Anschuldigungen gegen BG-Center Sykes
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Also sobald der Artikel des Göttinger-Tageblatt aufkam drehte sich aber ja komplett die Stimmung. Und zurecht wird nun die HNA für ihre sehr dünne journalistische Arbeit kritisiert (man lese auch mal die Kommentare unter dem HNA-Artikel). Teilweise rudern ja manche Medien erst zurück, wenn das ganz besonders publik wird und man merkt, dass da was nicht stimmen konnte.
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@FTW: nee, das sollte nicht weinerlich sein. Das hat für mich nichts mit nem Spieler von der BG zu tun, sondern war allgemein gemeint. Die HNA hat sich mit diesem Artikel glaub ich keinen Gefallen getan. Man beschuldigt einfach niemanden ohne seriöse Quelle! Bei einem in der Öffentlichkeit stehendem Sportler ist das dann noch ne Nummer größer.
Wenn dieser Vorfall (so er denn stimmt) aufgeklärt ist, hat die S5 über die Konsequenzen für den Spieler zu entscheiden, was anderes meinte ich nicht. Darüber kann man dann gerne diskutieren.
Ach ja: JP ist übrigens ein netter Kerl und nicht mal etwas weinerlich, er hat seine Eigenheiten, wie alle von unsich will dem jungen nichts böses. bin relativ zufällig auf den artikel der hna gestoßen. wusste aber nicht, das dieses blatt anscheinend nicht sehr seriös ist.
wie gesagt, ich habe mich NUR auf den online artikel bezogen und wollte keine stimmungsmache betreiben etc.
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@ftw
Kommt drauf an wie “zielgerichtet” der Schlag war??? (Verweise auf FRA-Wü-Thread)
Ich stimmt Dir zu. Je nachdem was da wie vorgefallen ist kann/muss es zu einer Trennung kommen. Manches geht einfach nicht. Bleibt die Frage was da passiert ist. Könnte mir vorstellen, dass die Versionen da WEIT ausseinander gehen. Ist nachts irgendwie immer so…
Ich erwarte allerdings nichts mehr von der Nummer zu hören, es sei denn man trennt sich, das wird man kaum verheimlichen können…
Kann auch eine Mahnung werden.
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@jpde-:
Außerdem hab ich mal nen Artikel über ihn gelesen, wo stand, dass er sowas wie Kriminalistik studiert hatte.
Und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass jemand, der sich den Konsequenzen bewusst ist und so etwas studiert hat, einfach mal so mit nem Bierglas auf jemanden einschlägt.Stimmt, Juristen sind alle sowieso unschuldig, denn die wissen ja, was auf sie zu käme!
…
Bei dem Bericht der HNA sollte man allerdings tatsächlich vorsichtig sein und erstmal offizielles/fundierteres abwarten.
Eben, die sogenanten Juristen bauen auch oft genug Mist, darauf würde ich nichts geben. Schon Ludwig Thoma schrieb einst: “Er war Einser-Jurist - und auch sonst von niederem Verstande.”
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An 9Alive Meinte (Eine Abmahnung (umgangssprachlich auch „Abmahnschreiben“) ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen Wikipedia )
Sorry -
Eine Abmahnung im Sinne von: “zukünftig keine Schlägereien mehr, ansonsten……”? Also bitte, das ist doch nicht Dein Ernst…
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Es wurde keine Anzeige gegen Sykes gemacht (noch nicht) wenn eine Anzeige gemacht wird dann gehe ich von einer Abmahnung aus.Die BG wird Sykes bestimmt nicht gleich rausschmeißen.
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Und mit welcher Begründung willst Du ihn als Arbeitgeber abmahnen?
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Wenn es eine gefährliche Körperverletzung gewesen war, dann braucht man meist keinen Strafantrag, wenn überhaupt.
Ach, und Handschellen bei einem Tatverdächtigen, welcher den meisten wohl körperlich überlegen wäre, ist kein Hinweis auf die Schwere der Tat oder Schuld, sondern plumpe Eigensicherung.
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Und mit welcher Begründung willst Du ihn als Arbeitgeber abmahnen?
Mit der Begründung, dass er als Spieler der BG in der Öffentlichkeit steht und stets vorbildliches Verhalten an den Tag (und an die Nacht) zu legen hat.
Das ist überhaupt kein Problem, jeder Beamte müsste in einem solchen Fall auch mit einer Abmahnung seines Arbeitgebers (Bund, Land) rechnen.
Aber ist es nicht bisher alles Spekulatius? Ich bin gegen jegliche Art von Vorverurteilung. Warten wir doch mal ab, was noch kommuniziert wird…!Die HNA hat sich für mich jedenfalls disqualifiziert. Nachhaltig.
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Also, wenn man die Sprecherin der Göttinger Polizei richtig zitiert hat, dann gibt es eben doch eine Strafanzeige. Ansonsten würden sicher keine weiteren Ermittlungen wie Vernehmungen von Zeugen und / oder Geschädigten erfolgen.
Es spielt da überhaupt keine Rolle, ob das “Opfer” Anzeige erstattet oder aber die Polizei von Amts wegen ein Strafverfahren einleitet. Dazu sind die Mädels und Jungs wenn sie im Dienst von einer Straftat Kenntnis erhalten gesetzlich verpflichtet.
Es spiet auch gar keine Rolle wie reißerisch oder objektiv eine Zeitung über den Vorfall berichtet. Von uns war keiner dabei. Oder? Raymond Sykes hat wie jeder andere zunächst erst einmal als unschuldig zu gelten.
Wenn das ganze dann aufgeklärt ist,(also hat er oder hat er nicht? wenn er hat, warum, gibt es Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe -sowas wie Notwehr) kann das Gesamtgeschehen von der BG und der Fangemeinde bewertet und notfalls sanktioniert werden. Also ein wenig mehr Sachlichkeit bei der Diskussion wäre schon chic. -
Grosses Kino!!! Natürlich hätte Hamann (Ja, warum nennst du ihn nicht einfach beim Namen?) damals nichts machen sollen- aber daß er zuerst ein Bierglas ins Gesicht bekommen hatte- wird hier immer vergessen!
Man(n) schlägt keine Frauen! So einfach ist das! Dafür gibt es keine Rechtfertigung…
Aber er wird davon ja gelernt haben, wenn er schon länger Frau und Kind hat. Er ist in dem Sinne auch reifer geworden. Konnte man in den letzten Jahren schon deutlich feststellen, dass er mit gewissen Dingen aus der Vergangenheit wohl eher unglücklich war und er gemerkt hat, dass er etwas ändern muss…
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Holla, das geht ja ziemlich durcheinander hier. Ich bin auch kein Jurist, aber soweit ich weiß braucht man keinen Strafantrag um Ermittlungen aufzunehmen, Anpfiff ist wenn zureichende HInweise auf eine Straftat bestehen. Das bedeutet, dass überhaupt eine Straftatbegangen wurde, und hat erstmal nichts damit zu tun von wem.
Wenn die Polizei von Raymond Sykes eine Aussage möchte und ihn, obwohl zB eine Zeugenaussage, die ihn belastet, vorliegt, als Zeugen befragt, wird ihr das später um die Ohren gehauen, weil sie ihm sein Zeugnisverweigerungsrecht vorenthalten haben.
Also würde ich als Polizist ihn immer als Beschuldigten befragen, egal wie dünn die Geschichte bis dahin ist. Selbst wenn jemand gesagt hat “Der hat mit dem großen Schwarzen geredet und dann geblutet” kann es soweit kommen.
Und wie schnell man sich in einer Disco für eine belastende Aussage von einem Betrunkenen qualifiziert, sollte jedem hier klar sein.
Wo der Plural im Titel herkommt kapiere ich auch nicht.
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Auch wenn ich kein Volljurist bin:
Körperverletzung, § 223 StGB, ist - vereinfacht gesagt - ein Antragsdelikt, § 230 StGB;
gefährliche Körperverletzung (“mittels…eines gefährlichen Werkzeugs”) ist IMMER ein Amtsdelikt, d.h. auf eine Anzeige des Opfers kommt es überhaupt nicht an. -
Auch wenn ich kein Volljurist bin:
Körperverletzung, § 223 StGB, ist - vereinfacht gesagt - ein Antragsdelikt, § 230 StGB;
gefährliche Körperverletzung (“mittels…eines gefährlichen Werkzeugs”) ist IMMER ein Amtsdelikt, d.h. auf eine Anzeige des Opfers kommt es überhaupt nicht an.Schön, dann hat man das ja auch aus juristischer Sicht klären können. Bin derzeit trotzdem für das Schloss am Thread!
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Ich bin gegen die Schließung des Threads, weil das die Frage aufwerfen würde, wann man ihn wieder eröffnen soll.
In der Regel werden solche Delikte mittels Strafbefehl abgeurteilt, d.h. es wird evtl. offiziell nie etwas verlautbart werden. Trotzdem könnte ja der ein oder andere an Informationen kommen, über die ich und vielleicht auch andere sehr dankbar wären (Infos können übrigens sowohl belastender als auch entlastender Natur sein).Da die Sache jetzt ohnehin im Netz ist, könnte es also auch im Interesse des Spielers liegen, wenn eine mögliche Einstellung des Verfahrens hier publik würde.
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Auch wenn ich kein Volljurist bin:
Körperverletzung, § 223 StGB, ist - vereinfacht gesagt - ein Antragsdelikt, § 230 StGB;
gefährliche Körperverletzung (“mittels…eines gefährlichen Werkzeugs”) ist IMMER ein Amtsdelikt, d.h. auf eine Anzeige des Opfers kommt es überhaupt nicht an.Antragsdelikt: Voraussetzung ist ein Strafantrag
Mischantragsdelikt: Kann auch ohne Strafantrag verfolgt werden, wenn die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse sieht.
Offizialdelikt: Wird grundsätzlich von der Staatsanwaltschaft verfolgt.Amtsdelikt: Ist ein Akt der Willkür durch einen Amtsträger - hat also gar nichts mit der Sache zu tun.
Ab dem Mischantragsdelikt muss alles von der Polizei an die Staatsanwaltschaft versandt werden, da diese entscheidet.
Die Körperverletzung (auch fahrlässig) ist ein Mischantragsdelikt. Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) ein Offizialdelikt.
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Die Polizei tappt mehr oder weniger im Dunkeln…
und das sollten wir auch besser machen.
Damit sollte es keine klaren Anschuldigungen mehr gegen Sykes geben…
die Staatsanwaltschaft hat auch offenbar auch keine klaren Beweismittel… das verläuft m.E. alsbald “im Sande”…spielerisch war er auch nicht gehandicapt, wirklich keineswegs…
im Gegenteil - ich fand eher, dass R.S. die bisher positive Überraschung ist.