Und mit welcher Begründung willst Du ihn als Arbeitgeber abmahnen?
Mit der Begründung, dass er als Spieler der BG in der Öffentlichkeit steht und stets vorbildliches Verhalten an den Tag (und an die Nacht) zu legen hat.
Das ist überhaupt kein Problem, jeder Beamte müsste in einem solchen Fall auch mit einer Abmahnung seines Arbeitgebers (Bund, Land) rechnen.
Aber ist es nicht bisher alles Spekulatius? Ich bin gegen jegliche Art von Vorverurteilung. Warten wir doch mal ab, was noch kommuniziert wird…!
Die HNA hat sich für mich jedenfalls disqualifiziert. Nachhaltig.