@white-rock:
Aber: Was mir nicht gefällt, ist die Tatsache, dass die endgültige (!) Entscheidung über den Punkteabzug erst später fällt, denn Hagen will sich wehren. Man kann nur hoffen, dass es sehr schnell entschieden wird,
Vollste Zustimmung.
Letzte Saison bei Trier war da so:
20.03.2015 Lizenzligaausschuss verhängt Punktabzug (8 Punkte)
13.04.2015 Reduzierung auf 6 Punkte durch BBL-Schiedsgericht nach Einspruch von Trier
Da lagen also 24 Tage dazwischen, zwischen derEntscheidung gestern und dem letzten Spieltag (1. Mai) liegen genau 24 Tage.
Das ist natürlich zu spät. Die Frage ist, um wie viel das Verfahren abgekürzt werden kann und dabei dennoch eine rechtssichere Entscheidung getroffen wird.
Fristen nach Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung der BBL:
Für das Einlegen der Berufung (§11 Abs. 1, Satz 1) hat Hagen drei Tage Zeit.
Danach muss die Instanz, von der die ursprüngliche Entscheidung kam (hier: der Lizenzligaauschuss) innerhalb von zwei Wochen nach Berufungseingang entscheiden (§11 Abs. 1, Satz 3).
Revidiert der Lizenzligaauschuss seine Entscheidung nicht, geht das Ganze an das Schiedsgericht, das dann einen Monat Zeit für eine Entscheidung hat (§ 20 Abs. 1 Satz 1). Rein theoretisch kann das Schiedsgericht diese Frist sogar verstreichen lassen, dann kommt es spätestens zwei Wochen später zu einer mündlichen Verhandlung (§20 Abs. 1 Satz 2).
Kurz: Bei den üblichen Fristen dauert das mindestens so lange, wie im vergangene Jahr bei Trier.
Die Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung sieht auch ein Eilverfahren vor, wenn das vom Betroffenen beantragt wird und dieser nachweisen kann, dass eine spätere Entscheidung seine Rechte “vereitelt oder wesentlich erschwert” (§ 14 Abs. 3). Bedeutend ist hieran, dass nicht z. B. der MBC beantragen kann, über das Ganze im Eilverfahren zu entscheiden.
Hier noch die handelnden Personen:
Der Lizenzligaausschuss setzt sich aus Dr. Thomas Braumann (Vorsitzender, Bremen), Regina Kulms (Oldenburg, Beisitzerin), Alexander Reil (Ludwigsburg, Beisitzer) und Wolfgang Brenscheidt (Beisitzer, DBB) zusammen.
Das Schiedsgericht besteht aus Wolfgang Schreier (Vorsitzender, Gießen), Wolfgang Pertek (Beisitzer, Gießen), Georg Schmidt (Beisitzer, Trier), Manfred Aps (Beisitzer, Bonn) und Prof. Dr. Martin Nolte (Beisitzer, Köln).