Ich hab da mal ne Frage, die zwar sicherlich eher in ein Juristen-Forum gehört, aber zum Thema passt:
Kann ein Ausländer in diesem unseren Land, einen zweiten Beruf nachgehen oder gilt die Arbeitserlaubnis nur für einen (angegebenen) Job?
Falls ja, gibt es eine Regelung, die vorsieht, daß die Person im Job, für die die Arbeitserlaubnis gilt, wesentlich mehr arbeiten muß, als im zweiten?
Falls nicht sollte Bremerhaven damit doch eigentlich kein Problem haben…
…wobei es meines Erachtens dann egal ist, ob es sich um einen Job als Sportler, handelt oder als Pizzabäcker…???
Enjoy have fun
Sutsche