@aldimarkt:
@SteveTheOne:
Stand jetzt…
…wieviele Prozesse laufen denn eigentlich nun noch?
Zitat aus dem Protokoll des Verbandstages 2016:
_[Ein Teilnehmer] bittet um Auskunft zu den aktuellen Rechtsverfahren. … Präsident Plonka teilt mit, das zum einen der Schadensersatzprozess vor dem Landgericht Duisburg, mit der Klägerin Basketballkreis Südwestfalen e.V., der auf dem damaligen Ausschluss des BSW e.V. beruhte. Der WBV hat von Gütetermin, über Austausch von Argumentationen bislang keine weitere Information vom Landgericht Duisburg vorliegen.
Das zweite Rechtsverfahren betrifft den Einspruch des Kreisvorsitzenden des BSW e.V. hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abwicklung der Verbandstage von 2010 bis 2015 und zwar werden alle Beschlüsse, die selbstverständlich beim Vereinsregister Duisburg eingetragen wurden, dort angefochten. Das Vereinsregister Duisburg hatte den Einspruch bereits abgelehnt. Gegen diese Ablehnung liegt nun beim OLG Düsseldorf der Einspruch des Kreisvorsitzenden vor. Das OLG Düsseldorf hat jedoch mitgeteilt, dass zunächst das vor dem LG Duisburg anhängige Verfahren im Schadensersatzprozess abgewartet werde.
Ein drittes Verfahren betrifft die Klage eines Bezirks‐/Landesligaschiedsrichters beim Arbeitsgericht Duisburg, der dort für die Saison 2013/2014, 2014/2015 eine Statusfeststellung erlangen möchte, ob dieser Schiedsrichter nicht doch Arbeitnehmer des WBV sei. Der WBV hat die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes angefochten. Zwischenzeitlich – ganz aktuell – hat das Arbeitsgericht Duisburg die rechtliche Nachverfolgung zugelassen. Soweit die Informationen zu den Rechtsverfahren im WBV._ @SteveTheOne:
…wann dürfte in etwa die Beschlussverkündung sein?
Ich vermute, dass das Nichtmitteilen von Terminen ein Indiz dafür ist, dass noch keine Termine bekannt sind. @SteveTheOne:
…wie akut ist der Verband in der Bredouille, bzw wie würde sich denn in einem Worst Case Szenario der Weiterbetrieb der unteren Amateurligen gestalten?
Zunächst die gute Nachricht: gespielt wird immer! Niemand kann das verhindern. Kein einziges Spiel wird entfallen. Entweder sind weiterhin der WBV und die Kreise die Veranstalter der Wettbewerbe oder es werden deren Nachfolgeorganisationen sein.
Worst case im Schadensersatzanspruch-Prozess wäre es, wenn der WBV Schadensersatz leisten müsste. Ist sich einer der Mitleser über die Höhe der Forderung sicher? Ich meine mich an ca. 75 T€ zu erinnern. Im worst case müsste der WBV also diesen Schadensersatz leisten (plus Anwalts- u. Gerichtskosten). Gehen wir mal von ca. 100 T€ aus. Na und? Die 18.000 volljährigen Basketballer in NRW müssten eine Einmalzahlung von je 5,60€ machen, damit das Problem außerhalb des normalen Etats vom Tisch ist. Klingt jetzt nicht nach einer besonders hohen Hürde.
Einen worst case im Ich-will-ich-will-ich-will-als-schiedsrichter-angestellter-des-wbv-sein-Spaßprozess gibt es nicht. Die Klage wird keine Negativ-Auswirkungen für den WBV haben. Selbst wenn der Kläger in der ersten Instanz einen Erfolg landet - spätestens in Runde 2 wird die WBV-Seite um einige kraftvolle Mitspieler verstärkt. Dann hat der Spaß zügig ein Ende.
Ich denke nicht, dass es so kommen muss, aber wenn doch sehe ich einiges anders… Folgendes könnte ich mir vorstellen.
75.000 € + Anwalts- und Gerichtskosten sind viel, wenn man sich ansieht, dass einige Vereine kaum Geld für Trainer, SR, Trikots, Bälle… haben. Die Katastrophe wäre vermeidbar gewesen, hätten sich die Verantwortlichen an die Regeln gehalten, wären Anträge nicht rechtswidrig durch das Präsidium Schmitz/Kunel verhindert worden. Würde das Geld für eine gute Jugendmaßnahme, Trainerausbildung,… gebraucht, würde ich auch mehr als 5,60 € zahlen. Da das Geld an Anwälte, Gerichte und den BSW geht, bin ich in dem Fall aber dafür, dass die Verursacher der rechtswidrigen Maßnahmen zur Verantwortung gezogen werden…
Dies leitet zu Punkt zwei über…
Denn die Nichtigkeit der Verbandstage der letzten X Jahre hätte neben unangenehmen Folgen wie Rückgängigmachung von Satzungsänderungen auch gravierende Folgen. Man denke mal darüber nach, dass dann keine Entlastung und keine Wahlen stattgefunden hätten. Dies wiederum würde heißen, dass Vorstände zu keinem Zeitpunkt legitimiert waren. Dies dürfte wiederum eine persönliche Haftung zur Folge haben - insbesondere auch für unsinnige Rechtsverfahren. Auch Kosten für Übernachtungen in edlen Hotels bei Bundestagen sind dann vermutlich zu erstatten genau so wie die getrunkenen Bierchen, die der WBV gezahlt hat.
Hinsichtlich der Angestellten Nummer fällt mir auf: Wenn ein SR Angestellter sein will und dies ist, ist das zunächst egal (Da das Urteil unmittelbar nur zwischen WBV und dem SR, der geklagt hat gilt). ABER mittelbar hat es eben vielleicht doch Folgen für alle: Wer auch immer dann §26 BGB Vorstand sein wird, wird sich überlegen müssen, ob man nicht ab diesem Zeitpunkt alle SR als Arbeitnehmer anmelden muss, da man andernfalls ja wegen Steuer- und Sozialabgabenbetrugs strafbar machen könnte. Sprich alle Refs wären dann Angestellte des WBV (Steuern, Sozialabgaben, Mindestlohn,…).
Zum Thema gespielt wird immer: Jetzt wird es spannend. Den WBV zu beseitigen und etwas Neues zu starten dürfte nicht ganz so einfach sein, da man dafür sorgen muss, dass man nicht Rechtsnachfolger ist (oder man übernimmt Altlasten). Rechtsnachfolger dürfte man aber schnell sein, wenn man das Gleiche, mit den gleichen Vereinen, Personen und am gleichen Ort macht).
Könnte mir vorstellen, dass dies der Worst-Case wäre… Vielleicht geht es aber auch gut und nichts passiert…