Mal eine interessante Sicht der Dinge:
http://www.sportgericht.de/Bundessportgericht/framesetbundessportgericht.htm
legaleagle
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du hast sicherlich Recht, dass eine Interessenvertretung von professionellen Athleten nicht viel mit einer klassischen Gewerkschaft zu tun hat. Auch ein Beriebsrat passt nicht unbedingt in ein Unternehmen, dass am Spielbetrieb einer ersten Liga teilnimmt. Aber welche Alternativen gibt es denn? Mannschaftsrat oder Aktivensprecher, mit dem keiner spricht und der nicht Ernst genommen wird ? Da bleibt nur die Möglichkeit sich der vorhandenen Mittel zu bedienen. Das kann man naturlich alles anders regeln, da gehören aber immer zwei dazu.
Wer jammert hier eigentlich in der Öffentlichkeit? Was spricht eigentlich dagegen die Spieler, die ihr berufliches Umfeld am Besten kennen- in welcher Form auch immer- einzubinden ??
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@SchSch
Ich bin sowas wie das “legal department” von sportsunion. Eigentlich Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeits-und Sportrecht.In dieser Eigenschaft habe ich schon eine Vielzahl von Verfahren-gerichtlich und außergerichtlich-geführt, die oftmals gezeigt haben, dass viele Vereine für sich das “Faustrecht” in Anspruch nehmen (nicht nur im BB, DEL ist genauso schlimm).
Es war immer ein Prinzip von uns, und von den von uns vertretenen Spielern, die Angelegenheiten aus der Öffentlichkeit zu halten, sofern möglich. Auch aus den Verfahren haben wir die Erkenntnis gewonnen, dass sich im BB-Bereich etwas tun muss- es geht definitiv nicht um Autos oder Wohnungen !!!
Das größte Auto- bzw. Wohnungsproblem ist, dass es gängige Praxis ist, vom letzten Gehalt mal etwas einzubehalten, nach dem Motto: irgendwas wird man schon finden. Wenn tatsächlich das Auto beschädigt ist, oder die Wohnung verwüstet, absolut okay-keiner hätte damit ein Problem. Das wars dann aber auch mit der Auto- und Wohnungsthematik.
Übrigens, das mit den Agenten klappt nicht immer so, wie es sein sollte. Agenten werden nun mal in der Regel von den Vereinen bezahlt und sitzen oftmals im Ausland usw.
Standarts schaffen klare Verhältnisse, Kalkulierbarkeit für beide Seiten, weniger Arbeit im Einzelfall und bieten die Möglichkeit Konflikte zu vermeiden.
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Der Betriebsrat vertritt sämtliche Arbeitnehmer im Betrieb einschließlich der Lizenzspieler, Geschäftsstelle und Trainer. Der head-coach dürfte als leitender Angestellter eine Ausnahme bilden. In Leverkusen besteht die Besonderheit, dass die Lizenzspieler-Abteilung nicht in eine GmbH ausgegliedert ist, so dass dort ca. 200 Arbeitnehmer vertreten werden. Die Vertretung durch den Betriebsrat hat rechtlich nichts mit der Frage zu tun, ob ein Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert ist.
Im Übrigen sind Lizenzspieler weder leitende Angestellte, noch freischaffende Künstler. Im Gegenteil- es gibt wenig Branchen, in denen ein Beschäftigter eiinem intensiveren Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. Wer von euch muß den 250 € Strafe zahlen, wenn er drei Minuten zu spät zur Arbeit erscheint ?..und beim nächsten mal das doppelte usw.?? Ein Lizenzspieler hat zwar arbeitsrechtlich einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung (Teilhabe am Training…), nicht aber auf Nominierung. Es liegt daher auf der Hand, dass der Arbeitgeber, anders als in “normalen” Arbeitsverhltnissen wesentlich mehr Druckmittel hat und diese, wenn auch nicht unbedingt bei den Leistungsträgern, nutzt.
Es ist bemerkenswert wie intensiv hier diskutiert wird
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Offensichtlich werden nun die Belange der Spieler zumindset wahrgenommen. Das zeigt, dass die All Star Aktion weder überholt, noch überflüssig war. Die Liga- und Vereins- Verantwortlichen haben wohl endlich festgestellt, dass die Spieler durchaus zu Solidarität fähig sind und sich organisieren können. Wir verfolgen in erster Linie das Ziel, eine Vereinbarung auf Ebene der Liga zu treffren, und nicht auf Vereinsebene, da dies ein Gebot der Fairnis ist, und die sportliche Wettkampfsituation nicht verzerrt werden soll. Aus diesem Grund haben wir von Anfang an darauf hingewiesen, dass rechtlich weder Die BBL GmbH, noch die Liga AG unser Ansprechpartner ist. Wir haben die Empfehlung ausgesprochen, dass Verhandlungsvollmachten von den Vereinen eingeholt werden sollen. Wenn man nun seitens der Liga zur Erkenntnis gekommen ist, dass man nicht Anspechpartner sei, so zeigt dies eigentlich nur, dass man entweder auf Zeit spielt, oder die Spieler nicht Ernst nimmt. Dies scheint sich nun zumindest im Ansatz zu ändern. Genau das war ein Grund der Aktion.
In Leverkusen und in Frankfurt bestehen Betriebsräte. Das Betriebsverfassungsgestz gibt den Betriebsräten umfassende Mitbestimmungsrechte, die als Informations, Anhörungs- und Zustimmungsrechte ausgestaltet sind. Es kann doch aber nicht dem Interesse der Liga entsprechen, dass in einzelnen Vereinen ein starker Betriebsrat besteht (Anhörungs- und Widerspruchsrecht bei Einstellung, zwingende Mitbestimmung bei Dienstkleidung usw. ) und in anderen Vereinen nicht. Aber bitte, wenn es so gewünscht wird……
Sinnvoll ist nach unserer Ansicht ein collective agreement auf Ligaebene, das für die Vereine bindend ist. Eine einfache Stzungänderung wäre ausreichend, um die rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. In Italien, Spanien und NBA klappt das bestens und hat den Ligen offensichtlich nicht geschadet.
Die Spieler sehen Ihre Verantwortung, auch für eine weitere Professionalisierung des Spielbetriebes und wollen hieran teilhaben. Es geht nicht um Autos, Wohnungen oder Gehaltstarifverträge, sondern um das Festschreiben von verbindlichen Mindeststandarts. Die Notwendigkeit hierzu liegt auf der Hand. Eine Vielzahl von Prozessen zeigt leider, dass die Athleten keineswegs auf Händen getragen werden, sondern sich- zumindest nach Sicht der Verantwortlichen - in einem rechtsfreien Raum bewegen und entsprechend willkürlich behandelt werden können.
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Soweit ich weiss, gab es keinen Gesellschafterbeschluss, sondern nur ein lex otto. Angeblich sei man, aus rechtlichen Gründen gezwungen das Transferfenster auch für AKPler zu öffnen. Das kann aber so nicht stimmen. Ein Schiedsspruch der AG 2. Liga ist jedenfalls für die BBL nicht bindend. Urteile zur Arbeitnehmerfreizügigkeit von AKPlern gibt es noch nicht. Das Kolpak-Urteil hat einen ganz anderen Sachverhalt abgehandelt. Es ist auch umstritten, ob das Cotenou-Abkommen überhaupt unmittelbare Drittwirkung hat. Anders als in der EU soll ja nicht ein gemeinsamer Wirtschaftsraum entstehen (hier macht ja eine Arbeitnehmerfreizügigkeit noch Sinn). Das OLG Hamm hat zwischenzeitlich auch entschieden, dass eine Teilnahmeberechtigung fur einen Drittstaatler nicht besteht (hier osteuropäischer Ringer aus Land mit Assozierungsabkommen).
Offensichtlich hat man nicht den Mut zu sagen: Wir wollen eine offene Liga (Produkt Basketball im Zeitalter der Globalisierung), sondern versteckt sich hinter vermeindlich rechtlichen Zwängen.
Na ja
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Eine kurze Frage. Hat jemand schon mal das Schiedsgericht-Urteil der AG 2.Liga zu Gesicht bekommen. Die BBL hat sich ja darauf bezogen und behauptet, Sie seien gezwungen, den Transfermarkt, auch für AKP-Drittstaatler zu öffnen. Die AG hat ja in einer Presseerklärung im Juli angekündigt, das Urteil veröffentlichen zu wollen. Ich habs nirgends gefunden. Auch eine Anfrage direkt beim Schiedsgericht blieb unbeantwortet. Würde mich sehr interessieren. Für einen link oder tip wäre ich dankbar
Wright suspendiert!
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