Art. 44.2.7
Jeder Irrtum bei den Eintragungen des Anschreibers oder Fehler bei der Spielzeitnahme, welche das laufende Ergebnis, Anzahl der Fouls, Anzahl von Auszeiten oder verbrauchte bzw. nicht verbrauchte Spielzeit betreffen, können von den Schiedsrichtern jederzeit korrigiert werden, bis der 1.Schiedsrichter den Anschreibebogen unterschrieben hat.
Damit ist geklärt, dass das Ergebnis entsprechend korrigiert wird, wenn der Bogen noch nicht unterschrieben ist.