Ausländerregelung: Entscheidung getroffen
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Tja, Herr Wagener! Nächste Instanz?
Ausländerregelung: Schiedsgericht hat entschieden
In dem Schiedsgerichtsverfahren Düsseldorf Magics vs. AG 2. Basketball-Bundesliga der Herren (AG2BBH) hat das Schiedsgericht der 2. BBH aufgrund mündlicher Verhandlung vom 11.05.2004 den Antrag der Düsseldorf Magics, mit dem diese die Erteilung einer Spielerteilnahmeerlaubnis für den kirgisischen Basketballspieler Husseinjan Javrov erwirken wollten, zurückgewiesen und damit festgestellt, dass die 2. BBH entgegen der Auffassung der Düsseldorf Magics nicht verpflichtet ist, einen Kirgisen zum Spielbetrieb der 2. BBH zuzulassen. Ein solcher Anspruch sei weder aus europarechtlichen Normen oder Grundsätzen herzuleiten, noch bestehe er aus kartellrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Gründen.Da der Antragsteller zugleich mit seinem Antrag ein Normenkontrollverfahren verbunden hatte, prüfte das Schiedsgericht auch die Ausländerregelung der 2. BBH insgesamt. Gemäß §13,2 der Schiedsgerichtsordnung der AG2BBH hat es die bestehende Ausländerklausel dahingehend ergänzt, dass neben den Staatsangehörigen der Staaten der FIBA-Europazone auch die Staatsangehörigen von Staaten zugelassen werden müssen, die Freizügigkeitsrechte aufgrund von Assoziierungsabkommen mit der EU für sich in Anspruch nehmen können. Diese Regelung gilt ab sofort. Staatsangehörige der kirgisischen Republik fallen nach Auffassung des Schiedsgerichtes nicht unter diese Regelung.
Quelle: PM “Die junge Liga”
Wenn Du mal nichts zu tun hast, einfach einen neuen Thread öffnen
Hey, wuseldusel! Alles in Ordnung? -
Emjay, das tue ich gerade bei dir ja nur sehr ungern - aber wäre das nicht was für diesen Thread gewesen.
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sorry…. “kleinlaut in sich zusammen sink”
Ich will auch jetzt (fast) immer brav sein. -
nochema : es heisst " mit EU Assoziierungsbakommen haben ". Du hast doch Amis in Deinem Team. Was glaubst Du, warum die ohne Probleme eine Arbeitserlaubniss kriegen ? Wenn Du mit 5 Amis zum Ausländeramt gehst kriegst Du …richtig : 5 Erlaubnisse.
Wäre aver wichtig, wenn die Liga mal wirklich erklärt was die Endscheidung bedeutet, statt eine Ohrfeige als halben Sieg zu feiern. Der dulle Klingone war wohl nur der Köder … -
Danke 2012 für die Erklärung, aber ich blicke grad gar nichts mehr. Im nächsten Jahr können alle Teams mit Spieler von überall her spielen ohne Einschränkung? Wieso verkauft die 2. Liga das als Erfolg?!
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Mal ne dumme Frage, es wurde doch gegen einen Paragraphen der aktuellen Spielordnung geklagt.
Der wird zur neuen Saison doch eh geändert, und zwar auf Basis eines Beschlusses der Vereine.
Hat dann die Entscheidung irgendwelche Auswirkungen ?
d.h. aus meiner Sicht ändert sich nur etwas wenn die neue Regelung durch gerichtsurteil zur Fall gebracht wird. -
Ist auch nicht zu verstehen. Spielen können alle Spieler der Staaten, die mit der EU Assoziierungsbakommen haben. Kleine Auswahl Basketball relevanter Staaten: USA, Kanada,
China, Australien,Japan und 189 andere, aber nicht Kirgistan.( aber theorethisch 10 US Spieler )Etwas komplizierter wird es bei den Ostblockstaaten. Einge haben zwar Assotiierungsabkommen oder sind in der EU. Hier verbietet aber höheres Recht den Einsatz als Berufsspieler oder Scheinamateure.( Für Balten z.B. der EU Beitrittsvertrag mit der 3+2+2 Regel max 7 Jahre) Womit wir wieder in Bremerhaven und Grevenbroich wären. Ich denke, dass wir auch hier bald etwas hören werden.Etwas blöd find ich,dass DüDo sich so zugeknöpft gibt.Hatte eigendlich eine laute Jubelfanfare erwartet. Immerhin ist die Ausländergebegrenzung de facto gefallen.quote]
On 2004-05-15 07:50, Tigger wrote:
Danke 2012 für die Erklärung, aber ich blicke grad gar nichts mehr. Im nächsten Jahr können alle Teams mit Spieler von überall her spielen ohne Einschränkung? Wieso verkauft die 2. Liga das als Erfolg?! -
So, zäumen wir das Pferd doch mal von hinten auf…
Was ist genau mit EU-Assoziierungsabkommen gemeint. Nach welchem/welchen §§ des EVG wird vorgegangen? Sind Länder gemeint, mit denen im Sinne der EU- Entwicklungshilfepolitik Abkommen getroffen wurden. Oder geht es um Länder, die wirtschaftliche eine Assoziierung mit der EU haben. Oder geht es tatsächlich nur um mögliche EU- Kandidaten á la Litauen vor seinem Beitritt in die EU??? Spannend, spannend…
MfG
Matthias
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Ergänzung meinerseits zu obiger Frage:
“Die Assoziierung ist ein besonderes vertragliches Verhältnis von Drittstaaten zur EU. Dieses Verhältnis wird vorwiegend aus handelspolitischen Erwägungen eingegangen und ist als eine Art Vorstufe oder Ersatz des Beitritts zur EU anzusehen.”
Ausgehend von diesem Kriterium handelt es sich bei der Änderung nur um eine sporadische Änderung, denn die sogenannte SAA-Ländern wie Bulgarien,Rumänien,Mazedonien,Albanien, etc. sind bereits Mitgliedsländer der FIBA- Europe.
Ausserdem heisst eine Erweiterung der Ausländerklausel auschliesslich, das zwei Spieler aus diesen Ländern an einem Spiel teilnehmen dürfen. Auf dem MMB dürfen hingegen beliebig viele aufgeführt sein.Vieleicht findet sich ja noch ein Europarechts-Spezialist unter den SD-Usern…
MfG
Matthias
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So, ich bin wieder da….beim nochmaligen Durchlesen meines obigen Beitrages muss ich zu meiner Schande eingestehen, das es sich bei diesem Beitrag im letzen Absatz um kompletten Bull-Shit handelt…
Nichtsdestotrotz erwarte ich eigentlich von meinem besten Freund 2012 eine nette Aussage zu eben diesem Thema, bekam ich doch im Forum der AG 2. Liga folgende Antwort auf meine Frage:
Inzwischen liegt das Protokoll der mündlichen Verhandlung vor. Demnach lautet der durch das Schiedsgericht geänderte §13 Abs.3 nun wie folgt:
“Die Beschränkung der Spielberechtigung gilt nicht für Staatsangehörige eines Landes der FIBA-Europa-Zone sowie solchen Drittstaatsangehörigen, die die Voraussetzungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit erfüllen, die in dem jeweiligen Abkommen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedsstaaten mit dem Drittstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Ausländer besitzt, geregelt sind.”Eine ausführliche Pressemitteilung zu diesem komplexen Thema wird es nach der kommenden AG-Sitzung Anfang Juni geben.
Freundliche Grüße
Nicolas GrundmannIch denke, eines sticht hier hervor: Voraussetzungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Ich zitiere hier gerne eine mr vorliegende Quelle:
Das seit 1 Januar 1994 in Kraft befindliche
Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR), dessen Ziel die Schaffung eines dynamischen und homogenen Europäischen Wirtschaftsraumes ist, gewährleistet zwischen der EU und den EFTA-Staaten binnenmarktähnliche Verhältnisse. Dies hat zur Folge, dass Arbeitnehmerfreizügigkeit seitdem auch im Verhältnis der EU zu den EFTA-Staaten bestehtWer ist Mitglied der EFTA? Hier verweise ich gerne hierauf:
Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein
Dazu kommen gegebenenfalls noch die SAA-Staaten.
Wenn dies die Welt sein soll, dann verfügen manche hier über eine sehr beschränkte Sichtweise…
MfG
Matthias