Gehört der letzte Dribbleschlag vor dem 2er Kontakt zur Wurfbewegung?
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Die Situation kennt ihr alle: Penetration in die Zone, der Verteidiger ist geschlagen. Er versucht aber noch dem dribbelnden Angreifer durch umgreifen von hinten, dem Ball zu stibitzen. Regelwidriger Kontakt, Foulpfiff. Der Angreifer ist natürlich noch in der Bewegung, beendet seinen letzten Dribbelschlag, nimmt den Ball in beide Hände, zwei Schritte, Korbwurf.Das alles NACH dem Pfiff.
Für mich ein klarer Fall, die kontinuierliche Korbwurfbewegung hatte noch begonnen, keine Mannschaftsfouls, also Einwurf.
Der Heimtrainer verlangte Freiwürfe, da das letzte Dribbling zur kontinuierlichen Korbwurfbewegung gehöre.
Habe im 2014er Regelheft nichts derartiges nachlesen können.
Meine Frage: hat sich da was geändert? Gehört der letzte Dribbleschlag zur kontinuierlichen Korbwurfbewegung?
Ist es Auslegungssache? -
Habe im 2014er Regelheft nichts derartiges nachlesen können.
dann hast du Art. 15.1.3 wohl überlesen oder die Seite 19 fehlt bei dir
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Doch Master, genau diese Stelle habe ich gelesen, finde darin aber nur Bestätigung für meinen Einwurf an der Seite:
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Doch Master, genau diese Stelle habe ich gelesen, finde darin aber nur Bestätigung für meinen Einwurf an der Seite:
Dann hast du doch die Lösung
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Meine Frage: hat sich da was geändert? Gehört der letzte Dribbleschlag zur kontinuierlichen Korbwurfbewegung?
Ist es Auslegungssache?Der Fall ist doch mehr als eindeutig geregelt: Ein Spieler, der sich noch im Dribbing befindet, kann sich niemals in der Wurfbewegung befinden. Oder wie soll der Ball sonst in der Hand zur Ruhe gekommen sein?
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Also kein veralteter Wissensstand. Das beruhigt mich.
Dann hat der Typ sein ‘T’ wenigstens zurecht bekommen.