soweit der nicht antretende Verein alles getan hat, um diese Probleme zu lösen. Es ist also immer nötig, dass ein Verein alles Mögliche und Zumutbare unternimmt, um einen pünktlichen Spielbeginn und ein pünktliches Antreten sicherzustellen.
(1) Das erfordert eine rechtzeitige Abreise/ Anreise und das Einkalkulieren von möglichen Verkehrsverzögerungen sowie die Sicherstellung geeigneter und auch fahrbereiter Transportmöglichkeiten. Es ist auch immer ein zeitlicher Puffer einzukalkulieren, um unvorhersehbare Verzögerungen und Umstände auszugleichen. Dieser Puffer muss umso größer sein, je größer die Strecke ist, da durch eine längere Wegstrecke auch die Gefahr von außergewöhnlichen Umständen zunimmt. Dabei sind allerdings auch keine unzumutbaren Anforderungen zu stellen, so dass zum Beispiel die Anreise einen Tag vorher nicht gefordert werden kann.
(2) Auch ist zu fordern, dass bei der Planung der Anreise kurzfristig auf veränderte Umstände (wie verändertes Wetter oder Verkehrsverhältnisse oder für den Fall der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angekündigte Streiks) Rücksicht genommen wird und diese in die Planung miteinbezogen werden. Insbesondere ist gerade bei längeren Strecken notwendig, dass man sich auch kurz vor der Abfahrt über Veränderungen der eingeplanten Umstände informiert. Daraus ergibt sich die Pflicht, kurz vor Fahrtbeginn via Internet die Streckenverhältnisse (Wetter/ Stau) noch einmal abzuklären
(3) Auch während der Anreise selbst ist für den Fall, dass man selbst die Fahrtgestaltung in der Hand hat (d.h. bei Fahrten mit eigenen KFZ), während der Fahrt die Planung und die Fahrtroute den Umständen anzupassen. Auch hier ist bei längeren Strecken zu fordern, dass man sich während der Fahrt über mögliche Änderungen der Verhältnisse informiert. Dies bedeutet, dass jedenfalls während der Fahrt der Verkehrsfunk abzuhören ist, um auch auf veränderte Umstände, wie Staubildung, reagieren zu können und dass dann auch angemessen auf solche Meldungen reagiert wird.
2. In Anwendung dieser Grundsätze gilt im konkreten Fall, dass das Nichtantreten nicht nachweislich unverschuldet war.
Im konkreten Fall ist zum einen zu berücksichtigen, dass bei einer Strecke von ca. 542 km und einem Reisebeginn von 11.30 Uhr von Seiten des Ast. eine Zeit von ca. 8 Stunden 30 Minuten bis zum Spielbeginn (20.00 Uhr) einkalkuliert wurde. Dies ist unter Berücksichtigung der obigen Grundsätze (unter 1 b b.b. (1)) für eine ca. 542 km Strecke angemessen und ausreichend, wenn nicht mit schlechtem Wetter oder Stau zu rechnen ist. Bei normalen Verkehrsverhältnissen ohne Staugefahr ist es bei derartigen Strecken ausreichend, dass 50 % der Fahrzeit als Sicherheitspuffer eingeplant wird.(Wobei der Sicherheitspuffer immer im Einzelfall zu betrachten sein wird und abhängig ist von der Länge der Strecke, der Streckenbeschaffenheit und den vorhersehbaren Verkehrsverhältnissen wie Wetter und Staugefahr. Eine schematische Betrachtungsweise verbietet sich hier.) Die Spruchkammer geht aber hier von einer Fahrtzeit ohne Pause von 5 Stunden nach den Routenplanern aus.
Allerdings liegt der Fall hier anders. Nach den Wetterprognosen, die bereits Tage vorher bekannt waren, konnte der Bgl. nicht mit normalen Straßenverhältnissen rechnen. Es war mit Schneefall in nicht unerheblichem Ausmaß zu rechnen. Schon deswegen hätte ein deutlich höherer Sicherheitspuffer eingeplant werden müssen. Es kommt hinzu, dass auch und gerade auf der Autobahn angesichts der angekündigten Schneefälle mit Staus zu rechnen war. Bei diesen Wettervorhersagen wäre der Bgl. daher verpflichtet gewesen, eine deutlich längere Zeit einzuplanen. Die Abfahrt um 11.30 ist nicht ausreichend, um die Verspätung und das Nichtantreten als „nachweislich unverschuldet“ gelten zu lassen. Die Verzögerungen, die durch Schneefall und Stau aufgetreten sind, waren jedenfalls nicht gänzlich unerwartet und überraschend, sondern vielmehr angesichts der Wetterprognosen zu erwarten.
Ziff. 5.3.1 BSO verlangt, dass die Verspätung nachweislich unverschuldet sein muss. Angesichts der Wetterprognose war die Verspätung dies aber nicht. Der Bgl. hätte einen früheren Abfahrtstermin wählen müssen, um sicherzustellen, dass er rechtzeitig am Spielort ist. Dies hat er nicht getan, so dass auf Spielverlust zu erkennen ist und keine Neuansetzung zu erfolgen hat.Daraus ergibt sich, dass die Entscheidung der spielleitenden Stelle aufzuheben war. Das Spiel ist gem. Ziff. 5.3.1 Satz 1 BSO zu werten. Eine Neuansetzung war nicht veranlasst.
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Also ich finde es vollkommen richtig das Hagen den Sieg zugesprochen bekommt. Und zwar nicht weil ich denke das Crailsheim irgend eine Schuld am zuspätkommen hätte sondern weil es in den Statuen der BBL so geregelt ist wenn eine Mannschaft nicht zum Spiel antritt. Der Grund für den Nichtantritt darf dabei keine Rolle spielen. Ärgerlich für Crailsheim, aber nicht zu ändern.
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@Rawis: das ist ein Kinder/Jungen Bezirksligaspiel!!!
Davon abhesehen, halte ich das Urteil und die Neuansetzung in diesem Falle für falsch. Und für viel fälscher als dem gestrigen Falle. Freitags nachmittags bei solchem Wetter (!) ist dort immer absoluter Megaalarm und mit Kids ist man dort mit der S-Bahn schneller und sicherer unterwegs.
Das ist doch völlig unerheblich. Es geht um aufgestellte Grundsätze, die ich auch hier für anwendbar halte. Ob es in dem Fall richtig ausgelegt wurde, ist eine andere Frage.
Nun, meiner Meinung nach ist Kindersport auf Bezirksliganiveau eben nicht dasselbe wie die Beko BBL.
Immer Sport vor grünem Tisch wäre toll, war aber noch nie so, auch schon vor der Einführung der BBL nicht.
In der Bewertung der Frage ist es allerdings egal. Natürlich sind die Auswirkungen in der BBL höher als in der Bezirksliga (gerade finanziell). Dennoch wurden die Regelungen nicht ohne Grund eingeführt. Ohne die genaue Abfahrtszeit und Fahrtroute zu kennen, kann man nicht sagen, ob es ein Ausnahmefall war. Aber ich halte wenig davon, dass von vornherein festzustellen.
@Jerry: In der BBL-Spielordnung sind gerade auch Ausnahmefälle geregelt, wann ein Spiel nicht als verloren zu werten ist (auf Antrag der anderen Mannschaft)
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Alle sind sich wohl einig, dass Hagen absolut kein Verschulden am Spielausfall trägt, oder?
Wieso also sollte Hagen, das sich völlig korrekt verhalten hat, durch eine evtl. Neuansetzung benachteiligt werden?
Hagen hätte durch eine Neuansetzung:
1. Höhere Kosten (Rückerstattung Tickets bzw. Tickets gültig für 2. Spiel, Hallenmiete, Personalkosten, etc.)
2. Weniger Regenerationszeit für mögliche folgende SpieleAlleine das führt meiner Meinung dazu, dass eine Neuansetzung absolut utopisch ist. Hätte Hagen keinerlei Nachteile, könnte man drüber diskutieren. Da bin ich aber mal gespannt wie jemand diesen Fall konstruieren möchte.
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Die Regeln der BBL sind allen teilnehmenden Mannschaften bekannt. Da bringt es auch nichts, das ganze mit der DEL zu vergleichen.
Wie lange hätte man den in Hagen warten sollen? 2 Stunden? 4 Stunden?
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Alle sind sich wohl einig, dass Hagen absolut kein Verschulden am Spielausfall trägt, oder?
Wieso also sollte Hagen, das sich völlig korrekt verhalten hat, durch eine evtl. Neuansetzung benachteiligt werden?
Hagen hätte durch eine Neuansetzung:
1. Höhere Kosten (Rückerstattung Tickets bzw. Tickets gültig für 2. Spiel, Hallenmiete, Personalkosten, etc.)
2. Weniger Regenerationszeit für mögliche folgende SpieleAlleine das führt meiner Meinung dazu, dass eine Neuansetzung absolut utopisch ist. Hätte Hagen keinerlei Nachteile, könnte man drüber diskutieren. Da bin ich aber mal gespannt wie jemand diesen Fall konstruieren möchte.
Ich gebe dir zu 100% recht, dass Hagen keine Schuld trifft und sie benachteiligt sind. ABER: Diese Aussage ist ein Argument gegen die Ausnahmeregeln in der Spielordnung - nicht gegen die Wertung an sich.
@Rawis90: lassen wir dir einfah diesen einen letzten Strohhalm… Gegenbeispiele sind genug genannt (Gießen, Herten, Saarlouis)
Ich sehe das ganz sportlich. Wenn sie tatsächlich um 9 oder 10 los gefahren sein sollten, dann halte ich das für ausreichend. Und noch einmal: Hier geht es nicht um Basketball oder Handball oder Kreisliga oder Bundesliga, sondern um die Frage, ob eine Ausnahme im Sinne der Spielordnung der BBL vorliegt. Da aber leider die Spielordnung diesbezüglich sehr dehnbar ist, “muss” man halt sehen, wie man das auslegen könnte.
Außerdem sind deine Fälle nicht ohne weiteres übertragbar. In dem einen Fall ist die Mannschaft gar nicht angereist. Im dem anderen Fall ist gar keine Entscheidung getroffen wurden, weil der Einspruch nicht eingelegt wurde. In dem ersten Fall geht es auch um die Kernfrage, ob die Mannschaft rechtzeitig los gefahren ist.
Edit: Btw. Ich bin (wie man meiner Signatur ersehen kann, weder Fan von Crailsheim, noch Fan von Hagen)
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Die Autobahn war also für 2 stunden gesperrt und crailsheim war sogar 60 minuten nach spielbeginn nicht am spielort. Wollten die merlins also ursprünglich 45 minuten vor spielbeginn da sein? Es wirkt so als hätten sie gar keinen puffer eingeplant. Im Profibereich würde ich 2 Stunden vorm spiel ankommen wollen und ca. 2 stunden puffer einplanen. Vor allem bei so einem wichtigen Spiel.
Wo hast du diese Info her? Hier ist überall zu lesen, dass sie um 9:00 abgefahren sind, da sind unter normalen Umständen auch mit 2 Stunden Stau keine Verspätungen zu erwarten…jedenfalls nicht auf 400 km.
ich schaue nochmal, ob ich den artikel finde. Habe leider chrome auf inkognito-modus gestellt
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Alle sind sich wohl einig, dass Hagen absolut kein Verschulden am Spielausfall trägt, oder?
Wieso also sollte Hagen, das sich völlig korrekt verhalten hat, durch eine evtl. Neuansetzung benachteiligt werden?
Hagen hätte durch eine Neuansetzung:
1. Höhere Kosten (Rückerstattung Tickets bzw. Tickets gültig für 2. Spiel, Hallenmiete, Personalkosten, etc.)
2. Weniger Regenerationszeit für mögliche folgende SpieleAlleine das führt meiner Meinung dazu, dass eine Neuansetzung absolut utopisch ist. Hätte Hagen keinerlei Nachteile, könnte man drüber diskutieren. Da bin ich aber mal gespannt wie jemand diesen Fall konstruieren möchte.
Ich gebe dir zu 100% recht, dass Hagen keine Schuld trifft und sie benachteiligt sind. ABER: Diese Aussage ist ein Argument gegen die Ausnahmeregeln in der Spielordnung - nicht gegen die Wertung an sich.@Master_of_Desaster:
Nein, sehe ich nicht so. Denn es gibt durchaus Gründe, die dazu führen können, dass ein Spiel ausfällt und beide Mannschaften nichts dafür können. Zum Beispiel wenn die die Schiedrichter aus welchem Grund auch immer nicht kommen. Oder zum Beispiel Dauerschnee führt zu einer Sperrung der Halle wegen Einsturzgefahr usw. usw.
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Alle sind sich wohl einig, dass Hagen absolut kein Verschulden am Spielausfall trägt, oder?
Wieso also sollte Hagen, das sich völlig korrekt verhalten hat, durch eine evtl. Neuansetzung benachteiligt werden?
Hagen hätte durch eine Neuansetzung:
1. Höhere Kosten (Rückerstattung Tickets bzw. Tickets gültig für 2. Spiel, Hallenmiete, Personalkosten, etc.)
2. Weniger Regenerationszeit für mögliche folgende SpieleAlleine das führt meiner Meinung dazu, dass eine Neuansetzung absolut utopisch ist. Hätte Hagen keinerlei Nachteile, könnte man drüber diskutieren. Da bin ich aber mal gespannt wie jemand diesen Fall konstruieren möchte.
Ich gebe dir zu 100% recht, dass Hagen keine Schuld trifft und sie benachteiligt sind. ABER: Diese Aussage ist ein Argument gegen die Ausnahmeregeln in der Spielordnung - nicht gegen die Wertung an sich.@Master_of_Desaster:
Nein, sehe ich nicht so. Denn es gibt durchaus Gründe, die dazu führen können, dass ein Spiel ausfällt und beide Mannschaften nichts dafür können. Zum Beispiel wenn die die Schiedrichter aus welchem Grund auch immer nicht kommen. Oder zum Beispiel Dauerschnee führt zu einer Sperrung der Halle wegen Einsturzgefahr usw. usw.
Genau diese Fälle werden von der Spielordnung gerade nicht gemeint.
§ 17 Abs. 7 bezieht sich nämlich NUR auf den Fall, dass eine Mannschaft nicht rechtzeitig antritt.§ 17 Abs. 7: “Fehlende Spielbereitschaft und Nichtantreten gemäß § 17 Abs 4 b) sind nur dann nicht zu vertreten, wenn höhere Gewalt (unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis) gegeben ist”
http://www.beko-bbl.de/?proxy=redaktion/Beko BBL/Regelwerk PDFs/Beko BBL-Spielordnung 2014-2015.pdf