Warum sollte man gegen Lizenzentscheidungen prinzipiell keinen Einspruch einlegen können?
Man kann natürlich einen Einspruch gegen die Nichterteilung der Lizenz einlegen. Aber der Sinn des Einspruchsverfahrens ist ja nicht, fristgerecht nachzuweisende Voraussetzungen später nachreichen zu können, sondern festzustellen, ob auf Basis der zur Abgabefrist vorliegenden Nachweise eine Lizenz zu erteilen war. Das war wohl nicht der Fall. Dagegen ändert der Einspruch dann auch rückwirkend nicht wirklich etwas.
Ist das denn so? Solange man sich noch in einer Tatsacheninstanz befindet, kann man Dinge, die erst zum Saisonstart bereit stehen müssen, doch noch nachweisen.
Wenn die Instanz nur überprüft, ob die Entscheidung rechtmäßig war, sieht es natürlich anders aus.