Videobeweis im Basketball
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hab mir eben mal das 4. finale der öbl zwischen den fürstenfeld panthers und oberwart gunners “angetan” und war etwas verwundert, dass die refs kurz vor der halbzeit aufgrund des videobeweises zwei punkte der panthers annuliert haben …
situation: der dreierversuch von spieler x ist zu kurz, der ball wird von mitspieler y bei 1,3 sek gefangen und fällt nen moment später durch nen layer doch noch … oberwart reklamiert die 24 sekunden, die refs gehen zum anschreibtisch und entscheiden anhand der videobilder auf “kein korb”
frage an die experten: ist das nun nur ne nationale regelung der össis oder kann so etwas jede liga festlegen wie sie lustig ist?
p.s. dragsic und goljovic machen bei den panthers nen recht starken eindruck … goljovics status liegt laut kommentator weit über dem des coaches
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Also jede Liga kann dies sicher nicht allein festlegen. Wenn du jetzt die jeweiligen höchsten nationalen Ligen meinst, ist das durchaus denkbar. Warum sollte die ÖBL dies nicht können und dies anders als die BBL handhaben.
Maßgeblich ist halt was der Veranstalter der Liga ausschreibt. In Österreich veranstaltet halt die ÖBL die 1. und 2. Bundesliga sowie die Damenbundesliga. Darunter agiert der ÖBV.
Ich habe gerade mal in den Bestimmungen der ÖBL gelesen.
Da steht unter dem Punkt Protestverfahren:
d) Videos, Filme, Fotos oder jegliche andere Form von visuellen, elektronischen oder digitalen Geräten dürfen nicht dazu benutzt werden, das Spielergebnis zu bestimmen oder zu ändern. Aufzeichnungen mit den vorgenannten Geräten dürfen nur nach Spielende und nur für die Feststellung der Verantwortlichkeit bei Disziplinarverstößen oder für Schulungszwecke verwendet werden.
Da verwundert es, dass man während eines Spiels ein Videobeweis zulässt.
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Auch bei Spiel 5 (Fürstenfeld gewinnt mit einem Punkt) kam es zu einer Art Videobeweis. Es ging um die Ermittlung der Restspielzeit beim letzten entscheidenden Foulpfiff. Die Fernsehleute von Premiere Austria haben dem Schiedsrichter minutenlang versucht eine Kameraperspektive mit Anzeige der Spielzeit vorzulegen. Letztlich führte das ganze dazu, dass die Zeit von 0,7 sec auf 2 sec zurückgestellt wurde, spielentscheidend war es aber nicht mehr.
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Aufgrund eines Ereignisses am gestrigen Nachmittag in der MSH gibt es vermehrt die Forderung nach einem Videobeweis, um strittige Entscheidungen nachträglich überprüfen zu lassen.
Da stellen sich natürlich viele Fragen.
Werden alle BBL-Spiele solchermaßen überwacht oder nur die wichtigen? Welches wären dann die wichtigen?
Wer trägt die Kosten?
Wie hoch sind die Kosten überhaupt?
Sind in allen Hallen die nötigen Kamerapositionen frei zugänglich?
Welche Entscheidungen der Sr dürfen nachträglich überprüft werden: alle, nur Korbaktionen, nur Fouls mit Verletzung/ abseits des Geschehens?
Wer ist in welchem Zeitraum antragsberechtigt?
Wer fällt die Entscheidung in welchem Zeitraum?
Welches wären die möglichen Ahndungen bei positivem/negativem Entscheid nach Videobeweis?
Viele Fragen, aber ein Video beweist nicht immer alles!!!
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Ich habe gerade mal in den Bestimmungen der ÖBL gelesen.
Da steht unter dem Punkt Protestverfahren:
d) Videos, Filme, Fotos oder jegliche andere Form von visuellen, elektronischen oder digitalen Geräten dürfen nicht dazu benutzt werden, das Spielergebnis zu bestimmen oder zu ändern. Aufzeichnungen mit den vorgenannten Geräten dürfen nur nach Spielende und nur für die Feststellung der Verantwortlichkeit bei Disziplinarverstößen oder für Schulungszwecke verwendet werden.
Hm, ok. In Österreich ist der Videobeweis während des Spiels verboten (visuell UND elektronisch UND digital, pfui Deibel!). Aber der gute alte Grammophonbeweis geht noch, ja?
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Also ich finde einen Videobeweiss nicht passend.
Dann könnte ja man sofort tele schiris da an einem flatscreen hinsetzen und es so machen.
Ausserdem gehört eine Fehlentescheidung zum Spiel, dadurch wird es ja auch so spannend. Natürlich sollte es keine massiven und spielentscheidende fehlentscheidungen geben, aber bei 3 SR die profis sind gibt es das auch nicht so oft.
Also für Disziplinarfragen und vlt noch 24 sek ist noch ok , aber da liegt auch schon die grenze.
Dann kommt aber auch die Frage, warum konnte der SR es nicht ohne videobeweiss schaffen , es ist ja schliesslich seine Aufgabe! -
Warum konnte der Schiri es ohne Videobeweis nicht schaffen?? Also diese Frage spiegelt für mich das Ansehen der deutschen Basketball-Schiris wieder. Wenn da einer einen Fehler macht, dann ist er das allerletzte und gehört eigentlich 5 Ligen tiefer einsortiert.
Das beim Tennis jetzt das Hawk-Eye verwendet wird, finden alle super. Ist ja auch limitiert und kann nicht endlos oft genommen werden. Wie bspw. auch beim American Football in der NFL. Auch dort gibt es trotz mehrerer Refs den Videobeweis. Selbst beim DFB wird bei Unsportlichkeiten abseits des Schiri-Sichtfeldes der Videobeweis nachträglich verwendet. Beim Eishockey gibt es die Hintertorkamera… Ich weiß nicht, warum man beim Basketball nicht auch über soetwas nachdenken könnte. -
Ausserdem gehört eine Fehlentescheidung zum Spiel, dadurch wird es ja auch so spannend.
Da stimme ich dir zu@transition_offense:
Dann kommt aber auch die Frage, warum konnte der SR es nicht ohne videobeweiss schaffen , es ist ja schliesslich seine Aufgabe!
aber das wiederspricht sich irgendwie
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Wie bspw. auch beim American Football in der NFL.
Vor allem finde ich das in der NFL sehr gut gelöst. Zitat aus der Wikipedia:
Dort kann fast jede Entscheidung der Schiedsrichter vom Headcoach eines der Teams angegriffen (challenged) werden, allerdings nur zweimal in einem Spiel. Der Hauptschiedsrichter (Referee) benutzt dann eine spezielle Videokabine, wo er innerhalb von 60 Sekunden unter Zuhilfenahme aller verfügbaren Fernsehbilder die Entscheidung überprüft. Bleibt die Entscheidung bestehen (the ruling on the field stands), wird dem Team, das die Challenge ausgesprochen hat, dafür ein Time-Out abgezogen.
Da man nur zweimal einen Videobeweis fordern kann und bei Bestätigung der Entscheidung auch noch eine Time-Out wegfällt, wird das in der Praxis nur sehr selten genutzt. Aber wenn ein Team den Videoentscheid anfordert ist es meist auch berechtigt (oder war zumindest sehr knapp).
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Hätte mal nee Frage an die Schiris hier.
Wenn es bei einem 2. Regionalliga Spiel ein Video gibt auf dem eine Tätlichkeit eines Spielers gegen einen anderen aufgezeichnet wurde und der Schiedsrichter die Aktion nicht wahrgenommen hat, ist ein Videobeweis dann möglich?
Oder insgesamt ausgeschlossen?
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Was soll denn mit dem Videobeweis erreicht werden? Also beim Fußball dienen solche Quellen nur zur Sperrung des Spielers. Das Spiel selbst ist davon nicht betroffen, da das Nichtsehen einer Tätlichkeit eine klassische Tatsachenentscheidung ist. Ob man jetzt allerdings Amateuraufnahmen beim BB verwerten kann, weiß ich auch nicht.
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unwichtig
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Was soll denn mit dem Videobeweis erreicht werden? Also beim Fußball dienen solche Quellen nur zur Sperrung des Spielers. Das Spiel selbst ist davon nicht betroffen, da das Nichtsehen einer Tätlichkeit eine klassische Tatsachenentscheidung ist. Ob man jetzt allerdings Amateuraufnahmen beim BB verwerten kann, weiß ich auch nicht.
Ja das ist eben die Frage, ob man das für eine Sperre benutzen kann. Der besagte Spieler hat nicht zum ersten mal diese Saison sowas durchgezogen, beim letzten mal waren es 4 Spiele Sperre, da wurde es gesehen, hier nun unbeobachtet von den Schiedsrichtern.
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Art. C.4
Videos, Filme, Fotos oder jegliche andere Form von visuellen, elektronischen oder digitalen Geräten dürfen nur dazu benutzt werden,zu entscheiden,
-ob bei einem letzten Korbwurf am Ende einer Spielperiode oder Verlängerung der Ball noch innerhalb der Spielzeit die Hand oder Hände des Werfers verlassen hat.
-nach Ende des Spiels die Verantwortlichkeit bei Disziplinarverstößen festzustellen, oder für Schulungszwecke.