Beko BBL: Beko BBL-Spielleiter gibt dem Protest der MHP RIESEN Ludwigsburg statt
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und ordnet Neu-Ansetzung der Begegnung durch die Liga anDer Spielleiter der Beko Basketball Bundesliga (Beko BBL), Dirk Horstmann, hat dem Protest der MHP RIESEN Ludwigsburg gegen die Wertung des Spiels zwischen den MHP RIESEN Ludwigsburg und dem FC Bayern München gemäß § 9, Abs. 3 und 4 der Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung (Entscheidung über den Protest) stattgegeben und entschieden, dass die Partie, die am Sonntag, den 18. Mai 2014, mit 82:75 für den FC Bayern München endete, …
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Hut ab vor dieser Entscheidung, da war nicht mit zu rechnen. Was mich noch interessieren würde wären die Aussagen der Beteiligten. Auch eine öffentliche Erlärung der Schiedsrichter bzw stellvertretend für die Schiedsrichter durch die Liga/Staudenmayer wäre klasse!
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Hut ab vor dieser Entscheidung, da war nicht mit zu rechnen. Was mich noch interessieren würde wären die Aussagen der Beteiligten. Auch eine öffentliche Erlärung der Schiedsrichter bzw stellvertretend für die Schiedsrichter durch die Liga/Staudenmayer wäre klasse!
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Erstaunliche Entscheidung. Aber was die SR geritten hat, wüsst ich schon gern. -
Einzig korrekte, wenn auch unerwartete Entscheidung. Das Spiel würde ich gerne im TV sehen.
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na ja, ganz so glücklich bin ich mit dem Urteil nicht. Wenn man nicht eine reine Tatsachenentscheidung rückgängig machen will und so den Reklamationen auf Neuansetzung Tür und Tor öffnen will, kann man eigentlich nur auf Vorsetzlichkeit bei den Schiedsrichtern hinaus. Die seh ich aber nicht (über den psychologischen Aspekt der Sinnesänderung bei den Refs hab ich ja gestern schon kurz geschrieben). Von daher hätte man eigentlich keine Spielwiederholung zulassen dürfen. Ich bin auf die Begründung gespannt. Bisher sieht das wie die Refleistung im Spiel selber eher wie Bananenrepublik BBL aus.
Und es geht dabei nicht um mein Gerechtigkeitsempfinden, dass selbstverständlich eine Benachteiligung LuBus sieht. -
Ich gönne beiden Vereine das neue Spiel, gleichzeitig frage ich mich aber wo da die Grenze liegen soll. Müssenw ir jetzt immer mit einem Protest rechnen, wenn ein Schiri einen schweren Fehelr macht? Un d wo soll das enden?
In dem Fall mag es gerecht erscheinen, aber insgesamt ist es ein sehr bedenkliches Urteil.
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Ich gönne beiden Vereine das neue Spiel, gleichzeitig frage ich mich aber wo da die Grenze liegen soll. Müssenw ir jetzt immer mit einem Protest rechnen, wenn ein Schiri einen schweren Fehelr macht? Un d wo soll das enden?
In dem Fall mag es gerecht erscheinen, aber insgesamt ist es ein sehr bedenkliches Urteil.
Ich denke, es ist entscheidend, in welcher Phase des Spiels die Fehlentscheidung getroffen wurde. Die Spieluhr wird ja nicht umsonst in den letzten 2 min auch nach Korberfolg angehalten. Es ist halt die spielentscheidende Phase, wo jede Sekunde und jeder Punkt zählen kann.
Und wie John Patrik hatte ja schon nach dem Spiel angemerkt, dass es im BB etwas anders ist mit der Angreifbarkeit einer Tatsachenentscheidung. Dass man da schon einen Protest mit Aussicht auf Erfolg einlegen kann. -
Und wie John Patrik hatte ja schon nach dem Spiel angemerkt, dass es im BB etwas anders ist mit der Angreifbarkeit einer Tatsachenentscheidung. Dass man da schon einen Protest mit Aussicht auf Erfolg einlegen kann.
JP ist mit Sicherheit keine Kapazität der Sportrechtswissenschaft. In einen Satz eines Nach-Spiel-Interviews sollte man nicht allzu viel reininterpretieren.
Tatsachenentscheidungen sind im Basketball nicht überprüfbar. Auch nicht in knappen Spielen. Auch nicht, wenn sich die falsche Entscheidung kurz vor Schluss ereignet. Beispiel: wenn einer bei -1 und noch 8s den Ball mit Foul stealt und danach den 1-0-Korbleger mit drei Schritten vollendet, dann haben wir zwei heftige Fehlentscheidungen (nicht gepfiffenes Foul, nicht gepfiffener Schrittfehler) und den falschen Sieger. Trotzdem gibt es keine Chance, dass ein Protest gegen diese Schlussphase erfolgreich sein könnte.
Die Begründung des BBL-Spielleiters (die im Volltext bisher nicht öffentlich ist) kann sich nur darauf stützen, dass es einen Regelverstoß gab. Bin gespannt, worin der bestanden haben soll.
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Und wie John Patrik hatte ja schon nach dem Spiel angemerkt, dass es im BB etwas anders ist mit der Angreifbarkeit einer Tatsachenentscheidung. Dass man da schon einen Protest mit Aussicht auf Erfolg einlegen kann.
JP ist mit Sicherheit keine Kapazität der Sportrechtswissenschaft. In einen Satz eines Nach-Spiel-Interviews sollte man nicht allzu viel reininterpretieren.
Tatsachenentscheidungen sind im Basketball nicht überprüfbar. Auch nicht in knappen Spielen. Auch nicht, wenn sich die falsche Entscheidung kurz vor Schluss ereignet. Beispiel: wenn einer bei -1 und noch 8s den Ball mit Foul stealt und danach den 1-0-Korbleger mit drei Schritten vollendet, dann haben wir zwei heftige Fehlentscheidungen (nicht gepfiffenes Foul, nicht gepfiffener Schrittfehler) und den falschen Sieger. Trotzdem gibt es keine Chance, dass ein Protest gegen diese Schlussphase erfolgreich sein könnte.
Die Begründung des BBL-Spielleiters (die im Volltext bisher nicht öffentlich ist) kann sich nur darauf stützen, dass es einen Regelverstoß gab. Bin gespannt, worin der bestanden haben soll.
Ich wollte hier nur bemerken, das auch Tatsachenentscheidungen anfechtbar sind. Und das wusste ein John Patrik sicher.
und hier nochmal ein Auszug aus einem anderen Thread zu Regeltechnische Aspekte der Spielleiterentscheidung in Sachen Lubu-Bayern
Zum Begriff der Tatsachenentscheidung hat das Schiedsgericht der BBL 2005 übrigens mal folgendes festgestellt (hier nicht unbedingt zutreffend, aber ich finds trotzdem ganz interessant, so mehr oder weniger ;):
“1. Tatsacheentscheidungen der Schiedsrichter sind grundsätzlich nicht anfechtbar. Eine Überprüfbarkeit ist ausnahmsweise dann eröffnet, wenn eine besonders schwerwiegende Fehlentscheidung vorliegt, diese spielentscheidende Auswirkung hat und sie so offenkundig und zweifelsfrei für alle Betrachter, auch ohne Zuhilfenahme anderer Hilfsmittel, ist, also ebenfalls nur auf Grund der unmittelbaren audiovisuellen Wahrnehmung des direkten Spielvorgangs, wie sie auch der Schiedsrichter erlebt.”
“2. Eine Tatsachenentschedung der Schiedsrichter liegt auch vor, wenn der Schiedsrichter nicht alle von mehreren regelrelevanten Einzelaspekten eines Spielgeschehens selbst sinnlich wahrnimmt, sondern einzelne auf Grund Bekundens eines anderen Spieloffiziellen (hier: Technischer Kommissar) für seine Entscheidung übernimmt.”
(ging damals um eine Spielwiederholung, die vom Schiedsgericht wieder aufgehoben wurde, siehe http://www.schoenen-dunk.de/news_a8723_Beko-BBL_BBL-Schiedsgericht-hebt-Entscheidung-der-Spielleitung-auf.htm)