@Garibaldi:
Ihre juristisch relevanten Verstöße konnten wir doch alle der Presse entnehmen oder droht der “Glocke” jetzt auch ein Strafverfahren wegen Behauptung unbewiesenen Tatsachen? Und generell geht für mich persönlich (völlig individuell!) Ethik und Moral im Zweifelsfall immer vor Gesetz!
Das sind aber alles keine Fälle für den WBV. Und auch da gilt Ethik und Moral nun mal nicht. Auch da kann es schließlich sehr unterschiedliche Auffassungen zu geben. Aus Sicht des WBV ist es aktuell ein gemeinnütziger Verein, der seine Beiträge zahlt. Alles andere ist ein Fall für ordentliche Gerichte, aber nicht für den WBV. Versteh mich nicht falsch, ich finde das unter aller Sau, was da abgeht, das Problem ist nur, dass in der Vergangenheit auch alle dem WBV Willkür, Vetternwirtschaft, etc. vorgeworfen haben - Nichts anderes wäre ein Ausschluss der Mustangs, da die Satzung das nicht hergibt. Ich kann auch das Vorgehen z.B. von Straubing moralisch verwerflich finden, finde es auch nicht gut, wenn Vereine 6 EU-Ausländer holen und die Jugend keine Chance in der RL kriegt, aber wo zieht man die Grenze? Der WBV muss sich an die Satzung halten, die erfüllen die Mustangs (Leider) aktuell (noch).