An MauliSchwelm,
wie Du ja letztendlich auch zugibst, haben sich einige von euch offensichtlich daneben benommen. Für mich klarer Hausfriedensbruch und dies ist nach unserer gänigen Rechtssprechung eine Straftat.
Hierzu habe ich Dir einen Text aus den Internet herunter geladen.
Wenn Du einen unbekannten Straftäter bei Ausübung einer Straftat beobachtest, so hast Du (jedermann) das Recht, diesen gemäß § 127 Abs 1 “vorläufig festzunehmen”, bzw. seine Identität festzustellen. Die Feststellung seiner Identität nennt sich auch “Datenerhebung”. Du kannst als “Mindermaßnahme” auch seine Daten durch das Filmen erheben. Mit den Bildern wird die Polizei in die Lage versetzt, die Identität der Person zu ermitteln. Eine Mindermaßnahme leitet sich rechtsgrundsätzlich von der Logik ab, dass das mildere Mittel von dem rechtlich möglichen härteren Eingriff gedeckt ist (ad majori a minus). Somit wäre das Filmen von der rechtlich möglichen - doch für den Zeugen gefährlichen - vorläufigen Festnahme gedeckt. Das heißt also: Wenn Straftäter ihr Unwesen treiben, so darf man ihre Daten durch Filmen erheben. In Fußballstadien wird dies regelmäßig durchgeführt. die Kameras schwenken zunächst in die Massen ohne dass man einzelne Personen wirklich ausmachen kann. Wenn sich aber eine Gewalttat entwickelt, so nimmt die Kamera per Zoom diese Personen genau in den Focus, erhebt deren Daten und liefert Beweis über das Ausmaß der Gewalt.