Wenn man einen Arbeitsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen kündigen will, dann muss es sich um einen unbefristeten Vertrag handeln. Ich kenne keinen Profiverein, der unbefristete Verträge abschliesst (Ausnahme war mal Harmsen als Trainer in Jena), denn: Dann habe ich den Spieler bis zum jüngsten Tag an der Backe, solange er sich nichts zu Schulden kommen lässt, werde ich den nicht los, wenn er bei einem Kündigungsversuch zum Arbeitsgericht rennt. In der Off-Season muss ich den auch weiter bezahlen.
Profiverträge werden immer befristet abgeschlossen, immer bis zum Saisonende. Diese Verträge bedürfen keiner Kündigung, die enden automatisch. Will man sich vorher trennen, muss ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Oder fristlos gekündigt werden.Das ist so nicht ganz richtig, denn auch befristete Verträge können vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Allerdings ist die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages nur möglich, wenn dazu eine vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Das Gesetz sieht außerhalb der Probezeit eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vor.
Vielleicht solltest du deine Aussagen über Unfähigkeit und “Scheisse schreiben” mal überdenken.
Ich sehe mein Statement zu Unfähigkeit und fehlender Einsicht ein weiteres Mal bestätigt. Einen befristeten Arbeitsvertrag kann man nicht ordentlich kündigen, das geht nur ausserordentlich, z.B. wenn der Spieler goldene Löffel geklaut, jemanden verprügelt hat oder ähnliches.
Beim ETB sind offensichtlich seit Jahren Fachleute von Deinem Kaliber am Werk.
Hauptsache du bist allwissend.
Gemäß § 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz ist die vorzeitige ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses nicht vorgesehen. Immerhin stellt die Befristung an sich schon einen Nachteil für den Arbeitnehmer dar, weshalb der Angestellte nicht auch noch den vorzeitigen Jobverlust fürchten soll.
Allerdings sieht das Gesetz vor, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vereinbaren können, dass die vorzeitige ordentliche Kündigung doch möglich ist. Dabei müssen beiden Parteien aber dieselben Rechte eingeräumt werden.
Ja, wir haben Vertragsfreiheit in Deutschland und ja, man kann auch in einem befristeten Vertrag eine Probezeit oder eine Ausstiegsklausel vereinbaren.
Google Du Dir weiter Dein Halbwissen zurecht und verbreite das hier. Aber geh mal davon aus, dass ich schon im Geschäft war, als Du noch mit einem Cowboyhut auf dem Kopf um den Christbaum gelaufen bist.
Wenn Profis wie Du Bestandteil eines Neuanfang in Essen sein sollen, dann wird es das beste sein, Ihr startet in der Kreisliga neu durch.