Bis wann kann ein Spieler gemeldet werden?
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Wenn er letzte Saison gespielt hat, ist es trotzdem ein Mannschaftswechsel. Meiner Meinung nach dürfen nur Spieler, die bisher noch gar nicht Basketball im Verein gespielt haben wechseln. Eine andere Möglichkeit wäre zB ein Spieler von einem Junior College (der davor nicht bei einem Team gespielt hat), da Junior College in den USA nicht dazu zählen.
Inverssuche: Wenn es so einfach wäre, Spieler ohne Verein in der laufenden Saison trotz Wechselfrist wechseln zu lassen, dann würde das in der Pro A, Pro B oder Regionalliga sehr häufig passieren und wäre bekannt. Denn genug Amerikaner, die 1 oder gar 2 Jahre ohne Verein waren gibt es ja genügend.
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Aus der Spielordnung des Niedersächsischen Basketballverbands:
**_§ 33 Vereinswechsel, Freigabe
1. * Vereinswechsel undÄnderung der Teilnahmeberechtigung sind nur vom 1.7. bis 31.1. zulässig. Dies gilt auch für den Wechsel aus einem anderen Basketball-Spielbetrieb zu einem Verein innerhalb des DBB._**
Hier werden Vereinswechsel und Änderung der Teilnahmeberechtigung genannt. Letzteres trifft dann wohl auf deinen Fall zu.
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Hab das erst vor 2 Wochen bei mir im Verein gehabt und da auch mit dem DBB telefonieren müssen. Für Spieler, die die aktuelle Saison nicht gemeldet wurden bzw. der Pass vor Saisonbeginn zurückgegeben wurde, ist der “Wechsel” jederzeit möglich. Letztlich ist es ja kein Wechsel, wenn auch das via die Wechselfunktion beim TeamSL läuft. Denn Spieler die nicht aktuell spielberechtigt sind, sind praktisch vereinslos (im Sinne des Spielerpasses).
EDIT:
Die Ausgangsfrage ist etwas unklar und ich glaube, es geht überhaupt nicht um den Spielerpass, sondern allgemein um die Meldung. Ein Spieler mit vorhandenem Spielerpass kann jederzeit im TeamSL für ein team gemeldet werden. Es gibt keine Frist, er muß halt nur bis zum entsprechenden Spiel gemeldet sein.
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Die relevante Frage ist, wo sein Spielerpass “liegt”. Es ist zwar anzunehmen, dass der alte Verein den Pass zurückgegeben hat, denn wenn man 3-4 Jahre nicht mehr spielt, ist man in der Regel kein mitglied mehr und der Verein meldet einen ab. Jedoch ist Vereinsmitgliedschaft nicht mit dem Spielerpass gleichzusetzen, so daß ein nachlässiger Verein den Pass durchaus noch aktiv haben könnte. Dann geht der Wechsel nicht.
Hast Du den Spieler schon im TeamSL gesucht?
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Ich weiß nicht genau ob diese Frage hier in diesen Thread gehört, aber wollte jetzt nicht einen neuen aufmachen, wenn es einen passenderen geben sollte, dann bitte verschieben.
Meine Frage ist ob man Spieler die Vertragslos sind auch nach Ablauf der Wechselfrist verpflichten darf?
Im Fußball darf ich ja außerhalb des Wechselfensters, vertragslose Spieler verpflichten, wie sieht es da aus im Bezug auf die BBL?
Auf diese Frage komme ich, weil sowohl Bonn wie auch Ulm gerade Verletzungssorgen haben und das Wechselfenster schon geschlossen ist, aber dürfte man einen gegebenenfalls “freien” Spieler verpflichten, wenn ja warum tut dies keine oder warum darf man das, bei nachgewiesener Verletzung nicht? -
es geht hier darum, dass nach Ende der Frist (gem. Ausschreibung, BBL ist der 28.02.) keine Spielerlizenzen mehr ausgestellt werden können/ dürfen.
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es geht hier darum, dass nach Ende der Frist (gem. Ausschreibung, BBL ist der 28.02.) keine Spielerlizenzen mehr ausgestellt werden können/ dürfen.
Das heißt Problem ist nicht ein möglicher Vertrag, sondern die nicht zu bekommende Spielerlaubnis.
Weißt du ob es in dieser Richtung Bestrebungen gibt diese zu ändern, ich meine das z.B Bailey von Bayreuth jetzt nochmal für die Playoffs nach Rom gewechselt ist, also in anderen Ländern scheint es diese Fristen ja nicht zu geben. -
Weißt du ob es in dieser Richtung Bestrebungen gibt diese zu ändern, ich meine das z.B Bailey von Bayreuth jetzt nochmal für die Playoffs nach Rom gewechselt ist, also in anderen Ländern scheint es diese Fristen ja nicht zu geben.
Andere Länder - andere Regelungen.
Der 28.02. hat sich für die 1. Liga bewährt und steht momentan nicht zur Diskussion.“Nachgewiesene Verletzung” kann kein Grund für eine Ausnahme sein, denn selbstverständlich würde jeder Klub, der spät nachverpflichten möchte, Verletzungen im Bestandskader geltend machen (und problemlos nachweisen!).
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es geht hier darum, dass nach Ende der Frist (gem. Ausschreibung, BBL ist der 28.02.) keine Spielerlizenzen mehr ausgestellt werden können/ dürfen.
Das heißt Problem ist nicht ein möglicher Vertrag, sondern die nicht zu bekommende Spielerlaubnis.
Weißt du ob es in dieser Richtung Bestrebungen gibt diese zu ändern, ich meine das z.B Bailey von Bayreuth jetzt nochmal für die Playoffs nach Rom gewechselt ist, also in anderen Ländern scheint es diese Fristen ja nicht zu geben.Andere Länder, andere Sitten (und Fristen)…
Hier in Deutschland gibt es ja bereits Unterschiede: BBL = 28.02., ProA = 31.01., ProB = 10.01. und alle Ligen unterhalb der Bundesligen 31.01., wobei die NBBL und JBBL nochmal wieder spezielle Regelungen haben.
Unter Vertrag nehmen kann jeder Club einen Spieler zu jedem Zeitpunkt (z.B. für das Training), aber die Spielerlaubnis, die vom Veranstalter ausgestellt wird, ist eben nur innerhalb gewisser Fristen zu bekommen. Ich glaube auch nicht, dass es Planungen gibt, dies zu ändern. -
Spieler, die in der Saison nicht aktiv gespielt haben, können auch nach dem 31.01. “geholt” werden, da geht der Wechsel.
(Wechsel = Erteilung der Spielerlaubnis)Dazu hätte ich gerne mal eine Quelle
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Spieler, die in der Saison nicht aktiv gespielt haben, können auch nach dem 31.01. “geholt” werden, da geht der Wechsel.
(Wechsel = Erteilung der Spielerlaubnis)Deine Antwort gilt für den Bereich der DBB-SO (= RL und tiefer).
derbonner hat allerdings ausdrücklich nach der BBL-Regelung und nicht nach der DBB-Regelung gefragt.Im BBL-Bereich kann man nach dem 28.02. keine Spielerlizenzen erhalten. Keine. Gar keine. Egal für wen.