Zur Videofrage
Ich zitiere mal aus der Hausordnung unserer schönen neuen Halle:
…
8.2 Das Mitbringen und Gebrauchen von Audio- und Videoaufzeichnungsgeräten sowie Foto und Filmkameras ist nicht gestattet.
8.3 Es ist verboten Ton- oder Bildaufnahmen, Beschreibungen oder Veranstaltungsergebnisse im Ganzen oder Einzelnen aufzunehmen, zu übermitteln oder in anderer Weise über das Internet oder andere Medien zu verbreiten oder anderen Personen zugänglich zu machen oder diese gewerblich zu verbreiten.
So weit so gut.
Das galt im übrigen schon in der MSH. Da gab es an den Eingängen entsprechende große Aushänge.
Über den Sinn und Zweck dieser Maßnahme lässt sich sicher diskutieren.
Sobald aber eine Regelmäßigkeit hier entsteht, ist es regelmäßig mit der Gleichmut des Rechteinhabers meist vorbei.
Die angeführten Beispiele ACB, EL oder NBA gehen insoweit am Problem vorbei, als diese die Einnahmeverluste leicht ausgleichen können, bzw. keine Rolle spielen.
Wer sucht eigentlich auf Youtube nach der BBL, wenn es schon kaum reguläre Zuschauer gibt???