Aus der Spielordnung §4 (3)
“Bei Änderung der Teilnahme- und/oder der Sondereinsatzberechtigung ist eine formlose schriftliche Erlaubnis
des Bundesligisten, für den der Spieler zuvor eine Teilnahme- bzw. Sondereinsatzberechtigung besessen hat, zur Erlangung einer neuen persönlichen Teilnahme- bzw. Sondereinsatzberechtigung erforderlich. Die Erlaubnis ist beim bisherigen Bundesligisten zu beantragen und zusammen mit dem Antrag auf Erteilung einer neuen Teilnahme- und/oder Sondereinsatzberechtigung bei der BBL einzureichen. Wird die Erlaubnis nicht innerhalb einer Woche ab Eingang des Antrags auf eine neue persönliche Teilnahme- und/oder Sondereinsatzberechtigung bei der BBL erteilt, wird sie von der BBL ersetzt. Sie kann durch die BBL verweigert werden, wenn der abgebende Bundesligist glaubhaft macht, mit dem Spieler einen noch laufenden, wirksamen Arbeitsvertrag zu haben. Sie kann durch die BBL auch verweigert werden, wenn der abgebende Bundesligist glaubhaft macht, gegenüber dem Spieler fällige Ansprüche/Forderungen zu haben. Die Glaubhaftmachung ist widerleglich. Die Teilnahme- bzw. Sondereinsatzberechtigung ruht, sobald und solange die Verpflichtungen nach § 5 (2c) des Lizenzstatutes nicht erfüllt sind.”
Wenn Ludwigsburg keine Freigabe erteilt, kann diese Freigabe nach einer Woche die BBL festlegen und Oscar da Silva wäre nach 1 Woche spielberechtigt. Letztlich muss die BBL also die Vertragssituation jetzt auch kurzfristig bewerten.