Zwischen Erdgas Ehingen/Urspringschule und Herrn Konrad Wysocki kam es zu einem Vertrag für die Dauer vom 02.11.2005 bis zum 30.04.2006. Dieser Vertrag enthielt unter Ziffer 6.4 folgende Ausstiegsklausel:
“Der Spieler kann den Verein vom 02.11.2005 bis 07.01.2006 ablösefrei verlassen, sofern er einen für die Saison 2005/06 gültigen Arbeitsvertrag mit einer Mannschaft aus der 1. Basketball-Bundesliga oder einer gleichwertigen Mannschaft aus dem Ausland vorweisen kann. Der Spieler kann in der Saison 2005/06 nicht zu einem anderen Club der 2. Basketball-Bundesliga wechseln.”
Konrad Wysocki hat die Voraussetzungen dieser Klausel rechtlich eindeutig nicht erfüllt. Erst am 10.01.2006 teilte er uns per Fax mit, dass er unseren Verein verlassen will und zu einem 1. Liga-Team gehen möchte. Er habe ein Angebot aus Belgien von Euphony Bree vorliegen, weshalb er um die sofortige Freigabe bitte. Trotz des Umstandes, dass Konrad Wysocki erst nach dem vertraglich vorgesehenen Ausstiegstermin vom 07.01.2006 um eine Freigabe gebeten hatte, kamen wir ihm aus sportlichen Gründen entgegen und gewährten die Freigabe. Vor Zugang seines Fax vom 10.01.2006 und vor der Freigabeerklärung vom gleichen Tage hat er bereits am 09.01.2006 um 18:00 Uhr den ihm zur Verfügung gestellten PKW dem Autohaus zurückgegeben. Bereits am 10.01.2006 hat er nach unserem Kenntnisstand das Training bei ratiopharm Ulm aufgenommen.
Gemäß der Ausstiegsklausel war Voraussetzung für eine Freigabe, dass Konrad Wysocki einen gültigen Arbeitsvertrag bei einer Mannschaft aus der 1. Basketball-Bundesliga hat. Konrad Wysocki hat einen derartigen gültigen Arbeitsvertrag nie vorgelegt. Seitens Euphony Bree gab es auch nie eine entsprechende Pressemitteilung über eine Vertragsunterzeichnung oder eine Vertragsauflösung. Laut der FIBA Europa (Europäischer Basketballverband) war Konrad Wysocki zu keiner Zeit außerhalb Deutschlands bei einem Basketballverein registriert.
Auch weitere Erkenntnisse lassen diesen Wechsel in einem dubiosen Licht erscheinen. Bezug nehmend auf die Pressemitteilung von ratiopharm Ulm vom 12.01.2006 wurde Wysocki über eine Agentur angeboten. Am Dienstag, den 10.01.2006 wurde jedoch bei Herrn Wysocki vom Teammanager der Erdgas Ehingen/Urspringschule, Nico Drmota, per SMS angefragt, wie es denn bei Euphony Bree laufe. Hierauf antwortete er ebenfalls per SMS, “dass es ihm nicht besonders gehe, er sehe auch nicht, wie er dort reinpassen solle und er wundere sich, warum er überhaupt dort sei”. Nur eine Stunde später schreibt er erneut per SMS, “dass es mit Bree aus sei, er frage sich echt, was das sollte, die Ulmer hätten sich sofort gemeldet und einen Bericht geschrieben, mal sehen, was passiert”.
Letztlich wollten wir Konrad Wysocki aus sportlichen Gründen seiner Weiterentwicklung als Basketballspieler keine Steine in den Weg legen und haben ihm in großzügiger Weise die Freigabe trotz zeitlich verstrichener Ausstiegsmöglichkeit und im Vertrauen auf einen gültigen Arbeitsvertrag mit Euphony Bree erteilt. Nachdem es ganz offensichtlich mit Euphony Bree zu keinem gültigen Arbeitsvertrag gekommen ist, hätte er gemäß dieser vorhandenen Ausstiegsklausel rechtlich auch nicht zu einem anderen Club in der 2. Basketball-Bundesliga wechseln dürfen. Wen wundert es, dass wir aufgrund der Darstellung falscher Tatsachen durch Konrad Wysocki der Meinung sind, dass diese Freigabe “erschlichen” worden ist, um anschließend weiterhin in der 2. Basketball-Bundesliga spielen zu können.
Unabhängig von der Frage, ob die AG 2. Basketball-Bundesliga Süd diesen Vorgang thematisiert, ist mit dieser Darstellung die Angelegenheit für uns erledigt.
Quelle: http://www.schoenen-dunk.de/news_a13225_ProA_Der-Fall-Konrad-Wysocki.htm
Aha, das war damals dann anscheinend das Musterbeispiel für “sportliches” Verhalten der Ulmer Geschäftsführung. Ganz augenscheinlich nutzt die Geschäftsführung in Ulm selbst jede noch so kleine Lücke in bestehenden Verträgen/Statuten, solange es dem eigenen Nutzen dient…
In dem jetzigen Fall mit dem Totschlagargument “sportliche Moral” zu kommen erscheint im Wissen von o.g. Vorgängen natürlich etwas skurill.
Lassen wir das Argument “Moral” also aussen vor, stellen sich mir noch folgende offene Fragen: (Ich hoffe, man sieht meinen Versuch von Sachlichkeit, wäre deswegen über sachliche - und nicht auf Totschlagargument Moral (s.o.) zurückgreifende - Antworten erfreut)
1. Wieso kein Arbeitsvertrag seitens Ulm schon am Freitag, den 04.12., eingereicht? Für die Entscheidung zu “Matchen” hätte Gießen ja ohnehin über das WE Zeit gehabt.
Es muss doch klar sein, dass Gießen sich nicht auf die mündliche Versicherung eines Spieleragenten verlassen kann. Da könnte ja jeder Agent kommen, z.B. auch um das Gehalt des betreffenden Spielers hoch zu treiben…
2. Wieso wird auf der einen Seite stark betont, dass Spieler AR angeblich nicht krankenversichert ist (bzw. die rhetorische Frage gestellt) und auf der anderen Seite in genau diesem Wissen der selbe Spieler dem möglichen Risiko einer Trainingsverletzung ausgesetzt?
Das passt beides nicht zusammen: Entweder man sorgt sich wirklich um den Spieler und setzt ihn nicht dem Trainingsrisiko aus - oder aber man weiß ganz genau, dass der Spieler noch krankenversichert ist.
3. Wieso wird nicht, wie in vielen anderen vergleichbaren Fällen (siehe Fußball Bundesliga) ein Gentlemen-Agreement getroffen, dass Spieler AR nicht gegen Gießen eingesetzt wird?
Ich glaube kaum, dass Gießens Geschäftsführung dann noch längere Zeit zur Prüfung der Vertragsmodalitäten gehabt hätte. Wenn es bei dem ganzen Hin-und-Her bzw. den Vorwürfen Ulms wirklich nur um das Wohlergehen des Spielers AR gegangen wäre, hätte man mit dieser Lösung dem Spieler am meisten genützt.
Vielen Dank
Bate
p.s.: Crossposting bei LC (wäre schade um den langen Text)