Heimansetzungen / 1-1-Ansetzungen auf Bezirksebene
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HIER kann man alles dazu lesen.
@aldimarkt: wie siehst du den Sachverhalt?
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HIER kann man alles dazu lesen.
Ich wollte mich zu diesem Spiel eigentlich nicht äußern, doch jetzt muss ich es tun!
Vorweg: Ich war ursprünglich für dieses Spiel als 2. Schiri eingeteilt und musste die Ansetzung kurzfristig wegen Knieproblemen zurück geben. Daher verfolge ich diese Sache mit gesteigertem Interesse.
Ich ja kann verstehen wenn man versucht die Sperre für seinen Spieler zu mindern, vor allem bei einer so hohen. Ich kann auch verstehen das einem Spieler mal die Sicherungen durchbrennen und man sich zu “Dummheiten” hinreißen lässt. Doch muss man, wenn man solch eine Dummheit begeht, auch mit den Konsequenzen leben.
Doch was macht dieser Verein? Die holen sich einen Anwalt, verbreiten Lügen über meine Kollegen und bewerfen sie mit Dreck. Ich kenne beide Kollegen in ihren Funktionen als Schiris, Spieler und Trainer. Ich haben von keinem der beiden jemals eine fremdenfeindliche Äußerung gehört. Dieser Verein versucht sich zu rechtfertigen mit: “der Schiedsrichter haben nicht unparteiisch gepfiffen.” und “dass der ersten Schiedsrichter sich theatralisch auf dem Boden geworfen haben.”Ich bin geschockt über die Dreistigkeit wie hier Aussagen abgesprochen und falsche Behauptungen aufgestellt werden. Und nun soll dieser Spieler straffrei davon kommen??? Wegen einem Formfehler??? Das darf doch nicht war sein!!!
Formal ist die Entscheidung des Rechtsausschusses ja richtig. OK, nun dürfen wir Schiedsrichter zukünftig nicht vergessen: Nachdem uns ein Spieler niedergeschlagen hat unbedingt das D zu vermerken (und bitte richtig mit D´s in alle verbleibenden Kästchen).Meine erster Gedanke, nachdem ich die Entscheidung gelesen hatte, war- da pfeife ich nicht mehr. Nun wäre dies auch der falsche Weg da man damit auch eine zweite, unschuldige, Mannschaft bestraft.
Daher ist die einzig richte Lösung in Revision zu gehen und dem Spieler seine gerechte Strafe zukommen zu lassen. Ich hoffe doch das man diesen Weg einleitet. -
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@aldimarkt: wie siehst du den Sachverhalt?
- Ich hätte es lieber gesehen, wenn der RA die Berufung verworfen hätte.
- M.E. hätte sich eine alternative Entscheidung durchaus begründen lassen - die DBB-SO wurde vom hessischen RA sehr eng und mehr als erforderlich zu Gunsten des Spielers ausgelegt.
- In der Entscheidung las ich zu oft “die SR haben schlecht gepfiffen” und leider viel zu wenig deutlich, dass eine Tätlichkeit NIE mit der Qualität der vorherigen Entscheidungen gerechtfertigt werden kann -> Schiedsrichter werden nicht angefasst. EoD.
- Insgesamt ist das eine höchst unbefriedigende Entscheidung.
- Ich hoffe, dass der für die betroffene Mannschaft zuständige SR-Kader konsequent reagiert. Wenn sich kein Ref findet, der Spiele mit Beteiligung dieses Spielers leitet, dann er wohl seine Sperre doch noch bekommen.
- Da in der Entscheidung steht, dass der Spieler stark und dauerhaft traumatisiert ist, ist eine Wiederholung der Geschehnisse durchaus nicht unrealistisch. In eine solche Gefahr muss sich kein SR begeben - es war reines Glück, dass es nicht zu Verletzungen, womöglich mit bleibendem Schaden gekommen ist.
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- In der Entscheidung las ich zu oft "die SR haben schlecht gepfiffen" und leider viel zu wenig deutlich, dass eine Tätlichkeit NIE mit der Qualität der vorherigen Entscheidungen gerechtfertigt werden kann -> Schiedsrichter werden nicht angefasst. EoD.
geanu daran störe ich mich auch ganz besonders. Egal, wie schlecht ein Schiedsrichter pfeift, es rechtfertigt NIEMALS einen tätlichen Angriff!
- Insgesamt ist das eine höchst unbefriedigende Entscheidung.
leider, ja….
Hier wird mir auch der Täter zu sehr zum Opfer gemacht. Da ist es ja auch nicht mehr verwunderlich, dass es immer schwerer wird, neue Leute als Schiedsrichter zu gewinnen, wenn solche Angriffe durch den Verband auch noch unterstützt werden und der Täter straffrei bleibt. -
Die Aufhebung der kompletten Strafe aufgrund dieses “Formfehlers” ist eine Farce und eine absolute Frechheit gegenüber uns Schiedsrichtern. Der Tatbestand des tätlichen Angriffs auf BEIDE SR bleibt ja nachwievor bestehen. Es wird doch immer betont, das wir SR unterstützt werden müssen in unseren Entscheidungen - aber warum wird uns mit dieser Entscheidung so in den Rücken gefallen?
Kann man nun gegen jede Strafe mit Rechtbeistand vorgehen?
Eine extrem schwarze Stunde für unseren Sport… -
Weg vom konkreten Fall - hin zu grundsätzlichen Anmerkungen:@MAG:
Kann man nun gegen jede Strafe mit Rechtbeistand vorgehen?
Selbstverständlich ja. Und das ist auch gut so.
Wir leben in einem Rechtsstaat. Eines der Kernelemente des Rechtsstaates ist es, dass man Entscheidungen überprüfen lassen kann. Ein weiteres Kernelement ist es, dass man sich dabei anwaltlich vertreten lassen kann.
Wir sollten an diesen Grundpfeilern unseres Zusammenlebens nicht rütteln!Das Problem beim hier diskutierten Vorgang liegt überhaupt nicht darin, dass der Spieler a) sich einen Anwalt nimmt und b) die Spielleiter-Entscheidung rechtlich überprüfen lässt. Das würde doch jeder andere genauso machen, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt.
Das Problem des Vorgangs ist …
- Der Inhalt der Entscheidung des Rechtsausschusses.
- Dass sich der HBV in das Verfahren NICHT (!) eingebracht hat. (zumindest für einen Antrag in der Form “wir erachten die Spielleiter-Entscheidung für richtig und beantragen die Abweisung der Berufung” hätte es reichen müssen)
- Dass die Schiedsrichter jetzt nicht abgestimmt vorgehen werden.
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Diese Entscheidung ist wirklich äußerst befremdlich. Ich hoffe, dass der HBV hier in die nächste Instanz geht. Die Folgen dieser Entscheidung für die SR möchte ansonsten hoffentlich auch der RA nicht.
Wenn nach HBV-RA ohne “echte” Disqualifikation keine Spielersperre möglich ist, dann bleibt der Spielleitung nur eine Strafe gg. die Mannschaft (Ordnungsstrafe). Das trifft dann leider den ganzen Verein, aber vielleicht reagiert dieser dann.
Und der zugehörige SR-Pool reagiert hoffentlich auch angemessen.
Man muss allerdings auch sagen, dass dieses Problem erst seit dem Bundestag 2010 auftreten kann. Vorher gab es einen §55 in der SO in der ganz einfach von “Andere Vergehen gegen die Sportdisziplin …”. Dieser Paragraph wurde gestrichen und durch einen ersetzt, bei dem es nur noch um die Zeiträume vor und nach dem Spiel geht. Ich würde mal behaupten, dass dieser Umstand noch nicht allen bewusst ist.
@aldimarkt kann doch sicherlich sagen, warum dieser allgemeine Passus damals gestrichen wurde.Für dieses Jahr kam die Entscheidung zu spät, aber 2014 wird es dann ja evtl. eine neue Änderung geben.
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Das Problem des Vorgangs ist …
- Der Inhalt der Entscheidung des Rechtsausschusses.
- Dass sich der HBV in das Verfahren NICHT (!) eingebracht hat. (zumindest für einen Antrag in der Form “wir erachten die Spielleiter-Entscheidung für richtig und beantragen die Abweisung der Berufung” hätte es reichen müssen)
- Dass die Schiedsrichter jetzt nicht abgestimmt vorgehen werden.
1. Ja, auch wenn es leider im streng rechtlichen Sinne wahrscheinlich sogar richtig ist (und die Anwälte vermutlich genau so argumentiert haben).
2. Das hat mich in der Tat auch stutzen lassen. Das ist ein Unding.
3. Woher weißt du das? Das wäre traurig und spräche nicht für den SR-Pool. -
@aldimarkt: Ja, selbstverständlich - ich wollte das Grundrecht auch gar nicht anzweifeln…es war wohl aus der Verwunderung heraus geschrieben. War wohl missverständlich von mir.
Diese Sache wird noch für große Diskussionen sorgen…am kommenden Sonntag ist ja der HBV-Verbandstag in Sulzbach…
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1. Ja, auch wenn es leider im streng rechtlichen Sinne wahrscheinlich sogar richtig ist (und die Anwälte vermutlich genau so argumentiert haben).
2. Das hat mich in der Tat auch stutzen lassen. Das ist ein Unding.
3. Woher weißt du das? Das wäre traurig und spräche nicht für den SR-Pool.zu 1. Man konnte so entscheiden - man musste nicht. Ich bleibe dabei: auch eine alternative Entscheidung wäre zu begründen gewesen.
auch zu 1. Der Entscheidung ist nicht zu entnehmen, dass der Berufungsführer den sog. Formfehler überhaupt entdeckt und sich darauf berufen hat. Auf Seite 5 der Entscheidung ist der Antrag des Berufungsführers wiedergegeben - da stehen ganz andere Dinge (die alle widerlegbar waren!) als die spätere Entscheidungsbegründung.
zu 2. U.a. dieses “Unding” wird dazu führen, dass das Anrufen der Revisionsinstanz aussichtslos ist. Mit welchem Recht bzw. welcher Begründung will man in die nächste Instanz gehen, wenn man sich schon auf Berufungsebene nicht beteiligt hat?
zu 3. Das ist meine (traurige) Vorhersage.
Lies Dir doch den Beitrag von Rinaldo78 durch. Der ist einer der dort tätigen SR. Von ihm und den anderen Refs erwarte ich die Aussage “ich werde kein Spiel leiten, wenn der Spieler auf dem Spielbericht eingetragen ist oder wenn er sich in einem Bankbereich aufhält”.
Statt dessen muss ich lesen “Meine erster Gedanke, nachdem ich die Entscheidung gelesen hatte, war- da pfeife ich nicht mehr. Nun wäre dies auch der falsche Weg da man damit auch eine zweite, unschuldige, Mannschaft bestraft.”
Rinaldo wird nicht der einzige sein, der “gute” Gründe finden wird, um Spiele mit Beteiligung dieses Spielers zu leiten. Solidarität innerhalb einer Schiedsrichter-Gruppe? Gibt es nicht (außer bei der gemeinsamen Empörung über zu geringe SR-Honorare). Zivilcourage Einzelner? Gibt es - aber viel zu selten. -
Lies Dir doch den Beitrag von Rinaldo78 durch. Der ist einer der dort tätigen SR. Von ihm und den anderen Refs erwarte ich die Aussage “ich werde kein Spiel leiten, wenn der Spieler auf dem Spielbericht eingetragen ist oder wenn er sich in einem Bankbereich aufhält”.
Statt dessen muss ich lesen “Meine erster Gedanke, nachdem ich die Entscheidung gelesen hatte, war- da pfeife ich nicht mehr. Nun wäre dies auch der falsche Weg da man damit auch eine zweite, unschuldige, Mannschaft bestraft.”
Rinaldo wird nicht der einzige sein, der “gute” Gründe finden wird, um Spiele mit Beteiligung dieses Spielers zu leiten. Solidarität innerhalb einer Schiedsrichter-Gruppe? Gibt es nicht (außer bei der gemeinsamen Empörung über zu geringe SR-Honorare). Zivilcourage Einzelner? Gibt es - aber viel zu selten.Nicht nur Rinaldo78 ist es - ich bin es auch.
Und ich werde sehr wohl Solidarität zu den beiden Kollegen zeigen, zu Mal ich sie auch noch kenne und sehr schätze! Ich bin mir sicher, das es da noch zu Diskussionen kommt, wie man damit umgehen wird. -
@MAG:
Diese Sache wird noch für große Diskussionen sorgen…am kommenden Sonntag ist ja der HBV-Verbandstag in Sulzbach…
Vorhersage: da passiert gar nichts.
Selbst wenn ein Vereinsvertreter nachfragen sollte (wahrscheinlich fragt keiner, weil jeder darauf wartet, dass das ein anderer erledigt …), so wird die Antwort von Präsi Rüspeler oder Sportwartin Arndt dahingehend ausfallen, dass man zwar unglaublich gern gehandelt hätte, dass aber der Fehler der Refs dies leider unmöglich macht. Und damit ist die Sache dann erledigt - man kann leider nichts mehr tun …
P.S.: Wir sind hier fürchterlich off-topic, oder?
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1. Ja, auch wenn es leider im streng rechtlichen Sinne wahrscheinlich sogar richtig ist (und die Anwälte vermutlich genau so argumentiert haben).
2. Das hat mich in der Tat auch stutzen lassen. Das ist ein Unding.
3. Woher weißt du das? Das wäre traurig und spräche nicht für den SR-Pool.zu 1. Man konnte so entscheiden - man musste nicht. Ich bleibe dabei: auch eine alternative Entscheidung wäre zu begründen gewesen.
auch zu 1. Der Entscheidung ist nicht zu entnehmen, dass der Berufungsführer den sog. Formfehler überhaupt entdeckt und sich darauf berufen hat. Auf Seite 5 der Entscheidung ist der Antrag des Berufungsführers wiedergegeben - da stehen ganz andere Dinge (die alle widerlegbar waren!) als die spätere Entscheidungsbegründung.
zu 2. U.a. dieses “Unding” wird dazu führen, dass das Anrufen der Revisionsinstanz aussichtslos ist. Mit welchem Recht bzw. welcher Begründung will man in die nächste Instanz gehen, wenn man sich schon auf Berufungsebene nicht beteiligt hat?
zu 3. Das ist meine (traurige) Vorhersage.
Lies Dir doch den Beitrag von Rinaldo78 durch. Der ist einer der dort tätigen SR. Von ihm und den anderen Refs erwarte ich die Aussage “ich werde kein Spiel leiten, wenn der Spieler auf dem Spielbericht eingetragen ist oder wenn er sich in einem Bankbereich aufhält”.
Statt dessen muss ich lesen “Meine erster Gedanke, nachdem ich die Entscheidung gelesen hatte, war- da pfeife ich nicht mehr. Nun wäre dies auch der falsche Weg da man damit auch eine zweite, unschuldige, Mannschaft bestraft.”
Rinaldo wird nicht der einzige sein, der “gute” Gründe finden wird, um Spiele mit Beteiligung dieses Spielers zu leiten. Solidarität innerhalb einer Schiedsrichter-Gruppe? Gibt es nicht (außer bei der gemeinsamen Empörung über zu geringe SR-Honorare). Zivilcourage Einzelner? Gibt es - aber viel zu selten.Genau da stehe ich im inneren zwiespalt. Einerseits will ich mich solidarisch gegenüber meinen Kollegen zeigen und würde am liebsten diese Mannschaft nie wieder pfeifen. Doch ist es das Fehlverhalten eines Spielers der den Spielbetrieb der ganze hessischen Landesliga Süd stören soll/wird. Was ist mit den anderen Mannschaften deren Spiele ausfallen werden obwohl die nichts dafür können?
Meine Hoffnung ist noch immer, der HBV geht hier in Revision und der Spieler bekommt seine gerechte Strafe!!!
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Vorhersage: da passiert gar nichts.
Selbst wenn ein Vereinsvertreter nachfragen sollte (wahrscheinlich fragt keiner, weil jeder darauf wartet, dass das ein anderer erledigt …), so wird die Antwort von Präsi Rüspeler oder Sportwartin Arndt dahingehend ausfallen, dass man zwar unglaublich gern gehandelt hätte, dass aber der Fehler der Refs dies leider unmöglich macht. Und damit ist die Sache dann erledigt - man kann leider nichts mehr tun …
Ich glaube schon, dass ein Einzelkämpfer auftreten wird, der die notwendige Diskussion startet. Ich glaube aber auch, dass seine aktive, Einfluss nehmende Gefolgschaft außerordentlich klein sein wird. Das ist meine größte Befürchtung: Die Sache soll zugunsten von “wichtigen” anderen Themen schnell ad acta gelegt werden. Bloß nicht drüber sprechen, bloß nicht ins Rampenlicht treten, bloß nicht den Einzelkämpfer unterstützen, bloß keine persönliche Meinung äußern müssen. In unseren Köpfen ist ein merkwürdiger Mechanismus, der uns glauben lässt, Passivität müsse man nicht rechtfertigen. Mit dem gleichen Ansatz führt man in D seit Jahren erfolglos den Kampf gegen Neonazis, Jugendkriminalität oder Integrationsprobleme. Für Massenbewegungen fehlt irgendwie der Brandbeschleuniger.
P.S.: Wir sind hier fürchterlich off-topic, oder?
Aber sowas von! Das sollte die Diskussion aber nicht bremsen, vielleicht können wir uns stattdessen an einem anderen Ort niederlassen.
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- In der Entscheidung las ich zu oft “die SR haben schlecht gepfiffen” und leider viel zu wenig deutlich, dass eine Tätlichkeit NIE mit der Qualität der vorherigen Entscheidungen gerechtfertigt werden kann -> Schiedsrichter werden nicht angefasst. EoD…
Hmmm, also das empfinde ich nicht so.
Es gibt eine ungewichtete und unbewertete Gegenüberstellung der verschiedenen Darstellungen … und da sich offensichtlich eine Menge “Fürsprecher” des Kloppers gefunden haben, tauchen entsprechende Aussagen - wie es sich für ein Protokoll gehört - auch entsprechend oft auf.Der Raum für die Darstellung der “Gerichtsmeinung” ist die Urteilsegründung - und da wird IMHO sehr deutlich gemacht, dass
- das genannte Schiedsrichterverhalten in keiner Weise als Rechtfertigung für die Tätlichkeiten dienen kann,
- die Versuche der Begatellisierung der Tätlichkeiten (oder gar das als “Notwehr” deklarieren) unglaubwürdig seien und
- die verhängte Strafe als durchaus gerechtfertigt erscheint.
Das Problem ist eben (wie oft bei Berufungsverfahren), dass das ursprüngliche Urteil ungenügend begründet ist - eben mit einem Paragraphen, der nur für ein gepfiffenes D gilt.
Problematisch sehe ich aber noch, dass anscheinend vom Verband (dem “Berufungsgegner”) keiner da war … das ist keine Ruhmestat.
Ansonsten: Nochmal in die erste Instanz und diesmal sauber begründen.
(und in der Folge nach Möglichkeit die “Gesetzeslage” entsprechend erweitern).Gruß,
Simon2.
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Ich bin immer noch erschüttert, dass der Verein hier in einer unglaublich unverfrorenen Art und Weise gegen die Sperre vorgegangen ist.
Ich selber habe vor vielen Jahren als Spielleiter einen ähnlich gelagerten Fall gehabt.
Ähnlich im Bezug auf Tätlichkeit gegen den SR (der alleine pfeifen musste), mit einer Verletzung, die es unmöglich machte weiter zu pfeifen, daher erfolgte Spielabbruch.Von diesem wurde ich aufgrund der Ergebnisdurchsage in Kenntnis gesetzt.
Ich habe an diesem Abend noch drei weitere Anrufe gehabt. Alle vom Verein des Übeltäters.
1. Die Trainerin der 1.Herrenmannschaft (Täter spielte in der 2.), die anwesend war (Doppelansetzung).
2. Den Abteilungsleiter.
3. Den ehemaligen Abteilugnsleiter und damaligen Kassenwart des Gesamtvereins.Alle (!) forderten eine exemplarisch harte (!) Bestrafung ihres Spielers, der noch am selben Abend aus dem Verein ausgeschlossen wurde!
Die Mannschaft wurde informiert, dass bei einem weiteren ähnlichen Vorfall die Mannschaft vom Spielbetrieb abgemeldet würde.Ich denke, dass kommt der auch in diesem Fall korrekten Reaktion deutlich näher.
Gruß
Jens Speh
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Hab ich das nun gestern richtig mitbekommen und die neue SR-Ordnung wurde vom Verbandstag abgelehnt?
Das heißt im Jugendbereich (bis inkl. Bezirksliga) bleibt es bei der nicht-vereinsneutralen Ansetzung und im Seniorenbereich kommen wie gewohnt 2 Kollegen anderer Vereine. -
Wenn ich das hier alles lese, habe ich diesen Eindruck: HBV Präsidium ist weit weg von der Wirklichkeit des Spielbetriebes…Kein Know-How, Chaos, keine Führung, schlechte Entscheidungen, kein gutes (bezahltes!) Personal!!! So sägt man auf dem Ast auf dem man sitzt…
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@MAG:
Hab ich das nun gestern richtig mitbekommen und die neue SR-Ordnung wurde vom Verbandstag abgelehnt?
Das heißt im Jugendbereich (bis inkl. Bezirksliga) bleibt es bei der nicht-vereinsneutralen Ansetzung und im Seniorenbereich kommen wie gewohnt 2 Kollegen anderer Vereine.So, im Gespräch mit meinem Abteilungsleiter gestern weiß ich nun:
Die neue SR-Ordnung wurde angenommen!
ABER: Jeder Bezirk kann - wenn er es möchte - eine Sonderregelung im Seniorenbereich einführen, die weiterhin vereinsneutrale SR garantiert. Der Bezirk Darmstadt wird dies (per Beschluss vom ordentlichen Bezirkstag) so tun!Die Heimspiele im Jugendbereich wird wie gehabt mit Heim-SR besetzt, neu dürfte hier sein, das die auch die OM16 und OM20 betrifft. Leistungsjahrgänge OM14 und OM18 werden natürlich namentlich angesetzt.
Ebenso wird es eine Entlohnung für den Heimverein eines Kader-SR geben, die dem Ausbildungsbetrag von neuen SR gutgeschrieben wird. Das finde ich eine sehr gute Regelung.
So ich hoffe, das ich alles richtig wiedergegeben habe…Ergänzugen gerne gewünscht.
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@MAG:
Die Heimspiele im Jugendbereich wird wie gehabt mit Heim-SR besetzt, neu dürfte hier sein, das die auch die OM16 und OM20 betrifft. Leistungsjahrgänge OM14 und OM18 werden natürlich namentlich angesetzt.
Und die Spiele der OW Mannschaften?