Konzept des Verleihgeschäftes in der Beko BBL
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@Kwarg:
Also, wenn es nach mir ginge, wären Leihgeschäfte grundsätzlich verboten. Jeder Verein kann am Anfang der Saison seinen Kader zusammenstellen und auch die Spieler wissen, worauf sie sich einlassen. Und das hat dann für alle und für die gesamte Saison zu gelten. Die Praxis der Nachverpflichtungen ist allerdings in Ordnung.
Ich hingegen finde es einen guten Trend, da es Risiko nimmt spieler länger zu verpflichten oder möglichkeiten anbietet das sich nachwuchsspieler auf einen hohen doch für sie angemessenes Niveau Spielzeit erarbeiten.
Ich halte es schwer sich spielzeit bei bayern, Alba und Brose* als Jugendspieler zu erarbeiten.
Ebenso fand ich die Schwethelm leihe gut, da er in Bayern nicht richtig zum Zuge kam und in Ulm nochmal aufgebaut werden konnte. Ohne das die Bayern zwanghaft an einen guten deutschen Rotationsspieler festhalten mußten, der in den kommenden Jahre für die Quote auch formschwach wichtig wäre.- Hier klappt es meist, das sie spieler einbauen die zumindest Kurzfristig ihr niveau senken.
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Teaminteressen:
- Langfristige Bindung eines Spielers
- optimale Entwicklung dieses Spielers
- die besten Talente von außerhalb finden
- eigenen Nachwuchs ebenso weit bringen
- Spieler sollen Identifikation mit dem Team nach außen tragen
Spielerinteressen:
- optimale Entwicklung, sich durchsetzen, Perspektive
- Sicherheit
- angemessene (gefühlt immer überdurchschnitlliche) Vergütung
Randbedingungen:
- es setzt sich nicht jeder Spieler durch
- man braucht also mehr Nachwuchsspieler als man gleichzeitig heranführen kann
- Spielzeit muss gefunden werden -> 2. Mannschaft -> Verleih
- Verleih trifft die besseren Spieler (optimale Entwicklung)
- dazu muss das Niveau des anderen Teams passen (junger Nachwuchspieler -> Farmteam, Doreth -> Trier, Lahm -> Stuttgart, Schwethelm -> Ulm).
- man muss in Kauf nehmen, dass das leihende Team auch mal besser abschneidet als man selbst, wenn dort gerade alles passt (Ulm, Stuttgart dt. Meister); wenn es immer nur das untere Mittelfeld und Kellerkinder sind, geraten gleich zwei primäre Ziele des entleihenden Teams in Gefahr, die optimale Entwicklung und die Möglichkeit, weiterhin die besten Talente verpflichten zu können.
- der direkte Konkurrent wird das Talent eher nicht kriegen.
- man braucht positive Beispiele, wo es geklappt hat (holt man Doreth und Stuckey wieder?)
- man braucht eine intensive soziale Beziehung auch zu den ausgeliehenen Spielern.
Daraus zu machen: Team XYZ kauft alle Spieler, steigert die Preise in astronomische Höhen, verleiht die Spieler dann selektiv an einem selbst ungefährliche Teams um den sportlichen Wettbewerb zu steuern, halte ich für ein Verschwörungstheorie. Man unterstellt eine Intention, die so nicht gegeben ist; blendet andere schlüssige Erklärungen aus, weil die Verschwörungstheorie ja so schön einfach ist und außerdem zum eigenen Feindbild passt.
Eine Verschörungstheorie als hypothetische Möglichkeit als Grundlage zu nehmen, ein Eingreifen der Liga zu fordern, kann ich auch nicht nachvollziehen. Wenn Verleihgeschäfte überhand nehmen, gibt es durchaus negative Effekte. Indes sind wird WEIT davon entfernt. Wenn mal 30-, 40- oder 50% der A-, B-, U20- und U18-Nationnalspieler davon betroffen sind, kann man über ein Eingreifen nachdenken. Man kann auch gerne über ein System der Checks and Balances wie in der NBA (adaptiert, nicht 1:1 übernommen) nachdenken - aber bitte ohne Verschwörungstheorien.
Ach ja, ich bin kein Bayern-Fan. Überhaupt nicht.
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Weil es off-topic in dem ein oder anderen Thread auftaucht:
Doreth von München nach Quakenbrück ausgeliehen
Neben Maurice Stuckey (von Bamberg nach Würzburg)
also der (erst) zweite Fall eines Verleihgeschäftes für die kommende Spielzeit. Warten wir die weitere Entwicklung ab… -
Was ich ja immer noch nich so ganz versteh is die behauptung vom anfang das FCBB damit angefangen hätte spieler zu verleihen…war das wirklich so? hab nich mitbekommen des die letzte saison wen verliehen hatten.
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Was ich ja immer noch nich so ganz versteh is die behauptung vom anfang das FCBB damit angefangen hätte spieler zu verleihen…war das wirklich so? hab nich mitbekommen des die letzte saison wen verliehen hatten.
Letzte Saison haben die Bayern Schwethelm (nach Ulm) und Doreth (nach Trier) verliehen.
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Was ich ja immer noch nich so ganz versteh is die behauptung vom anfang das FCBB damit angefangen hätte spieler zu verleihen…war das wirklich so? hab nich mitbekommen des die letzte saison wen verliehen hatten.
das wird ihnen gerne aus Berlin vorgeworfen. Die sind etwas beleidigt, da die Bayern in der letzten Saison zu Schwethelm gesagt haben. “Ja es ist besser für deine Entwicklung, wenn wir dich verleihen und du Spielpraxis in einem Eurocup-Team sammeln darfst, aber nach Berlin darfst du nicht gehen”.
Seitdem schimpfen die Berliner-Fans über jedes Leihgeschäft (vergessen dabei gerne, dass dies in aller Regel für vier Seiten eine Win-Situation ist (zwei Clubs + Spieler + Nationalmannschaft), dass es seit Jahrzehnten im europäischen Basketball normal ist. Und vor allem vergessen sie dabei gerne, dass sie sich selbst auch gerne dieser Praktik bedient haben. -
“Die Berliner" schimpfen NICHT über “die Bayern”.
Egal, was sie tun oder lassen.
Wenn überhaupt, dann geht es um diejenigen Spieler, die “die Berliner” auch gern ggf. bei sich im Kader sähen.
Schwethelm ist dann ein Thema in Berlin, Stuckey eher nicht.
Und dann liegt es daran, dass es bei Ausleihspielern, die dann anderswo landen, nicht am fehlenden Alba-Geld liegt, sondern an der Spielerpolitik seitens der Bayern.
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“Die Berliner" schimpfen NICHT über “die Bayern”.
ok lass es mich anders formulieren: “Ein großer Teil der Berliner Fans bei SD schimpft über die Bayern (…)”
Es gibt natürlich auch die positiven Ausnahmen wie dich.
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Ich fürchte ja, es ist immer nur ein sehr kleiner Anteil der Fans, welche sich über Dinge und Ereignisse bei anderen Vereinen wirklich aufregen können oder sich damit ernsthaft oder emotional beschäftigen.
Ob da Spieler A oder B in Betracht kommt, ob da X oder X+x Millionen ausgegeben werden können.Tatsächlich interessiert einen ja doch nur das eigene Team wirklich…
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Die Liga kann aber nur reglementieren, was in der Liga passiert (gemeldet wird). Das Recht auf freie Arbeitsplatzwahl dürfte dem auch entgegenstehen. Im Grunde regelt sich das von selbst, denn Arbeitsverträge mit Spielern abbzuschließen, die nicht spielen können, rechnet sich nun mal nicht.
Ich bin nicht Deiner Meinung. Wenn ein Spieler einen laufenden Arbeitsvertrag bei einem sportlichen Ligakonkurrenten hat, der durch ein Ausleihgeschäft nur unterbrochen ist, kann das sehr wohl ein Grund sein, ihm eine Spielgenehmigung zu verweigern. Bei Vereinen ist es in den meisten sportlichen Wettbewerben verboten, dass zweite Mannschaften in direkter sportlicher Auseinandersetzung mit der ersten Mannschaft eines Vereins stehen. Bei Profi-Sportarten, wo private Mehrheitseigentümer erlaubt sind, ist es denen in der Regel untersagt, die Mehrheit an einer zweiten Mannschaft zu übernehmen.
Bei Spielern ist das alles legitim, da die freie Arbeitsplatzwahl dem entgegensteht? Entschuldigung, aber das ist Käse. Arbeitsrechtlich hat der Spieler ja einen laufenden Arbeitsvertrag beim entleihenden Verein. Den kann er aussitzen oder eine Auflösungsvereinbarung treffen. Tatsächlich ist die Frage bei Verleihgeschäften nicht geklärt, was passiert, wenn ein Spieler im letzten Saisonspiel gegen die Mannschaft antritt, bei der er einen laufenden Arbeitsvertrag hat und zu der er nächste Saison zurückkehren kann. Wieso sollte er motiviert sein, dieser Mannschaft, bei der er einen länger laufenden Arbeitsvertrag hat, den Sprung auf einen Europapokalplatz zu verwehren, insbesondere wenn es für seine Mannschaft, die ihn ausgeliehen hat, um nichts mehr geht? (Bei Play-off-Systemen tritt dieser Fall eher selten auf.)
Umgekehrt wurde kolportiert, dass Schwethelm nicht zu ALBA darf, da Bayern ihm die Ausleihe dorthin untersagt hat. Dies wäre eher ein Fall für eine Verletzung des Rechtes auf freie Arbeitsplatzwahl. Ist es aber nicht, denn er hat einen laufenden Arbeitsvertrag bei den Bayern. Den kann er auflösen und zu dem Verein wechseln, zu dem er will (sofern er denn jemals zu ALBA wollte.)
Meines Erachtens ist das Verpflichten von Spielern mit sofortiger Ausleihe marktverzerrend und erhöht die Preise/Gehälter im Zweifel zu Lasten wirtschaftlich schwächerer Vereine. Es schadet daher auch dem sportlichen Wettbewerb, wenn Vereine nach ihrem Gusto diese dann zu anderen Vereinen ausleihen. Mit der 6+6-Regel hat dieses eben eine besondere Brisanz gewonnen. Vorher war das alles kein Thema.
Meines Erachtens sollten Spielgenehmigungen für Spieler untersagt werden, falls diese in einem Zeitraum von sechs Monaten vor dem Antrag auf Spielgenehmigung für den ausleihenden Verein den Vertrag beim entleihenden Verein geschlossen oder verlängert haben. Von mir aus kann die Periode auf drei Monate verkürzt werden, wenn der Vertrag in einem Zeitraum von Anfang September bis Anfang Januar geschlossen oder verlängert wurde. Ausnahmen für U23-Spieler wären denkbar, aber da es Doppel-Lizenzen gibt, bin ich an sich gegen Ausnahmen für jüngere Spieler. Alles andere leistet angesichts der 6+6-Regel nur der Markt- und Wettbewerbsverzerrung Vorschub.
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Ich bin nicht Deiner Meinung. Wenn ein Spieler einen laufenden Arbeitsvertrag bei einem sportlichen Ligakonkurrenten hat, der durch ein Ausleihgeschäft nur unterbrochen ist, kann das sehr wohl ein Grund sein, ihm eine Spielgenehmigung zu verweigern. Bei Vereinen ist es in den meisten sportlichen Wettbewerben verboten, dass zweite Mannschaften in direkter sportlicher Auseinandersetzung mit der ersten Mannschaft eines Vereins stehen. Bei Profi-Sportarten, wo private Mehrheitseigentümer erlaubt sind, ist es denen in der Regel untersagt, die Mehrheit an einer zweiten Mannschaft zu übernehmen.
Bei Spielern ist das alles legitim, da die freie Arbeitsplatzwahl dem entgegensteht? Entschuldigung, aber das ist Käse. Arbeitsrechtlich hat der Spieler ja einen laufenden Arbeitsvertrag beim entleihenden Verein. Den kann er aussitzen oder eine Auflösungsvereinbarung treffen. Tatsächlich ist die Frage bei Verleihgeschäften nicht geklärt, was passiert, wenn ein Spieler im letzten Saisonspiel gegen die Mannschaft antritt, bei der er einen laufenden Arbeitsvertrag hat und zu der er nächste Saison zurückkehren kann. Wieso sollte er motiviert sein, dieser Mannschaft, bei der er einen länger laufenden Arbeitsvertrag hat, den Sprung auf einen Europapokalplatz zu verwehren, insbesondere wenn es für seine Mannschaft, die ihn ausgeliehen hat, um nichts mehr geht? (Bei Play-off-Systemen tritt dieser Fall eher selten auf.)
Umgekehrt wurde kolportiert, dass Schwethelm nicht zu ALBA darf, da Bayern ihm die Ausleihe dorthin untersagt hat. Dies wäre eher ein Fall für eine Verletzung des Rechtes auf freie Arbeitsplatzwahl. Ist es aber nicht, denn er hat einen laufenden Arbeitsvertrag bei den Bayern. Den kann er auflösen und zu dem Verein wechseln, zu dem er will (sofern er denn jemals zu ALBA wollte.)
Meines Erachtens ist das Verpflichten von Spielern mit sofortiger Ausleihe marktverzerrend und erhöht die Preise/Gehälter im Zweifel zu Lasten wirtschaftlich schwächerer Vereine. Es schadet daher auch dem sportlichen Wettbewerb, wenn Vereine nach ihrem Gusto diese dann zu anderen Vereinen ausleihen. Mit der 6+6-Regel hat dieses eben eine besondere Brisanz gewonnen. Vorher war das alles kein Thema.
Meines Erachtens sollten Spielgenehmigungen für Spieler untersagt werden, falls diese in einem Zeitraum von sechs Monaten vor dem Antrag auf Spielgenehmigung für den ausleihenden Verein den Vertrag beim entleihenden Verein geschlossen oder verlängert haben. Von mir aus kann die Periode auf drei Monate verkürzt werden, wenn der Vertrag in einem Zeitraum von Anfang September bis Anfang Januar geschlossen oder verlängert wurde. Ausnahmen für U23-Spieler wären denkbar, aber da es Doppel-Lizenzen gibt, bin ich an sich gegen Ausnahmen für jüngere Spieler. Alles andere leistet angesichts der 6+6-Regel nur der Markt- und Wettbewerbsverzerrung Vorschub.
Da sagst Du schon einiges Richtiges.
Bisher ist es aber in der BBL noch nicht passiert, dass ein Spieler sofort nach Verpflichtung verliehen wurde. (Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege…)
Beispiel Stuckey: er wird als Supertalent mit langfristigem Vertrag durch Verletzungen zwei Jahre in seiner Entwicklung zurückgeworfen. Derweil holt ihn ein Schmidt aus dem Bamberger Jugendprogramm niveautechnisch ein und sammelt sogar EL-Minuten. Stuckey bekommt als Ausleihspieler in Würzburg die Spielzeit, die er sich wünscht, derweil der Coach natürlich den EL-erfahrenen Spieler im Kader behält.
Beispiel Doreth: auch er hat einen langfristigen Vertrag und passt nach dem eher enttäuschenden Jahr in Trier nicht mehr zu den sportlichen Ansprüchen des verleihenden Vereins, der zudem genug Geld hat, um einen Kader ohne ihn zu planen. Ähnliches gilt für Radosavljevic.
Was ich allerdings nicht gut finde, ist das, was bei Schwethelm passiert ist: er bekam untersagt, zu einem direkten Konkurrenten ausgeliehen zu werden.
Deshalb kann ich die Kritiker voll verstehen, die der Meinung sind, dass Vereine mit viel Geld so den deutschen Spielermarkt “steuern” könnten. Auch Vereine mit einem produktiven Jugendprogramm sind hier im Vorteil, was immer noch sympathischer ist als der Geld-Hintergrund.
Baldi und Heyder haben schon recht, wenn sie sagen, dass sich die Gepflogenheiten im Basketball mehr und mehr denen im Fußball annähern. Ob man das gut findet, bleibt jedem selbst überlassen. Ich mag es nicht. -
@Henk Und was ist mit dem Recht des Spielers, sich so teuer wie möglich zu verkaufen? Ich sehe die Ausleihgeschäfte ja durchaus skeptisch. Aber es ist nun einmal das gute Recht jedes einzelnen Profisportlers sich so gut bezahlen zu lassen, wie es geht. Und wenn Bayern einen langfristigen Vertrag für das meiste Geld bietet, ist das eben so. Gut für den Spieler. Wenn du die Verleihgeschäfte reglementierst, steckst du die Spieler in die ProA oder auf die Tribüne. Dann bist du zurück bei den Vorwürfen, die man vor einigen Jahren ALBA gemacht hat, als sonst nur wenige Clubs bereit waren, vernünftig zu zahlen bzw. die Gehälter mitzugehen.
Das scheint heute ja anders. Aber - Zahlen verrät ja keiner - ein Leihgeschäft dürfte häufig ein Zuschussgeschäft für den verleihenden Club sein. Denn der kleinere Entleiher wird - vermutlich mit wenigen Ausnahmen nicht das volle Gehalt des Verleihers übernehmen. Denn der behält schließlich die Rechte für die Zukunft (und wenn es nur 1 oder 2 Jahre sind).
Mal sehen wie sich das alles einpendelt. Denn wenn Clubs nur noch anfangen zu sammeln, kann man ja auch weitere als Spieler Kündigungsoptionen einbauen. Am Ende ist es dann die Abwägung und die Entscheidung jedes einzelnen Spielers.
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Also wenn ich hier Formulierungen wie “Wettbewerbsverzerrung durch Leihgeschäfte” lese, aber gleichzeitig Doppellizenzen völlig ok sein sollen, dann muss ich schon ein wenig schmunzeln. De facto sind ligenübergreifend betrachtet Doppellizenzen wesentlich wettbewerbsverzerrender als Ausleihgeschäfte. Kurz zusammengefasst:
Ausleihspieler -> ein Gehalt, eine Wohnung, ein Auto -> ausschließlich nur für ein Team im Männerbereich spielberechtigt
Doppellizenzler -> ein Gehalt, eine Wohnung, ein Auto -> uneingeschränkt für zwei Teams im Männerbereich spielberechtigt
OK, vielleicht gibt es ja bald auch noch den “ausgeliehenen Doppellizenzler”, der dann sogar die Wettbewerbsverzerrungen beider Varianten vereint.
Grundsätzlich wird bei übergreifender Betrachtung der drei höchsten deutschen Basketballligen jedoch schnell klar, dass Doppellizenzen momentan für wesentlich größere Wettbewerbsverzerrungen sorgen als Ausleihgeschäfte (welche rein rechtlich ohnehin nicht zu verhindern sind). Dies macht sich einerseits im sportlichen Wettbewerb, aber andererseits auch schon vorab beim Spielerrecruiting deutlich bemerkbar und verhindert bisweilen, dass bestimmte Akteure an den für ihre Entwicklung jeweils besten Standort kommen. Weil allerdings momentan schon fast die Hälfte aller BBL-Clubs über Doppellizenzler bei ProA/B-Clubs verfügt (oder verfügt hat) und demnächst ja auch noch Farmteams bzw. zweite Mannschaften von Bayern, Würzburg, ALBA, etc. hinzukommen sollen, sehe ich hier durchaus eine gefährliche Entwicklung.
Deshalb wäre ich persönlich für eine Abschaffung der Doppellizenzen und würde dann im Gegenzug auch gern eine Ausweitung der Leihgeschäfte in Kauf nehmen, wie wir sie eben aus dem professionellen Fußball kennen. Das wäre ligenübergreifend im Sinne sportlicher Grundgedanken deutlich fairer und würde auch altersunabhängig mehr Spielern zahlreichere und bisweilen sinnvollere Optionen verschaffen. Allerdings werfe ich persönlich hier eher einen Blick auf den gesamtdeutschen Basketball und bin mir natürlich bewusst, dass die Interessen der 18 Erstligisten bei diesem Thema völlig anders gelagert sind.
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Bisher ist es aber in der BBL noch nicht passiert, dass ein Spieler sofort nach Verpflichtung verliehen wurde. (Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege…)
Ja, aber muss das Kind erst in den Brunnen fallen? Wenn der Fall offensichtlich eintritt, ist der Schaden für den Basketball bereits angerichtet. Ich bin ja nicht gegen Verleihgeschäfte per se. Bevor ein deutscher Nationalspieler auf der Bank versauert, soll er lieber ausgeliehen werden. Nur die nahezu unmittelbare Kopplung von Vertragsunterzeichnung und Ausleihe innerhalb weniger Wochen, bevor ein Spiel gespielt wurde, muss nicht sein und ich finde es anstößig, wenn der Verein dann darüber bestimmt, bei welchem Verein der Spieler dann spielen darf. Im Fußball ist es gang und gäbe, dass Spieler wie Arturo Vidal oder Lewandowski aus Verträgen herausgelassen werden, wenn sie nicht zu Ligakonkurrenten wechseln. Wenn der Spieler mit dem Verein einen länger laufenden, gut dotierten Vertrag geschlossen hat und der Verein schon einiges an Gehalt investiert hat, finde ich das auch nachvollziehbar. Aber diese Spieler haben ja tatsächlich für diesen Verein auch gespielt.
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Was ich allerdings nicht gut finde, ist das, was bei Schwethelm passiert ist: er bekam untersagt, zu einem direkten Konkurrenten ausgeliehen zu werden.
Deshalb kann ich die Kritiker voll verstehen, die der Meinung sind, dass Vereine mit viel Geld so den deutschen Spielermarkt “steuern” könnten. Auch Vereine mit einem produktiven Jugendprogramm sind hier im Vorteil, was immer noch sympathischer ist als der Geld-Hintergrund.Also hier muss ich einhaken, weil das sich langsam verselbständigt und fernab der Realität ist.
Schwethelm wurde nicht pauschal untersagt nach Berlin zu wechseln. Er bekam die Möglichkeit seinen Vertrag zu kündigen oder zu verlängern und via Leihgeschäft für ein Jahr zu wechseln. Denn Schwethelm war unglücklich über die geringe Spielzeit und wollte wieder eine starke Saison hinlegen wie davor in Bremerhaven. Es wurde vereinbart, dass er nicht zu einem Team wechselt bei dem ein hoher Druck im Kader (Titel als Ziel) herrscht, da beide Seiten befürchteten, dass er da ein ähnliches Fiasko (mal überspitzt formuliert) wie in seinem ersten Bauermann-Jahr erlebt. Deswegen wurden Bamberg und Berlin ausgeschlossen genauso wie ein spanischer EL-Club der anscheinend interessiert war. Öffentlich wurde diese Vereinbarung, als Berlin von dem möglichen Ausleihgeschäft Wind bekam und natürlich anklopfte.Natürlich will kein Verein direkte Konkurrenten stärken, aber viel schlimmer wäre es für den Verein, wenn er einen mental kaputten SPieler nach einem Jahr wiederbekommt, weil der auch beim Leihverein keine Chance bekam oder noch schlimmer sie nicht nutzen konnte. Dass das nicht im Interesse des Spielers ist, brauche ich wohl nicht zu erwähnen.
Bzgl. des Blablas, dass die BBL Leihgeschäfte verbieten soll, sei gesagt, dass eine solche Regelung egal wie vor keinem Gericht Bestand hätte und gleichzeitig beliebig umgangen werden könnte. Beispiele für solche Ausweichstrategien gibt es genug. Das alles auszuführen wird aber off-topic, also entweder fleißig Arfbeitsrecht-Lektüre büffeln oder gerne Fragen per PN.
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@Henk Und was ist mit dem Recht des Spielers, sich so teuer wie möglich zu verkaufen?
Ich sehe das nicht eklatant verletzt. Die Vertragsfreiheit des Spielers wird ja nicht verletzt, sondern wenn, dann die der Vereine Im übrigen muss die Bundesliga um den sportlichen Wettbewerb bemüht sein und das kann im Interesse aller Vereine oder zumindest ihrer Mehrzahl höher wiegen als die schrankenlose Vertragsfreiheit der Vereine.
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Also wenn ich hier Formulierungen wie “Wettbewerbsverzerrung durch Leihgeschäfte” lese, aber gleichzeitig Doppellizenzen völlig ok sein sollen, dann muss ich schon ein wenig schmunzeln. De facto sind ligenübergreifend betrachtet Doppellizenzen wesentlich wettbewerbsverzerrender als Ausleihgeschäfte. Kurz zusammengefasst:
Das habe ich so nicht geschrieben. Ich finde die Altersbeschränkung für Doppel-Lizenzen zumindest deutlich zu hoch. Im Grunde würde ich Dir recht geben, dass die Doppel-Lizenz durch die 6+6-Regelung an sich überholt ist. Positive Effekte sind zumindest im derzeitigen Markt deutscher Spieler bestenfalls nur noch marginal.
Wahr ist aber auch, dass die Zweitligisten (ProA + ProB) zum Jagen getragen werden mussten. Wie einige Regionalligisten hätten sie lieber noch mehr Ausländer verpflichtet anstatt Doppel-Lizenzler aus der Bundesliga. Die Aussagen mancher Vereinsverantwortlicher aus der zweiten Liga stimmten nicht mit ihren Handlungen überein. Verändert hat sich das im wesentlichen wie mit der 6+6-Regelung in der ersten Liga erst durch die Einsatzbestimmungen durch dieses Konzept “Junge Liga”. Die Abschaffung der Doppel-Lizenzen hätte in dieser Hinsicht kaum einen solchen Effekt gebracht.
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Im übrigen muss die Bundesliga um den sportlichen Wettbewerb bemüht sein…
Diesen Satz muss ich einfach per Zitat festhalten, weil er a) absolut richtig ist und b) nicht nur für die Bundesliga, sondern für sämtliche Spielklassen gelten sollte. Deshalb wäre es meiner Meinung nach sehr sinnvoll, bei der Diskussion um Leihgeschäfte auch die Doppellizenzregelungen zu hinterfragen. Oder etwas überspitzt formuliert: Mindestens sechs aktuelle BBL-Clubs dürften an Leihgeschäften absolut gar nichts anstößig oder kritikwürdig finden, weil sie doch vergleichbare bzw. noch weitreichendere Praktiken im eigenen Stall vollumfänglich gutheißen.
Edith ergänzt noch, dass ich dir mit meinem ersten Beitrag auch nichts unterstellen wollte. Mein Schmunzeln entstand nur deshalb, weil eben in mehreren Posts die Leihgeschäfte hinterfragt und gleichzeitig die Doppellizenzen ausgespart oder gutgeheißen wurden, was meiner Meinung nach irgendwie nicht ganz zusammen passt. Wollte hier also nur einen weiteren Denkanstoß geben.
Ansonsten stimme ich dir vollkommen zu, dass erst die Feldquoten in ProA/B sowie die zunehmende Ausländerbeschränkung in der BBL die entscheidenden Änderungen bzw. Entwicklungen hervorbrachte - und das war bzw. ist absolut gut so.
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Bzgl. des Blablas, dass die BBL Leihgeschäfte verbieten soll, sei gesagt, dass eine solche Regelung egal wie vor keinem Gericht Bestand hätte und gleichzeitig beliebig umgangen werden könnte. Beispiele für solche Ausweichstrategien gibt es genug. Das alles auszuführen wird aber off-topic, also entweder fleißig Arfbeitsrecht-Lektüre büffeln oder gerne Fragen per PN.
Vor keinem Gericht Bestand würde ich so nicht unterschreiben. Wieso können die Spielordnungen dann verhindern, dass zweite Mannschaft nicht aufsteigen dürfen, wenn die erste Mannschaft bereits an diesem Wettbewerb teilnimmt? Wieso können sie die Übernahme der Mehrheit einer professionellen Spielbetriebsgesellschaft untersagen bzw. dieser die Lizenz entziehen, wenn der Betreffende bereits Eigentümer einer weiteren Spielbetriebsgesellschaft ist? Wieso kann man im Fußball die Anteile “privater” Eigentümer auf 49% beschränken? Die Erteilung einer Spielgenehmigung liegt zunächst einmal im Rahmen der Spielordnung eines Wettbewerbs. Ein Anrecht auf Erteilung einer Spielgenehmigung kenne ich nicht. (Ich bin aber auch kein Jurist.) In manchen Europapokalwettbewerben ist es im übrigen untersagt, dass Spieler für zwei oder mehr Vereine spielen und/oder eine Ummeldung ist nur bis zu einem bestimmten Datum. Die Erteilung einer Spielgenehmigung ist jetzt schon in vielfältiger Weise eingeschränkt.
Ich habe aber auch klar umrissen, dass die Erteilung der Spielgenehmigung für einen anderen Verein nur innerhalb einer bestimmten Frist nach Vertragsunterzeichnung ausgesetzt werden sollte, sofern der ursprünglich geschlossene Vertrag fortbesteht. Wieso dies einen völlig neuen Tatbestand darstellt, der die Erteilung einer Spielgenehmigung (siehe das Beispiel der Europapokalwettbewerbe) verhindert, kann ich nicht erkennen.