Was zählt als (BBL-)Aushilfseinsatz?
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Konkretes Beispiel: Fritz Hemschemeier spielte bislang hauptsächlich beim Koop-Partner der EWE Baskets in der Regio. Er stand jetzt etliche Male in der BBL auf dem Spielberichtsbogen (zumindest gemäß Boxscore), bekam aber nur in 2 Spielen Einsatzzeit. In den Stats auf der BBL-Seite stehen auch nur 2 Spiele.
Die BBL-Spielordnung §6(4)a) sagt hierzu, dass “ein bis zu fünfmaliger Aushilfseinsatz in der Bundesligamannschaft zulässig” ist, gegeben ordnungsgemäße Meldung etc., die ich mal voraussetze.
Jetzt lese ich in den Medien, u. a. auf der Homepage der Baskets (https://ewe-baskets.de/news/oldenburger-tb-baskets-juniors.html), dass Hemschemeier jetzt nicht mehr in der Regio eingesetzt werden darf, weil er hochgemeldet wurde.
Daher meine Frage, die in ähnlicher Form auch für Aushilfseinsätze in unteren Ligen interessant ist: Weiß jemand, was “Aushilfseinsatz” bedeutet? Erfordert das Spielminuten oder genügt die Möglichkeit, eingewechselt zu werden?
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In der ProA darf ein Aushilfsspieler bis vor Anfang des dritten Viertels vom Spielbericht gestrichen werden (natürlich nur, solange er bis dahin nicht gespielt hat) und zählt somit nicht als eingesetzt.
Vermutlich gibt es diese Möglichkeit in der BBL nicht. -
Nach meinem Kenntnisstand aus den Ligen ganz unten: so bald der Name auf dem Spielbogen steht, zählt es für dieses 5Spiele-Limit. Einsatzzeit ist irrelevant.
Ausnahmen gibt es nur für Spieler, die jünger als 18 sind. Die dürfen (meines Wissens nach) unbegrenzt oft zwischen den Ligen innerhalb eines Vereins wechseln. -
@Exil-Berliner sagte in Was zählt als (BBL-)Aushilfseinsatz?:
Ausnahmen gibt es nur für Spieler, die jünger als 18 sind. Die dürfen (meines Wissens nach) unbegrenzt oft zwischen den Ligen innerhalb eines Vereins wechseln.
Das ist in der BBL sogar U19 bzw. U23 (bei deutschem Pass), wenn ich das richtig sehe.
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genau genommen ist es U20, so lange gilt man beim DBB als Jugendspieler. Jeder der einen Jugendspielpass hat, kann z.B. in einer 2. Seniorenmannschaft gemeldet werden, und unbegrenzt in der ersten Aushelfen.
Selbes geht dann auch mit einer STB und somit in zwei Seniorenteams in unterschiedlichen Vereinen. -
@CoachGerrit Was ist STB?
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In der DBBL gibt es dazu folgende Regelungen:
§ 11 Aushilfseinsatz
(1) Neben der EB in der Stammmannschaft ist ein Aushilfseinsatz nach den Vorgaben der DBLO
zulässig.
(2) Ein Aushelfen ist nur von der rangniederen Mannschaft aus in der nächstranghöheren Mannschaft möglich, umgekehrt nicht.
(3) Aushilfseinsätze für Spielerinnen über 24 Jahre sind bis zu fünfmal in der Saison zulässig.
(4) Aushilfseinsätze sind für Jugendspielerinnen und Spielerinnen bis U 24 unbegrenzt möglich.
(5) Hat eine Spielerin bereits eine EB für eine Mannschaft im Spielbetrieb des DBB (Stammmannschaft), so gelten die Regelungen nach Abs. 1-3 auch für diese Spielerin.§ 12 Sonderteilnahmeberechtigung (“Zweitspielrecht”)
(1) Die Sonderteilnahmeberechtigung (STB) ist eine Maßnahme zur Förderung deutscher Spielerinnen bis einschließlich U 24. Den Stichtag sowie die Gebühr regelt die aktuelle Ausschreibung.
(2) Die STB kann nur in der Zeit zwischen dem 01.07. und 31.01 beantragt werden. Die STB ist
befristet bis zum Ende des Wettbewerbes.
(3) Eine STB kann während des Wettbewerbs nicht geändert werden, erlischt beim Wechsel des
Stammvereins und kann nicht wieder neu beantragt werden.
(4) Antragsberechtigt ist der Bundesligist, der die Erteilung einer STB wünscht.
(5) Für die Beantragung einer STB gelten folgenden Voraussetzungen:
a. Ein Antrag ist möglich zwischen einem Verein der 2. DBBL (Zweitverein) und einem Verein der Regionalliga oder Oberliga (Stammverein)
b. Ein Antrag ist möglich zwischen einem Verein der 1. DBBL (Zweitverein) und einem Verein der Regionalliga oder Oberliga (Stammverein)
c. Ein Antrag ist möglich zwischen einem Verein der 1. DBBL (Zweitverein) und einem Verein der 2. DBBL (Stammverein),
d. Pro Bundesligist kann für maximal zwei U19 Spielerinnen eine STB beantragt werden,
die durch die Regelungen in den Absätzen a.) -d.) nicht abgedeckt sind.
(6) Über den Antrag entscheidet die DBBL.
(7) Für die Beantragung ist das Formblatt von Bundesligist und Zweitverein gemeinsam auszufüllen,
abzuzeichnen und der DBBL GmbH zur Prüfung vorzulegen, die den korrekten Antrag entweder
dem DBB zur Ausstellung des STA zuleitet oder den fehlerhaften Antrag an den Antragsteller
zurücksendet. Die Gebühr ist mit dem Antrag fällig.
(8) Einer Spielerin mit einer STB für eine Bundesligamannschaft stehen in der DBBL keine Aushilfseinsätze zuQuelle: https://toyota-dbbl.de/packet/01_-_dblo_stand_23-09-15/?wpdmdl=61808&refresh=65893a454a62d1703492165
Ich könnte mir vorstellen, dass die Regelungen bei den Herren ähnlich, wenn nicht identisch sind.
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@CoachGerrit sagte in Was zählt als (BBL-)Aushilfseinsatz?:
genau genommen ist es U20, so lange gilt man beim DBB als Jugendspieler. Jeder der einen Jugendspielpass hat, kann z.B. in einer 2. Seniorenmannschaft gemeldet werden, und unbegrenzt in der ersten Aushelfen.
Selbes geht dann auch mit einer STB und somit in zwei Seniorenteams in unterschiedlichen Vereinen.Vorsicht: Das unbegrenzte Aushelfen ist mit einer STB nicht möglich (zumindest nicht im WBV). Hier hilft es, wie man an den Beiträgen sieht, in den Regularien des Veranstalters nachzulesen. Im WBV ist die STB nur für eine Jugend- oder Seniorenmannschaft zu bekommen, und die Mannschaft muss höher spielen (oder bei der Jugend nicht im Stammverein vorhanden sein).
Früher gab es mal im WBV sogar eine Regelung, dass bei einem ursprünglichen Spielplan von maximal 18 Spielen ein Aushilfseinsatz nur viermal möglich war, erst darüber waren fünf erlaubt (“ursprünglich” deshalb, um bei Ligen mit Rückzügen keine Probleme zu haben, ob es vier oder fünf sind…).
Beliebte Falschinformation in diesem Zusammenhang war gerne, dass sich ein Spieler mit fünf (oder vier) Aushilfseinsätzen dann oben festgespielt hätte. Soweit ich die Regularien verfolgt habe, muss eine solche Regelung, wenn überhaupt, bis maximal Mitte 90er Jahre bestanden haben…