Kann mir jemand verraten, warum Bonn vor dem letzten Angriff von Anne Panther „gezwungen“ wurde, zu wechseln? Danke!
vanillacoke1985
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@bemha: Ja, Du hast recht. Eine Nachbesprechung macht Sinn. Man hätte es trotzdem im Pfiff der Woche behandeln können, denn der Regelverstoß ist ja eindeutig.
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Ja, das habe ich natürlich auch gesehen, aber es war ja zum Nachteil für Chemnitz, die ja dann gewonnen haben, also was untersuchen sie da?
Gehts wirklich um Maßnahmen gegen die Schiedsrichter? Lottermoser wurde ja von einem anderen Ref noch hingewiesen, die Chemnitzer Bank hat protestiert… naja, man darf gespannt sein.
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Im aktuellen Pfiff der Woche geht es um das unsportliche Foul von Schilling im Spiel Bonn - Ludwigsburg, sicher interessant, aber darum geht es mir nicht… im Facebook-Post der BBL hierzu heißt es:
“Erklärung in eigener Sache: Die gestrige Shot-Clock-Entscheidung aus der Schlussphase des Ost-Derbys zwischen MBC und Chemnitz kann trotz des Wunsches vieler Fans aufgrund von laufenden, offiziellen Untersuchungen für den Pfiff der Woche genommen werden”.
Jetzt habe ich mir die letzten paar Minuten von MBC-Chemnitz im Re-Live angesehen und nichts gefunden, was eine “laufende, offizielle Untersuchung” rechtfertigen würde… kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?
Danke!
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Hat zufällig jemand eine Ahnung, wie es bei Christian Standhardinger aussieht?
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Der Stadtrat hat beschlossen dass die Halle gebaut wird
https://www.nordbayern.de/neue-falcons-halle-stadtrat-stimmt-fur-losung-im-tillypark-1.9044264In dem Artikel findet sich auch folgender Passus:
Gsell machte den Vorschlag, dass die Stadt für die zusätzlich entstehenden Kosten einmalig einspringt. Die Mehrheit im Stadtrat stimmte zu, doch zehn Stadträte sagten Nein. Darunter Grüne, Linke und Freie Wähler. Mletzko (Grüne) fand es befremdlich, dass den Falcons in Sachen finanzieller Unterstützung quasi ein “Freifahrtschein” ausgestellt werden soll. Ob es sich um 10.000 oder 100.000 Euro handele, hätte er gern gewusst.
Was bedeutet das nun? Hat der Stadtrat einer Kostenübernahme zugestimmt oder nicht? Wäre ja für die Lizenz nicht so ganz unwichtig…
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Übernächstes Wochenende ist schon das nächste Event mit der EM Qualifikation,leider ohne Svenja und Satou.
Genau das ist die Geschichte, die ich irgendwie nicht verstehe… da spielt man auf internationalem Parkett ein sehr respektables Ergebnis raus und der DBB hat “nichts besseres zu tun” als die Teamzusammenstellung zu ändern.
Gibt es überhaupt einen Plan, also was so etwas wie einen Kader für Damen und Herren bei 3x3 angeht?
Man hat hier meiner Meinung nach einen sehr attraktiven Wettbewerb auf Olympia-Niveau geschaffen, der den Basketball aus seinem “Sommerschlaf” holen könnte und man verschenkt aus deutscher Sicht scheinbar hier das Potential…
Ich meine nächstes Jahr ist wieder eine Sommerolympiade… gibt es vom DBB hier ein Konzept, ob und wenn ja wie man sich hier zu qualifizieren gedenkt? Ich sehe leider keins…
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Ich finde es unglaublich, wie Barthel völlig die Fähigkeit fehlt, irgendeine Entscheidung gegen ihn einzusehen. Er kann es einfach überhaupt nicht. Ich mag seine Spielweise total, aber das macht ihn irgendwie unsympathisch.
Das 2. Foul musste man nicht pfeifen, man kann das auch einfach laufen lassen, das 3. war ein 50/50-Ding, ich kann ihn schon verstehen…
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Kleiner TV-Tipp für heute Abend:
Deutschland für ein Jahr - Der Traum vom Profibasketball. Eine Story über Brandon Roberts vom TSV Neustadt temps Shooters (Regionalliga Nord).
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/sportclub/Der-Traum-vom-Profibasketball,sendung903232.html
Heute Abend, 23:35 auf NDR
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Schreib doch mal über die Rheinstars Stephan Baeck an… ist zwar nur ins Blaue geraten, aber vielleicht hast Du Glück…
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@b-ballmvp:
immer wieder eine Freude die Ausführungen von Aldimarkt zu lesen
Dem schließe ich mich an!
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Es gilt allerdings sicherzustellen, dass jeder Ref die geänderte 24s-Regel verstanden hat.
Was zur nächsten Saison schwieriger werden dürfte. Das aktualisierte Flussdiagramm, ursprünglich als “Bedienungshilfe” für das Kampfgericht gedacht, füllt in lesbarer Schrift mindestens eine DIN-A4-Seite im Querformat. Ich konnte leider nur einen kurzen, flüchtigen Blick drauf werfen, es wird aber wohl so veröffentlicht.
Ich sehe keine Neuerung (…)
Ich muss zugeben, dass ich dann bisher wohl auch falsch entschieden hätte. Ich bin nämlich auch davon ausgegangen, dass ein mitprügelnder, die Bank verlassender Spieler mit “D” zu disqualifizieren gewesen wäre. Eine “F”-Disqualifikation hindert die Spielleitung ja wie eine SD-Qualifikation an einer Sperre, oder sehe ich das etwa auch falsch?
Naja, es wird ja zu dieser Saison immerhin geändert.
Insgesamt wurden mir die Regeländerung als deutlich umfangreicher geschildert, als ich es dem ursprünglich verlinkten pdf entnommen hätte. Da ich bzgl. Regeländerungen immer schon skeptisch war, bin ich sehr gespannt, wie die Auswirkungen und die Akzeptanz der Änderungen im Breitensportbereich sein werden.
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Und wer waren die Schiedsrichter
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@Bemha: ich weiß, es ist mühselig, aber es wäre für mich (und sicher auch für andere) sehr interessant, wenn Du auch etwas dazu schreiben könntest, wie diese Spieler zum FCBB gekommen sind…
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Weiß man schon, ob Aibling aufsteigen wird, wenn sie Erster werden? Immerhin haben sie letztes Jahr freiwillig auf die RLSO verzichtet…
Und wenn sie verzichten, steigt dann FCBB 3 auf oder ein Team weniger aus der RLSO ab?
Danke schonmal im Voraus!
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Also ich kann beim besten Willen nicht erkennen, wo McNielly („Gelb 10“) da für den Kontakt verantwortlich sein bzw. zu keinem Zeitpunkt eine legale Verteidigungsposition gehabt haben soll, wie sich Gintschel ausdrückt.
Richtige entscheidung für mich daher: Korb zählt, Flopping-T und ein FW mit Einwurf Seite…
Oder will mich jemand erhellen?
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Der letzte Pfiff der Woche (Einwurfsituation bei Oldenburg - Bamberg, Auflösung durch Gintschel) ist vom 22.12., weiß jemand, wann der nächste kommt? Nach diesem Spieltag?
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Mal zum Verständnis: Das ist ein Antrag zum DBB-Bundestag und so dieser angenommen würde, würde diese Regelung ab der Saison 2017/18 für alle vier ersten Regionalligen der Herren gelten, sehe ich das richtig?
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Ein Recht, dessen tatsächlich (ordnungsgemäss) Ausübender genau durch, bei und wegen dessen Ausübung (unberechenbar) von einer persönlichen Bestrafung und eklatanten Nachteilen bedroht ist, führt sich selbst ad absurdum.
Das ist zugegebenerweise ein Punkt, den Ludwigsburg anbringen könnte und meiner Meinung nach auch der einzige Aspekt, der die Berufung erfolgreich gestalten könnte. Aber - Du schreibst es ja selbst: @Flash_Fan:
Damit wir uns da nicht falsch verstehen:
Nicht jede tatsächliche bzw. vermeintliche Form des Protests ist zu dulden, nur um der Wahrung und Geltung dieses Rechts willen. Da muss man sich schon damit beschäftigen, ob Patricks Verhalten eine legitime Ausübung seines Rechts auf Spielprotest war. Bzw. ob und wie die Schiedsrichter dies in der Situation erkannt haben bzw. erkennen hätten müssen.Ganz genau, denn - wie bereits mehrfach angemerkt - halte ich die Chance, dass Patrick in der Situation, wie die drei Refs simultan das T pfeifen das Wort Protest auch nur erwähnt hat für sehr gering. Aber ich bin persönlich überzeugt, dass Horstmann die Stellungnahmen von Patrick, Barth, Madinger, Matip und Sledz eingeholt hat den Wortwechsel vor dem KG-Tisch möglichst genau zu rekonstruieren. Wenn er wirklich zu dem Ergebnis gekommen wäre, die SR hätten Patrick durch das T daran gehindert, Protest einzulegen, sprich, Patrick wäre nur für das Verlassen der Coaching-Box disqualifiziert worden, dann wäre die Begründung für die Ablehnung des Protests eine andere gewesen: Es hätte nicht geheißen “kein Regelverstoß” sondern “unmaßgeblich für den Spielausgang”.@Flash_Fan:
Selbst wenn man auch diese Frage einfach als Tatsachenentscheidung begreift:
Aber die Begründung “es hätte jemand anders protestieren können” geht da nicht nur zu kurz, sondern fehl:
@vanillacoke1985:keinen Regelverstoß, da Ludwigsburg ja durch den Trainerassistenten und Kapitän weiterhin die Möglichkeit hatte, Protest einzulegen (wie ja auch später geschehen). Außerdem war Patrick nach seiner SD ja noch ca. eine Minute bei seiner Bank. Er hätte also seinen Kapitän oder Trainer-Assistent entsprechend briefen können, den Protest “stellvertretend” für ihn einzulegen.
Das wäre vielleicht “cleverer” gewesen, ändert aber bei der Regelbetrachtung prinzipiell überhaupt nichts. Cotrainer oder Kapitän können ja ganz genauso wegen “Meckerns”, Verlassen des Teambereichs etc. ein technisches - und ggf. auch disqualifizierendes zweites technisches - bekommen, und so benachteiligt werden.
Und umgekehrt gibt es ja auch keine Regel, die es den Schiedsrichtern verbietet, den letzten Protestberechtigten vom Feld zu stellen, nur damit eine protestberechtigte Person anwesend ist.@Parkplatz-Hookshot:
Patrick hat nach dem Spiel gesagt, das T sei für’s Ball nicht geben gewesen. Aber ob das stimmt weiß ich nicht, nachdem Patrick vielleicht ja noch nicht mal bis (zu) 3 (Ts) zählen kann …
Es wurde ja in der Wiederholung gezeigt. Offensichtlicher kann ein technisches Foul und dessen Anlass aus (stimmenloser) TV-Kamera meines Erachtens gar nicht sein.
Hier versteifst Du Dich meiner MEinung nach zu sehr auf die - erneut meiner Meinung nach ziemlich steile - These, dass die drei Refs Patrick aus der Halle haben wollten bzw. Ludwigsburg am Einlegen eines Protests hindern wollten. Ich selbst habe ca. 700 Spiele gepfiffen, bei drei davon gab es einen Protest, der einen angeblichen Regelverstoß von mir oder meinem Kollegen als Argumentationsgrundlage hatten. Wenn allein das Wort Protest fällt, sollten bei einem Schiedsrichter alle Alarmglocken läuten. Und Du glaubst ernsthaft, ein (BBL)-Schiedsrichter zieht es auch nur in Erwägung, ein Team durch das Aussprechen von T’s/D’s quasi aktiv am Einlegen des Protestes zu hindern? Das ist für mich keine Diskussionsgrundlage, sorry. Wobei doch: Genau diesen Fall habe ich einmal mitbekommen: der entsprechende SR wurde für 4 Spiele gesperrt und es gab eine niedrige dreistellige Geldstrafe. Im absoluten Amateurbereich.
Dass Barth/Matip/Madinger hier so gehandelt haben halte ich aber für absolut ausgeschlossen. -
Was würde eigentlich theoretisch passieren, wenn LuBu vor das Schiedsgericht zieht und das dem Protest sagen wir mal in 3 Tagen statt gibt? Nur zum Verständnis.
Da gibt es keine eindeutige Antwort darauf. Grds. hat ein Einspruch gegen die Spielleiterentscheidung keine aufschiebende Wirkung, §§ 11 Absatz 4 i.V.m. 15 Absatz 4 BBLVerfuSchGO. Das bedeutet, dass mal mindestens Spiel eins und zwei der Serie Ulm-Oldenburg gespielt werden. Ich will jetzt nicht zu sehr ins Detail gehen, aber wenn die Berufung wirklich seitens der zur Entscheidung befugten als begründet erachtet wird, dann gerät der komplette Zeitplan ins Wanken. Deinem Beispiel folgend (Stattgabe in drei Tagen) würde also folgendes passieren: Spiel 1 & 2 Ulm-Oldenburg, Wiederholungsspiel Ulm-Ludwigsburg (der Entscheid des Schiedsgerichts wäre dann soweit ich das sehe endgültig) und dann je nachdem Spiel 1 Oldenburg-Ludwigsburg oder Spiel 3 Ulm-Oldenburg.
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Soweit die Fakten, nun meine Meinung:Ludwigsburg weiß das alles, was ich oben geschrieben habe. Zumindest wussten sie es in dem Zeitpunkt, als sie am nächsten Tag den Protest durch eine dezidierte Begründung und die Einzahlung der Protestgebühr weiterverfolgt haben. Ludwigsburg weiß also, dass sie keine Chance auf eine Spielwiederholung haben. Dass sie den Protest trotzdem weiterverfolgen und somit die BBL zu einer weiteren PM und Stellungnahme nötigen kann man gut und gerne als stillen Protest gegen die Schiedsrichterleistung sehen. Kann ich sogar nachvollziehen.Dass jedoch - erneut meine Meinung - Patrick zu dem Zeitpunkt, als er disqualifiziert wurde, nur wegen des Verlassens der Coaching-Box disqualifiziert wurde und nicht, weil er sich in der Wortwahl vergriffen hat halte ich für extrem unwahrscheinlich.Die Szene dann im Nachhinein so hinzustellen, als hätte er nur Protest einlegen wollen ist zwar von Ludwigsburg clever gemacht, aber auch nicht den Regeln des Fairplays entsprechend.
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Puh… schwierige Kiste. Ich versuche, das ganze mal aufzuarbeiten. Zunächst ist aus meiner Sicht der Protest zulässig angemeldet worden. Denn in § 8 Absatz 1 der BBLVerfuSchGO heißt es:
Ein Protest aus dem Spielverlauf ist unverzüglich, jedoch spätestens in der ersten Auszeit nach dem Entstehen des Protestgrundes (…) beim Kommissar anzumelden. Wird in einer Spielperiode nach Entstehen des Protestes keine Auszeit mehr gegeben, so ist der Protest nach Ende der jeweiligen Spielperiode anzumelden.
Der Protest wurde seitens Ludwigsburg lt. Pressemitteilung der BBL wie folgt begründet:
unbegründeter Aussprache eines zweiten technischen Fouls gegen den Trainer John Patrick
Das zweite technische Foul gegen John Patrick erfolgte lt. Play by Play nach der Auszeit von ratiopharm Ulm, also war das Einlegen des Protests bis Ende der 2. Viertelpause (“Halbzeit”) möglich. Auch die Einlegung durch den Kapitän von LuBu, McCray war zulässig. Dass Patrick, der zu diesem Zeitpunkt spieldisqualifiziert war, am Tisch stand ist zumindest für die formelle Gültigkeit des Protestes unerheblich, könnte jedoch noch eine Strafe für Patrick nach sich ziehen.
Kommen wir also zur Begründetheit des Protestes. Ludwigsburg schreibt, sie berufen sich darauf, dass es Patrick durch das SD verwehrt worden wäre, Protest einzulegen. Die BBL schreibt lapidar, “(…) dass den Schiedsrichtern kein Verstoß gegen die Regeln nachgewiesen werde konnte.”. Aus meiner SIcht begründet dies keinen Protest: Denn die Möglichkeit, einen Protest einzulegen hat der Trainer (hier also Patrick) nicht exklusiv. Es lohnt sich erneut ein Blick in § 8 Absatz 1 der BBLVerfuSchGO:Ein Protest aus dem Spielverlauf ist (…) durch den jeweils auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Kapitän, Trainer oder Trainer-Assistenten beim Kommissar anzumelden.
Die Möglichkeit, einen Protest anzumelden hat also der Kapitän (ist ja später auch so passiert, s.o.), der Trainer oder der Trainerassistent. Also alle drei getrennt und unabhängig voneinander. Es ist (möglicherweise) richtig, dass sie SR Patrick die Möglichkeit verweht haben, Protest einzulegen. Doch selbst wenn man diesem Gedankengang folgt, begründet dies keinen Regelverstoß, da Ludwigsburg ja durch den Trainerassistenten und Kapitän weiterhin die Möglichkeit hatte, Protest einzulegen (wie ja auch später geschehen). Außerdem war Patrick nach seiner SD ja noch ca. eine Minute bei seiner Bank. Er hätte also seinen Kapitän oder Trainer-Assistent entsprechend briefen können, den Protest “stellvertretend” für ihn einzulegen. Einen Regelverstoß der Schiedsrichter begründet dies also meiner Auffassung nach nicht. Der Protest ist zulässig, aber unbegründet.
Doch selbst, wenn man einen Regelverstoß annehmen würde, den Protest also als begründet erachtet, kann er meiner Meinung nach keinen Erfolg i.S.e. Spielwiederholung haben. Denn in § 9 Absatz 3 BBLVerfuSchGO heißt es:
Ein Protest ist nur dann als begründet anzusehen, wenn der Protestgrund den Ausgang des Spiels wesentlich beeinflusst hat.
Ulm hat das Spiel mit 10 Punkten gewonnen. Der Protest wäre von Patrick 8 Sekunden vor Ende der zweiten Spielperiode angemeldet worden. Eine wesentliche Beeinflussung auf den Ausgang des Spiels wird regelmäßig nur dann angenommen, wenn Regelverstöße gegen Ende des Spiels geschehen. Die konkrete (=ergebniswirksame) Auswirkung des kritisierten zweiten technischen Fouls gegen Patrick war 1 Punkt am Ende des zweiten Viertels. Noch nicht mal der wechselnde Ballbesitz pro Ulm war direkte Folge des zweiten technischen Fouls gegen Patrick, denn diese ist ja bereits mit dem (unstrittig zulässigen) ersten technischen Foul gegen Patrick eingetreten. Eine hätte/wäre/wenn-Argumentation ist in solchen Fällen regelmäßig unzulässig. Also hilft die Argumentation “wäre Patrick nicht spieldisqualifiziert worden, hätte er anders coachen können und Ludwigsburg hätte gewonnen” hier nicht weiter. Es geht nur um die konkrete, ergebniswirksame Auswirkung.Ergebnis: Protest zulässig, aber unbegründet. Eine Berufung ist zwar zulässig, hat aber keine Aussicht auf Erfolg.
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(…) auch bei Bad Aibling wollen die sich wohl bedienen.
À propros Bad Aibling… weiß man denn inzwischen, warum die sich aus der RLSO zurückgezogen haben? Die hatten ja immense Ambitionen nach dem Aufstieg vor einem Jahr…
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Es gibt doch zur gleichen Thematik ein Urteil der DBB-Rk betreffen die RLW von ca. 2010… hat das jemannd parat?
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Lt. RLSO steigen Ingolstadt, Schrobenhausen und Gröbenzell ab, Wolnzach und FCBB 3 steigen aus der Bayernliga in die 2RLS auf, Herzogenaurach steigt aus der RLSO in die 2RLS ab. Das ist der derzeitige Stand, Änderungen jederzeit möglich.
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Was war gerade in Tübingen los? Habe gerade vom Vechta-Spiel umgeschaltet, der Kommentator sagte was von einem möglichen Protest?!
Tübingen mit Freiwurf, Frankfurter Defensivspieler tippt Ball über Ringniveau in den Korb.
Anscheinend erst 1 Punkt angezeigt, danach nach Besprechung (und Instant Replay?) dann 2.Danke!
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Was war gerade in Tübingen los? Habe gerade vom Vechta-Spiel umgeschaltet, der Kommentator sagte was von einem möglichen Protest?!
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Gibt es ein Aktenzeichen, sodass man sich das mal durchlesen könnte?
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Ich habe mir einen permanenten Folienstift zugelegt, eine pragmatische Lösung wie ich finde.
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Wird dieses Interview irgendwo veröffentlicht?
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250 Zuschauer? Das ist nat. nicht viel. Wird jedes Spiel im Dome ausgetragen werden oder kann man in der ProB auch noch in der Säbener Halle spielen und wenn ja wird man das auch tun?
Über eine fundierte Kaderanalyse wäre ich auch dankbar!
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Scheinbar wohl doch nicht nur die Vereinsführung des FCB, was?
Taylor, Renfroe unterstützen mit deutlichen Worten den Protest. Die BBL weist nur darauf hin, dass angeblich Taylor nicht protestiert hätte, was durch den Spielberichtsbogen sowohl inhaltlich als auch zeitlich widerlegt wird.
Renfroe habe ich gefunden, hast Du nen Link zur Taylor-Äußerung?
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Meines Wissens nach, und viele teilen meine Ansicht, muss der Protest durch den Trainer oder Kapitän eingelegt werden. Der Co ist nun mal der Co, und damit sollte die Sache doch klar sein.
Mag sein, aber dann erkläre mir/uns doch bitte, warum das nicht aus der Notiz (lies: Protokollierung des Protestes auf der Spielberichtsbogenrückseite) des Kommissars, der genau für solche Sachen da ist, hervorgeht bzw. warum dieser nun auf Nachfrage und entgegen seiner (oder meinetwegen Matips) Notiz (s.o.) behauptet, es sei jedenfalls nicht S. Pesic oder Taylor gewesen.
Ich kann Dir sagen warum: die BBL nutzt ein Schlupfloch (das Einlegen einer Berufung gegen die Spielleiterentscheidung hat keine aufschiebende Wirkung, s. ein paar Posts weiter oben), um das ganze wenn möglich morgen sportlich zu klären. Interessant wird es erst dann wieder, wenn Bayern morgen verliert, auf den #Shitstorm freue ich mich jetzt schon, was denn den bösen Bayern wieder einfällt etc…. -
Also ich verstehe § 8 der Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung so, dass der Protest sofort nach Entstehen des Protestgrundes durch den Trainer oder Kapitän eingelegt werden muss, die Protokollierung des Protestes jedoch nach Spielende erfolgen kann/soll. Man kann jetzt die PM’s der BBL und des FCBB so deuten, dass dies in der Tat nicht geschehen ist, also tatsächlich nicht Taylor oder S. Pesic, sondern eben (vermutlich) Köchling. Mit dieser Begründung den Protest als unzulässig zu verwerfen halte ich für nicht machbar, schon allein, weil ja Köchling als Vertreter S. Pesics gehandelt haben dürfte, da S. Pesic mit anderen Dingen beschäftigt war.
Erschwerend kommt natürlich hinzu, dass der Spielberichtsbogen etwas anderes aussagt. Wie einem Kommissar, der genau für so etwas bezahlt wird solche Fehler passieren können ist mir unbegreiflich. Aber wir werden sehen…
Die Lösung wird so aussehen: Die BBL sagt völlig korrekt (man beachte §§ 11 Abs. 4 iVm 15 Abs. 4 der Verf./SchGO) , dass eine Berufung des FCBB keine aufschiebende Wirkung hat, sprich: Spiel 5 wird morgen stattfinden. Bayern gewinnt Spiel 5, für eine eingelegte Berufung fehlt ihnen dann die Beschwer, da sie ja dank des Heimspiels auch keine finanziellen Nachteile haben.
Spannend wird es wohl erst dann wieder, wenn Bayern tatsächlich Spiel 5 verlieren sollte, was - aus Sicht des interessierten Beobachters - glücklicherweise nicht unwahrscheinlich ist.Edit: Achja, die aufschiebende Wirkung kann auf Antrag des FCBB durch den Vorgesetzten des Schiedsgerichts nach dessen Ermessen angeordnet werden, 15 Abs. 4 S. 2 der Verf./SchGO… hahaha… ich amüsiere mich gerade köstlich
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Ohne hier die letzten Seiten zu lesen und in Kurzform:
Schiedsrichter verwenden das Instant Replay um eine korrekte Entscheidung zu finden, obwohl dies aufgrund des von einem Schiedsrichter bereits angezeigtem Korb regelwidrig war. Der Korb hätte zählen müssen. Korrekt?Korrekt. Mit der Ergänzung, dass die Entscheidung, die letztlich auf Grund des Instand Replays getroffen wurde - nämlich, dass kein Stören des Balles (“Goaltending”) vorliegt - von manchen ebenfalls als falsch bezeichnet wird. Es lag nämlich (meiner Meinung nach) durchaus Stören des Balles vor, es geht hier aber um Millimeter.
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Ich würde gerne noch einwerfen, dass der Freibetrag für SR-Tätigkeit meiner nicht ganz unqualifizierten Meinung nach 956€ beträgt.
Zu dem Freibetrag des § 3 Nr. 26a iHv 720€ (hier bereits mehrfach erwähnt, bei mir im Bezirk wird regelmäßig steif und fest behauptet, es greife der Übungsleiterfreibetrag nach 3 Nr. 26 iHv 2400€, was nat. Quatsch ist)kommt nämlich noch der Freibetrag des § 22 Nr 3 (sonstige wiederkehrende Bezüge) iHv 256€.Für eine qualifizierte Meinung möchte ich dich bitten doch ruhig ein paar mehr Worte zu verlieren. Hier ein Beispiel:
Spielleitungsgebühren 256€, Fahrtkostenersatz 800€ = 1.056 € (finde ich für einen Vereinsschiedsrichter realistisch)
Ausgaben: Fahrtkosten 800€ (für das Beispiel gibt es keine weiteren)
Ergebnis: 256 € sind zu versteuern.
warum? Weil es sich hier immer um Freigrenzen und nicht Pauschalen handelt. was meinst du?Einnahmen: 1056
Hiervon steuerbar: 100 (1056 - 956, s.o.)Werbungskosten (Ausgaben): 800
Hiervon abzugsfähig gem. § 3 Nr. 26a S. 3: 80 €Überschuss: 20 €.
Nat. ohne Gewähr
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Ich würde gerne noch einwerfen, dass der Freibetrag für SR-Tätigkeit meiner nicht ganz unqualifizierten Meinung nach 956€ beträgt.
Zu dem Freibetrag des § 3 Nr. 26a iHv 720€ (hier bereits mehrfach erwähnt, bei mir im Bezirk wird regelmäßig steif und fest behauptet, es greife der Übungsleiterfreibetrag nach 3 Nr. 26 iHv 2400€, was nat. Quatsch ist)kommt nämlich noch der Freibetrag des § 22 Nr 3 (sonstige wiederkehrende Bezüge) iHv 256€. -
Gibt es eigentlich irgendetwas neues zu Robin Benzing? Und habe ich des Post der BiG gestern richtig interpretiert, dass Benzing gestern deshalb nicht im Krankenhaus war, weil er in der Ambulanz hätte warten müssen? Sprich der DBB hat keine Möglichkeit, dass ein verletzter Spieler priorisiert behandelt wird? Man stelle sich das im Fußball vor……
Auch das Video, dass der DBB gerade hochgeladen hat (Kabinenansprache von Fleming) macht irgendwie nicht gerade Hoffnung. Vielleicht überinterpretiere ich das aber Teamgeist sieht wirklich anders aus… -
Also ich bin ganz klar für die Beibehaltung des Status quo. Denn so kann ich mir gezielt aussuchen, was ich mir von den einzelnen Vereinen durchlesen will: Frankfurts Kader: eher nicht. Würzburger Halle: Hochintressant. Shitstorm über Vargas: nö; Braunschweiger Infrasturktur: Unbedingt. Team X verpflichtet Superstar Y: Dann schaue ich auch in den Kaderthread. Also bitte alles so lassen, wie es ist, ich finde die Linie die gefahren wird sehr gut. Einzig verbal könnten beide Seiten mal wieder etwas abrüsten.
Generell noch zwei Sachen:
1. Es sollten sich nicht immer die durchsetzen, die am lautesten Schreien
2. Irgendwie kommt es mir mit Verlaub so vor, als ob diese ganze Diskussion erheblich verstärkt wird, seit Würzburg in der BBL zurück ist. Vielleicht wollen die entsprechenden User ihre letztjährige GEwohnheit nicht ablegen, einen Thread für alles zu haben. Man hat ja schließlich auch letzte Saison schon die Spielthreads in der Pro A durchgesetzt…. -
Würde mich auch interessieren…
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