Regelinterpretation 2006:
48-4 Situation. Der Ball ist tot, die Spieluhr ist gestoppt. Die Schiedsrichter haben wegen zu großen Lärms folgendes Signal nicht gehört:
a) Für eine angemeldete Auszeit oder einen Spielerwechsel.
b) Zur Anzeige eines fünften persönlichen Fouls.
c) Das 24-Sekunden-Signal.
d) Zur Anzeige eines drohenden korrigierbaren Fehlers, z.B. sind wegen Überschreitens der Mannschaftsfoulgrenze zwei Freiwürfe - und nicht Einwurf - zu verhängen.
Regelung. (gekürzt) Kommissar/ Anschreiber lassen die Spieluhr gestoppt und müssen irgendwie auf sich aufmerksam machen.
Alle nachfolgenden Aktionen sind ungültig (Außnahme: technische, unsportliche oder disqualifizierende Fouls).
Ich habe das Spiel nicht gesehen. Falls jedoch einer der Fälle a) bis d) nicht aufgetreten ist, sollten meiner Meinung nach die nachfolgenden Aktionen gültig sein.
Das heißt also, sollte z.B. die Uhr nicht funktionieren, der Zeitnehmer vergessen haben sie zu starten oder ein Kaffee am Kampfrichtertisch ausgekippt sein, verursacht die stehende Spieluhr keinen toten Ball.
@forthree: Bei Deiner Wiedergabe von 48-3 hast Du eben doch den Sinn verfälscht, da in dieser Situation “der Anschreiber das Signal zum Spielerwechsel gegeben hatte”, und erst dadurch die nachfolgenden Aktionen ungültig werden.
@hameed: Der Art. 44 Korrigierbare Fehler hat gar nichts damit zu tun - muss ich Seaman recht geben. Außerdem verursacht eine nicht gestartete Spieluhr nicht automatisch einen toten Ball. Nochmal: hat der Zeitnehmer einfach nur gepennt, dann können doch die nachfolgenden Spielaktionen nicht ungültig werden!