Trainerlizenz
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Im Wettbewerb ist die C-Lizenz für den Trainer vorgeschrieben. Ohne über die Hintergründe zu diskutieren, einfach eine Regelfrage. Ist diese Konstellation denkbar:
Trainer/Coach hat keine ausreichende Lizenz mehr (z.B. abgelaufen)
Spieler hat gültige C Lizenz
Kann ich den Spieler als Assistenztrainer eintragen (und damit den Regeln genüge tun) und den ohne als Headcoach ? Damit der die Kommunikation mit Kampfgericht und Schiedsrichter aufnehmen kann ?
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Aktuelle Regelfrage… Nein, nicht erlaubt. Es ist ein Bericht an die Spielleitung zu schreiben. Ob man das in unteren Ligen so streng sieht weiß ich nicht.
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konkret lautet die Regelfrage so:
Übt während des Spiels nicht der eingetragene Trainer, sondern eindeutig der TrainerAssistent
die Trainerfunktion aus, muss der 1. Schiedsrichter darüber einen Bericht an die
spielleitende Stelle senden. Richtig?
Ja (Art. 7). Der Trainer darf sich an den Schiedsrichter wenden, der Trainer-Assistent nicht.
Die Antwort verweist auf Artikel 7.
Zu deiner Frage: nein, es muss nicht immer der mit der höchsten Lizenz Headcoach sein. Es reicht wenn der Headcoach die Anforderung an die Lizenz erfüllt. Beispiel: in der Liga ist eine C-Lizenz notwendig. Headcoach hat C-Lizenz, Co-Trainer hat B oder A-Lizenz. Das ist möglich.
Nicht möglich: ein Spieler hat C-Lizenz, ein Co-Trainer hat C-Lizenz, ein Busfahrer hat C-Lizenz - der Headcoach nicht. -
regeln sind das eine, praktische anwendung das andere. weiß nicht ob das in allen verbänden so gehandhabt wird, aber ich kenn es so, dass quasi ab oberliga abwärts egal ist, wer nun head/assistent coach oder spielertrainer ist, solange auf dem spielberichtsbogen irgendeine gültige Lizenz steht.
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Wo gibt es denn ab Oberliga abwärts überhaupt eine Lizenzpflicht für Trainer?
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ich rate einfach mal: nirgends
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Wo gibt es denn ab Oberliga abwärts überhaupt eine Lizenzpflicht für Trainer?
Bin mir nicht sicher aber ist es im WBV nicht so, dass der Coach auf Level der NRW-Jugendligen eine C-Lizenz haben muss?