Na dann schau mal nach CRAILSHEIM, die haben wir seit mindestens schon seit 2 Jahren… ist also nichts besonderes, sondern sollte verpflichtend sein im Profibasketball. Wie soll man sonst die Jugend entwickeln?
Im Umkehrschluß hieße das ja, daß nebenberufliche Trainer kein Jugendteam entwickeln können. Dem kann ich nicht zustimmen . Richtig ist natürlich, daß z.B. Grundschul-AGs mit Hauptberuflern deutlich einfacher anzubieten/durchzuführen sind.
Entsprechende Vorgaben gibt es bereits, in der BBL z.B. diese:
“Der BBL-Klub ist nachweispflichtig, dass er zwei für den Jugendbereich qualifizierte hauptamtliche Jugendtrainer in Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Zudem hat der BBL-Klub ab der Saison 2016/2017 nachzuweisen, dass er einen hauptamtlichen Trainer in Vollzeit für den Mini- und Schulbereich nach den veröffentlichten Maßgaben der BBL GmbH beschäftigt. Eine Splittung in Teilzeitverträge ist ebenso ausgeschlossen, wie eine parallele Tätigkeit (egal ob hauptberuflich oder als Nebentätigkeit ausgeübt) als Head- oder Assistantcoach des BBL-Teams des Antragsstellers. Ein hauptamtlicher Jugendtrainer im Sinne dieser Richtlinie muss mit einem Mindestgehalt in Höhe von 24.000 Euro p. a. (Arbeitnehmer-Brutto) entlohnt werden. Etwaige Zusatzverträge auf 450-Euro-Basis bleiben dabei außer Betracht. Das Arbeitnehmer-Gesamtbrutto der drei hauptamtlichen Jugendtrainer zusammen veranlagt muss mindestens 80.000 Euro p. a. betragen. Geldwerte Vorteile, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen, insbesondere Wohnung und Kfz-Überlassung für den oder die Trainer werden dabei berücksichtigt. In keinem Fall ist die Unterschreitung des Mindestgehalts zulässig. Abweichungen nach unten sind nicht mehr zulässig.”