Hallo doller_Proll,
ich weiß auch nicht,was die sich dabei gedacht haben, aber so oft ich auch darüber nachdenke, ich komme immer wieder zu dem selben Ergebnis:
aus der Ausschreibung 2009/2010
6 Ab- und Aufstiegsregelungen zwischen 2. Bundesliga und Regionalliga
6.1 Absteiger der Spielgruppe Pro B sind die Mannschaften, die in der Abschlusstabelle der Hauptrunde den Platz 15
oder einen nachfolgenden Platz einnehmen.
es steigen also erst mal 2 Teams ab, 16 - 2 macht 14
6.2 Aufstiegsberechtigt in die 2.BBH sind jeweils zwei Mannschaften, die nach Rechtskraft der Abschlusstabelle der
entsprechenden Spielgruppe der Regionalliga der Bereiche Nord, West, Südost und Südwest die Tabellenplätze 1 bis 3 belegt
haben. Diese erwerben das Anwartschaftsrecht zur Teilnahme am Wettbewerb 2010/2011 der Spielgruppe Pro B.
4 x 2 Aufsteiger : 14 + 8 = 22
6.3 Die aufstiegsberechtigten Mannschaften sind dem Liga-Büro bis zum 30. April 2010 zu melden. Ebenso hat das
Liga-Büro bis zum 31. Mai 2010 die Absteiger an die zuständigen Regionalliga-Bereiche zu melden.
6.4 Die Spielgruppe ProB wird im Spieljahr 2010/2011 mit 2 x 12 Mannschaften durchgeführt.
2 x 12 = 24
Freie Plätze, die nach Anwendung der vorstehenden Punkte (5.3, 6.1 und 6.2) entstehen, sind wie nachstehend beschrieben zu besetzen.
6.5. Kann ein Regionalbereich keine zwei Aufsteiger nach Punkt 6.2 benennen, werden zunächst die Absteiger gemäß
Punkt 6.1 in der Reihenfolge ihrer Platzierung für die hierdurch entstehenden freien Plätze berücksichtigt.
Aha - das wären dann doch wohl wieder die, die auf den Plätzen 15 + 16 gelandet sind, oder ???
Mach ich da etwas falsch ???