Besteuerung der SR-Beträge
-
Im Übrigen wären die Auswirkungen auf die Bezahlung intetessant. Wenn der SR Arbeitnehmer ist, wäre die Bezahlung je Spiel gleich. Egal ob BezL oder RL. Die Bezahlung eines AN richtet sich nämlich nach seiner Qualifikation. Der Stundenlohn schwankt nicht je nach Tätigkeit.
-
Da gibt es sicher Unternehmen, in denen das mit der Bezahlung anders aussieht.
Entscheidende Argumente gegen eine Arbeitnehmerstellung sind, dass es keine Lohn-/Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und keinen bezahlten Urlaub gibt. Die Weisungsgebundenheit dürfte auch nur rudimentär (äußere Ordnung) gegeben sein, aber ich denke nicht, dass ein Verband einen SR verpflichten kann zu arbeiten. Und als letztes stellt die Rechtsprechung dann gerne auf das Wesen oder das Erscheinungsbild der Tätigkeit ab. Und hier muss man wohl ganz klar sagen, dass man beim SR nicht von alleine auf ein Angestelltenverhältnis kommt. Sehr spannendes Thema gerade bei der arbeits- und steuerrechtlichen Bewertung von Prostituierten, ohne dass ich hier sonst Parallelen zum SR sehen würde.
-
@gio:
Da gibt es sicher Unternehmen, in denen das mit der Bezahlung anders aussieht.
Entscheidende Argumente gegen eine Arbeitnehmerstellung sind, dass es keine Lohn-/Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und keinen bezahlten Urlaub gibt. Die Weisungsgebundenheit dürfte auch nur rudimentär (äußere Ordnung) gegeben sein, aber ich denke nicht, dass ein Verband einen SR verpflichten kann zu arbeiten. Und als letztes stellt die Rechtsprechung dann gerne auf das Wesen oder das Erscheinungsbild der Tätigkeit ab. Und hier muss man wohl ganz klar sagen, dass man beim SR nicht von alleine auf ein Angestelltenverhältnis kommt. Sehr spannendes Thema gerade bei der arbeits- und steuerrechtlichen Bewertung von Prostituierten, ohne dass ich hier sonst Parallelen zum SR sehen würde.
Naja, wenn man sich den Regiokader anguckt, kann man den Eindruck gewinnen, dass sich dort auch der ein oder andere prostituiert. Nach Leistung beim Pfeifen allein scheint es jedenfalls nicht zu gehen. Dürfte aber für die steuerrechtliche Bewertung ohne Belang sein…
-
@gio:
Entscheidende Argumente gegen eine Arbeitnehmerstellung sind, dass es keine Lohn-/Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und keinen bezahlten Urlaub gibt.
So herum darfst Du m.E. nicht argumentieren.
Es gilt, dass ein Arbeitnehmer u.a. Rechte im Krankheitsfall sowie beim Urlaub hat.
Umgekehrt gilt aber nicht, dass “bezahlte Kräfte” den Status als Arbeitnehmer deshalb nicht bekommen, weil ihnen bestimmte Rechte - womöglich zu Unrecht - nicht gewährt werden.Konservative Kapitalisten hätten das vielleicht gern, aber so funktioniert das nicht. Wenn (tatsächlichen) AN Rechte verwehrt werden, dann führt das nicht dazu, dass man sie nicht als AN ansieht, sondern dazu, dass ihnen die Rechte gewährt werden.
P.S.:
Mein vorstehender Beitrag ist keine Unterstützung der (unsinnigen) Position, wonach ein SR als AN eingestuft werden sollte. Die aktuelle Position der Finanzverwaltungen/Rentenversicherungsträger bedarf m.E. keiner Änderung. -
Da scheint das gerade jemand überprüfen zu lassen (Auszug aus dem Protokoll des Verbandstages 2016 des WBV):
“Ein drittes Verfahren betrifft die Klage eines Bezirks‐/Landesligaschiedsrichters beim Arbeitsgericht
Duisburg, der dort für die Saison 2013/2014, 2014/2015 eine Statusfeststellung erlangen möchte, ob
dieser Schiedsrichter nicht doch Arbeitnehmer des WBV sei. Der WBV hat die Zuständigkeit des
Arbeitsgerichtes angefochten. Zwischenzeitlich – ganz aktuell – hat das Arbeitsgericht Duisburg die
rechtliche Nachverfolgung zugelassen.”Bericht des Präsidenten zu den offenen Rechtsverfahren des WBV.
-
-
Glückwunsch. Du hast das Roy-Ascher-Verfahren bemerkt.
Mein lieber Aldi,
da Du offensichtlich deutlich tiefer in der Materie steckst als ein durchschnittliche Mitleser: Nimm Dir doch bitte zwei Minuten Zeit, tippe ein paar Zeilen und lass uns an Deinem Wissen zum Roy-Ascher-Verfahren teilhaben.
-
@gio:
Muss man Schmiergelder auch versteuern ?!
Nach § 40 AO muss man alles versteuern, also auch Drogengeschäfte oder der Auftragskiller sein Honorar.
Das heißt, der Auftragskiller muss dann auch Umsatzsteuer abführen?
Ich sehe schon, dass diese Branche jetzt brutal einbricht, weil viele dort Erwerbstätige mit den Formularen der Umsatzsteuervoranmeldung völlig überfordert sind. Und sie fürchten nicht die Polizei, aber die Steuerfahndung.
-
Neues von den Verfahren.
Mitte Juni hat der Kläger einen längeren Schriftsatz beim Arbeitsgericht eingereicht. Bis heute hat der WBV sich dazu bei Gericht nicht geäußert.
Der Herbert hat den Norbert angerufen und um Hilfe gebeten, was denn so alles bei den Klägern kommen könnte und was man da tun könnte. Norbert hat dem Herbert geantwortet und dem WBV seine Hilfe zugesagt, wenn man ihn dazu autorisiert.
Weiteren Kontakt gab es danach nicht mehr.
Ob es zu einem Gespräch gekommen wäre weiß keiner, aber mir erscheint es so, dass der WBV die Probleme gerichtlich klären will.Finde ich legitim, muss man vorher aber in Berichten nicht anders kommunizieren.Mein Fazit daraus: Der WBV denkt, er hat kein Problem und alles ist gut.Bei beiden Klägern hört sich das anders an. Eine von beiden Parteien muss sich irren.
-
Mein Fazit daraus: Der WBV denkt, er hat kein Problem und alles ist gut.Bei beiden Klägern hört sich das anders an. Eine von beiden Parteien muss sich irren.
Das beschreibt in schneidender Präzision das Wesen eines (jeden) Prozesses - es herrschen unterschiedliche Auffassungen. Richtig überraschend ist das nun nicht unbedingt.
Aber vielen Dank für die neutrale Berichterstattung als Partei…
-
Das Arbeitsgericht in Duisburg wird sicher diese Frage nicht letztinstanzlich beantworten (können und wollen).
Von daher kann sich auch der Beklagte zurücklehnen, bis das Verfahren in höheren und höchsten Regionen angekommen ist.Ich frage mich nur, was der Vorteil einer Arbeitnehmereigenschaft sein soll?
Bezahlter Urlaub während der Saison?
25€ mehr Rente nach 40 Jahren Tätigkeit?Und wenn die SR angeblich Arbeitnehmer sind, was sind dann eigentlich die Jungs und Mädels mit den Wischern in der BBL?
Müssten die dann auch alle nachversteuert und nachversichert werden?? -
Ich stimme dir zu, das wird nicht erstinstanzlich entschieden.
Der Kläger wird wohl schon seine guten Gründe haben.Aber wer meint, er kann nach Gutsherrenart agieren, darf sich nicht wundern, wenn ein anderer sein Recht sucht gegen Willkür.
Ist doch merkwürdig, dass ein Rechtsausschuss Vorsitzender gegen den eigenen Verband Rechtsmittel einlegt.Wenn Herbert ( ach ja, Ehrenmitglied) einen Weg raus sucht und der WBV gar kein Interesse daran zu haben scheint, was soll das denn dann sagen?
Ich weiss nicht, ob die Kläger einem Gespräch zugestimmt hätten.Das ist wohl auch nicht wichtig, denn der WBV hat dies ja abgelehnt.Übrigens eine witzige Anekdote zum Schluss. Das SR Wesen gehört gar nicht zum WBV, sondern ist autonom. Behauptet zumindest die Anwältin des WBV.
-
Erstens, meinte ich gute Gründe um zu klagen
Zweitens,der Kläger ist bestimmt Laie, sonst hätte er sich keinen so guten Anwalt genommen, sondern sich selbst vertreten.
Drittens, der WBV hat doch verkündet, dass gehört nicht vor ein Arbeitsgericht. Ups, wird ja doch vor dem Arbeitsgericht verhandelt.Ich denke also, der Kläger wird schon gute Gründe haben. Ist aber nur meine Meinung. Du könntest mit deiner Aussage im Grundsatz Recht haben.
-
Nimmt dieses Theater eigentlich nie ein Ende?
-
Ich hab immer noch nicht richtig verstanden, worum es hier eigentlich wirklich geht.
Gibt es das irgendwo als Zusammenfassung?
-
Erstens, meinte ich gute Gründe um zu klagen
Ich meinte das durchaus auch. Nur mit dem Unterschied, dass ich sage, dass der Kläger momentan nicht gute Gründe hat, sondern Gründe hat, die er für gut hält. Ebenso wie der/die Beklagte Gründe hat. Andernfalls würde er/sie höchstwahrscheinlich anerkennen. Wessen Gründe gut sind, wird sich ex post zeigen - nämlich im Urteil.
Ich wollte nur dem Eindruck vorbeugen, dass sich aus dem Umstand wie gut der Kläger seine Gründe findet, irgendwelche Rückschlüsse auf eine Erfolgswahrscheinlichkeit der Klage ziehen lassen. Jeder Kläger findet seine Gründe gut und dennoch sind nicht wenige Klagen von vornherein vollkommen aussichtslos.
-
-
-
Skizziere doch einmal kurz, was Du mit Deiner Klage bezweckst! Was soll man sich unter Statusfestellung - Arbeitnehmer - verstehen? Das alleine löst ja erst einmal nichts aus, erst mögliche Folgen würden interessant; Mindestlohn, Fahrten zum Spiel ist Arbeitszeit etc.?
-
Aber wäre die Klage sinnfrei, wäre sie nicht einmal zugelassen worden. Nur um den Eindruck vorzubeugen, dass an dieser Klage so gar nichts sein kann.
auch das stimmt so pauschal nicht. Ein Gericht prüft zunächst mal seine Zuständigkeit (Zulässigkeit der Klage) etc. und prüft das materielle Recht (also worauf sich die Kläger quasi inhaltlich berufen) im Großen und Ganzen erst im Prozess. Natürlich gibt es Besonderheiten und Ausnahmen, aber prinzipiell könnte man es mit einer ziemlich sinnfreien Klageschrift bis vor Gericht schaffen
-
Der Zentralrat der Fliesentischbesitzer ist empört das dieser Thread weiterhin mit Leben gefüllt wird und wünscht dem Hessischen Basketballverband viel Spaß mit seinem neuen Mitglied….
Wenn du den meinst, den ich jetzt denke, heisst das denn auch, dass zu dem Verein die Gerüchte kommen, wie damals nach Hagen?
Ach ich habe übrigens gehört, dass er sich in den kommenden 3 Monaten dieses Themas annehmen will. Er hat wohl schon einen Termin mit seinem Anwalt vereinbart. -
@gio:
Muss man Schmiergelder auch versteuern ?!
Nach § 40 AO muss man alles versteuern, also auch Drogengeschäfte oder der Auftragskiller sein Honorar.
Das heißt, der Auftragskiller muss dann auch Umsatzsteuer abführen?
Ich sehe schon, dass diese Branche jetzt brutal einbricht, weil viele dort Erwerbstätige mit den Formularen der Umsatzsteuervoranmeldung völlig überfordert sind. Und sie fürchten nicht die Polizei, aber die Steuerfahndung.
Faktisch ist das tatsächlich so, auch strafbare Handlungen führen nicht dazu, dass man darauf keine Steuern zahlen muss. Ein Steuerstrafverfahren ist also immer auch möglich. Genau solche Gesetze haben nebenbei so manchem dem man nichts nachweisen konnte letztlich in den Knast gebracht (Al Capone).
-
Hallo rascher,
ich finde es bezeichnend, dass du doppelt auf den Post ohne tiefere Beduetung eingehst, nicht aber auf die ernsthafte Frage von Chiara?
Was erhoffst du dir von der Klage?Ich wusste noch gar nicht, dass ich auf Fragen antworten muss.
Im übrigen wurde diese Frage doch schon erschöpfend beantwortet.
Wer sagt eigentlich, dass ich klage? Nur weil das immer wieder behauptet wird muss das nicht wahr sein.