Sorry, war 2 Tage off. Aber Danke, dass meine Meinung gefragt ist und dass ich die Chjance habe, altes wissen wieder mal aufzufrischen von den den dunkel- nach den hellgrauen Zellen.
Erst Mal verdauen, dass das Insolvenzverfahren nun eröffnet ist.
Was das Lizenzthema, Bewerbungsrechte etc. anbetrifft, müssten wir jetzt wissen, was in der Zwischenzeit lief.
Was ich mit Bestimmtheit sagen kann (eher populärwissenschaftlich als fürs Examen als Insolvenzverwalter oder Rechtspfleger geeignet):
wenn an einen sehr gut über die Sch…Situation Informierten aus dem Umfeld in letzter Zeit was verschleudert wurde, wird ein guter Insolvenzverwalter das anfechten. Da gibt es diverse Fristen, die müsste ich auch wieder schauen, die gehen von 1 Monat bis 10 Jahre (o.k. die TBB hat nix an die Ehefrau verschoben) die Kohle von kürzlich bezahlten Rechnungen wird zurückgeholt, Lastschriften zurückgegeben dann wird, sofern nicht bereits geschehen, die Sanierungfähigkeit geprüft. So wie bislang Zahlen bekannt wurden, würde ich mit frischem Geld von 200’ - 300’ rechnen, um eine Sanierungsfähigkeit unterhalb der BBL (modell Gießen ?) und oberhalb Regionalliga zu bejahen wenn dann tatsächlich liquidiert werden muss, wird alles, was nicht Fremden gehört (die haben je nach Rechtsstellung Aussonderungs- bzw. Absonderungsrechte; Abtretungen, Sicherungsübereignungen, (verlängerter) Eigentumsvorbehalt sind da so Stichworte) zu Geld gemacht dann werden die Gläubiger befriedigt. In der Reihenfolge:1. Verfahrenskosten Gericht, Verwalter…
2. Masseverbindlichkeiten: klassisch: damit Rohmaterial fertig zu verkaufsfähiger Ware produziert werden kann, brauchts Leute und Strom. Solang keine Kohle da, gibt es Massekredit von einer Bank. Die kriegt dann fairerweise als Erstes nach den Kosten ihre Kohle zurück
3. alle übrigen Gläubiger; viele vermeintliche Forderungen werden allerdings bestritten = gibt nix. Außer bei Borgward damals kriegen alle in dieser Liga die gleiche Quote zum gleichen Zeitpunkt
Und wenn wirklich Alles verteilt ist, erfolgt die Löschung im Handelsregister.
Ein guter Insolvenzverwalter versucht, Schadensersatzansprüche ggü. Verantwortlichen durchzusetzen. Wenn die eine D&O-Versicherung haben, gibt’s Kohle (natürlich erst nach Streit, ob und wieviel). Ansonsten haben die Jungs meist nix. Wenn doch, wird zur Verfahrensbeschleunigung und Vermeidung der Unwägbarkeiten eines Richterspruchs eben ein Vergleich über einen Teilbetrag geschlossen.
Typischer Grund sind Schäden aufgrund Insolvenzverschleppung. Ich bin überzeugt, dass in 99% aller Insolvenzen Insolvenzverschleppung vorliegt. Da müssen wir zwischen Pflichtgründen und der drohenden Insolvenz unterscheiden (letztgenannte meist ein Druckmittel zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern). Meist wird erst beantragt, wenn keine Kohle mehr da ist = Zahlungsunfähigkeit (die -stockung blenden wir hier mal wegen Unwahrscheinlichkeit im vorliegenden Fall aus). Tatsächlich war vorher fast immer schon die Überschuldung gegeben (buchmäßige und tatsächliche sowie positive Fortführungsprognose lassen wir hier auch mal weg).
Ach so: die Aktionäre werden leer ausgehen
Oft gibt es bei vernünftigen Geschäftsmodellen (umgekehrt: unfähigen Handelnden oder selten großem Pech) und an der Weiterführung Interessierten eine Auffanggesellschaft; könnte hier die bereits genannte UG sein. ja, es gibt übertragende Sanierung und das Alles. Aber die dort verbleibenden Restrisiken würde ich als Fortführender nicht eingehen. Ich würde stets immer nur bestimmte Vermögenswerte (meist Maschinen, Rechte, Lizenzen, Vorräte) herauskaufen. Der Ami hat die altdeutsche, bewährte Bezeichnung asset-deal hierfür übernommen.
Im Gegensatz zu vielen Produktionsunternehmen oder Dienstleistern haben wir hier leider ein Zeitproblem: wenn zu spät beworben, nix Lizenz.
Als existenzielle Frage bleibt hier, ob das Bewerbungsrecht Pro A (nachdem BBL ja heute abgelehnt und der Rechtsweg vermutlich wenig erfolgsversprechend ist) schon tatsächlich bei der UG liegt und nicht per Anfechtung zurückgeholt werden muss. Da gab es ja Hinweise, dass die UG das Recht hat und wohl auch Bewerbung abgegeben hat.
Da wird die Junge Liga wie bei allen anderen zu prüfen haben. Lediglich bei der Plausibilität wird sie vielleicht überlegen, in wie weit die neu zeichnenden Personen verlässlichere Prognosen abgeben und plantreuer handeln.
Hat sich nun viel für die Chancen 15/16 Profibasketball in Trier zu sehen gegenüber letzter Woche geändert? So wie sich das liest, vermutlich nicht viel. Zumindest fällt mir spontan nicht viel ein. Falls doch noch, gibt es die Fortsetzung