Festspielen eines Spielers in einer Mannschaft
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habs doch gefunden:
DBB § 26
Neben der Einsatzberechtigung in der Stammmannschaft ist ein Aushilfseinsatz in der Mannschaft mit der nächst niedrigeren Ordnungszahl zulässig.
Dies gilt nicht, wenn beide Mannschaften in der selben Spielklasse oder in gleichwertigen Spielgruppen teilnehmen.
Der Aushilfseinsatz ist bis zu FÜNFMAL zulässig. null -
Es gibt kein ‘Festspielen’!
Beispiel: wenn ein Spieler in der 1.Mannschaft aushelfen soll, muss er in der 2.Mannschaft als Stammspieler gemeldet sein, dann darf er in der Regel 5 mal (Ausnahme Jugndspieler ab U20, die dürfen uneingeschränkt aushelfen, die Details und teilweise zusätzlichen Bedingen spar ich mir) in der 1.Mannschaft aushelfen, danach ist er in der 1.Mannschaft nicht mehr einsatzberechtigt. -
Ist aber eigentlich quatsch oder?
Heißt das wenn einer in der I Mannschaft 5 Minuten pro Spiel spielt und dann in der zweiten immer aushilft (mehr Spielzeit hat), dann ist er nach 5 Spielen nicht mehr berechtigt ind er Ersten zu zocken, obwohl er da ja auch aufm Platz steht?!
Komisch!! -
naja, die Problematik ist da eher in der Wettbewerbsverzerrung. Das macht so Mannschaften wie Ludwigsburg in der R´L so unberechenbar, weil man nie weiß, welche Spieler auflaufen und dann der Meisterschaftsfavorit sich einer halben Erstligaauswahl gegenübersieht, während man gegen einen vermeintlich schwächeren Gegner nur mit seiner vorgesehenen Mannschaft aufläuft.
Klar ist es bei den Jugendspielern geregelt, die dürfen unbegrenzt aushelfen und spielen.
Lediglich Herrenspieler dürfen laut den Regeln, die ich gefunden habe, nur 5 mal aushelfen…und wenn sie nur 5 mal auf dem Bogen standen.
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On 2006-11-26 10:13, Ork wrote:
Ist aber eigentlich quatsch oder?
Heißt das wenn einer in der I Mannschaft 5 Minuten pro Spiel spielt und dann in der zweiten immer aushilft (mehr Spielzeit hat), dann ist er nach 5 Spielen nicht mehr berechtigt ind er Ersten zu zocken, obwohl er da ja auch aufm Platz steht?!
Komisch!!Falsch! (Es ist genau anderes herum)
Er kann nur in der ersten Mannschaft aushelfen, dies insgesamt 5 mal, dann ist er dort nicht mehr spielberechtigt. In der 2. Mannschaft kann er so oft spielen wie er will.
Aushelfen kann man nur in der Mannschaft mit der nächst niedriegeren Ordnungszahl.
Also wenn man in Mannschaft 9 gemeldet ist kann man in 8 aushelfen. Oder von der 4. in der 3.
Es geht auch nicht von der 4. in der 2. auszuhelfen. -
On 2006-11-28 21:57, alr8 wrote:
Lediglich Herrenspieler dürfen laut den Regeln, die ich gefunden habe, nur 5 mal aushelfen…und wenn sie nur 5 mal auf dem Bogen standen.Dass stimmt nicht. Du darst 10 mal auf dem Bogen stehen, solange kein X hinter deinem Namen ist. Sprich man muss wirklich gespielt haben…
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On 2007-01-07 21:29, 7056kru wrote:
On 2006-11-28 21:57, alr8 wrote:
Lediglich Herrenspieler dürfen laut den Regeln, die ich gefunden habe, nur 5 mal aushelfen…und wenn sie nur 5 mal auf dem Bogen standen.Dass stimmt nicht. Du darst 10 mal auf dem Bogen stehen, solange kein X hinter deinem Namen ist. Sprich man muss wirklich gespielt haben…
Stimmt! Mann oder Frau müßen gespielt haben. Und die ganze Regelung gilt nur bei Erwachsenen. Jugendspieler dürfen unbegrenzt aushelfen, jedoch auch wieder nur in der Mannschaft mit der kleineren Ordnungszahl (4. - 3.)
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auch wenns schon lange zuück liegt, in welchem Landesverband gilt denn die hier zuletzt genannte regelung ?
Bei uns in Hessen ist es so, das es völlig wurscht ist ob ein Spieler wirklich eingesetzt wurde oder nicht. 5x auf dem Bogen und fertig. -
On 2007-05-10 12:12, CoachGerrit wrote:
auch wenns schon lange zuück liegt, in welchem Landesverband gilt denn die hier zuletzt genannte regelung ?
Bei uns in Hessen ist es so, das es völlig wurscht ist ob ein Spieler wirklich eingesetzt wurde oder nicht. 5x auf dem Bogen und fertig.Bei uns in Baden-Würrtemberg ist das so.