Bildschirmaufnahmen Magenta Sport
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Moin Moin,
kann mir hier irgendjemand sagen ob und wenn wie es möglich ist eine Bildschirmaufnahme von Magentasport zu erstellen, da ich gerne ein highlight Video von PJC von den Telekom Baskets Bonn erstellen würde?
Danke für eure Hilfe im vorraus
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Hallo Dragons,
Du könntest folgendes versuchen:
-Mangenta Sport App im Chrome Browser öffnen Video starten
-Mit einem Chrome Addon (Screenrecorder):
https://chrome.google.com/webstore/detail/screen-recorder/hniebljpgcogalllopnjokppmgbhaden?hl=de
Video Aufnehmen.
-Im Anschluss dann die Aufnahme mit gängigen Video-Schnitt-Programm schneiden.In wie fern das erlaubt ist, kann ich Dir aber nicht sagen.
lg
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Captura ist Dein Freund, damit kannst Du den Bildschirm (für welchen Zweck auch immer) aufzeichnen: https://mathewsachin.github.io/Captura/
Wie das rechtlich aussieht, wenn Du das rein privat machst kann ich nicht sicher sagen. Ich würde mal vermuten dunkle Grauzone, weil der Stream ja mit Widevine geschützt ist.
Wo Du aber definitiv rechtlich gesehen ein Problem haben dürftest ist, wenn Du das Highlights-Video dann nicht nur rein privat nutzt, sondern irgendwo weiterverbreitest, also z.B. bei Youtube hochlädst. Das würde ich nicht empfehlen. -
@loewenfan sagte in Bildschirmaufnahmen Magenta Sport:
Wie das rechtlich aussieht, wenn Du das rein privat machst kann ich nicht sicher sagen. Ich würde mal vermuten dunkle Grauzone, weil der Stream ja mit Widevine geschützt ist.
Privatkopien sind immer erlaubt (solange sie technisch keinen Kopierschutz umgehen). Nur dann die Weiterverbreitung nicht - Telekom ist da wohl besonders restriktiv; Stefan Holz hat sich mal “beschwert”, dass man nicht mal als Liga ohne Weiteres kurze Highlightclips posten könne.
EDIT: Präzisiert nach berechtigtem Einwurf von @LoewenFan. Danke! Wobei §108b UrhG auch explizit darauf hinweist, dass Privatkopien, die nur für den eigenen Gebrauch bestimmt sind, auch dann erlaubt sind, wenn sie Kopierschutz umgehen.
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@antimatzist
Vorsicht: Zur Erstellung von Privatkopien darfst Du einen wirksamen Kopierschutz nicht umgehen - so pauschal ist die Aussage “Privatkopien sind immer erlaubt” also nicht richtig:
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.htmlUnd ich habe gerade mal nachgesehen in den AGB:
7.4 Sie dürfen ein eingesetztes Digital Rights Management (DRM), sonstige technische Sicherungen und/oder Informationen zur Rechteverwaltung nicht umgehen oder entfernen.Jetzt müsstest Du also argumentieren, warum eine Bildschirmaufzeichnung keine Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes ist.
Ich glaube nicht, dass dies das Forum ist, um verlässlichen Rechtsrat zu geben.Rein strafrechtlich hast Du aber als Privatperson wohl nichts zu befürchten, wenn Du es rein zum privaten Gebrauch machst:
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.htmlWenn man es rein privat macht, bekommt das natürlich keiner mit, aber darum ging es hier ja nicht.
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