Neue Ausländerregelung in den Regionalligen ab 2010/2011
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@SamFischer:
Das Gutachten ist ja von externen Juristen, die im Sportrecht eine Top Adresse sind, verfasst. Da wird das wohl schon korrekt formuliert sein. Außerdem hätte ansonsten der Arbeitskreisleiter auch was gesagt, der ist da ja nun auch ein Top Mann. Und der Protokollführer ist ja auch noch ein Topjurist. Meinst Du nicht, das die beiden auf Formulierungsschwächen hingewiesen hätten? -
Sogar der Formulierungsvorschlag im Gutachten sagt explizit “Arbeitsbedingungen”.
Um so schlimmer……
Ich hoffe dass es nur ein Formulierungsvorschlag bleibt.@ CharlesB : Wer hat hier was von Arbeitsumständen im Sinnes des Volksmundes gesagt?
Die Unterscheidung zwischen Arbeitsbedingungen und Zugangsregelungen würde ich im Jurastudium beim Arbeitsrecht in den ersten Semestern ansiedeln. Ist hier vielleicht Haarspalterei, aber bei einer solchen Regelung im Sinne des DBB immens wichtig!Ich hab mir jetzt noch keine Meinung gebildet, ob der Wunsch der Beschränkung auf einen Amerikaner gut oder nicht ist. Mir ist halt wichtig das wenn es eine Regelung gibt, diese formal und juristisch korrekt sein sollte, ansonsten geht es wieder los wie in den letzten Jahren……
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@SamFischer:
Das Gutachten ist ja von externen Juristen, die im Sportrecht eine Top Adresse sind, verfasst. Da wird das wohl schon korrekt formuliert sein. Außerdem hätte ansonsten der Arbeitskreisleiter auch was gesagt, der ist da ja nun auch ein Top Mann. Und der Protokollführer ist ja auch noch ein Topjurist. Meinst Du nicht, das die beiden auf Formulierungsschwächen hingewiesen hätten?Das meine ich, da bin ich mir 100% sicher. Und da der Arbeitskreisleiter auch noch der DBB-Rechtswart ist, bin ich mir auch ziemlich sicher, dass zumindest der DBB-Rechtsausschuss keine Bedenken gegen die Regelung haben wird. Er hat zwar vor der Runde angekündigt, sich wegen der neuen Stellung nicht mehr mit Formulierungen zu beteiligen, ich weiß aber, dass sich der Rechtsausschuss im Vorfeld damit beschäftigt hat.
@biker: Der Formulierungsvorschlag wurde nicht 1:1 übernommen, aber sinngemäß schon.
Das Thema ist DBB-rechtlich gegessen. Und ob irgendein Verein wirklich vor ein ordentliches Gericht gehen wird, bleibt abzuwarten.
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“… und sie dürfen zu denselben Bedingungen wie EU-Brüger arbeiten, …”
(Antrag: …dem auf Grund eines staatlichen Abkommens eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgern hinsichtlich der Arbeitsbedingungen gewährt wird…).
Aua!
Es macht schon einen Unterschied, ob man (insbesondere nach der Beschreibung diverser Bedingungen) korrekt “zu denselben Bedingungen wie EU-Bürger arbeiten” schreibt oder über “Arbeitsbedingungen” fabuliert.
Der Ami (um den es hier geht ) demonstriert die Tücke des Objekts so:
“If a train station is where a train stops, what’s a workstation?”Gruß Oliver
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Netter englischer Vergleich, und das aus dem LV.
Man sollte eine Formulierung halt nicht gleich verwerfen, wenn man Sie nicht kennt. Der Wortlaut des entsprechenden Absatzes lautet komplett:
Die Beschränkung gemäß Absatz 1 findet keine Anwendung auf Personen,denen auf Grund eines staatlichen Abkommens eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgern im Allgemeinen oder hinsichtlich der Arbeitsbedingungen gewährt wird. Mal schauen, wie schnell das jetzt einer für angreifbar hält. Ich denke, die Formulierung ist dicht. -
Mal schauen, wie schnell das jetzt einer für angreifbar hält. Ich denke, die Formulierung ist dicht.
Da diskutieren wir doch schon seit heute Mittag drüber.
Das hieß die “Beschränkung gemäß Absatz 1” noch “Berufsbasketballer” siehe Posts von 14.43 und 14.44 Uhr eine Seite vorher; ansonsten hat sich ja noch nichts geändert…… -
Netter englischer Vergleich, und das aus dem LV.
Man sollte eine Formulierung halt nicht gleich verwerfen, wenn man Sie nicht kennt. Der Wortlaut des entsprechenden Absatzes lautet komplett:
Die Beschränkung gemäß Absatz 1 findet keine Anwendung auf Personen,denen auf Grund eines staatlichen Abkommens eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgern im Allgemeinen oder hinsichtlich der Arbeitsbedingungen gewährt wird. Mal schauen, wie schnell das jetzt einer für angreifbar hält. Ich denke, die Formulierung ist dicht.Wenn es um Amis geht, hier ist ein entsprechendes Abkommen, zumal da “hinsichtlich der Arbeitsbedingungen” explizit steht:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SVABKUSAR0
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/SVAbkommen/USA/USA_SVA.pdfSiehe Zusammenfassung Artikel 4(1).
Außerdem gibt es da noch den Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag.
Artikel III Diskriminierungsverbot ff. lassen grüßen.Sprich: Es gibt, wer hätte es gedacht, entsprechende Abkommen mit den USA. Und Amis bekommen befristete Aufenthaltstitel auch wegen §34 BeschV recht unproblematisch, selbst wenn BeschV nicht ein solches Abkommen ist, sondern nur dessen Folge.
Kurzum: Die Regelung mag den Einsatz von fünf Spielern aus Hintertaschikiskent ausschließen, von fünf US-Berufsbasketballern, die hier saisonal tätig werden, gewiss nicht, wenn es ein Verein darauf anlegt. Es wird interessant, wie der DBB das in der Praxis umzusetzen gedenkt.
Gruß Oliver
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Nun, sollte dieses Abkommen dafür passen, dann können halt auch Amis eingesetzt werden. Dann dürfen die ja grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Das war zwar nicht DBB Wunsch, aber die Regel ist damit immer noch korrekt. Führt nur nicht zum gewünschten Ergebnis.
Laut Gutachten kann man Amis aber ausschließen. Warten wir doch mal auf die Juristenriege. -
Sehr schön…. Du hast uns nun also gezeigt, dass es ein Sozialversicherungsabkommen in Bezug auf die Rentenversicherung mit den USA gibt.
Und was genau hat das mit der Arbeitserlaubnis zu tun und der Gleichstellung der Arbeitsbedingungen mit EU-Bürgern?
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@SamFischer:
Ein Sozialversicherungsabkommen ist ein staatliches Abkommen. Wenn darin die Gleichstellung geregelt ist, für Leute die eine AE haben (gem. 34 BeschV z.B.), dann würden die wohl nicht unter die Beschränkung fallen. Aber dazu werden sich die Juristen wohl äußern und der DBB wird dann die USA mit auf die Liste “der Möglichen” schreiben müssen.
Die Regel wäre dann juristisch immer noch einwandfrei, erreicht nur nicht das vom DBB gewünschte Ziel. -
Es regelt aber nur die Gleichstellung in der Rentenversicherung. Überspitzt: Wenn ein Amerikaner von seinem Arbeitsamt keinen Aufenthaltstitel bekommt (er hat ja kein Recht darauf, nur eine vereinfachte Möglichkeit dafür), dann hat er auch nichts vom Sozialversicherungsabkommen.
Nach der Logik, die Gleichstellung aus dem Sozialversicherungsabkommen gilt für alle Bereiche, wäre ein Amerikaner, der einen Aufenthaltstitel bekommt, quasi ein Deutscher, mit Anspruch auf Hartz IV, Schulpflicht, usw. Ich denke nicht, dass der Macher der Verordnung das wirklich im Sinn hatten.
Aber Du hast recht, zum Glück dürfen sich damit die Juristen rumschlagen.
Nachtrag: Und nicht übersehen: Es geht um die Gleichstellung mit EU-Bürgern, nicht mit Deutschen!
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Es regelt aber nur die Gleichstellung in der Rentenversicherung. Überspitzt: Wenn ein Amerikaner von seinem Arbeitsamt keinen Aufenthaltstitel bekommt (er hat ja kein Recht darauf, nur eine vereinfachte Möglichkeit dafür), dann hat er auch nichts vom Sozialversicherungsabkommen.
Das ist ja der Punkt. Was ist bei einem Amerikaner, der einen Aufenthaltstitel hat? Fällt der unter die Begrenzung oder nicht?
Wenn der nicht unter die Begrenzung fällt, wären nur noch die ganzen Touristen-Amis raus. -
@SamFischer:
Ein Sozialversicherungsabkommen ist ein staatliches Abkommen. Wenn darin die Gleichstellung geregelt ist, für Leute die eine AE haben (gem. 34 BeschV z.B.), dann würden die wohl nicht unter die Beschränkung fallen. Aber dazu werden sich die Juristen wohl äußern und der DBB wird dann die USA mit auf die Liste “der Möglichen” schreiben müssen.
Die Regel wäre dann juristisch immer noch einwandfrei, erreicht nur nicht das vom DBB gewünschte Ziel.Seh ich genauso, wir sind ja mal einer Meinung
Eine andere Möglichkeit wäre der erwähnte “Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag” mit den USA."
Da reicht schon eine kleine Gewerbeanmeldung (bespielsweise Powerseller bei einem Internetauktionshaus), und der Amerikaner ist den EU-Bürgern gleichgestellt.
Nach § 41 AufenthV “Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten”, ( worunter auch die Amerikaner fallen ), erfolgt die Antragstellung für die Arbeitsgenehmigung nach Visafreier Einreise. Sie würden dann genauso behandelt wie Rumänen und Bulgaren.“Wenn der nicht unter die Begrenzung fällt, wären nur noch die ganzen Touristen-Amis raus.”
Genauso seh ich diese neue Regelung, und die fände ich ganz gut!. -
Mal davon abgesehen, dass hier genannten Regelungen KANN-Regelungen sind, ist die Frage: Ist er mit diesen Gleichbehandlungen einem EU-Bürgen in den Arbeitsbedingungen gleichgestellt? Kann er mit einem deutschen Titel nach §41 AufenthV nach Frankreich gehen und die Beschäftigung notfalls einklagen?
Wenn nein, dann ist er nicht gleichgestellt (ich als Deutscher könnte da) und damit auch kein Problem für die DBB-Regelung.
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@SamFisher:
Warum kann man den Passus nicht so lesen, dass man in Deutschland mit den EU-Ausländern gleichgestellt werden muss? Aus dem Wortlaut der Regelung ergibt sich ja nicht, dass man EU-weit mit EU-Ausländern gleichgestellt werden muss. -
Mal davon abgesehen, dass hier genannten Regelungen KANN-Regelungen sind, ist die Frage: Ist er mit diesen Gleichbehandlungen einem EU-Bürgen in den Arbeitsbedingungen gleichgestellt? Kann er mit einem deutschen Titel nach §41 AufenthV nach Frankreich gehen und die Beschäftigung notfalls einklagen?
Wenn nein, dann ist er nicht gleichgestellt (ich als Deutscher könnte da) und damit auch kein Problem für die DBB-Regelung.
Er ist diesen gleichgestellt.
Wenn ein Rumäne oder Bulgare eine Arbeitsgenehmigung für Deutschland hat, muss er beim Umzug nach Frankreich dort eine neue beantragen. Das gleiche gilt für US-Amerikaner. -
@seasim: Weil es kein Gleichbehandlung mit Deutschen, sondern mit EU-Bürgern ist - folglich muss das eine EU-weit gültige Regelung sein.
@biker: Warum muss er eine neue beantragen, wenn er gleichgestellt ist? Wäre er gleichgestellt, würde eine Arbeitserlaubnis EU-weit gelten. Theoretisch könnte Frankreich also sagen: Amis bekommen bei uns keine. Oder?
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@SamFisher:
Die EU kann ein Abkommen vereinbaren, wonach bestimmte Nicht-EU-Ausländer wie EU-Bürger n der gesamten EU behandelt werden. Dieser Fall ist unproblematisch, davon gehen ja alle aus.
Deutschland kann ein Abkommen vereinbaren, wonach bestimmte Nicht-EU-Ausländer wie Deutsche behandelt werden. Das reicht nicht aus - darüber herrscht auch Klarheit, soweit ich es sehe.
Deutschland kann auch ein Abkommen vereinbaren, wonach bestimmte Nicht-EU-Ausländer in Deutschland wie EU-Ausländer behandelt werden. Dieser Fall ist nicht so unproblematisch, wie du es meinst.Auf der Seite des DBB steht:
auf Grund eines staatlichen Abkommens eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgern hinsichtlich der Arbeitsbedingungen gewährt wird.
Der DBB sagt nicht explizit, dass es sich zwingend um ein Abkommen der EU mit einem Nicht-EU-Staaten handeln muss. Die Formulierung kann man auch so verstehen, dass ein Abkommen zwischen Deutschland und einem Nicht-EU-Staat ausreicht, in dem die Bürger des Nicht-EU-Staates auf dem deutschen Gebiet dieselbe Rechte haben wie EU-Bürger.
Ich kann mir gut vorstellen, dass der DBB eine EU-weite Gleichstellung meint und es so in dem Arbeitskreis besprochen wurde. Aus der Regelung selbst ergibt es sich aber nicht zwingend - blöd für den DBB. So glänzend scheinen die Juristen im Arbeitskreis doch nicht zu sein. -
@ SamFisher
da unterliegst Du dem gleichen Irrtum wie die “externen Juristen”
Du gehst davon aus, dass alle EU-Bürger gleichbehandelt werden.
Dem ist nicht so! Die Amerikaner sind den Bulgaren und Rumänen gleichgestellt, die sind zwar mittlerweile auch EU-Bürger, haben aber noch nicht die gleichen Rechte wie die “Alt-Mitglieder” Franzosen, Italiener……Meine Zweifel an der Qualität des Gutachtens und der Meinung der “Fachleute” beruhte auch aufgrund dieser Tatsache. Wenn das Gutachten sagt : “sie dürfen zu denselben Bedingungen arbeiten wie EU-Bürger arbeiten…” hat man wohl offensichtlich nicht bedacht, das es den allgemeinen EU-Bürger nicht gibt.
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@seasim: Doch, die Juristen da sind gut, es ist nur das allgemeine Problem: Fünf Juristen, sechs Meinungen.
@biker: Schauen wir mal, was später daraus entsteht. Auch die Tatsache, dass keine Basketball-Touristen mehr eingesetzt werden können, bringt schon einen großen Schritt in die gewünschte Richtung. Wenn dann im kommenden Jahr auch eine passende Förderung der Jugendlichen vorgelegt wird, kommt es auf den einen oder anderen zusätzlichen Amerikaner auch nicht mehr an.
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@FordPrefect: Ich sehe das ähnlich. Warten wir ab, über wie viele wir wirklich reden.
Die Hoffnung, dass da auch irgendwann mal die Jugend noch beachtet wird, habe ich noch nicht aufgegeben.
Aber auf jeden Fall danke für die Diskussion, da als Delegierter zu sitzen ist bei solchen Themen oft eine ziemlich undankbare Aufgabe. (Mal sahen, wann die erste Diskussion zu den neuen Wertungspunkten kommt…)
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@FordPerfect:
Wenn sie tatsächlich erreichen wollten, dass eine EU-weite Gleichstellung hätten sie es präziser formulieren müssen (statt “staatliches Abkommen” ein “Abkommen der EU”?). Wenn sie es nicht konnten, hab ich Zweifel, ob sie wirklich so gut sind -
Ich denke die regelung ist mal wieder einfach nicht zu ende gedacht. Man sieht, dass hier überhaupt rein gar nicht mit regionalligisten gesprochen worden ist.
Was ist das ziel der sache???
Mehr angolaner in der regionalliga?
Weniger amis???Was ist zum beispiel mit US militärangehörigen (oder zivilen angestellten beim US militär) aus heidelberg oder stuttgart???
Diese haben keinen aufenthaltstitel, aber trotzdem ein aufenthaltsrecht! Und nu…?
Jetzt weiss einfach niemand wie diese zu behandeln sind.
Das ist diplomatie auf höchster ebene und unser dbb meint hier über irgenwelche formulierungen politik machen zu können. Ich denke dieser schuss wird wieder einmal nach hinten losgehen.
Einmal mehr wird sich der dbb mit seinen juristen blamieren. Ist mittlerweile aber ja normal…(proB, ausländerregelung usw.) -
Einmal mehr wird sich der dbb mit seinen juristen blamieren. Ist mittlerweile aber ja normal…(proB, ausländerregelung usw.)
Du solltest beachten, es sind nicht die Juristen des DBB, die den Antrag gestellt haben. Vielleicht hat auch der DBB die Formulierungen aus dem Gutachten nicht so übernommen, wie sie da stehen.
Und ProB? Damit hat der DBB doch nix am Hut. -
offtopic:
zur proB:eben! der dbb hat aufgrund von gescheiterten juristen nicht mehr die hoheit über die dritte liga. man wollte dies um jeden preis verhindern, hat es aber nicht geschafft.
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Ich denke eher, da sitzen zu viele, die einfach meinen, es besser zu wissen. Die Juristen dort haben m. W. in fast allen Fällen immer “richtig” beraten. Nur wenn Politik gefragt war, hatte man nicht den A… in der Hose und wenn die Juristen gefragt waren, hat man (gegen den Juristenrat) Politik gemacht.
Also sollten wir den DBB Juristen mal nix vorwerfen, die machen einen Top-Job. Und ich bin mir sicher, das werden sie hier auch wieder tun. Allerdings hört man erst dann auf sie, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Und das ist traurig.
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Ich denke eher, da sitzen zu viele, die einfach meinen, es besser zu wissen. Die Juristen dort haben m. W. in fast allen Fällen immer “richtig” beraten. Nur wenn Politik gefragt war, hatte man nicht den A… in der Hose und wenn die Juristen gefragt waren, hat man (gegen den Juristenrat) Politik gemacht.
Wie man schön im letzten Jahr sehen konnte: Gegen den ausdrücklichen Rat des Arbeitskreises (und der dortigen Anwesenden) eine Regelung beschließen, bei der kaum die Tinte trocken war.
Aber man muss positiv sagen, dass die “Politiker” diesmal deutlich ruhiger waren während der Beratung.
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Die Regelungen gehen doch mal wieder an der Realität und dem Ziel vorbei.
1. Vereine mit Geld holen sich dann halt Spieler aus Europa e.t.c… Sind vielleicht teurer oder es wird ein Level tiefer eingekauft - dann geht ‘halt’ das Niveau etwas runter. Mehr Jugendspieler kommen damit auch nicht zum Einsatz.
2. Ein US Amerikaner als Profi ist spielberechtigt. Ein US Soldat oder militärischer Zivilist als Amateur nicht!
3. Ein Asylbewerber aus einen nicht irgendwie assoziertem Land kann auch nicht spielen.
4. Wer setzt Jugendspieler ein, wenn sie das Niveau nicht haben - was soll das? Wenn der Verband und die Vereine es nicht auf die Reihe bekommen gute Spieler aus der Jugend heraus zu entwickeln…werden sie durch die Anwesenheit auf dem RL Spielbogen auch nicht besser.
5. Statt zu jährlich wechselnden juristisch zweifelhaften oder zumindest sehr unverständlichen Regelungen zu kommen, sollte die Energie für sinnvolle Dinge verwendet werden.
6. RL = Leistungssport. Wer die Leistung bringt wird eingesetzt.Alle Menschen sind gleich…ein paar sind gleicher
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interessante Aussagen zur Jugendförderung:
http://www.schoenen-dunk.de/news_a47904_Jugend_Dirk-Bauermann-Nahtlos-an-Jugendkarriere-ansetzen.htm
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Was meinst Du mit interessant? Das sich die Jungs nach der NBBL im Profibereich durchsetzen müssen (und nicht in der RL)?
Die Erkenntnis, das die RL nicht das Becken für zukünftige Nationalspieler ist, hatten doch eh schon alle, die was von Basketball verstehen. -
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@1Sgsler:
Der Ansatz mit den Jugendspielern war konsequent, wenn man der von oben vorgetragenen Nachwuchsförderung wirklich Rechnung tragen will. Wenn man auch das nicht will, dann kann man auch gleich alles lassen.
Es sollte eigentlich ein Selbstverständnis für RL Vereine sein, eigene Nachwuchsleute in die “Erste” zu bringen. Wer das nicht schafft, sollte sich fragen, was er falsch macht. Ob ich jetzt mit 5 gekauften Ausländern oder mit 5 gekauften Deutschen spiele, ist kein Unterschied.
Nicht falsch verstehen, ich halte eine Reglementierung in der RL für unsinnig. Dafür ist die Liga zu weit von der Spitze entfernt. Dennoch sollte attraktiver Sport geboten werden, um Jugendliche, Zuschauer und Sponsoren für unseren Sport zu begeistern. Gleichzeitig sollte man auch Jugendliche einsetzen, um der eigenen Jugend zu zeigen, dass sie es schaffen können.
Die Regelung muß allerdings besser auf die Praxis zugeschnitten sein und nicht dem Zweck untergeordnet werden, die Arbeit der Bundestrainer zu erleichtern. -
Die Auswirkungen der neuen Regel stellen sich wie folgt dar:
Werne, 1.RL West, holt einen Serben mit österreichichschem Pass
Bodfeld, 2.RLN-West, holt einen Bulgaren
Oldenburg, 1. RL Nord, holt einen Ami und kündigt in der PM an sich weiter auf dem europäischen Markt umzuschauen.
Es gibt sicher noch weitere Beispiele und es werden noch weitere folgen.
Da kann man doch sagen, dass die neue Regel jetz schon genau das bezweckt was sie bezwecken sollte, oder? -
Habe ich der Neue Ausländerregel richtig verstanden?
In §31a Absatz 4.) habe ich das so verstanden das man theoretisch so viele Nicht-EU Berufs Basketballer spielen lassen kann wie man möchte. Das heißt, ein Verein könnte wie in §31a Absatz 1.) ein Nicht-EU Spieler und mehrere nicht-EU Berufs Basketballer wie in §31a Absatz 4.) spielen lassen. Habe ich das richtig verstanden?
Was ist denn mit ein nicht-EU Spieler der mit eine deutsche Frau verheiratet ist und auch hier Arbeitet seid 4-5 Jahren? Er bezahlt auch Steuern wie ein Deutscher. Oder? Aber kann wahrscheinlich nicht mitspielen wenn ein Nicht-EU Spieler im Kader spielt. Ist das auch Richtig?
§ 31a Spielordnung
1.) In den Wettbewerben der Regionalligen ist in jedem Spiel pro Mannschaft ein Nicht-EU-Bürger spielberechtigt. Dieser hat einen Aufenthaltstitel vorzulegen.
2.) Absatz1.) findet keine Anwendung auf einen Spieler, der vor Vollendung seines 17. Lebensjahres eineTeilnahmeberechtigung besaß.
3.) Absatz1.) findet keine Anwendung auf einen Spieler, dem Gleichbehandlung mit EU-Bürgern (Personenfreizügigkeit) gewährt wird.
4.) Absatz1.) findet keine Anwendung auf einen Berufsbasketballer, dem auf Grund eines staatlichen Abkommens eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgernhinsichtlich der Arbeitsbedingungen gewährt wird. Dieser hat einen Aufenthaltstitel als Berufsbasketballer des Vereins, für den er eine Teilnahmeberechtigung besitzt, vorzulegen. -
Habe ich der Neue Ausländerregel richtig verstanden?
In §31a Absatz 4.) habe ich das so verstanden das man theoretisch so viele Nicht-EU Berufs Basketballer spielen lassen kann wie man möchte. Das heißt, ein Verein könnte wie in §31a Absatz 1.) ein Nicht-EU Spieler und mehrere nicht-EU Berufs Basketballer wie in §31a Absatz 4.) spielen lassen. Habe ich das richtig verstanden?Geht das überhaupt???
Bei der Formulierung wurden soviele Ungereihmtheiten eingebaut, dass es nur eines mittelmässig begabten Juristen bedarf, diese Beschränkung auszuhebeln.
Kleines Beispiel: die Arbeitsbedingungen sind in Deutschland per se für alle gleich, egal ob EU oder aus Timbuktu! Gewollt war wohl eine Regelung bezüglich des unterschiedlichen Zugangs zum Arbeitsmarkt; das hätte man nur so zu schreiben brauchen. Staatliche Abkommen zwischen der EU und beispielsweise den USA auf dem Arbeitssektor gibt es schon lange…
Zudem gibt es den EU-Spieler auch nicht. Wie bereits erklärt sind Rumänien und Bulgarien mitterweile auch Mitglied dieser Staatengemeinschaft, eine Gleichbehandlung mit beispielsweise einem Franzosen gibt es aber noch lange nicht.
Hätten die “Fachleute” und “Spezialisten”, die das formuliert haben, eigentlich wissen müssen……
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Na, selbst für Rumänen oder Bulgaren gibt es schon jetzt vollkommen legale Wege, in D eine Beschäftigung zu erlangen.
Auch die jetzt Eu-weit Arbeitnehmerfreizügigkeit genießenden Polen und Tschechen waren ja alle schon vor dem 1.5. da, wenn sie denn herkommen wollten. Als Ein-Mann-Firma konnten sie ja schon vorher hier arbeiten…Die Regelung ist ziemlich mißglückt.
Man hat ein Ziel, möglichst viele “Inländer” spielen zu lassen, und schützt diese sehr weitgehend, kann aber aus rechtlichen Gründen nicht die EU-Bürger draußen lassen, und auch nicht diejenigen ausgrenzen, die aus anderen Gründen nochmals besondere Bevorzugungen in der EU/ in D haben…
Deswegen kommt dann eine solche Regelung heraus, die niemand ohne regalkilometer Jura-Kommentare beherrschen kann.Mal ne Frage: Ist es in der RL tatsächlich ein solch großes Problem, dass da aus aller Welt plötzlich die Spielermassen hineindrängen, um hier BB spielen zu können?
Ich meine, das ist doch nur die 4.höchste Spielklasse und zudem nur regional, muss da tatsächlich eine solch ausformulierte Vorschrift erlassen werden?
Besteht tatsächlich die Gefahr, dass die RL durch David Sterns Untergebene diese Liga unterwandert wird…;-)???