Besteuerung der SR-Beträge
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In welches Feuer? Da brennt aber mal gar nix. Eigentlich lohnt es gar nicht, zu Deinen Pseudoargumenten zu schreiben. Du musst auch korrekt recherchieren. Nur 2 Beispiele:
Du behauptest, Fahrweg und Fahrgemeinschaft sei vorgeschrieben. Wo bitte steht das? Und zwar genau so, wie Du es behauptest.
Lies genau. Du bist doch angeblich Jurist. Oder angehender Jurist. -
@objek: da sind wir unterm Strich ja der gleichen Auffassung, was die steuerliche Behandlung angeht
@Marcus: Auch beim Fußball gibt es diese Vorgaben. Sobald man im Gespann pfeift (in NRW ab Bezirksliga, teilweise auch schon Kreisliga A) muss gemeinsam angereist werden. Grundsätzlich muss auch die kürzeste Strecke angereist werden. Ebenfalls müssen die offiziellen SR-Shirts getragen werden und Kaderzugehörigkeiten gibt es genauso.
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@Marcus Zimmermann:
Genau das ist Dein Fehler. Du unterstellst eine gewisse wirtschaftliche Verhaltensweise und erhebst die zur Verpflichtung. Das ist aber halt nicht korrekt.
Der SR kann fahren wie und mit wem er will. Da ist nichts vorgeschrieben. -
Zum Thema Sozialversicherung sei aber mal angemerkt:
Selbst wenn man als Arbeitnehmer eingestuft wird, könnte man ja noch vorab klären, ob die Beschäftigung auf 50 Tage pro Jahr begrenzt ist. Dann dürfte keine Sozialversicherungspflicht eintreten.
Dies wäre ggf. vorher mit der Rentenversicherung zu klären.
Und wer es jetzt genau wissen will, der kann ja mal seine Frage direkt an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung richten. Die Adresse kann man googeln oder bei mir erfragen.
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Herrjeh,
so viele neue Beiträge, aber zu Dreien mag ich kurz etwas kommentieren.
Es fehlt immer noch ein Arbeitsvertrag und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben sie auch nicht zu fürchten oder hast du schon mal von Abmahnungen gehört, wenn ein Schiedsrichter nicht zu einem Spiel erschienen ist?
Ja habe ich, Du nicht? Hast Du schon mal davon gehört, dass ein SR, der nicht entsprechend der Verbandsvorgaben pfeift, vom Verband für einige Wochen in die Box kommt?. Keine Ansetzungen mehr für eine bestimmte Zeit. Das sind deutliche Konsequenzen, wenn mir als Konsequenz für Fehlverhalten meine Aufträge entzogen werden, oder nicht?
Was auch für Selbständigkeit spricht ist, dass ich nicht vom Verband, sondern von verschiedenen Vereinen bezahlt werde.
Das bedeutende Wort heißt “Auftraggeber”, nicht Regulierer. Ein SR erhält seine Aufträge zu 100% von einem einzigen Auftraggeber. (eventuell sogar 2, den Landesverband und den DBB).
Wie viele unterschiedliche Personen die Rechnung zahlen, ist ganz egal. Hier habe ich schon etliche “Scheinselbstständigkeiten” platzen sehen … schau Dich mal in den Branchen mit hohem “Freelancer”-Anteil um. Wie oft Freelancer da untereinander Rechnungen gestellt haben … nur um nicht als Schein-Selbstständige erkannt zu werden bei … ist aber ein anderes Thema.
Spielleitungsgebühren 256€, Fahrtkostenersatz 800€ = 1.056 € (finde ich für einen Vereinsschiedsrichter realistisch)
Gut, wir gehen von komplett unterschiedlichen Zahlen aus. Ich kenne SR, die haben 200 EUR Spielleitungsgebühren pro Woche. Nicht pro Saison.
Ein SR in der RL kommt pro Saison (alleine in der RL, OHNE sämtliche weiteren Spiele) locker auf über 1000 EUR an Gebühren und über 2000 EUR an Fahrkosten.
Ein “normaler” Pflichtschiedsrichter, der nur pfeift, damit der Verein seine Quote erfüllt, bekommt pro Halbserie ca. 10-15 Ansetzungen, pro Saison also ca. 20-30.
Ich kenne nur extrem wenig SR, die pro Saison unter 300 EUR an Spielgebühren bekommen, ich kenne mehr SR, die pro Saison (Gebühr + Fahrt) bei 4000 EUR und mehr liegen als unter 300.”
@ChalesB”
Diese Schlussfolgerung habe ich erwartet. Nur wieso kommt man darauf, dass das Urteil eines Arbeitsgerichtes Bedeutung für Steuer und Sozialversicherung hätte?
Ganz einfach, wenn ein Arbeitsgericht feststellt, dass eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, droht dem Arbeitgeber die Nachzahlung von Beiträgen - rückwirkend für eine Dauer von bis zu 4 Jahren.
Allerdings würde ich erwarten, dass bereits irgendein Verband mal ein Statusfeststellungsverfahren für SR beantragt hat, alleine um Klarheit zu haben.
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@Marcus Zimmermann:
Genau das ist Dein Fehler. Du unterstellst eine gewisse wirtschaftliche Verhaltensweise und erhebst die zur Verpflichtung. Das ist aber halt nicht korrekt.
Der SR kann fahren wie und mit wem er will. Da ist nichts vorgeschrieben.A 16.6.6 WBV Ausschreibung! Lesenlernkurse soll es auch für Nichtjuristen an der Uni geben…
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@CharlesBEinen Teil Deiner Fragen kann ich beantworten
Im WBV besteht bei einer Strecke von mehr 30 km gemeinsame Wegstrecke laut Ausschreibung eine PFLICHT zur gemeinsam Anreise.@WoSchi
Kleine Ergänzung:
Wenn nicht der Verband der Auftraggeber wäre, sondern der einzelne Verein, wie erklärst Du dann, das der Verband verbindlich die SR-Honorare vorschreibt?Der einzelne Verein und der SR haben dort also klare Vorgaben, der SR kann das Honorar nicht individuell aushandeln. Auch das spricht für “Weisungsgebunden”.
Wobei ich finde, dass es ziemlich überflüssig ist, mit so einem Mist die Gerichte zu belästigen.
Aber … andererseits wo ist der Unterschied zwischen Übungsleitern, Schiedsrichtern und anderen Organen?
Wobei -
@3_fuer_2
Muss Dir leider widersprechen. Arbeits- und Steuerrecht laufen nicht im Gleichklang. Und vor allem ist es völlig unerheblich, was ein Arbeitsgericht meint. Aus der Feststellung eines Arbeitsgerichtes, die SR Tätigkeit wäre ein Arbeitsverhältnis, resultieren somit keine steuerrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen. Das Steuerrecht ist da völlig autark.Zum anderen gibt es ein Verwaltungsschreiben, in dem diese Tätigkeit als sonstige Einkünfte, und damit nicht als nichtselbständige, eingeordnet werden. Dieses Schreiben ist für alle Sachverhalte solange bindend, bis es aufgehoben wird.
Das ganze hier aufgebaute Gebilde ist ein riesiger Popanz ohne Inhalt. Allerdings für den Laien nicht unbedingt so schnell zu durchschauen.
Und wer die angeblichen Argumente bzw. Beweise dich mal juristisch genau ansieht wird erkennen, dass auch die nur heiße Luft sind. Es ist somit auch mit keiner Änderung der Rechtsauffassung der Funanzverwaltung zu rechnen. Und die ist maßgebend.
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@CharlesBFolgender Text ist von der Homepage der IHK Frankfurt am Main … war das erste Suchergebnis. Fettungen im Text von mir. Solltest Du Fehler im Inhalt finden, bitte an die IHK
Link: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit
Gerade für den Auftraggeber bestehen im Falle einer Scheinselbständigkeit finanzielle und rechtliche Risiken, so dass es gegebenenfalls empfehlenswert ist, rechtlichen Rat einzuholen und im Vorfeld das Statusfeststellungsverfahren zu beantragen.
[…]
Wie dargestellt kann der Auftraggeber außerdem für bis zu vier Jahre rückwirkend im Außenverhältnis als Alleinschuldner des Gesamtsozialverischerungsbeitrages herangezogen werden.
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Das ganze hier aufgebaute Gebilde ist ein riesiger Popanz ohne Inhalt.
Ja. Aber ein sehr unterhaltsamer.
Aber dieser Thread ist spannender als beim Steuerberaterforum. Die sind basketballtechnisch richtig schlecht.
Können wir noch das Sozialgesetzbuch II mit ins Thema aufnehmen?
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@Marcus Zimmermann
In 16.6.6 der Ausschreibung gibt es 2 Sätze. Und der zweite beginnt mit “Reisen sie getrennt an, …”Bevor Du also ausfällig wirst, erst zuende lesen.
Danke! Ich gehe aber auch bei Schiedsrichtern nicht davon aus, dass sie völlig sinnfreie außerhalb jeder Vernunft stehenden Entscheidungen treffen. Du kannst Dir auch ein Flugticket von Köln nach Düsseldorf buchen. Geht dann halt über Shanghai oder so….
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Dass es ein Popanz ist … bleibt zu hoffen, denn - wie schon öfter geschrieben - finde ich eine Scheinselbstständigkeit bei Schiedsrichtern einzuklagen … nicht besonders clever.
Aber die Fakten zur Scheinselbstständigkeit kenne ich (als ehemalig Betroffener) trotzdem noch ziemlich genau und es ist ein Fakt, dass falls Nachzahlungen anstehen, diese der Arbeitgeber leistet.Trotzdem bin ich bei Dir, zwischen Freelancern, die evtl. als Grafikdesigner für nur einen Auftraggeber tätig sind, damit aber im Jahr aber gut verdienen und Schiedsrichtern, die am Wochenende sich (meist aus Idealismus) die Wochenenden um die Ohren schlagen, sollte es einen Unterschied geben.
Und - ich kann sogar eher nachvollziehen, wieso Spielleitung oder Umbesetzungstelle Minijobs sind als Schiedsrichter.
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Auf die Idee, aufgrund der genannten Parameter könnte ein Arbeitsverhältnis oder eine (Schein)Selbstständigkeit existieren, kann doch auch wirklich nur ein Deutscher kommen…
Es ist doch vollkommen klar, dass Verbände für den Spielbetrieb gewisse Sachen regeln müssen, was sie im Auftrage der Vereine tun, die solche Regeln beschließen (Verbandstag). Der Verband überwacht ja am Ende nur die Einhaltung.
Ich bin als Schiedsrichter im Grunde zu nichts gezwungen, ich muss keine Spielaufträge annehmen bzw. kann sie zurückgeben, kann die ganze Saison blocken oder oder oder. Es ist klar geregelt, was ich tun muss, um im Kader XY Spiele leiten zu können, wenn mir das nicht passt, habe ich Pech gehabt.
Mal angenommen, der Kläger bekommt tatsächlich Recht - hat der sich überhaupt mal Gedanken über die Auswirkung für ALLE Sportarten im Amateurbereich gemacht? Da könnte man den Spielbetrieb dann quasi einstellen… -
@CharlesBDer Link zur IHK war nur ein Versuch, für alle die Grundlagen in gut lesbarer Form hier einzustellen.
Aber … magst Du bitte eine Quelle nennen, aus der ich entnehmen kann, dass der Arbeitgeber bei festgestellter Scheinselbstständigkeit KEINE Beiträge nachzahlen muss?
Danke
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Aber mal was ganz anders - zurück zum Thema:
Kann ich nach den letzten Beiträgen davon ausgehen, dass Konsens besteht, dass SR-Einnahmen versteuert werden müssen? Als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit?
Und dass die SR, die nur alle paar Wochen mal ein Spiel pfeifen unter einen Freibetrag fallen, die, die mehr (oder besser honorierte) Spiele leiten aber leicht über diese Freigrenzen kommen und die Einnahmen versteuern müssen?
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Einer Scheinselbständigkeit mit den von Dir beschriebenen Folgen liegt ein anderer Ausgangsfall zu Grunde. Deshalb passt es schon da nicht mehr.
Zum anderen ist die Einordnung seitens der Finanzverwaltung eindeutig. Sonstige Einkünfte.
Außerdem ist der WBV höchstwahrscheinlich bis in die jüngste Vergangenheit seitens der Rentenversicherung geprüft. Wird da schwierig, ne Haftung zu begründen.
Aber jetzt mal spaßeshalber angenommen, es wäre so.
Sozialbeiträge werden vielleicht für 1-2 Jahre im Raum stehen können, nicht mehr. Die letzten 3 Monate kann sich der AG aber vom AN zurückholen.
Und die Steuer? Tja das Finanzamt wird höchstwahrscheinlich dann die Steuer über die einzelnen Veranlagungen bei den SR einfordern.
Im Haftungsfall hätte der WBV Anspruch auf Rückzahlung seitens der SR, da kein Anspruchsverfall vereinbart ist.
Ich weiß also nicht, ob das alles für den SR so gut wäre.Aber wie gesagt. Es ist ein Popanz.
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Herrjeh,
so viele neue Beiträge, aber zu Dreien mag ich kurz etwas kommentieren.
Es fehlt immer noch ein Arbeitsvertrag und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben sie auch nicht zu fürchten oder hast du schon mal von Abmahnungen gehört, wenn ein Schiedsrichter nicht zu einem Spiel erschienen ist?
Ja habe ich, Du nicht? Hast Du schon mal davon gehört, dass ein SR, der nicht entsprechend der Verbandsvorgaben pfeift, vom Verband für einige Wochen in die Box kommt?. Keine Ansetzungen mehr für eine bestimmte Zeit. Das sind deutliche Konsequenzen, wenn mir als Konsequenz für Fehlverhalten meine Aufträge entzogen werden, oder nicht?
Was auch für Selbständigkeit spricht ist, dass ich nicht vom Verband, sondern von verschiedenen Vereinen bezahlt werde.
Das bedeutende Wort heißt “Auftraggeber”, nicht Regulierer. Ein SR erhält seine Aufträge zu 100% von einem einzigen Auftraggeber. (eventuell sogar 2, den Landesverband und den DBB).
Wie viele unterschiedliche Personen die Rechnung zahlen, ist ganz egal. Hier habe ich schon etliche “Scheinselbstständigkeiten” platzen sehen … schau Dich mal in den Branchen mit hohem “Freelancer”-Anteil um. Wie oft Freelancer da untereinander Rechnungen gestellt haben … nur um nicht als Schein-Selbstständige erkannt zu werden bei … ist aber ein anderes Thema.
Spielleitungsgebühren 256€, Fahrtkostenersatz 800€ = 1.056 € (finde ich für einen Vereinsschiedsrichter realistisch)
Gut, wir gehen von komplett unterschiedlichen Zahlen aus. Ich kenne SR, die haben 256 EUR Spielleitungsgebühren pro Woche. Nicht pro Saison.
Ein SR in der RL kommt pro Saison (alleine in der RL, OHNE sämtliche weiteren Spiele) locker auf über 1000 EUR an Gebühren und über 2000 EUR an Fahrkosten.
Ein “normaler” Pflichtschiedsrichter, der nur pfeift, damit der Verein seine Quote erfüllt, bekommt pro Halbserie ca. 10-15 Ansetzungen, pro Saison also ca. 20-30.
Ich kenne nur extrem wenig SR, die pro Saison unter 300 EUR an Spielgebühren bekommen, ich kenne mehr SR, die pro Saison (Gebühr + Fahrt) bei über 4000 EUR liegen als unter 300.”
“@ChalesB”
Diese Schlussfolgerung habe ich erwartet. Nur wieso kommt man darauf, dass das Urteil eines Arbeitsgerichtes Bedeutung für Steuer und Sozialversicherung hätte?
Ganz einfach, wenn ein Arbeitsgericht feststellt, dass eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, droht dem Arbeitgeber die Nachzahlung von Beiträgen - rückwirkend für eine Dauer von bis zu 4 Jahren.
Allerdings würde ich erwarten, dass bereits irgendein Verband mal ein Statusfeststellungsverfahren für SR beantragt hat, alleine um Klarheit zu haben.
1. Wenn ein Selbständiger sich nicht an die Auftragsverhältnisse hält, was passiert dann?
2. Aus was besteht denn eigentlich der Landesverband? Ich könnte mir vorstellen, dass hier durchaus auf die Vereine abgestellt wird.
3. Deine Ausführung ändert 0,0 an meiner rechtlichen Würdigung. Das Beispiel war wie bereits geschrieben extra so gewählt.
4. Wie kommst du darauf, dass der Verband an erster Stelle die Nachzahlung zu tätigen hat?GIbt es denn hierzu irgendein Aktenzeichen das bereits bekannt ist?
Im Übrigen empfinde ich persönlich ganz klar in eine Richtung, allerdings wird es der Sache nicht gerecht die potentielle Scheinselbständigkeit die hier ins Gespräch gebracht wurde nicht erörtern zu dürfen. Genau dafür ist diese Forum ja nunmal da.
Seien wir mal ehrlich, wenn wir das große Fass aufmachen wollen: Mit welchem Grund zahlt jemand der durch z.B. Vermietung oder eben als SR seinen anteiligen Lebensunterhalt bestreitet auf diese Einkünfte keine Sozialabgaben, während es der normale Arbeitnehmer tut?
Fragen über Fragen -
Kann ich nach den letzten Beiträgen davon ausgehen, dass Konsens besteht, dass SR-Einnahmen versteuert werden müssen? Als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit?
Und ich dachte du wärst der Meinung, dass Schiedsrichter Angestellte sind. Hast du mir ja so schön über mehrere Posts erläutert….
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Diese Schlussfolgerung habe ich erwartet. Nur wieso kommt man darauf, dass das Urteil eines Arbeitsgerichtes Bedeutung für Steuer und Sozialversicherung hätte?
ok, ich sage es mal so: wenn du im Einzugsbereich einer Steuerbehörde wohnst, die nicht hellhörig wird, wenn eine Steuer geltend gemacht werden könnte, erwäge ich einen Umzug
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Da frag mal meine Frau, was das lokale Finanzamt meinte, nachdem sie ihren Prozess gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber gewonnen hatte. Die haben mal ganz locker die Hand aufgehalten und bitte zahlen gerufen.
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Hier mal die Definition eines Arbeitnehmers nach der Lohnsteuerdurchführungsverordnung .
_(1) 1Arbeitnehmer sind Personen, die in öffentlichem oder privatem Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. 2Arbeitnehmer sind auch die Rechtsnachfolger dieser Personen, soweit sie Arbeitslohn aus dem früheren Dienstverhältnis ihres Rechtsvorgängers beziehen.
(2) 1Ein Dienstverhältnis (Absatz 1) liegt vor, wenn der Angestellte (Beschäftigte) dem Arbeitgeber (öffentliche Körperschaft, Unternehmer, Haushaltsvorstand) seine Arbeitskraft schuldet. 2Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist.
(3) Arbeitnehmer ist nicht, wer Lieferungen und sonstige Leistungen innerhalb der von ihm selbständig ausgeübten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Inland gegen Entgelt ausführt, soweit es sich um die Entgelte für diese Lieferungen und sonstigen Leistungen handelt._
Wesentliche Merkmale für ein Dienstverhälnis und für die Bejahung der Arbeitnehmereigenschaft sind
_- die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber,- die Weisungsgebundenheit,
- die Eingliederung als unselbstständiger Teil in den wirtschaftlichen Organismus des Unternehmens,
- das Schulden der Arbeitskraft,
- das Fehlen eines unternehmerischen Risikos sowie - der Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung._
Dann können Ssich daran ja mal alle abarbeiten. Bitte beachten, dass immer die Gesamtheit der Umstände zu beachten ist und nicht ein Punkt alleine austreicht .
Und für alle, die es noch weiter nachlesen wollen, hier ein paar Fundstellen der Finanzverwaltung.
FinMin Schleswig-Holstein, 16.5.2011, VI 307 - S 2240 - 159 zu Fußball SR
FinMin Schleswig-Holstein, 11.5.2011, VI 311 - S 2342 - 117 zu SR im Amateurbereich
OFD Frankfurt, 24.4.2012, S 2257 A - 19 - St 218 zu SRUnd hier für alle vermeintlich ganz Schlauen ein Auszug und ein Hinweis zur Anweisung der OFD Frankfurt
1.2 Schiedsrichter anderer Sportarten
Vorgenannte Grundsätze können nicht ohne Prüfung der genauen Verbandstrukturen auf Schiedsrichter anderer Sportarten ausgeweitet werden (siehe z.B. Urteil des FG Niedersachsen vom 24.11.2004, 9 K 147/00 zu Schiedsrichtern im Tennissport).
Dieses Urteil des FG Niedersachsen zu Tennis SR ergibt aber nicht eine Arbeitnehmereigenschaft, sondern qualifiziert die Einkünfte in Einkünfte aus Gewerbebetrieb um.Das einzig Strittige an der ganzen Sache ist die Frage, ob es sich um sonstige Einkünfte oder um gewerbliche Einkünfte handelt.
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Da frag mal meine Frau, was das lokale Finanzamt meinte, nachdem sie ihren Prozess gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber gewonnen hatte. Die haben mal ganz locker die Hand aufgehalten und bitte zahlen gerufen.
Ja mei, muss ich denn alles 5 mal erklären. Wenn der Sachverhalt dem Grunde nach ein anderer ist, ist auch das Ergebnis ein anderes.
1. Deine Frau war bereits vorher unstreitig Arbeitnehmerin
2. Das Arbeitsgericht hat Ihr eine Nachzahlung/Abfindung oder was auch immer zugesprochenDamit hat das Arbeitsgericht nichts steuerlich qualifiziert, wie hier im Threadtitel, sondern es hat schlicht den unstreitig als Arbeitslohn steuerpflichtigen Betrag erhöht. Da sagt das Finanzamt selbstverständlich danke. Das ist aber auch eine ganz andere Sache.
Wenn hier ein Gericht entscheiden würde, die SR Gebühren sind zu niedirig und die Vereine müssen nachzahlen, dann hast Du den vergleichbaren Sachverhalt. Dann ist der Mehrbetrag selbstverständlich steuerpflicht als sonstige Einkünfte.
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Da frag mal meine Frau, was das lokale Finanzamt meinte, nachdem sie ihren Prozess gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber gewonnen hatte. Die haben mal ganz locker die Hand aufgehalten und bitte zahlen gerufen.
Da hat das Finanzamt nur indirekt mit zu tun. Der Arbeitgeber ist verpflichtet nach den Gesetzen zu handeln. Arbeits lohn ist alles was dem Arbeitnehmer zukommt (Gegenleistung seiner Arbeitskraft), egal in welcher Form. Ob Geld oder Sachwerte, dazu zählt auch die Abfindung.
@Charles B war schneller.
Die Schiris würde ich als Arbeitnehmer sehen, Einkünfte §19 EStG, außer Lottermoser. Der ist der einzige Profischiri, der hat dann als Einzelunternehmer Einkünfte §15 EStG (Gewerbe). So würde ich das sehen.
Da muss man die Weisungsgebundenheit auch so sehen, dass auch ein Freiberufler den Weisungen des Auftraggebers folgen muss. Muss nicht immer nur der Arbeitnehmer sein. -
Die Schiris würde ich als Arbeitnehmer sehen, Einkünfte §19 EStG, …
Und wenn hier jetzt noch Dutzende schreiben, dass sie Schiedsrichter für Arbeitnehmer halten - die Finanzverwaltungen sehen das nicht so. Und nur darauf kommt es an.
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Und beim Thema “Angestellter / Selbstständiger” kommt es fast noch mehr darauf an, wie es die Deutsche Rentenversicherung sieht.
Aber wenn ich einige Beiträge hier richtig lese, geht ein SR gerade den Weg, dieses klären zu lassen. (Warum eigentlich, ist der nicht in den richtigen Kader gekommen, oder wieso geht der da gerichtlich vor?) -
…Aber wenn ich einige Beiträge hier richtig lese, geht ein SR gerade den Weg, dieses klären zu lassen…
M.W. geht er nicht den Weg des Statusfeststellungsverfahrens. Das wäre schon lange erledigt. Oder ist das schon lange entschieden und er erzählt es nur nicht?
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Wer Begriffe wie Statusfeststellungsverfahren kennt, dürfte zum engsten Kreis des Klägers oder des WBV gehören. Ich habe diesen Begriff, hier zumindest, bis jetzt nicht wahrgenommen.
So wie du schreibst dürftest du eher dem WBV zugehörig sein. -
Die Klage könnte nach “hinten losgehen”, wenn das zuständige Gericht entscheidet, es liegt ein “Werksvertrag” vor.
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@CharlesB Und die Leitung des Spiels ist ein Dienst und kein Erfolg. Die Finanzverwaltung wird sich hüten, die Ehrenamtspauschale abzuschaffen. Dass es sich bei Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit um sonstige Einkünfte (mit Freibeträgen) handelt, ist eine politische Entscheidung, die einen Zweck verfolgt. Der Schiedsrichter als Angestellter scheitert meiner Meinung nach auch schon daran, dass ich als Schiri nicht verpflichtet bin, mich ansetzen zu lassen. Ohne Pflichtspiele verlier ich zwar die Lizenz, aber das ist eine andere Sache. Dass einzelne Landesverbände mit ihren Kader-Schiedsrichtern evtl. etwas anderes aushandeln könnten, will ich nicht ausschließen. Aber das ist nicht auf die breite Masse übertragbar. Ich bin jedenfalls ganz bestimmt nicht bei meinem Sportverband auch nur entfernt ein Arbeitnehmer.
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Hab ich je was anderes geschrieben?
Mein letzter Post bezog sich auf den Artikel zum Werkvertrag. Die Leitung des Spiels ist ein Dienst und der geschuldete Erfolg aus dem Werkvertrag. Welchen Erfolg sollte der SR sonst denn schulden?
Ich wollte damit auch nur sagen, dass er keineswegs eine (nach Spielbeteiligtenansicht) gute SR-Leistung schuldet.