Videobeweis / Instant Replay in der BBL
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Tez Robertson hat einen Schiedsrichter nach dem ersten Freiwurf darauf aufmerksam gemacht. Warum die Refs allerdings erst so spät schauen, ist allerdings eine andere Frage.
und nur um den Zeitpunkt geht es hier, alles Andere ist unstrittig.
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hier findet ihr ab seite 82 alle varianten die als korrigierbarer fehler bei freiwürfen zulässig sind.
http://www.basketball-bund.de/wp-content/uploads/DBB-Regelinterpretation_2014.pdf
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Trooper hatte dieses Detail eben nicht situativ beschrieben. Die Refs sind während der Freiwurfsituation auf die Unstimmigkeit hingewiesen worden. Das finde ich jetzt nicht unerheblich.
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Tez Robertson hat einen Schiedsrichter nach dem ersten Freiwurf darauf aufmerksam gemacht. Warum die Refs allerdings erst so spät schauen, ist allerdings eine andere Frage.
und nur um den Zeitpunkt geht es hier, alles Andere ist unstrittig.
HIer zum Zeitpunkt:
Ein Fehler kann nur dann korrigiert werden, wenn er von einem Schiedsrichter, Kampfrichter oder Kommissar, falls anwesend, bemerkt worden ist, bevor der Ball nach dem ersten toten Ball belebt wird, nachdem die Spieluhr nach dem Fehler wieder gestartet wurde.
heißt wie im Fall Bamberg: nach den Freiwürfen ging das Spiel weiter. Die KOrrektur erfolgte beim nächsten toten Ball. Wäre es danach weitergegangen wäre eine Korrektur nicht mehr möglich.
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Tez Robertson hat einen Schiedsrichter nach dem ersten Freiwurf darauf aufmerksam gemacht. Warum die Refs allerdings erst so spät schauen, ist allerdings eine andere Frage.
und nur um den Zeitpunkt geht es hier, alles Andere ist unstrittig.
HIer zum Zeitpunkt:
Ein Fehler kann nur dann korrigiert werden, wenn er von einem Schiedsrichter, Kampfrichter oder Kommissar, falls anwesend, bemerkt worden ist, bevor der Ball nach dem ersten toten Ball belebt wird, nachdem die Spieluhr nach dem Fehler wieder gestartet wurde.
heißt wie im Fall Hagen: nach den Freiwürfen ging das Spiel weiter. Die KOrrektur erfolgte beim nächsten toten Ball. Wäre es danach weitergegangen wäre eine Korrektur nicht mehr möglich.
alos in diesem Fall eine Fehlentscheidung, oder? Spiel wurde erst nach einigen Spielsituationen später unterbrochen
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Mir geht es jetzt weniger um die konkrete Situation im heutigen Spiel. Die Frage ist genereller Art, deswegen auch die “Anonymisierung”.
Mein allgemeines Ergebnis: Es gibt keine speziellen zeitlichen Regelungen für das Instant Replay, es läuft rein nach den allgemeinen Vorgaben zum jeweiligen Fehler.
Mein Ergebnis auf den Beschriebenen Fall: Nachdem der Ball nach der Auswechslung von A5 durch Einwurf* wieder belebt wurde ist der Fehler nicht mehr korrigierbar. Ein Instant Replay wäre sinnlos, da eine Korrektur nicht mehr erfolgen kann. Ob und wann es Hinweise von Trainer B oder irgendjemand anderem gab ist daher unerheblich.
*edit: Ich muss nochmal Korrigieren: Der entscheidende Zeitpunkt ist wohl eher die Übergabe des Balles an Mannschaft A zum Einwurf nach dem “Interference-Korb”.
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Das hat für mich nix mit “Videobeweis” zu tun.
Für mich sind die Regeln (es sei denn es gibt was neueres als die Interpretation 2014) wie folgt:
Bevor die Entscheidung gültig wird ist alles korribierbar - egal ob durch Video oder navchfragen beim Kollegen
danach:Tatsachenentscheidungen sind nicht nachträglich korrigierbar.
danach: Fehler sind bis zum nächsten toen Ball korrigierbar -
Es hat für mich schon etwas mit den IR zu tun. Denn: Trainer dürfen das IR nicht fordern. Bzw. die Refs müssen das nicht tun auf Forderung der Trainer. ABER: Was soll das bringen wenn ein Trainer ein paar Minuten später Zweifel beim Ref wecken kann und dieser holt sich daraufhin das IR. Das finde ich sehr zweifelhaft. Ein Trainer bekommt deshalb ein T weil er zu emotional etwas fordert. Ein Anderer eine zusätzliche Auszeit geschenkt weil er einfach ein gutes Standing hat bei den Refs. Die Regelung ist suboptimal finde ich.
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Mein allgemeines Ergebnis: Es gibt keine speziellen zeitlichen Regelungen für das Instant Replay, es läuft rein nach den allgemeinen Vorgaben zum jeweiligen Fehler.
und das kann doch eben nicht im Sinne des Spiels sein. Auch für ein Instant Replay muss es eine zeitliche Vorgabe geben, bis wann man eine solche Situation prüfen kann, bzw. sollte es vielleicht eine Unterscheidung geben zwischen Spielsituation und Ereignisse ohne direkten Spielgeschehen wie z.B. Rudelbildung etc.
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Mein allgemeines Ergebnis: Es gibt keine speziellen zeitlichen Regelungen für das Instant Replay, es läuft rein nach den allgemeinen Vorgaben zum jeweiligen Fehler.
und das kann doch eben nicht im Sinne des Spiels sein. Auch für ein Instant Replay muss es eine zeitliche Vorgabe geben, bis wann man eine solche Situation prüfen kann, bzw. sollte es vielleicht eine Unterscheidung geben zwischen Spielsituation und Ereignisse ohne direkten Spielgeschehen wie z.B. Rudelbildung etc.
Aber gerade das geht doch nach den allgemeinen Regeln / Interpretationen nicht:
“Ein Fehler kann nur dann korrigiert werden, wenn er bemerkt wird […] bevor der Ball nach dem ersten toten Ball belebt wird, nachdem die Spieluhr nach dem Fehler wieder gestartet wurde.”
Oder fällt irgendjemandem noch eine andere Situation ein, bei der irgendetwas “vergangenes” noch überprüft und ggf. korrigiert werden kann?
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Kampfgericht schreibt 2 Punkte auf obwohl 3 angezeigt wurden. Ref erinnert sich 5 Minuten später nicht mehr was er angezeigt hat.
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Tez Robertson hat einen Schiedsrichter nach dem ersten Freiwurf darauf aufmerksam gemacht. Warum die Refs allerdings erst so spät schauen, ist allerdings eine andere Frage.
und nur um den Zeitpunkt geht es hier, alles Andere ist unstrittig.
HIer zum Zeitpunkt:
Ein Fehler kann nur dann korrigiert werden, wenn er von einem Schiedsrichter, Kampfrichter oder Kommissar, falls anwesend, bemerkt worden ist, bevor der Ball nach dem ersten toten Ball belebt wird, nachdem die Spieluhr nach dem Fehler wieder gestartet wurde.
heißt wie im Fall Hagen: nach den Freiwürfen ging das Spiel weiter. Die KOrrektur erfolgte beim nächsten toten Ball. Wäre es danach weitergegangen wäre eine Korrektur nicht mehr möglich.
alos in diesem Fall eine Fehlentscheidung, oder? Spiel wurde erst nach einigen Spielsituationen später unterbrochen
Stimmt. Hast Du recht. Die Situatio wurde erst beim zweiten toten Ball geklärt.Für mich falsch. Protestgrund? Hätte Bamberg verloren Protest mit Aussicht auf Erfolg.
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Mein allgemeines Ergebnis: Es gibt keine speziellen zeitlichen Regelungen für das Instant Replay, es läuft rein nach den allgemeinen Vorgaben zum jeweiligen Fehler.
und das kann doch eben nicht im Sinne des Spiels sein. Auch für ein Instant Replay muss es eine zeitliche Vorgabe geben, bis wann man eine solche Situation prüfen kann, bzw. sollte es vielleicht eine Unterscheidung geben zwischen Spielsituation und Ereignisse ohne direkten Spielgeschehen wie z.B. Rudelbildung etc.
Doch … weil es definiert ist: Ein Fehler kann nur dann korrigiert werden, wenn er von einem Schiedsrichter, Kampfrichter oder Kommissar, falls anwesend, bemerkt worden ist, bevor der Ball nach dem ersten toten Ball belebt wird, nachdem die Spieluhr nach dem Fehler wieder gestartet wurde.
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Mein allgemeines Ergebnis: Es gibt keine speziellen zeitlichen Regelungen für das Instant Replay, es läuft rein nach den allgemeinen Vorgaben zum jeweiligen Fehler.
und das kann doch eben nicht im Sinne des Spiels sein. Auch für ein Instant Replay muss es eine zeitliche Vorgabe geben, bis wann man eine solche Situation prüfen kann, bzw. sollte es vielleicht eine Unterscheidung geben zwischen Spielsituation und Ereignisse ohne direkten Spielgeschehen wie z.B. Rudelbildung etc.
Doch … weil es definiert ist: Ein Fehler kann nur dann korrigiert werden, wenn er von einem Schiedsrichter, Kampfrichter oder Kommissar, falls anwesend, bemerkt worden ist, bevor der Ball nach dem ersten toten Ball belebt wird, nachdem die Spieluhr nach dem Fehler wieder gestartet wurde.
Und nun? der Ball wurde bereits mehrfach belebt… 2xAngriff FRA und einmal BA…
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Mein allgemeines Ergebnis: Es gibt keine speziellen zeitlichen Regelungen für das Instant Replay, es läuft rein nach den allgemeinen Vorgaben zum jeweiligen Fehler.
und das kann doch eben nicht im Sinne des Spiels sein. Auch für ein Instant Replay muss es eine zeitliche Vorgabe geben, bis wann man eine solche Situation prüfen kann, bzw. sollte es vielleicht eine Unterscheidung geben zwischen Spielsituation und Ereignisse ohne direkten Spielgeschehen wie z.B. Rudelbildung etc.
Doch … weil es definiert ist: Ein Fehler kann nur dann korrigiert werden, wenn er von einem Schiedsrichter, Kampfrichter oder Kommissar, falls anwesend, bemerkt worden ist, bevor der Ball nach dem ersten toten Ball belebt wird, nachdem die Spieluhr nach dem Fehler wieder gestartet wurde.
Und nun? der Ball wurde bereits mehrfach belebt… 2xAngriff FRA und einmal BA…
Fakt ist der Ball war zum zweiten Mal tot…… also eigentlich kiene Möglichkeit für eine Korrektur mehr … also eigentlich Möglichkeit zum Protest … aber der benachteiligte Bamberg hat gewonnen … ergo: kein Protest
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Ich muss jetzt doch nochmal blöd nachfragen:
Wo ist geregelt, in welchen Fällen Instant Replay genau angewendet werden darf?
Die Einführungs-PM ist mir da etwas sehr ungenau:
Weiterhin sind auch die konkreten Fälle geregelt, in denen die Schiedsrichter Instant-Replay Einsatz einsetzen dürfen:
Erfolgreicher Wurf: Überprüfung, ob es sich um einen erfolgreichen Zwei– oder Drei-Punkte-Wurf handelt.
Ablauf der Spieluhr oder der 24-Sekunden-Uhr bzw. Korrektur der Spieluhr oder der 24-Sekunden-Uhr aufgrund von Bedienfehlern: Überprüfung, ob bei einem erfolgreichen Korbwurf der Ball die Hand des Werfers vor Ablauf der 24-Sekunden-Uhr oder der Spieluhr verlassen hat. Korrektur der 24-Sekunden-Uhr oder der Spieluhr bei irrtümlichen Bedienfehlern. In beiden Fällen gilt weiterhin: Stellt sich bei der Bildüberprüfung heraus, dass der Spieler vor dem Wurf im Aus stand, kann ein erzielter Korb nicht zählen.
Identifizierung beteiligter Personen bei „Rudelbildungen“: Sind in solchen unübersichtlichen Szenen mehr als zwei Spielbeteiligte involviert, kann auf das Instant Replay zurückgegriffen werden.
Identifizierung des richtigen Freiwerfers: Zweifelsfreie Identifizierung des richtigen Freiwerfers.
Edit: und ich gebe mir die Antwort hier schonmal selbst:
Be authorised to approve before the game and use, if available, an Instant Replay System (IRS) to decide before he signs the scoresheet
• at the end of the period or extra period
▬ whether a shot for a successful field goal was released before the game clock signal sounded for the end of the period.
▬ whether and how much time shall be displayed on the game clock, if:
An out-of-bounds violation of the shooter occurred.
A shot clock violation occurred.
An 8-second violation occurred.
A foul was called before the end of playing time.
• when the game clock shows 2:00 minutes or less in the fourth period and in each extra period,
▬ whether a shot for a successful field goal was released before the shot clock signal sounded.
▬ whether a shot for a field goal was released before any foul was called.
▬ to identify the player who has caused the ball to go out-of-bounds.
• during any time of the game
▬ whether the successful field goal shall count for 2 or 3 points.
▬ after a malfunction of the game clock or the shot clock occurs, on how much time the clock(s) shall be corrected.
▬ to identify the correct free-throw shooter.
▬ to identify the involvement of team members and team followers during a fight.Gibt es eine deutsche Version davon, bzw. Abänderungen in der BBL?
Und daran anschließend die Fragen - was passiert, wenn
a) Der Schiedsrichter trotz Instant Replay zu einer falschen Entscheidung kommt (Ich tippe mal auf nicht anfechtbare Tatsachenentscheidung)
b) Das Instant Replay nicht hätte angewendet werden dürfen und
b1) der Schiedrichter zu einer richtigen Entscheidung kommt?
b2) der Schiedsrichter zu einer falschen Entscheidung kommt? -
…Wo ist geregelt, in welchen Fällen Instant Replay genau angewendet werden?…
Jedes Jahr in den Bundesliga-Standards, hier in 5.1 und 5.2.
@TROOPER:Und daran anschließend die Fragen - was passiert, wenn
a) Der Schiedsrichter trotz Instant Replay zu einer falschen Entscheidung kommt (Ich tippe mal auf nicht anfechtbare Tatsachenentscheidung)
b) Das Instant Replay nicht hätte angewendet werden dürfen und
b1) der Schiedrichter zu einer richtigen Entscheidung kommt?
b2) der Schiedsrichter zu einer falschen Entscheidung kommt?Hatten wir doch letzte Saison in den Playoffs, Ludwigsburg vs. die Fußballer.
Wäre vermutlich so oder so ein Protestgrund mit Chancen auf Spielwiederholung, wenn man denn in der Lage ist, formgerecht den Protest einzulegen.
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Wo ist geregelt, in welchen Fällen Instant Replay genau angewendet werden darf?
Gibt es eine deutsche Version davon, bzw. Abänderungen in der BBL?Das ist in den BBl-Standards unter Kapitel 5 “Instant Replay System” geregelt:
http://www.easycredit-bbl.de/de/easycredit-bbl/schiedsrichter–-regelwerk/ordnungen-und-standards/Und daran anschließend die Fragen - was passiert, wenn
a) Der Schiedsrichter trotz Instant Replay zu einer falschen Entscheidung kommt (Ich tippe mal auf nicht anfechtbare Tatsachenentscheidung)
b) Das Instant Replay nicht hätte angewendet werden dürfen und
b1) der Schiedrichter zu einer richtigen Entscheidung kommt?
b2) der Schiedsrichter zu einer falschen Entscheidung kommt?a) Was genau meinst du mit einer “falschen Entscheidung”. Das was der Schiedsrichter nach Konsultierung des IRS entscheided, ist die bindende Entscheidung, fertig. Dabei hat er die in den Standards festgelegten Grundsätze zu berücksichtigen (z. B. die Entscheidung nur bei absoluter Klarheit zu verändern).
b) Sprichst du von dem Fall, dass das IRS nicht hätte angewendet werden dürfen, der Schiedsrichter es aber trotzdem tut, weil er sich über die Nutztungsregeln nicht im Klaren ist? Das sollte ja eigentlich nicht passieren, gerade weil ihm dabei auch noch ein Kommissar zur Seite steht. Falls er es doch tut, könnte das ein Protestgrund sein. Natürlich muss der Protest dann aber sofort eingelegt werden.
Den Unterschied zwischen b1) und b2) verstehe ich nicht. Wer soll denn das bestimmen, ob die Entscheidung richtig oder falsch ist, wenn nicht der Schiedsrichter? -
Naja, bei der letzten Unterscheidung gehe ich grundsätzlich davon aus, dass nur die unterlegene Mannschaft grund zur Einlegung eines Protests hat. Und diese Mannschaft kann dann vom Instant Replay profitiert haben - oder eben nicht.
Und dabei stellt sich eben die Frage, ob zusätzlich eine Benachteiligung nachgewiesen werden muss oder ob alleine schon das entgegen den Regeln angewendete Instant Replay zwingend zur Spielwiederholung führt.
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Der Protest muss grundsätzlich SOFORT erfolgen, nicht erst, wenn klar ist, welches Team unterlegen ist.
Ich kann mir keine Situation vorstellen, in der ein Team Protest einlegt gegen eine Entscheidung (oder Entscheidungsänderung wegen des IRS), die sie selbst bevorteilt.
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Werden die Trainer informiert, was beim Instant Replay überprüft werden soll? Dazu steht nichts in den Standards.
Das wäre aber wichtig, falls eine Entscheidung überprüft werden soll, die nicht überprüft werden darf. Sonst kann man ja keinen Protest einlegen gegen die (falsche) Entscheidung, IR anzuwenden, wenn man nicht weiß, was überprüft werden soll.
Ein Beispiel: Es wird IR fälschlicherweise 3 Minuten vor dem Ende angewendet, um eine 24 Sekunden regelübertretung zu überprüfen, nachdem der Spieler getroffen hat und der Korb gegeben wurde. Während des IR stellen die Refs fest, dass der Spieler mit der Ferse im Aus stand und geben den Korb nicht, obwohl IR nicht angewendet werden dürfte. Der Trainer kann ja nur aussichtsreichen Protest anmelden, wenn er weiß, weswegen IR angewendet wurde.
Etwas konstruiert, aber denkbar… -
Der Protest muss grundsätzlich SOFORT erfolgen, nicht erst, wenn klar ist, welches Team unterlegen ist.
Ich kann mir keine Situation vorstellen, in der ein Team Protest einlegt gegen eine Entscheidung (oder Entscheidungsänderung wegen des IRS), die sie selbst bevorteilt.
Der Protest hat Zeit bis zum nächsten toten Ball.
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…Es wird IR fälschlicherweise 3 Minuten vor dem Ende angewendet, um eine 24 Sekunden regelübertretung zu überprüfen, nachdem der Spieler getroffen hat und der Korb gegeben wurde.
Was wäre daran falsch? Das ist doch ein fast “klassisch” zu nennender Grund, um IR anzuwenden.
@Tsunami:Während des IR stellen die Refs fest, dass der Spieler mit der Ferse im Aus stand und geben den Korb nicht, obwohl IR nicht angewendet werden dürfte.…
Auch dieser Fall ist klar geregelt. Wo ist das Problem?
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Ich vermute mal er spielt auf die von mir zitierte Fiba-Regel von oben an:
• when the game clock shows 2:00 minutes or less in the fourth period and in each extra period,
▬ whether a shot for a successful field goal was released before the shot clock signal sounded.Die Einschränkung finde ich bei der BBL aber nicht, im Gegenteil:
Zu jedem Zeitpunkt des Spiels kann das Instant Replay System bei den nachstehend genannten Situationen durch die Schiedsrichter genutzt werden.
Wurde das auch bei der Fiba abgeändert oder nur von der BBL?
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Ob sich an den FIBA-Regeln zum IRS-Einsatz in letzter Zeit etwas geändert hat, weiß ich leider nicht.
Es ist aber grundsätzlich so, dass es in den einzelnen Ligen in denen IRS zum Einsatz kommt (Euroleaugue, Champions League, BBL usw.) zum Teil große Unterschiede gibt, in welchen Fällen ein IRS zulässig ist und wie es zu benutzen ist. Man muss daher aufpassen, nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen. In der BBL gelten ausschließlich die in den BBL-Standards veröffentlichten Regeln.
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Der Protest hat Zeit bis zum nächsten toten Ball.
IRS-Überprüfungen finden doch grundsätzlich bei einem toten Ball statt.
Der Schiedsrichter teilt nach dem Einsatz des IRS seine Entscheidung per deutlichem Handzeichen mit. Bei solchen strittigen Situationen, wie einem entdeckten Ausball wenn eigentlich die 24-Sekunden-Uhr kontrolliert wird, sollte er es zusätzlich den Trainern mündlich mitteilen. Genau hier entsteht für die Teams die Möglichkeit, Protest einzulegen. Ich halte das für ziemlich klar definiert.
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Ich finde, wenn ein Schiedsrichter nach IRS dennoch immer noch die falsche Entscheidung aufrecht erhält, sollte er eine Art der “Bestrafung” erhalten. Bei Tatsachenentscheidungen ist klar menschliches Versagen zu entschuldigen, wenn aber eine Wiederholung trotzdem die gleiche Entscheidung bekräftigt, obwohl sichtbar ist, dass es eine Fehlentscheidung war, muss fast schon Vorsatz, wenn zumindest grobfahrlässig, unterstellter sein. Mancher Schiedsrichter sieht sich als Unfehlbar an und das darf im Sinne eines fairen Sports nicht sein!
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Da gibt es eine klare Regelung in den Standards:
Der Einsatz von Instant Replay ist nur zulässig, wenn die Schiedsrichter bereits eine
Entscheidung getroffen haben. Ergibt die Nutzung des Instant Replay keine zweifelsfreie
Widerlegung der getroffenen Entscheidung, so bleibt diese bestehen.Und manchmal kann man halt nicht zweifelsfrei die Entscheidung widerlegen.
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Warum nicht wie beim Football ? So lange die Entscheidung des Schiedsrichters nicht überzeugend von den Bildern wieder legt werden kann oder eindeutig ist, dann bleibt die Entscheidung stehen die getroffen wurde
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Wer lesen kann ist deutlich im Vorteil
@Rawis90:Da gibt es eine klare Regelung in den Standards:
Der Einsatz von Instant Replay ist nur zulässig, wenn die Schiedsrichter bereits eine
Entscheidung getroffen haben. Ergibt die Nutzung des Instant Replay keine zweifelsfreie
Widerlegung der getroffenen Entscheidung, so bleibt diese bestehen. -
Ich finde, wenn ein Schiedsrichter nach IRS dennoch immer noch die falsche Entscheidung aufrecht erhält, sollte er eine Art der “Bestrafung” erhalten. Bei Tatsachenentscheidungen ist klar menschliches Versagen zu entschuldigen, wenn aber eine Wiederholung trotzdem die gleiche Entscheidung bekräftigt, obwohl sichtbar ist, dass es eine Fehlentscheidung war, muss fast schon Vorsatz, wenn zumindest grobfahrlässig, unterstellter sein. Mancher Schiedsrichter sieht sich als Unfehlbar an und das darf im Sinne eines fairen Sports nicht sein!
Wer sagt, dass dem nicht so ist? Es gibt immer wieder SR, die aufgrund schlechter Leistung pausieren müssen/dürfen.
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Folgende wie immer völlig fiktive Situation ohne Anspruch auf Richtigkeit:
One-Posession-Game, unter 1 Sekunde Restspielzeit, Einwurf an der Markierung im Vorfeld:
Einwerfer wirft Ball in Richtung gegnerischen Korb/Zone. Nachdem der Ball die Hand verlassen hat kommt es dort zum Kontakt zwischen zwei Gegenspielern, beide gehen zu Boden. Es erfolgt kein Foulpfiff, der Ball wird von einem Dritten Spieler gefangen. Uhr beginnt zu laufen und läuft ab.
Nutzung des Instant Replay zulässig?
Der Einsatz von Instant Replay ist nur zulässig, wenn die Schiedsrichter bereits eine Entscheidung getroffen haben. Ergibt die Nutzung des Instant Replay keine zweifelsfreie Widerlegung der getroffenen Entscheidung, so bleibt diese bestehen.
Zur Verifizierung getroffener Entscheidung hinsichtlich der entsprechenden Foulart gemäß den Offiziellen Basketballregeln (Differenzierung persönliches Foul – unsportliches oder disqualifizierendes Foul) bei Verdachtsmomenten von Sportdisziplinverstößen i. S. d. der BBL-Spielordnung.
Bei Ablauf der Spielperiode und der 24-Sekunden-Uhr zur Identifizierung, ob a) der Ball noch auf der Hand des Werfers war (bzw. bei Ablauf der 24-Sekunden-Uhr, ob der Ball den Ring berührt hat) oder b), ob sich ein geahndetes Foul innerhalb der 24-Sekunden- oder Spielperiode ereignet hat.
Ist also No-Call auch eine “(getroffene) Entscheidung” in diesem Sinne?
Im ersten Zitat würde ich es vom Text her noch nicht ausschließen wollen. Im zweiten dann in beiden Absätzen schon, da:
- erst ausdrücklich von der Differenzierung zwischen den Foularten gesprochen wird (kein Foul ist keine Foulart)
- und dann mit der Einschränkung, ob sich ein geahndetes Foul innerhalb der Zeit ereignet hat.
Meinungen?
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Eine Denkweise KÖNNTE sein, dass Tony den Einsatz des Instant-replay damit rechtfertig, dass er es für MÖGLICH hält, dass eine Unsportlichkeit vorgelegen hat. Das müsste ja vom Regelwerk abgedeckt sein (auch ohne Pfiff) und SO hat er am Ende ja auch entschieden. ICH persönlich habe eine solche Unsportlichkeit nicht gesehen. IMO also berechtigter Einsatz des IR aber aus meiner Sicht falsche Interpretation der Bilder.
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vlt hat er ja noch mal geschaut, ob das Foul VOR dem Einwurf war, denn dann gibt es doch glaube ich die Möglichkeit ein U zu geben, weil der Ball beim Foul nicht im Spiel war.
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vlt hat er ja noch mal geschaut, ob das Foul VOR dem Einwurf war, denn dann gibt es doch glaube ich die Möglichkeit ein U zu geben, weil der Ball beim Foul nicht im Spiel war.
…aber dazu müsste es halt erstmal einen Foulpfiff gegeben haben. Meines Erachtens ist die BBL-Regel dazu eindeutig, in der in Klammern extra nochmal von einer “Differenzierung” gesprochen wird.
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Es gab aber keinen Pfiff.