Frag mal die KI:
Die steuerliche Beurteilung des Geldflusses bei Mäzenatentum und Sponsoring hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Art der Unterstützung und den damit verbundenen Erwartungen:
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Mäzenatentum: Bei Mäzenen, die ohne Erwartung einer direkten Gegenleistung unterstützen, kann es sich um eine Spende handeln. Spenden können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abzugsfähig sein. Der Mäzen kann die Zuwendung als Sonderausgabe geltend machen, wenn der Empfänger eine gemeinnützige Organisation ist¹.
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Sponsoring: Beim Sponsoring erwartet der Sponsor eine Gegenleistung, meist in Form von Werbung. Die Leistungen des Sponsors sind für ihn Betriebsausgaben, die er steuerlich geltend machen kann. Beim Empfänger können die erhaltenen Leistungen je nach Situation als steuerpflichtige Einnahmen behandelt werden. Wenn der gesponserte Bereich gewerblich tätig ist, wie z.B. ein Profisportler, sind die Einnahmen aus Sponsoringverträgen in der Regel steuerpflichtig².
Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerliche Behandlung von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann und von den spezifischen Umständen abhängt. Für eine genaue Beurteilung sollte man sich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt wenden.
Quelle: Unterhaltung mit Bing, 17.4.2024
(1) Sponsoring: Problem- und Zweifelsfragen / 1.2 Mäzenatentum. https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/sponsoring-problem-und-zweifelsfragen-12-maezenatentum_idesk_PI20354_HI7727884.html.
(2) Sponsoring: Problem- und Zweifelsfragen / 3 Besteuerung beim … - Haufe. https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/sponsoring-problem-und-zweifelsfragen-3-besteuerung-beim-empfaenger_idesk_PI20354_HI2424292.html.
(3) EStH 2021 - Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring. https://usth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/C-Anhaenge/Anhang-16/IV/anhang-16-IV.html.